Neue Prüfungsformen der Lehrabschlussprüfung in Deutschland - am Beispiel der Metall- und Elektroberufe -

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 Präsentation transkript:

Neue Prüfungsformen der Lehrabschlussprüfung in Deutschland - am Beispiel der Metall- und Elektroberufe -

Industrie-/ Handelsverbände Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Gewerkschaften Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) DIHK Inhalte Ausbildungsordnung Umsetzung rechtliche Aspekte

Aufbau einer Ausbildungsordnung Dauer der Ausbildung Ausbildungsinhalte Prüfungen Sachliche und zeitliche Gliederung Rahmenlehrplan

Neue inhaltliche Ausrichtung Rahmenbedingungen Neue inhaltliche Ausrichtung der Ausbildung Handlungs- und Prozessorientierung

Handlungs- und Prozessorientierung Information Planung Kontrolle Durchführung

Zwischenprüfung Abschlussprüfung Übliche Prüfungsstruktur Zwischenprüfung Abschlussprüfung lediglich Rückmeldung über Ausbildungsstand Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung

Abschlussprüfung Teil I gestreckte Prüfungsstruktur Abschlussprüfung Teil I Abschlussprüfung Teil II 20 - 40 % der Abschlussprüfung Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung Teil II

Warum Neuordnung in den Metall- und Elektroberufen? Rahmenbedingungen Warum Neuordnung in den Metall- und Elektroberufen? zeitnahes Abprüfen der Kompetenzen Einsparung von Prüfungsvorbereitungszeiten Einsparung von Prüfungskosten Ausbildung eines neuen Facharbeitertyps Unmittelbare Verwendbarkeit der Qualifikationen nach der Ausbildung

Komplexe Arbeitsaufgabe insgesamt höchstens 10 Stunden Aufbau der Abschlussprüfung Abschluss-prüfung Teil I 40 % Komplexe Arbeitsaufgabe insgesamt höchstens 10 Stunden Arbeitsaufgabe einschließlich begleitender situativer Gesprächsphasen Gesprächsphasen insgesamt höchstens 10 Minuten 20 % Schriftliche Auf-gabenstellungen höchstens 120 Minuten Prüfungsziel: Fachkompetenz

Prozesskompetenz Prüfungsziel: Aufbau der Abschlussprüfung Teil II 60 % Vier Prüfungsbereiche Arbeitsauftrag Variante 1: Betrieblicher Auftrag Max. 18 – 21 h* und Fachgespräch max. 30 min Dauer Variante 2: Praktische Aufgabe max. 18 h, davon 7 h Durchführungszeit einschl. begleitendes Fachgespräch max. 20 min Dauer 30 % Auftrags- und Funktionsanalyse 105 Minuten 12 % Fertigungstechnik WiSo 45 Minuten 6 % praktisch schriftlich Prüfungsziel: Prozesskompetenz

Herausforderungen zwei schwer vergleichbare Prüfungsarten bei der AP II doppelter organisatorischer Aufwand doppelter Prüferaufwand neue Prüfungskompetenzen (Fachgespräch!) allgemeine Unsicherheit und Unzufriedenheit Uneinigkeit über die Definition von „Prozesskompetenz“

Aufbau der Abschlussprüfung * Die Dauer des betrieblichen Auftrags ist in der jeweiligen Verordnung für den Aufbildungsberuf festgelegt: Anlagenmechaniker: max. 21 h Industriemechaniker: max. 21 h Konstruktionsmechaniker: max. 21 h Werkzeugmechaniker: max. 21 h Zerspanungsmechaniker: max. 18 h

Aufbau der Abschlussprüfung * Die Dauer des betrieblichen Auftrags ist in der jeweiligen Verordnung für den Aufbildungsberuf festgelegt: Elektroniker für Betriebstechnik: max. 18 h Elektroniker für Automatisierungstechnik: max. 18 h Elektroniker für Gebäude und Infrastruktursysteme: max. 30 h Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme: max. 18 h Elektroniker für Maschinen- u. Antriebstechnik: max. 18 h Elektroniker für Geräte und Systeme: max. 18 h Systeminformatiker: max. 24 Stunden

Praxisbezogene Unterlagen Betrieblicher Auftrag Praxisbezogene Unterlagen Der Prüfungsteilnehmer erstellt während der Durchführung praxisbezogene Unterlagen. Diese dienen als Grundlage für das Fachgespräch. Sie sollen die Durchführung der Arbeitsaufgabe nachvollziehbar dokumentieren. Die Unterlagen werden im Idealfall während des gesamten Prozesses „automatisch“ erzeugt und nicht gesondert für die Prüfung erstellt. Unterlagen sind z.B. Prüf- /Messprotokolle, Liefer-/ Materialscheine sowie die Beschreibung der Vorgehensweise des Prüflings (diese soll fünf Seiten nicht überschreiten!). Es handelt sich hierbei nicht um eine zu bewertende Dokumentation, wie bei der Mechatroniker-Abschlussprüfung. Das Fachgespräch muss nicht im Betrieb stattfinden. Es findet auch keine Bewertung der geleisteten Arbeit statt!

Inhalte des Genehmigungsantrags Verpflichtende Gliederung des Auftrags Betrieblicher Auftrag Inhalte des Genehmigungsantrags Auftragsbezeichnung, Zielsetzung und Zeitplanung Kurze Beschreibung des Auftrags (siehe Vordruck) Verpflichtende Gliederung des Auftrags Information Planung Durchführung Kontrolle

Prüfkriterien des Prüfungsausschusses Betrieblicher Auftrag Prüfkriterien des Prüfungsausschusses betrieblicher Nutzen übliche Tätigkeit eines Facharbeiters Prozesscharakter Zeit Unterschriften Plausibilität