Bürgerversammlung der Stadt Hochheim am Main am

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Miteinander für Europa 2012
Advertisements

Leonardo da Vinci Partnerschaft KELAB
Unübersichtliche Lage im Gehaltsgestrüpp
Wesentliche arbeitsgerichtliche Entscheidungen – 1. Halbjahr 2011 Reinbek – 30. Juni 2011.
Deutsche Außenpolitik seit 1990
Golfclub Straubing Stadt u. Land e.V.Zukunft braucht Erweiterung Klicken Sie auf das Bild Golfplatzerweiterung zur 27 Loch-Anlage.
MVZ und BAG „Welche Bedeutung können diese Versorgungs-strukturen im Jahr 2012 haben“ Köln, Sigurd Duschek Sigurd Duschek - Kassenärztliche.
den hessischen Bewirtschaftungsplan
Finanzen und Europa als Herausforderung und Chance für Kommunen
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Fortbildungsprogramm für höhere Bedienstete aus der Europäischen Union und höhere Ministerialbeamte aus neuen EU-Mitgliedsstaaten sowie für hohe Beamte.
Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren
Standortfaktoren INTERN - Ausdrucksstark präsentieren.
Die Teilnahme ist kostenlos! Ansprechpartner ist Bernhard Schick vom Team 1.9 Tel.: 0173 / DiedenbergenPhilipp-Keim-Schule Oberer.
Von der Verfassung zum Reformvertrag (Vertrag von Lissabon)
Standardkurs: Der europäische Integrationsprozess
Deutsche Außenpolitik seit 1990
Begleitausschusssitzung FILET am Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Transparenzinitiative- Grundlagen DVO (EG)
9. Begleitausschuss am Tagesordnung 1.Bestätigung des Protokolls vom 8. BGA am 19.Sept Bericht über das Jahresgespräch mit der Kommission.
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz 14. November 2006 Ulrich Kaiser: Vorstellung des Entwurfs Zeitplanung und Arbeitsprogramm.
Ergebnisse der Makrozoobenthos-Beprobung März 2007 Vergleich detaillierter Nachweisverfahren nach BWK-Merkblatt 3 für das Morsbacheinzugsgebiet Wuppertal,
Notfunk im Distrikt Y (Brandenburg)
Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 2 Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 3.
Abhängiger oder unabhängiger Flugbetrieb ? Information für die Fluglärmkommissionssitzung am in Schönefeld Dipl.-Ing. Eckhard Bock, Vertreter.
Fluglärm über Eppstein
Raum+Umwelt Mengis/Flughafen-Verfahren 1 Flughafen – Übersicht über laufende Rechtsverfahren 4. prov. Betriebsreglement Vorläufiges Betriebsreglement.
Sozialgerichtsbarkeit
Internationale Fachkonferenz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechts- konvention in der Praxis Diakonie RWL und Evangelische Fachhochschule RWL, Bochum,
20:00.
Nachtflug unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung von RA Johannes Bohl Fachanwalt für Verwaltungsrecht Würzburg.
Planfeststellung für die neue Straßenbahnlinie 2 in Ulm
Schwimmen Sie sich fit. Auch an den Feiertagen. Die Hallenbäder Loreto und Herti sind am Bettag, 18. September, für Sie offen. Von 9 bis 17 Uhr.
Niedo, Jan, Olli, Claas, Rocco, Till, Jörg, Slanski, Thore,
Vorgriffsstundenrückgabe
Grün Gewachsen: Bilanz
...ich seh´es kommen !.
5 Jahre IPPC-Richtlinie in Österreich Dienstag, 11. Oktober 2005 Haus der Industrie Dr. Fritz Kroiss, ÖKOBÜRO: Parteistellung anerkannter Umweltorganisationen.
Auslegung eines Vorschubantriebes
Christof Carigiet & Gian Clavadetscher präsentieren:
Räumliche Orientierung Lehrveranstaltungsraum:
Bevölkerungsprognose bis Stadt Bad Neustadt a. d. Saale Stand: Präsentiert von Schülern der Hauptschule.
Neubau Feuerwehrmagazin Riedenberg Dokumentation der einzelnen Bauabschnitte –
Versuch einer Chronologie
Aktueller Sachstand der Programmumsetzung
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) am Beispiel der Hähnchenmastanlagen Gumtow - Heinzhof
Kabinettsentwurf 3-Jahres-Frist Gesundheitsreform 2006.
W URSTER W IRSING S CHOTTEN R E C H T S A N W Ä L T E RA und Fachanwalt H. Wurster Rechtliche Beurteilung des beantragten Nachtflugverbots für den Frankfurter.
In den Landeskirchen Braunschweig Hannover Oldenburg in der Konföderation evang. Kirchen in Niedersachen Arbeitsrechtsregelung sowie.
Bevölkerungsprojektion bis 2030 Gemeinde Waakirchen Stand: Fabian Buchner Tobias Oppliger Benjamin Reicherzer.
Die Bundesversammlung
Die Sternenuhr Wir entdecken die Wissenschaften LTAM Steffen M. 2003/04 Kneip R.
% +0,8% -7,9% -9,5% +1,1% +0,6% +1,5% +0,45% -5,5% -17,7% VRG 15-ORF -17,7% % -10,85% -2,4%
Lump vom dunklen Zwinger Wurftag 23.Mai 2002 Körklasse 1 Schaubewertung SG BH AD Sch H Punkte SG
Evaluierung und Fortschreibung Masterplan Verkehr Wien 03/08
Das DTTB- Juniorteam Ziele Projekte Termine Andere JTs Kontakt Das DTTB-Juniorteam Stuttgart, 04. April 2008 Seite 1/24 THINK TANK Das DTTB-Juniorteam.
Das DTTB- Juniorteam Ziele Projekte Termine Andere JTs Kontakt Das DTTB-Juniorteam Stuttgart, 04. April 2008 Seite 1/24 THINK TANK Das DTTB-Juniorteam.
Bevölkerungsprojektion bis 2030 Stadt Bischofsheim a. d. Rhön Stand: Präsentiert von Schülern.
Vortrag von Rechtsanwältin Verena Nedden, Fachanwältin für Steuerrecht zur Veranstaltung Wege zum bedingungslosen Grundeinkommen der Piratenpartei Rhein-Hessen.
Gruppeneinteilung Gruppe 1Gruppe 2Gruppe 3Gruppe 4.
Fluglärmgesetz MinDir Dr. Uwe Lahl, BMU.
Bevölkerungsprojektion bis 2030
Foto: Stephan Marti - FinanzblogFinanzblog Fernwärme.
Fakultät Informatik Institut für Angewandte Informatik, Professur Modellierung und Simulation Arbeitsgruppe Qualitätskriterien. Berlin,
SEVESO-II-RL und Störfall-Verordnung
Fluglärmberechnungen im Auftrag des HMWEVL
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Herzlich willkommen! besser gemeinsam lernen.
Sichtbarkeit von Religion, Karlsruhe, 23. Oktober 2013, © H.R.Hiegel 01 Danke für die Initiative und die Einladung. Ich werde versuchen, 5 Punkte zu unterbreiten.
Schleswig-Holstein Der echte Norden
Lärmpausenmodelle Wie kam es zu den Lärmpausen? _____________________________________________________________________________________________________________________.
 Präsentation transkript:

Bürgerversammlung der Stadt Hochheim am Main am 25. 01 Bürgerversammlung der Stadt Hochheim am Main am 25.01.2012 Zehn Jahre juristischer Kampf gegen Fluglärm Rechtsanwalt Dr. Martin Schröder NOERR LLP

1. Fluglärm: Ein Produkt aus Recht und Politik Falsch also: Quelle: Auszug aus Videobotschaft von MP Koch vom 18.12.2007

1. Fluglärm: Ein Produkt aus Recht und Politik Richtig: Das Recht gibt auch in der Flughafenplanung die Grenzen des Gestaltungsspielraums vor („Leitplanken“). Bei der Nutzung die-ses Gestaltungsspielraums spielen politische Wertungen eine – in der Praxis wesentliche – Rolle, doch gibt es auch dafür recht-liche Regeln (rechtsstaatliches Abwägungsgebot).

2. Räumliche Lage Überflughöhen RWY‘s 07 Quelle: DFS v. 25.11.2011/22.11.2002

3. Quelle und Verteilung des Fluglärms Radarführungsstrecken, Endanflüge und Abflugstrecken Frankfurt am Main Stand: Okt 2011 Quelle: Homepage DFS, zuletzt aufgesucht am 25.01.2012

3. Quelle und Verteilung des Fluglärms Quelle des Fluglärms: Zulassung der Flughafenin-frastruktur (Start-/Landebahnen, Rollwege, Vorfeldpositionen) Zuständig: Länder (in Hessen für FRA: HMWVL) Handlungsform: Planfeststellungsbeschluss Verfahren: Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung Verteilung des Fluglärms: Festlegung der Flugrouten Zuständig: Bund (BAF) Handlungsform: Rechtsverordnung Verfahren: Behördenintern mit Beratung durch Fluglärmkommission

3. Quelle und Verteilung des Fluglärms Zu den Möglichkeiten des BAF bei der Flugroutenfestlegung erklärt das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 24.06.2004, 4 C 11/03, Juris, Rn. 26): „Die Quelle des Fluglärms ist seiner Einwirkung entzogen. Insoweit bestimmt die luftseitige Verkehrskapazität des jeweiligen Flughafens (Start- und Landebahnen, Rollwege, Vorfeldflächen) nach Maßgabe der luftrechtlichen Zulassungsentscheidung das Lärmpotential. Das Luftfahrt-Bundesamt* ist darauf beschränkt, den vorhandenen Lärm gleichsam zu ‚bewirtschaften‘. * Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) war früher für die Flugroutenfestlegung zuständig. Das BAF ist insofern Nachfolgerin des LBA

3. Quelle und Verteilung des Fluglärms => Im Vordergrund des juristischen Kampfes der Stadt Hochheim am Main gegen den Fluglärm stand und steht der Kampf gegen Betrieb und Ausbau des Flughafens als Quelle des Fluglärms.

4. Kampf gegen den Fluglärm an der Quelle a) Ist-Zustandsklage Schon der ausufernde Betrieb des Flughafens Frankfurt am Main mit drei Bahnen führte – insbesondere nachts – zu unzumutbaren Wirkungen. 2001 ließ die Stadt Hochheim die Fluglärmbelastung detailliert messen (Bericht der Debakom vom 06.07.2001) Klage vom 25.05.2001 gegen den Bescheid des HMWVL vom 26.04.2001 Klage vom 25.10.2001 gegen die Änderung der Betriebsgenehmigung vom 24.09.2001 Antrag der Stadt Hochheim an das HMWVL vom 24.07.2002 auf Einschränkung des Flugbetriebs (Teilwiderruf und Abänderung der Betriebsgenehmigung)

4. Kampf gegen den Fluglärm an der Quelle a) Ist-Zustandsklage (Fortsetzung) Teilurteil (2 A 1517/01) des HessVGH vom 23.12.2003: Abweisung der Anträge auf Betriebsbeschränkung Schlussurteil des HessVGH vom 14.07.2004 (12 A 1517/01): Abweisung der Anträge auf passiven Schallschutz und auf Entschädigung Die gegen Teil- und Schlussurteil eingelegten Nichtzulassungsbeschwerden wurden von dem Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.

4. Kampf gegen den Fluglärm an der Quelle b) Klage gegen das Ausbauziel im Landesentwicklungsplan Hessen 2000 Mit Unterstützung der Stadt Hochheim am Main wurde auf Normenkontrollklage der Stadt Flörsheim am Main durch Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.08.2002 (4 N 85/02) das Flughafenausbauziel des LEP Hessen 2000 für nichtig erklärt.

4. Kampf gegen den Fluglärm an der Quelle c) Raumordnungsverfahren und EU-Beschwerde: Die Stadt Hochheim am Main hat mit Schriftsatz vom 16.12.2002 Beschwerde bei der Europäischen Kommission in Brüssel gegen die landesplanerische Beurteilung des RP Darmstadt vom 10.06.2002 erhoben. Die Beschwerde stützte sich u. a. auf einen Verstoß gegen die Seveso-II-Richtlinie der EU, auf Verstöße gegen das europäische Naturschutzrecht und gegen die UVP-Richtlinie. Das Beschwerdeverfahren wurde 2007 eingestellt, weil die Kommission überzeugt war, dass das Land Hessen die Anforderungen des EU-Rechts mit der Ergänzung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 für den Ausbau des Flughafens im Jahr 2007 erfüllt habe.

4. Kampf gegen den Fluglärm an der Quelle d) Widerstand im Planfeststellungsverfahren 09.09.2003: Antrag auf Planfeststellung bei dem RP Darmstadt 17.01.2005 - 16.02.2005: Erste Auslegung der Planfeststellungsunterlagen 12.09.2005 - 27.03.2006: Erörterungstermin in Offenbach (101 Erörterungs- tage) 29.09.2006: Anhörungsbericht des RP Darmstadt 23.03.2007 - 23.04.2007: Zweite Auslegung der Planfeststellungsunterlagen 18.12.2007: Unterzeichnung des Planfeststellungsbeschlusses Die Stadt Hochheim am Main hat auf jeder Stufe Einwendungen erhoben und war an dem Erörterungstermin in Offenbach (2005/2006) intensiv beteiligt.

4. Kampf gegen den Fluglärm an der Quelle e) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 Klage der Stadt Hochheim am Main gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 unter dem 07.02.2008 vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (11 C 322/08.T) Anträge und Klagebegründung mit Schriftsatz vom 19.03.2008. Die LH Mainz verlangt damit im Wesentlichen: (1) Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses (2) Hilfsweise: Anordnung von Flugbetriebsbeschränkungen (3) Hilfsweise: Anordnung von Maßnahmen des Passiven Schallschutzes und von Entschädigung für Außenbereichsbeeinträchtigungen. Die Klage der Stadt Hochheim wurde mit Beschluss vom 27.01.2009 nach § 93a VwGO ausgesetzt. Sie ist noch anhängig.

5. Kampf gegen die Verteilung des Fluglärms Die Vertreter der Stadt Hochheim am Main beteiligten und beteiligen sich intensiv an den Beratungen der Fluglärm-kommission über die Flugrouten und beschreiten so den einzigen gesetzlich gegebenen Weg, um Einfluss auf die Flugroutenge-staltung zu nehmen.

6. Kampf gegen den Fluglärm in der Politik Zentral: Enger Schulterschluss der Stadt Hochheim am Main mit den Nachbarstädten Flörsheim am Main und Hattersheim am Main sowie mit der Landeshauptstadt Mainz. Mitgliedschaft in der Initiative Zukunft Rhein-Main (ZRM). Im Leitungsgremium und in den fachlichen Arbeitsgemeinschaften der ZRM beteiligen sich Frau Bürgermeisterin Munck und Herr Ernst Willi Hofmann seit vielen Jahren stetig und intensiv. Mitgliedschaft im Regionalen Dialogforum (RDF). Auch dort haben die Vertreter der Stadt Hochheim am Main intensiv mitgewirkt.

6. Kampf gegen den Fluglärm in der Politik Nach der Aufhebung des Flughafenziels im LEP Hessen 2000 durch den HessVHG wurde der LEP im Jahr 2007 im Hinblick auf den Flughafenausbau ergänzt. Dieser LEP-Ergänzung ging eine intensive politische Debatte voraus. Im Ergebnis wurde das von der Mediation geforderte Nachtflugverbot zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr zur Grundlage dieser LEP-Ergänzung. Hierauf u.a. stützt sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21.08.2009 stützt, um praktisch ein Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen zu verhängen.

6. Kampf gegen den Fluglärm in der Politik Zentral für den Schutz vor Fluglärm ist die Festlegung der Unzumutbarkeitsschwelle. Heute festgelegt in dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 01.06.2007. Die Stadt Hochheim am Main hat sich im Gesetzgebungsverfahren mit eigenen Kräften, über die ZRM und über den Städtetag dafür eingesetzt, dass zum Schutz der Bürger möglichst niedrige Lärmwerte im Gesetz festgeschrieben werden.

7. Ausblick Jetzt gilt es v.a. zu beweisen, dass das Gelände für die Errichtung der Landebahn ungeeignet ist (Vogelschlag), dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist, weil die Gutachten, auf denen er beruht, an durchgreifenden Mängeln leiden (falscher Sachverhalt, falsche Prämissen), dass der Betrieb der Landebahn zu Gefahren führt und rechtswidrig ist (Lärm, Erschütterungen, Luftschadstoffe, Wahrnehmungsfaktoren), mit dem Ziel der Einschränkung des Flughafenbetriebs bis hin zur Einstellung des Betriebs der neuen Landebahn.

Also: Freut Euch nicht zu früh!