104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Weiterbildungs-ordnung der (Muster-) Weiterbildungs-ordnung
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO der (Muster-) Weiterbildungs-ordnung Paragrafen-Teil
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Ziele einheitliche Bildungsordnung transparente Struktur klar definierte Begriffe Flexibilität ambulant und stationär Qualitätssicherung
Sozialrecht / Zivilrecht 104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Zielkonflikte Berufsrecht Sozialrecht / Zivilrecht Wissenschaft prakt. Medizin Qualitätsanforderung Machbarkeit Vereinfachung Ausdifferenzierung
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Bezeichnungen MWBO ´92 Fachkunde Schwerpunkt Fachkunde Facharzt Fakultative Weiterbildung Zusatzbezeichnung
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Fachkunde außerhalb WBO Fachkunde Fachkunde Schwerpunkt Fachkunde Facharzt Fakultative Weiterbildung Zusatzbezeichnung
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO ü Facharzt Schwerpunkt Fachkunde Facharzt Facharzt Fakultative Weiterbildung Zusatzbezeichnung
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO ü Schwerpunkt Schwerpunkt Schwerpunkt Fachkunde Facharzt Fakultative Weiterbildung Zusatzbezeichnung
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Fachkunde Schwerpunkt Fachkunde Fachkunde Facharzt Fakultative Weiterbildung Zusatzbezeichnung
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Fachkunde 103. Deutscher Ärztetag in Köln Bisherige Fachkunden Der Deutsche Ärztetag beschließt den Entfall von Fachkunden bei einer Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung. Gebietsbezogene, nicht obligatorische Inhalte können unter einem zur Weiterbildung befugten Arzt – auch während der Weiterbildung zum Facharzt – erworben werden. Die Überprüfung der erlangten Kenntnisse kann im Rahmen der Facharzt-Prüfung erfolgen; eine entsprechende Bescheinigung wird von der Ärztekammer ausgestellt. Werden solche definierten Inhalte im Sinne einer Nachqualifikation nach schon abgeschlossener Facharztweiterbildung erworben, so müssen diese Kenntnisse in einer eigenen Prüfung vor der Ärztekammer nachgewiesen und bescheinigt werden.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Ø Fachkunde Schwerpunkt Fachkunde Fachkunde Facharzt Fakultative Weiterbildung Zusatzbezeichnung
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Fakultative Weiterbildung Schwerpunkt Facharzt Fakultative Weiterbildung Fakultative Weiterbildung Zusatzbezeichnung
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Fakultative Weiterbildung 103. Deutscher Ärztetag in Köln Fakultative Weiterbildung Der Deutsche Ärztetag beschließt den Entfall der bisher nicht führungsfähigen Bezeichnung „Fakultative Weiterbildung“ bei einer Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung. Soweit bislang als „Fakultative Weiterbildung“ beschriebene Weiterbildungsinhalte als eigenständige Qualifikationen erhalten bleiben sollen, sind sie in andere Qualifikationen - z.B. in Schwerpunkte, Zusatzbezeichnungen - zu überführen; anderenfalls sind sie gegebenenfalls in die Facharztweiterbildung zu reintegrieren.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Ø Fakultative Weiterbildung Schwerpunkt Facharzt Fakultative Weiterbildung Fakultative Weiterbildung Zusatzbezeichnung
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Zusatzbezeichnung Schwerpunkt Facharzt Zusatzbezeichnung Zusatzbezeichnung
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Zusatzbezeichnung 103. Deutscher Ärztetag in Köln Zusatzbezeichnung / Bereich Zusatzbezeichnungen stellen eine Qualifikation dar, die verschiedenen Gebieten zugeordnet werden können. Dabei soll in einer neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung gelten: Lassen sich die Inhalte einer Zusatzbezeichnung einer definierten Auswahl von Gebieten zuordnen, so gliedern sich die Weiterbildungsinhalte in Basiskenntnisse und in einzelnen Gebieten zugeordnete Kenntnisse. Die allgemeinen Basiskenntnisse der Zusatzbezeichnung müssen von allen gleichermaßen nachgewiesen werden. Die gebietsspezifischen Kenntnisse der Zusatzbezeichnung müssen nur für das jeweilige Fachgebiet erlernt werden.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO ü Zusatzbezeichnung Schwerpunkt Facharzt Zusatzbezeichnung Bereich „Menü-System“
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO ü Bereichsbezeichnung Schwerpunkt Facharzt Zusatzbezeichnung Bereich „Menü-System“
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Befähigungsnachweis Schwerpunkt Facharzt Befähigungs-nachweis Bereich „Menü-System“
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Befähigungsnachweis 103. Deutscher Ärztetag in Köln Befähigungsnachweis Der Deutsche Ärztetag beschließt im Rahmen einer Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung die Einführung einer neuen Qualifikation im Weiterbildungsrecht, welche „Befähigungsnachweis” genannt wird. Der Befähigungsnachweis ist definiert als fakultative, theoretische und berufsbegleitend zu erwerbende Qualifikation. Der Erwerb der Kenntnisse ist nicht an die Vermittlung durch einen weiterbildungsbefugten Arzt gebunden, muss aber durch eine von der Ärztekammer anerkannte Weiterbildungsmaßnahme erfolgen. Neu einzuführende Bezeichnungen werden im Einzelnen vom Vorstand der Bundesärztekammer vorgeschlagen und von den Landes-ärztekammern beschlossen. Diese Befähigungsnachweise sind somit nicht Bestandteil der Weiterbildungsordnung im Sinne des (genehmigungsbedürftigen) Satzungsrechtes, sie sind jedoch in einem Katalog als Anhang zur Weiterbildungsordnung aufzulisten. Befähigungsnachweise dienen auch als Instrument zur Weiterqualifikation.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO ü Befähigungsnachweis Schwerpunkt Facharzt Befähigungs-nachweis Bereich „Menü-System“
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO weitere Beschlüsse Bezeichnungen MWBO neu Schwerpunkt Facharzt Befähigungs-nachweis Bereich „Menü-System“
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO weitere Beschlüsse 103. Deutscher Ärztetag in Köln EU-Konformität Der Deutsche Ärztetag beschließt, dass in einer novellierten (Muster-) Weiterbildungsordnung die Mindestzeiten der Schwerpunkt-weiterbildungen 3 Jahre betragen sollen, um für deutsche Ärztinnen und Ärzte eine Migration innerhalb der europäischen Union zu erleichtern.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO weitere Beschlüsse 103. Deutscher Ärztetag in Köln Gebietsdefinition Bei Verabschiedung einer neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung wird das Gebiet wie in der jetzt gültigen (Muster-)Weiterbildungsordnung abschließend definiert. Die Definition umfasst einheitlich sämtliche innerhalb des Gebietes zu erwerbenden Kompetenzen. Die Facharztweiterbildung bildet die wesentliche Teilmenge des Gebietes ab und beschreibt die obligatorischen Kenntnisse für alle Ärzte dieser Fachgruppe. Darüber hinaus können innerhalb der Gebietsgrenzen zusätzliche Kompetenzen (z.B. Zusatzbezeichnungen) individuell erworben werden.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO weitere Beschlüsse 103. Deutscher Ärztetag in Köln Common trunk Bei der Weiterentwicklung der (Muster-) Weiterbildungsordnung befürwortet der Deutsche Ärztetag die grundsätzliche Möglichkeit einer Strukturierung der Weiterbildung in geeigneten Gebieten über eine gemeinsame Basisweiterbildung. Über die Einführung geeigneter Gebieten wird der Deutsche Ärztetag erst beschließen, wenn konkrete Inhalte für eine entsprechende Basisweiterbildung definiert worden sind und wenn dargelegt ist, dass ausreichend Weiterbildungsstätten eine derartige Basisweiterbildung vermitteln können.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO weitere Beschlüsse 103. Deutscher Ärztetag in Köln Common trunk chirurgische Fächer Der Deutsche Ärztetag nimmt die Pläne der Neuordnung .... der chirurgischen Fächer zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Weiterbildungsgremien .... in die Detailplanung einzutreten.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO weitere Beschlüsse 103. Deutscher Ärztetag in Köln IV-10 mehr niedergelassene Ärzte zur Weiterbildung befugen IV-20 Erweiterung der Zahl der Weiterbildungsbefugten (Oberärztinnen & Oberärzte) IV-15 Evaluierung von Weiterzubildenden, Weiterbildungsbefugten und Weiterbildungsstätten IV-30 Übergangsbestimmungen eindeutig und klar IV-40 Zur Dokumentation der Weiterbildung ist ein bundeseinheitlich gestaltetes Weiterbildungsbuch einzuführen. Dieses muss zur Prüfung der Kammer vorgelegt werden. IV-17 Aufforderung der Landesärztekammern, die WBO bundeseinheitlich abzustimmen und zeitnah umzusetzen
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO weitere Beschlüsse 103. Deutscher Ärztetag in Köln Weiterentwicklung der (Muster-)Weiterbildungsordnung Der 103. Deutsche Ärztetag beauftragt den Vorstand der Bundesärztekammer, dem 104. Deutschen Ärztetag auf der Grundlage der Beschlüsse des 103. Dt. Ärztetages zur Struktur der (Muster-) Weiterbildungsordnung die erste Stufe einer Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung vorzulegen.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Struktur Medizin Fachrichtung konservative Medizin operative Medizin nervenheilkundliche Medizin theoretische Medizin ökologische Medizin methodisch-technische Medizin
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Struktur Medizin Gebiet Fachrichtung
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Struktur Gebiet Gebiet Befähigungsnachweis Schwerpunkt Bereich
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Struktur Definition Gebiet Schwerpunkt Bereich Befähigungsnachweis
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Struktur Gebiet Gebiet Befähigungsnachweis Schwerpunkt Bereich
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Struktur
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Struktur Festlegung Was muss ich lernen, um die Kompetenz (z.B. Facharzt~) zu erwerben und um eine Bezeichnung führen zu dürfen (Facharzt für ...) Inhalt der Kompetenz
103. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Gebietsgrenzen Ausüben, nur was erlernt Facharzt für Innere Medizin Schwerpunkt Nephrologie Gebietsgrenze grundsätzliche Beschränkung auf das Gebiet Schwerpunkt Endokrinologie Schwerpunkt Kardiologie Beispiel: Gebiet Innere Medizin Gebiet Innere Medizin Kompetenz
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Struktur Medizin Gebiet Befähigungsnachweis Fachrichtung Schwerpunkt
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Struktur Medizin Fachrichtung Common trunk
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Struktur Medizin 3 Jahre Fachrichtung Common trunk
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Struktur (M)WBO Paragrafenteil Abschnitt A Abschnitt A Begriffsbestimmungen Begriffsbestimmungen Regularien Regularien Abschnitt B Gebiet / Schwerpunkt Definitionen Festlegung der Inhalte der Kompetenzen Abschnitt C Bereich Definitionen Festlegung der Inhalte der Kompetenzen
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt A § 2 (2) Struktur Ein Gebiet wird als ein definierter Teil in einer Fachrichtung der Medizin beschrieben. Die Gebietsdefinition bestimmt die Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit. Wer .... nachgewiesen hat, erhält eine Facharztbezeichnung.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt A § 2 (3) Struktur Ein Schwerpunkt wird durch eine auf der Facharztweiterbildung aufbauenden Spezialisierung im Gebiet beschrieben. Wer .... nachgewiesen hat, erhält eine Schwerpunktbezeichnung.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt A § 2 (4) Struktur Ein Bereich wird durch Weiterbildungs-inhalte beschrieben, die auch mehreren Gebieten zugeordnet werden können. Wer .... nachgewiesen hat, erhält eine Bereichsbezeichnung. Die Gebietsgrenzen .... werden dadurch nicht erweitert.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt A § 2 (5) Struktur Der Befähigungsnachweis bestätigt Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Gebiet, die nicht zu den vorgeschriebenen Mindestinhalten der Facharztweiterbildung gehören. .... Wer .... nachgewiesen hat, erhält eine Bescheinigung der Ärztekammer.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Beispiel § 2 (5) Struktur Der Befähigungsnachweis bestätigt Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Gebiet, die nicht zu den vorgeschriebenen Mindestinhalten der Facharztweiterbildung gehören. .... Wer .... nachgewiesen hat, erhält eine Bescheinigung der Ärztekammer.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Beispiel Befähigungsnachweise 12. Dermatohistologie Voraussetzungen: Facharzt für Haut- & Geschlechtskrankheiten Facharzt für Pathologie
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Beispiel § 2 (5) Struktur Der Befähigungsnachweis bestätigt Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Gebiet, die nicht zu den vorgeschriebenen Mindestinhalten der Facharztweiterbildung gehören. .... Wer .... nachgewiesen hat, erhält eine Bescheinigung der Ärztekammer.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt A § 2 (5) Struktur Der Befähigungsnachweis bestätigt Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Gebiet, die nicht zu den vorgeschriebenen Mindestinhalten der Facharztweiterbildung gehören. .... Wer .... nachgewiesen hat, erhält eine Bescheinigung der Ärztekammer.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt A § 2 (6) Struktur Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung, der .... durch eine bestandene Prüfung .... nachgewiesen wird, bestätigt die fachliche Kompetenz.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt A § 2 (7) Struktur .... in Abschnitt B, .... in Abschnitt C aufgeführt. Die Befähigungsnachweise werden in einer von den Ärztekammern gemeinsam erstellten bundeseinheitlichen Liste veröffentlicht.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt A § 3 (1) Führen von Bezeichnungen Facharzt-, Schwerpunkt-, Bereichsbezeichnungen und Befähigungsnachweise dürfen nach Maßgabe dieser Weiterbildungsordnung unter Beachtung der Regeln der Berufsordnung geführt werden.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt A § 5 (3) Befugnis Der befugte Arzt ist verpflichtet, die Weiterbildung persönlich zu leiten .... und die Richtigkeit der Dokumentation der Weiterbildung eines in Weiterbildung befindlichen Arztes .... zu bestätigen.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt A § 5 (5) Befugnis Dem Antrag (auf Weiterbildungs-befugnis) ist ein gegliedertes Programm .... beizufügen.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt A § 8 Dokumentation der Weiterbildung Der in Weiterbildung befindliche Arzt hat die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte zu dokumentieren und .... Mindestens jährlich überprüfen und abzeichnen zu lassen.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt A § 12 (5) Prüfungsausschuss Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse bestellt die Ärztekammer. 3 3 Es bestehen in den Ärztekammern unterschiedliche Regelungen; die diesbezüglichen Formulierungen sind ggf. in den jeweiligen WBO´s anzupassen.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt A § 13 (2) Prüfung .... Die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten werden vom Prüfungsausschuss überprüft. Die Dauer der Prüfung beträgt grundsätzlich 30 Minuten.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt A § 13 Prüfung Alle Bezeichnungen, die ja alle führungsfähig sind, sind von der Kammer geprüft!
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt A EU-Regelungen § 17 Weiterbildung in der EU § 4 Art, Inhalt und Dauer Unterbrechungen (6) Teilzeit
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Abschnitt A § 18 Übergangsbestimmungen § 19 Aufhebung von Bezeichnungen § 20 Inkrafttreten
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Beschlussantrag
Beschlussantrag 104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Vorstand der Bundesärztekammer Der 104. Deutsche Ärztetag nimmt den Abschnitt A – „Paragrafenteil“ – einer zu novellierenden (Muster)-Weiterbildungsordnung als Grundlage für die weiteren Arbeiten zustimmend zur Kenntnis. Auf dieser Basis sollen die Abschnitte B (Definition und Festlegung der Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen) und C (Definition und Festlegung der Bereiche) sowie die neu einzuführenden Befähigungsnachweise ausgearbeitet und als Gesamtpaket mit dem Abschnitt A dem nächsten bzw. übernächsten Deutschen Ärztetag zur Beratung vorgelegt werden.
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO Beschlussantrag
104. Deutscher Ärztetag v Novellierung MWBO
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