Vorstellung des Schulelternbeirates

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 Präsentation transkript:

Vorstellung des Schulelternbeirates

Die Theodor-Heuss-Schule ist eine Grund-, Haupt- und Realschule ...

Schulen im Landkreis mit … und eine der wenigen Schulen im Landkreis mit Förderstufe für die Klassen 5 und 6

Seit über 40 Jahren gibt sie Kindern und Jugendlichen ein schulisches Rüstzeug für den weiteren Lebensweg.

Um die Kinder und die Lehrer nun in dieser Schulzeit mehr zu unterstützen …

wurde der Schulelternbeirat eingeführt.

Über die Klassenelternbeiräte wird der Schulelternbeirat für zwei Jahre gewählt.

Struktur der Schule früher und heute

Struktur der Schule früher und heute Teilweise waren mehr als 60 Schüler in einer Klasse Oft mehr als eine Stunde Fußweg zur Schule Heute befinden sich max. bis zu 30 Schüler in einer Klasse Benutzung eines Schulbusses ab 2 Km Fußweg

Struktur der Schule früher und heute Der Lehrer war eine absolute Autoritätsperson Körperliche Strafen wurden schon bei kleinsten Verstößen angewendet Die Lehrer agieren heute partnerschaftlich

Struktur der Schule früher und heute Nach Unterrichtsschluss mussten neben den Hausaufgaben noch körperliche Arbeiten auf dem Hof geleistet werden Gemeinschaftliches Essen Hausaufgaben- betreuung und Nachmittagsangebote in Arbeitsgruppen

Struktur der Schule früher und heute Frontalunterricht primitive Lernmittel (Schiefertafel) Den Schülern wird durch Tages- oder Wochenplan in Gruppenarbeit der Lernstoff vermittelt innovative Lernmittel (vom Füller zum PC)

Nach Art. 56 Abs. 6 der Hessischen Verfassung haben die Erziehungsberechtigten das Recht, an den hessischen Schulen die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen.

Als Erstes wählen die Eltern einer Klasse zusammen einen Elternsprecher, der Klassenelternbeirat genannt wird.

Dieser muss einmal pro Schulhalbjahr einen Elternabend einberufen.

Die Elternvertretung auf Schulebene heißt Schulelternbeirat (SEB) und wird aus allen Klassenelternbeiräten gebildet.

Auf Kreisebene heißt die Elternvertretung Kreiselternbeirat (KEB) bzw. in Kreisfreien Städten Stadtelternbeirat (StEB) und wird aus einer bestimmten Zahl Abgeordneter für jede Schulform (Realschule, Gymnasium, etc.) gebildet.

Aus den Kreis- und Stadtelternbeiräten wird der Landeselternbeirat Hessen (LEB-Hessen) gebildet.

Zu den Aufgaben eines Schulelternbeirates

Die Elternvertretung ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler einer Schule und wirkt in Angelegenheiten, ...

sind, beratend mit. … die für die Schule von allgemeiner Bedeutung – in einzelnen Bundesländern auch beschließend – mit.

Die Arbeit erfolgt ehrenamtlich und unentgeltlich. Hierzu gehört u.a. ...

Die Aufgaben umfassen Wahrung der Interessen der Eltern

Wünsche und Vorschläge der Eltern an die Schulleitung weitergeben Die Aufgaben umfassen Wünsche und Vorschläge der Eltern an die Schulleitung weitergeben Wahrung der Interessen der Eltern

Teilnahme an Schulkonferenzen Die Aufgaben umfassen Teilnahme an Schulkonferenzen Wünsche und Vorschläge der Eltern an die Schulleitung weitergeben Wahrung der Interessen der Eltern

Teilnahme an Schulkonferenzen Die Aufgaben umfassen Weitergabe von Angelegenheiten an die Eltern, die der Schulträger beschlossen hat Teilnahme an Schulkonferenzen Wünsche und Vorschläge der Eltern an die Schulleitung weitergeben Wahrung der Interessen der Eltern

Rechte: Zu den genannten Aufgaben hat der Schulelternbeirat die folgenden Rechte:

Recht der Mitwirkung bei der: Auswahl von Lehrmitteln

Recht der Mitbestimmung beim: Schulessen Auswahl von Lehrmitteln

Auswahl von Lehrmitteln Recht der Mitbestimmung bei: der Hausordnung Schulessen Auswahl von Lehrmitteln

Auswahl von Lehrmitteln Recht der Mitbestimmung bei: Teilen der Finanzen der Hausordnung Schulessen Auswahl von Lehrmitteln

Ansprechpartner zu Schulbusfragen Teilen der Finanzen der Hausordnung Recht der Mitwirkung als: Ansprechpartner zu Schulbusfragen Teilen der Finanzen der Hausordnung Schulessen Auswahl von Lehrmitteln

Ansprechpartner bzgl. Schülerlotsen Ansprechpartner zu Schulbusfragen Recht der Mitwirkung als: Ansprechpartner bzgl. Schülerlotsen Ansprechpartner zu Schulbusfragen Teilen der Finanzen der Hausordnung Schulessen Auswahl von Lehrmitteln

Konfliktlösung zwischen Eltern und Schule Recht der Mitwirkung bei einer: Konfliktlösung zwischen Eltern und Schule Ansprechpartner bzgl. Schülerlotsen Ansprechpartner zu Schulbusfragen Teilen der Finanzen der Hausordnung Schulessen Auswahl von Lehrmitteln

Konfliktlösung zwischen Eltern und Schule Recht der Mitwirkung bei der: Auswahl und Organisation weiterer Bildungsangebote (Sprachen, Kurse...) Konfliktlösung zwischen Eltern und Schule Ansprechpartner bzgl. Schülerlotsen Ansprechpartner zu Schulbusfragen Teilen der Finanzen der Hausordnung Schulessen Auswahl von Lehrmitteln

Eine Initiative des Schulelternbeirates der Theodor-Heuss-Schule ist u.a.:

Erweiterung des Trainingsraumprogrammes Eine Initiative des Schulelternbeirates der Theodor-Heuss-Schule ist u.a.: Erweiterung des Trainingsraumprogrammes

Hierzu: Erhöhung der Lehrerstundenzahl Eine Initiative des Schulelternbeirates der Theodor-Heuss-Schule ist u.a.: Hierzu: Erhöhung der Lehrerstundenzahl Erweiterung des Trainingsraumprogrammes

Seit 1993 Einführung von Schulkonferenzen

Manche Entscheidungen der Konferenz können erst dann in Kraft treten, wenn Schulelternbeirat und Schülerrat zugestimmt haben.

Schulprogramm Die Zustimmung des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: Schulprogramm

Freiwillige Unterrichts- Betreuungs- und Ganztagsangebote Die Zustimmung des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: Freiwillige Unterrichts- Betreuungs- und Ganztagsangebote Schulprogramm

Freiwillige Unterrichts- Betreuungs- und Ganztagsangebote Die Zustimmung des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: Förderstufe Freiwillige Unterrichts- Betreuungs- und Ganztagsangebote Schulprogramm

Hausaufgaben, Klassenarbeiten Förderstufe Die Zustimmung des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: Hausaufgaben, Klassenarbeiten Förderstufe Freiwillige Unterrichts- Betreuungs- und Ganztagsangebote Schulprogramm

Hausaufgaben, Klassenarbeiten Förderstufe Die Zustimmung des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: Schulversuch Hausaufgaben, Klassenarbeiten Förderstufe Freiwillige Unterrichts- Betreuungs- und Ganztagsangebote Schulprogramm

Mitarbeit von Eltern und anderen Personen Schulversuch Die Zustimmung des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: Mitarbeit von Eltern und anderen Personen Schulversuch Hausaufgaben, Klassenarbeiten Förderstufe Freiwillige Unterrichts- Betreuungs- und Ganztagsangebote Schulprogramm

Das Anhörungsrecht des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich:

Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Organisationen Das Anhörungsrecht des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Organisationen

bei Schulfahrten und Wandertagen Das Anhörungsrecht des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: bei Schulfahrten und Wandertagen Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Organisationen

bei Schulfahrten und Wandertagen Das Anhörungsrecht des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: 6-Tage-Woche bei Schulfahrten und Wandertagen Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Organisationen

bei besonderen Veranstaltungen 6-Tage-Woche Das Anhörungsrecht des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: bei besonderen Veranstaltungen 6-Tage-Woche bei Schulfahrten und Wandertagen Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Organisationen

bei besonderen Veranstaltungen 6-Tage-Woche Das Anhörungsrecht des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: Schulordnung bei besonderen Veranstaltungen 6-Tage-Woche bei Schulfahrten und Wandertagen Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Organisationen

bei besonderen Veranstaltungen 6-Tage-Woche Das Anhörungsrecht des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ist u.a. zu folgenden Themen erforderlich: Kiosk, Raumvergaben Schulordnung bei besonderen Veranstaltungen 6-Tage-Woche bei Schulfahrten und Wandertagen Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Organisationen

Zu dem Zustimmungs- und Anhörungsrecht des Schulelternbeirates zu Entscheidungen der Schulkonferenz ergibt sich zu den genannten Themen auch das Vorschlagsrecht in der Konferenz.

Durch mehrere Novellierungen (von 1993 – 2004) wurden die Rechte der Schulkonferenz immer mehr eingeschränkt.

Für das Ziel einer demokratischen Schule - wo vieles an der Basis entschieden wird - ist die motivierte Mitarbeit der Eltern mit vielen Initiativen eine unbedingte Voraussetzung.

Somit ist ein engagierter Schulelternbeirat - der sich für die Rechte und Pflichten - - für Schüler und Lehrer - intensiv einsetzt und mitarbeitet notwendig.

Diese Aufgabe wird in der Theodor-Heuss-Schule Limburg /Lahn zur Zeit wahrgenommen von:

1. Vorsitzende: Lucia Ferschke 06431-583502 fuenffer@web.de Schulelternbeirat: 1. Vorsitzende: Lucia Ferschke 06431-583502 fuenffer@web.de 2. Vorsitzende: Johanna Krebs

Danke für Ihr Interesse!

Diese Präsentation wurde erstellt von Michael Ferschke im 08/2010 Bei den gezeigten Bildern handelt es sich um eigene Aufnahmen des Erstellers, der 1.Vorsitzenden des Fördervereins und um Veröffentlichungen auf den Internetseiten der Theodor-Heuss-Schule /Limburg und dessen Fördervereins.