Hochschulweite Globalisierung von Prüfungsordnungen

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Hochschulweite Globalisierung von Prüfungsordnungen Muster-Prüfungsordnungen an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Dr. Bernhard Einig Abteilung Studium und Lehre 3. November 2004

Muster - Bachelorprüfungsordnung der Universität Mainz Gliederung Vorläufer Rechtlicher Rahmen Muster - Bachelorprüfungsordnung der Universität Mainz Vorteile, Nachteile, Probleme 2

Muster - Bachelorprüfungsordnung der Universität Mainz Gliederung Vorläufer Rechtlicher Rahmen Muster - Bachelorprüfungsordnung der Universität Mainz Vorteile, Nachteile, Probleme 3

Rahmenprüfungsordnungen Vorläufer Rahmenprüfungsordnungen Allgemeine Bestimmungen für Magisterprüfungsordnungen (ABM) von 1996 Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen (ABD) von 2000 (jeweils mit „Fachspezifischen Bestimmungen“) Muster-Studienordnungen an der Universität Mainz (seit 1996) Muster für den Aufbau einer Studienordnung in Diplomstudiengängen Muster für den Aufbau einer Studienordnung in Magisterstudiengängen Muster für den Aufbau einer Studienordnung in Lehramtsstudiengängen NRW: ab dem Sommersemester 2007 beträgt das Guthaben das 1,25fache der für einen Abschluss erforderlichen Studienleistungen 4

Muster - Bachelorprüfungsordnung der Universität Mainz Gliederung Vorläufer Rechtlicher Rahmen Muster - Bachelorprüfungsordnung der Universität Mainz Vorteile, Nachteile, Probleme 5

Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (Auswahl) Rechtlicher Rahmen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (Auswahl) Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengänge vom 5. März 1999 Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktesystemen und die Modularisierung von Studiengängen vom 15. September 2000 Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen vom 10. Oktober 2003 Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz (Auswahl) Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz vom 21. Juni 2003 Schreiben des Ministers für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur vom 28. Oktober 2003 Genehmigungspraxis des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur NRW: ab dem Sommersemester 2007 beträgt das Guthaben das 1,25fache der für einen Abschluss erforderlichen Studienleistungen 6

Hochschulinterne Beschlüsse und Empfehlungen (Auswahl) Rechtlicher Rahmen Hochschulinterne Beschlüsse und Empfehlungen (Auswahl) Empfehlung des Senats der Universität Mainz zur Differenzierung der Studienstruktur durch Einführung von Bachelor und Master vom 14. April 2000 Verabschiedung einer Musterordnung für die Prüfung in Bachelorstudien- gängen durch den Senat vom 6. November 2002 (als Empfehlung für die Fachbereiche) NRW: ab dem Sommersemester 2007 beträgt das Guthaben das 1,25fache der für einen Abschluss erforderlichen Studienleistungen 7

Muster - Bachelorprüfungsordnung der Universität Mainz Gliederung Vorläufer Rechtlicher Rahmen Muster - Bachelorprüfungsordnung der Universität Mainz Vorteile, Nachteile, Probleme 8

Musterprüfungsordnung Musterordnung für die Prüfung in Bachelorstudiengängen weitgehend unveränderliche Regelungen Regelungen mit fachspezifischen Variablen Freie Teile Anerkennungs-, Anrechnungsregeln Akademischer Grad Ziel des Studiums Fristen Zugangsvoraussetzungen Leistungspunktesystem und Studiennachweise (Allgemeines) PrüferInnen, BeisitzerInnen Ziel der Bachelorprüfung (Grundsatz) Regelstudienzeit Prüfungsausschuss Studienumfang, Module Studienbegleitende Modulprüfungen (Allgemeines) Module (Anzahl, Bezeichnungen, Verpflichtungsgrad etc.) Bachelorarbeit (Allgemeines) Umfang und Art der Bachelorprüfung Bestehen, Nichtbestehen, Wiederholen Meldung und Zulassung zur BA-Arbeit Freiversuch Dauer der Bachelorarbeit Bewertungen, Gesamtnote (Grundsatz) mündliche Abschlussprüfung Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement Bildung der Gesamtnote Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß In-Kraft-Treten Ungültigkeit Modulstruktur (Anhang) Einsicht in Prüfungsakten 9

Musterprüfungsordnung Musterordnung für die Prüfung in Bachelorstudiengängen Zwei Musterordnungen: Ein-Fach-Studiengang Mehr-Fächer-Studiengang Vollinhaltlich abgestimmt mit dem zuständigen Ministerium Verabschiedet durch den Senat der Universität (als Empfehlung) Gliederung: I. Allgemeiner Teil (§§1-8) II. Prüfung (§§ 9-17) III. Schlussbestimmungen (§§ 18-21) Anhang NRW: ab dem Sommersemester 2007 beträgt das Guthaben das 1,25fache der für einen Abschluss erforderlichen Studienleistungen 10

Muster - Bachelorprüfungsordnung der Universität Mainz Gliederung Vorläufer Rechtlicher Rahmen Muster - Bachelorprüfungsordnung der Universität Mainz Vorteile, Nachteile, Probleme 11

Vorteile und Nachteile Eindeutiger, transparenter Rahmen für die Fächer bei der Entwicklung eines Studiengangs (mit Markierung des Gestaltungsspielraums) Reduktion des Arbeitsaufwands für die Erstellung der Prüfungsordnung, Beschleunigung des formalen Verfahrens Leichtere Überprüfbarkeit einer vorgelegten Ordnung Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit der Ordnung Verringerung des Arbeitsaufwands bei der Entwicklung des Studien- und Prüfungsverwaltungssystems (POS) Erhöhung der Transparenz für die Studierende Nachteile: keine 12

akute „Probleme“ mit der Musterordnung permanenter Weiterentwicklungsbedarf auf Grund neuer Rahmenvorgaben, Genehmigungspraxis und aktueller Fragestellungen relative Ungleichzeitigkeit der aktuellen Musterordnung mit den Ordnungen, die den Fachbereichen ursprünglich vorgelegt wurden hoher Bedarf an zusätzlicher Erläuterung und Kommentierung 13

Stichwort „Studienreform und Internationalisierung“ Hinweis Weitere Informationen im Online-Handbuch „Studienreform und Internationalisierung“: www.uni-mainz.de/studium Stichwort „Studienreform und Internationalisierung“ Dort auch zahlreiche Arbeitshilfen sowie Rahmenordnung, Leistungspunkterechner, Muster für Diploma Supplement, Ablaufschemata für Akkreditierung etc. 14

für Ihre Aufmerksamkeit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Anhang

Musterprüfungsordnung Musterordnung für die Prüfung in Bachelorstudiengängen I. Allgemeiner Teil: § 1 Geltungsbereich, Ziel des Studiums, akademischer Grad § 2 Zugangsvoraussetzungen § 3 Prüfungsausschuss § 4 Prüferinnen und Prüfer, Beisitzerinnen und Beisitzer § 5 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen § 6 Regelstudienzeit, modularisierter Studienaufbau, Fristen § 7 Leistungspunktesystem, Studienleistungen, Studiennachweise § 8 Studienumfang, Module Word Doku NRW: ab dem Sommersemester 2007 beträgt das Guthaben das 1,25fache der für einen Abschluss erforderlichen Studienleistungen [zurück] 17

Musterprüfungsordnung Musterordnung für die Prüfung in Bachelorstudiengängen II. Prüfung § 9 Ziel, Umfang und Art der Bachelorprüfung § 10 Studienbegleitende Modulprüfungen § 11 Meldung und Zulassung zur Bachelorarbeit § 12 Bachelorarbeit § 13 Mündliche Abschlussprüfung § 14 Bestehen und Nichtbestehen, Wiederholung der Bachelorprüfung § 15 Freiversuch § 16 Bewertung von Prüfungs- und prüfungsrelevanten Studienleistungen, Bildung der Gesamtnote § 17 Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement Word Doku NRW: ab dem Sommersemester 2007 beträgt das Guthaben das 1,25fache der für einen Abschluss erforderlichen Studienleistungen [zurück] 18

Musterprüfungsordnung Musterordnung für die Prüfung in Bachelorstudiengängen III. Schlussbestimmungen: § 18 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß § 19 Ungültigkeit der Bachelorprüfung § 20 Einsicht in die Prüfungsakten § 21 In-Kraft-Treten Anhang zu §§ 8 bis 10 und 12: Module Word Doku NRW: ab dem Sommersemester 2007 beträgt das Guthaben das 1,25fache der für einen Abschluss erforderlichen Studienleistungen [zurück] 19

1. Fach 2. Fach Kernfach Neben-fach Struktur Grundmodelle für 2 - Fächer - Bachelorstudiengänge 1. Fach 2. Fach 60 SWS (90 cr) Kernfach Neben-fach 80 SWS (120 cr) 40 SWS (60 cr) [zurück] 20