Betäubungsmittelrecht

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Unterbringungsähnliche Maßnahmen in der rechtlichen Betreuung und Pflege 04. Februar 2009 Veranstalter ISGE (Institut für Soziale Arbeit und Gesundheit.
Advertisements

Alkopops werden auch RTD genannt. Für was steht diese Abkürzung?
Lions Clubs International
AQUARadar: Teilprojekte A/D
Deutsche Außenpolitik seit 1990
Schizophrenie und Seelsorge
Änderungen der Ausführungsordnung, die am 1. April 2005 in Kraft getreten sind Die Patentlösung.
Dr. Klaus-Rainer Brintzinger, Universität Tübingen
Arbeitsmarktintegration und Gesundheitsförderung
Präventive Aspekte der Glücksspielsucht Plagiat oder sozial-politische Verantwortung? Prof. Jörg Häfeli, Dozent und Projektleiter Hochschule für Soziale.
Die Teilnahme ist kostenlos! Ansprechpartner ist Bernhard Schick vom Team 1.9 Tel.: 0173 / DiedenbergenPhilipp-Keim-Schule Oberer.
Einführung in die Arbeitspsychologie
Antibiotika – Einnahme
„Als verarmt sind jene Einzelpersonen, Familien und Personengruppen anzusehen, die über so geringe (materielle, kulturelle und soziale) Mittel verfügen,
„Als verarmt sind jene Einzelpersonen, Familien und Personengruppen anzusehen, die über so geringe (materielle, kulturelle und soziale) Mittel verfügen,
HEROIN Ein Referat von: Patrick Beckhäuser Christian Päßler
16. September 2008 Professor Dr. Hartmut Morck Marburg /Eschborn
Revision – Annexion – Expansion: Die NS-Außenpolitik
Internationale Fachkonferenz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechts- konvention in der Praxis Diakonie RWL und Evangelische Fachhochschule RWL, Bochum,
Stu+Bo am Humboldt Studien – und Berufsorientierung 2009/2010.
Masern in Österreich Doz. Dr. med. Pamela Rendi-Wagner
Grafik unter Verwendung von Stellarium,
BUNDESAMT ZUR KORRUPTIONSPRÄVENTION UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG
Relevanz von Gutscheinen im E-Commerce Marktforschung im Rahmen einer Bachelorarbeit Stand: März 2011.
Wenn ich in eine Psychiatrie komme. 1. Keine Antworten auf Fragen 2
Guete Morge! Roland Scheurer. Guete Morge! Roland Scheurer.
Alkopops.
Innere Sicherheit In Europa.
Haushalts- und Konsumökonomik
Institut für Politikstudien I N T E R F A C E Ergebnisse der Selbstevaluation und der ökonomischen Evaluation 2008 Präsentation anlässlich der 2. Netzwerktagung.
Landkarte der betrieblichen Gesundheitsförderung: Schweiz
Rechtliche Fragen und Antworten für Pflegefachpersonen
Internationaler Tag gegen Drogenmissbrauch
Strafrecht BT I Einführung Vorlesung vom 21. September 2009 HS 2009 Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
Hotelleriesuisse Seit Sitz: An der Mobijoustrasse 130, 3001 Bern Geschäftszweige in Bellinzona und Lausanne Geschäftsleitung: CEO: Dr. Christoph.
Rat WBF 30. Mai 2013 Meinungsaustausch zu Joint Programming Europa Forum Forschung 27. Juni 2013 BMWF Martin SCHMID BMWF, EU-Forschungspolitik.
Auslegung eines Vorschubantriebes
Halbleiterschutzrecht
Patent- und Lizenzvertragsrecht I Dr. H. Laederach Vortrag von
Patentinformationsangebote nationaler Patentämter
Strafrecht BT I Einführung Vorlesung vom 27. September 2010
DIE BERLINER WAHL 2011 REALIA MICROTEACH MODEL – 12. OKTOBER 2011.
Christof Carigiet & Gian Clavadetscher präsentieren:
Das Internet Von Stefan Pfleger Stefan Pfleger.
Ambulante Psychotherapie und weitere psychotherapeutische Ansätze
Ist es wirklich so schlimm?
__________________________________________________________________________________________________________________ Vortrag Juristenverein16. SEPTEMBER.
Neubau Feuerwehrmagazin Riedenberg Dokumentation der einzelnen Bauabschnitte –
Ja zum modernisierten Epidemiengesetz Epidemiengesetz – Abstimmung am 22. September.
Versuch einer Chronologie
Conférence Présidents Per in Kraft getreten (Genehmigt am )
Aktueller Sachstand der Programmumsetzung
Einladung Anerkannte Fortbildung: Schweizerische Gesellschaft für Alterspsychiatrie Alterpsychotherapie Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und.
Erstversorgung sehr kleiner Frühgeborener „NEU“ am AKH Wien
Pharmaforschung und die Krankheiten des Südens Patrick Durisch Leiter Abt. Gesundheit Erklärung von Bern Projektwoche Wer entscheidet was ich forsche?
SEVESO-II-RL und Störfall-Verordnung
Gefahren- und Risikobewertung für Bedarfsplanung im Feuerwehrwesen
FAKULTÄT FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN
SRG Saulgau Herzlich Willkommen zum heutigen Informationsabend im Sportheim des SV Hohentengen.
Coach Clinic NBBV „Anmerkungen zu leistungsorientiertem Training“ St. Pölten am Robert Langer Head Coach yourgoody Dukes Klosterneuburg.
Unterlage für die Milch-Pressekonferenz am 11. November 2008
11 Abbauumfänge ›Stilllegung und Abbau erfolgen in vier Abbauumfängen, für die jeweils eine atomrechtliche Genehmigung notwendig ist: ›1. Abbauumfang (Abbau.
Drogen.
Sichtbarkeit von Religion, Karlsruhe, 23. Oktober 2013, © H.R.Hiegel 01 Danke für die Initiative und die Einladung. Ich werde versuchen, 5 Punkte zu unterbreiten.
FC Bayern München Renato Jovnaš VIII 1.
Frau Z med. pract. Barbara Gugger Oberärztin Schwerpunkt Sucht Universitätsklinik für Psychiatrie & Psychotherapie Universitäre Psychiatrische Dienste.
EINFÜHRUNG UND VERBREITUNG VON ELECTRONIC COMMERCE WO STEHT DIE SCHWEIZ HEUTE IM INTERNATIONALEN VERGLEICH ? Dr. Najib Harabi und Frank Hespeler, 20. Juni.
Morphium im Urin: legal oder illegal
 Präsentation transkript:

Betäubungsmittelrecht 16.04.2013 Dr. med. Robert Hämmig Psychiatrie & Psychotherapie FMH Präsident Schw. Gesellschaft für Suchtmedizin Leitender Arzt Schwerpunkt Sucht Universitäre Psychiatrische Dienste Bern Direktion Psychiatrie •S•S•A•M•

Betäubungsmittelgesetzgebung in der Schweiz Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (BetmG) in der CH: Folge von internationalen Abkommen Internationales Opiumabkommen 1912 («Haager Abkommen»)

Internationales Opiumabkommen «… …..»

BetmG 1. BetmG in Kraft 1.08.1925 Weitere Abkommen: «Genfer Abkommen» (Cannabis wird unter Kontrolle gestellt)

BetmG Internationales Abkommen zur Unterdrückung des unerlaubten Verkehrs mit Betäubungsmitteln 1936 Diverse Zusatzprotokolle 2. BetmG 1951

Einheits-Übereinkommen

BetmG BetmG Revision 1968, in Kraft 1.01.1970

BetmG BGE 95 IV 179 (1969): Betäubungsmittelkonsum ist an und für sich nicht strafbar, bestraft wird er aber trotzdem, weil er mit «Vorbereitungshandlungen» verbunden ist, die strafbar sind.

Psychotropenabkommen

Tabelle I enthält als besonders gefährlich eingestufte Drogen, deren Konsum ein erhebliches Gesundheitsrisiko birgt und deren therapeutische Bedeutung als gering bis nutzlos betrachtet wird. Tabelle II beinhaltet einige Stimulanzien mit eingeschränktem therapeutischen Nutzen, Phencyclidin, Methaqualon und andere. Tabelle III enthält Barbiturate mit starken bis durchschnittlichen Auswirkungen, die oft missbraucht, aber auch therapeutisch verwendet werden. Weiterhin sind hier schmerzlindernde Mittel wie Buprenorphin aufgeführt. Tabelle IV beinhaltet Betäubungs-, Beruhigungs- (Benzodiazepine) und Schmerzmittel, die zwar ein gewisses Abhängigkeitspotential beinhalten, jedoch verbreitet therapeutisch genutzt werden. http://www.incb.org/documents/Psychotropics/conventions/convention_1971_en.pdf

Heute 27 Substanzen (Stand 04.2013)

Heute 15 Substanzen (Stand 04. 2013) Heute 15 Substanzen (Stand 04.2013). Methaqualon, Secobarbital und Dronabinol (THC) sind hier eingeteilt.

Heute 9 Substanzen (Stand 04. 2013) Heute 9 Substanzen (Stand 04.2013). Flunitrazepam (Rohypnol®) ist das einzige BZD auf dieser Tabelle. Buprenorphin und Cathin finden sich hier.

Die Liste umfasst heute 60 Einträge, davon 34 Benzodiazepine Die Liste umfasst heute 60 Einträge, davon 34 Benzodiazepine. Z-Substanzen werden nicht geführt, dies ist eine Spezialität der nationalen Liste. (Stand 04.2013)

BetmG BetmG Revision 1975 Versuch klare Trennung Drogenhändler und Konsumenten (stärkere Bestrafung der Händler) Eigenkonsum explizit strafbar Massnahmen sozialmedizinischer & fürsorgerischer Art (Aufklärung, Beratung, Betreuung), Forschung

«Grämmli»-Justiz BetmG (in Kraft bis 30.06.2011)

Viele Menschen? Wie viele sind «viele Menschen»?

Welche Menge bringt die Gesundheit vieler Menschen (≥ 20) in Gefahr? Nach Expertenhearing:

Gewicht: gestreckte oder reine Substanz? 1985 BGE 111 IV 100: Reinheitsgrad spielt keine Rolle 1993 BGE 119 IV 180: es ist auf die Menge des Wirkstoffs abzustellen. Keller M. Competence Center Forensik und Wirtschaftskriminalistik, Hochschule Luzern, 2009

Cannabis Schwerer, durch Menge qualifizierter Fall? 1991 BGE 117 IV 314: kein schwerer durch Menge qualifizierter Fall möglich -> Aufhebung der 4kg.

Ende der «Grämmli»-Justiz? nBetmG 2008

BetmG Gescheiterte Revision 2001

nBetmG 2008 In Kraft gesetzt 1.07.2011 4-Säulen Prinzip Diaphin & Cannabis als Medikament verschreibbar Verordnungen: BetmSV («Betäubungsmittel-Suchtverordnung») BetmKV («Betäubungsmittel-Kontrollverordnung») BetmVV-EDI («Betäubungsmittelverzeichnisverordnung»)

nBetmG

Nutt, D. Prometheus, Vol. 28, No. 3, September 2010, 293–297

nBetmG

nBetmG

BetmKV

Melderecht

BetmG

BetmG

BetmKV

SR 312.0 Schweizerische Strafprozessordnung Art. 294 Einsatz bei der Verfolgung von Delikten gegen das Betäubungsmittelgesetz Verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler sind nicht nach den Artikeln 19 sowie 20–22 des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 strafbar, soweit sie im Rahmen einer genehmigten verdeckten Ermittlung handeln. Voilà: strafloses Kiffen ist in der Schweiz möglich!