Strategie Sonderschulung

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 Präsentation transkript:

Strategie Sonderschulung 2010 - 2015 1. Wie ist die Umsetzung organisiert? ERZ GEF Optimierung Sonderpädagogik- Konkordat Konzept Sonderpädagogik Ersatz SSV AKVB ALBA Projekt- steuerung Rechtsamt GEF RA Ausschuss gemeinsame PL Verantwortung Begleitgruppe 20100915_Informationsveranstaltung

Strategie Sonderschulung 2010 - 2015 2. Welches sind die Aufgaben/Funktionen der einzelnen Projektorgane? Projektsteuerung ERZ + GEF Steuerung der Umsetzung der „Strategie Sonderschulung 2010 – 2015“ Projektleitung GEF (ALBA) Operative Umsetzung der „Strategie Sonderschulung 2010 – 2015“ Ausschuss ERZ + GEF (Verwaltung) Begleitung und Unterstützung der operativen Umsetzung der „Strategie Sonderschulung 2010 – 2015“ „Auftragsverhältnis“ Begleitgruppe Delegierte der angeschriebenen Organisationen und Gremien Funktion eines Sounding Board Interessenvertretung 20100915_Informationsveranstaltung

Strategie Sonderschulung 2010 - 2015 3. Wie ist Arbeitsweise unter den einzelnen Organen? Monitoring (Kontakte nach Massgabe Auftrag) Projektsteuerung Ausschuss Begleitgruppe Projekt-leitung Bilaterale Kontakte intensive, regelmässige Kontakte, Absprachen zwischen den Gremien Austausch, aufnehmen von Anregungen, Vernehmlassung zu bestimmten Aspekten in gewissen Abständen 20100915_Informationsveranstaltung

Strategie Sonderschulung 2010 - 2015 4. Was umfasst die Strategie - „Geltungsbereich“? „hochschwellig“ (verstärkte Massnahmen) Schule Familie „ausserschulischer Bereich“ Sonderschule Kindergarten, Regelschule „niederschwellig“ (in der Schule besondere Massnahmen) 20100915_Informationsveranstaltung

Strategie Sonderschulung 2010 - 2015 5. Welche Aufgaben gilt es im Rahmen der Umsetzung zu lösen ? Erarbeitung eines Sonderpädagogik-Konzepts Ersatz der durch den Wegfall der Verordnung über die Sonderschulung von invaliden Kindern und Jugendlichen entstehenden gesetzlichen Regelungslücke – „Sonderschulverordnung“ Optimierung der Schnittstellen zwischen den beiden Systemen Volksschule und Sonderschulung Prüfung des Beitritts des Kantons Bern zum Sonderpädagogik-Konkordat 20100915_Informationsveranstaltung

Strategie Sonderschulung 2010 - 2015 6. Welche Vorgaben/Rahmenbedingungen müssen beachtet werden? Die Strategie Sonderschulung 2010 – 2015 nimmt spätere, als zweckmässig erscheinende, grundsätzliche Anpassungen weder vorweg, noch behindert sie diese. Das Sonderpädagogik-Konzept orientiert sich am Sonderpädagogik-Konkordat. Die „Sonderschulverordnung“ wird mit dem Sonderpädagogik-Konzept abgestimmt. Die Optimierungen der Schnittstellen zwischen den beiden Systemen haben sich auf die dringendsten Probleme zu beschränken. Bei der Prüfung des Beitritts des Kantons Bern zum Sonderpädagogik-Konkordat sind auch die Resultate der Vernehmlassung aus dem Jahr 2007 mit zu berücksichtigen. 20100915_Informationsveranstaltung

Strategie Sonderschulung 2010 - 2015 7. Welche zeitlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden? 2010 - Rahmenkonzept Sonderpädagogik erarbeitet - Bedarf, Struktur und Inhalte „Rechtserlass“ geklärt - Optimierungsbedarf Schnittstellen geklärt, Massnahmen werden laufend umgesetzt 2011 - Detailkonzept Sonderpädagogik erarbeitet - Verabschiedung „Sonderschulverordnung“ durch Regierungsrat - Optimierungen der Schnittstellen; Massnahmen laufend umgesetzt 2012 - Detailkonzept Sonderpädagogik verabschiedet - Inkraftsetzung „Sonderschulverordnung“ - Optimierungen der Schnittstellen; Massnahmen laufend umgesetzt - Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat wird geprüft 20100915_Informationsveranstaltung

Strategie Sonderschulung 2010 - 2015 8. Auf welchem Hintergrund sind die Ziele, Grundsätze, Rahmenbedingungen, die bei der Ausgestaltung zu beachten sind, zu verstehen? Kantonales Versorgungssystem Wirkungs- ziele Bereiche Schule, Familie Prozesse Leistungs-angebote Akteure 20100915_Informationsveranstaltung

Strategie Sonderschulung 2010 - 2015 9. Ziele, Grundsätze, Rahmenbedingungen, die bei der Ausgestaltung zu beachten sind Die Sonderpädagogik hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche mit einem besonderen Entwicklungs- und Bildungsbedarf in Würdigung ihres Potenzials und ihrer Möglichkeiten im Hinblick auf ihre Teilhabe an Bildung sowie auf ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft und die berufliche Integration bestmöglich zu unterstützen. Die Unterstützung kann auch ihr Umfeld betreffen. Die Sonderpädagogik bleibt in der definierten Zeitspanne grundsätzlich in zwei Gesetzen verortet: die besonderen Massnahmen der Volksschule im Volksschulgesetz, die Sonderschulung im Sozialhilfegesetz. Im Rahmen der Strategie Sonderschulung wird der Geltungsbereich der Sonderpädagogik 0 – 20 Jahre unter Beachtung von Schule und Familie festgelegt. An die Sonderpädagogik angrenzende Bereiche sind mitzudenken. 20100915_Informationsveranstaltung

Strategie Sonderschulung 2010 - 2015 9. Ziele, Grundsätze, Rahmenbedingungen, die bei der Ausgestaltung zu beachten sind Die Sonderpädagogik hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche mit einem besonderen Entwicklungs- und Bildungsbedarf in Würdigung ihres Potenzials und ihrer Möglichkeiten im Hinblick auf ihre Teilhabe an Bildung sowie auf ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft und die berufliche Integration bestmöglich zu unterstützen. Die Unterstützung kann auch ihr Umfeld betreffen. Die Sonderpädagogik wird gesamthaft in einem „kaskadischen Modell“ gedacht: Sonderpädagogische Massnahmen kommen dann zum Tragen, wenn das Regelsystem – im Rahmen der Strategie Sonderschulung Schule und Familie – seine Aufgaben ohne zusätzliche Unterstützung nicht oder nicht mehr erfüllen kann. Dabei kommen niederschwellige grundsätzlich vor verstärkten Massnahmen zum Tragen. 20100915_Informationsveranstaltung

Strategie Sonderschulung 2010 - 2015 9. Ziele, Grundsätze, Rahmenbedingungen, die bei der Ausgestaltung zu beachten sind Die Sonderpädagogik hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche mit einem besonderen Entwicklungs- und Bildungsbedarf in Würdigung ihres Potenzials und ihrer Möglichkeiten im Hinblick auf ihre Teilhabe an Bildung sowie auf ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft und die berufliche Integration bestmöglich zu unterstützen. Die Unterstützung kann auch ihr Umfeld betreffen. Die Strategie Sonderschulung fokussiert auf die verstärkten Massnahmen. Die Kriterien der Zuordnung richten sich dabei grundsätzlich nach denjenigen im Sonderpädagogik-Konkordat. Der Zugang zu Massnahmen der Sonderpädagogik ist in verschiedenen Verfahren festgelegt. Zu verstärkten Massnahmen erfolgt er über das „standardisierte Abklärungsverfahren“. 20100915_Informationsveranstaltung

Strategie Sonderschulung 2010 - 2015 9. Ziele, Grundsätze, Rahmenbedingungen, die bei der Ausgestaltung zu beachten sind Die Sonderpädagogik hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche mit einem besonderen Entwicklungs- und Bildungsbedarf in Würdigung ihres Potenzials und ihrer Möglichkeiten im Hinblick auf ihre Teilhabe an Bildung sowie auf ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft und die berufliche Integration bestmöglich zu unterstützen. Die Unterstützung kann auch ihr Umfeld betreffen. Mit einer besseren Abstimmung des schulischen Bereichs der Sonderschulung mit dem Kindergarten/der Regelschule sollen die Steuerungsmöglichkeiten für integrative Formen, Übergänge und Durchlässigkeiten optimiert werden. Verstärkte Massnahmen können im Regelsystem oder im System Sonderschulung umgesetzt werden. Massgebend sind dabei das Wohl und das Potenzial des Kindes, der/des Jugendlichen sowie die Möglichkeiten/Situation/Tragfähigkeit des Kindergartens, der Schule, des Umfeldes. 20100915_Informationsveranstaltung

Strategie Sonderschulung 2010 - 2015 9. Ziele, Grundsätze, Rahmenbedingungen, die bei der Ausgestaltung zu beachten sind Die Sonderpädagogik hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche mit einem besonderen Entwicklungs- und Bildungsbedarf in Würdigung ihres Potenzials und ihrer Möglichkeiten im Hinblick auf ihre Teilhabe an Bildung sowie auf ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft und die berufliche Integration bestmöglich zu unterstützen. Die Unterstützung kann auch ihr Umfeld betreffen. Verstärkte Massnahmen können ambulant, stationär oder teilstationär sein. Es handelt sich dabei um heilpädagogische, sozialpädagogische, pädagogisch-therapeutische, pflegerische Leistungen und Assistenzleistungen; Transporte sind ebenfalls verstärkte Massnahmen. Verstärkte Massnahmen werden grundsätzlich vom Kanton finanziert. Die Finanzierung der verstärkten Massnahmen ist ebenfalls Gegenstand der Überprüfung. 20100915_Informationsveranstaltung

Strategie Sonderschulung 2010 - 2015 Sitzung Begleitgruppe „Sounding Board“ Donnerstag, 18. November 2010, 15.30 Uhr – 18.00 Uhr Der Ort wird mit der Einladung bekannt gegeben. Der Termin der 2. Sitzung wird Ende September bekannt gegeben. 20100915_Informationsveranstaltung