Energieeffizienz-Richtlinie

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 Präsentation transkript:

Energieeffizienz-Richtlinie Eli Widecki, MSc Energiekoordinierung 13. November 2012 WKÖ

Energieffiezienz als Schlüssel zum Erfolg Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und bezahlbarer Energiepreise Versorgungs- sicherheit Wettbewerbs- fähigkeit Nachhaltigkeit Zur Abschwächung unserer Importabhängigkeit Zur Erreichung unserer Klimaziele

Einleitung: Die EU Energieeffizienz-Richtlinie Die Richtlinie soll sicherstellen, dass die EU ihrem Ziel, bis 2020 um 20% weniger Energie zu verbrauchen, weitaus näher kommt. Die Einigung im Juli war das Ergebnis harter Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament Die Einsparverpflichtung in Art. 7 ist das Herzstück der Richtlinie und verfügt über das größte Einsparungspotenzial Die Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten viele Freiheiten bei der Umsetzung

Das EU 20% Energieeffizienz Ziel 1678 Mtoe 20% Ziel Status heute 1842 Mtoe business as usual 2020 1474 Mtoe Primärenergieverbrauch*, Mtoe 1400 1450 1500 1550 1600 1650 1700 1750 1800 1850 1900 2005 2010 2015 Lücke Prognose aus 2007 Prognose aus 2009 20% EE-Ziel *Bruttoinlandsverbrauch minus nichtenergetische Verbräuche

Zeitplan der „EED“ 11. Sept 2012 Abstimmung des Europäischen Parlaments (632 Zustimmungen, 19 Enthaltungen, 25 Gegenstimmen) 26. Sept 2012 Diskussion der Umsetzung mit den Mitgliedstaaten in spezieller Ausschusssitzung 4. Oktober 2012 Abstimmung im Rat (24 Zustimmungen, 1 Enthaltung, 2 Gegenstimmen) 14. November 2012 Veröffentlichung im Amtsblatt Inkrafttreten Ende 2012 – Umsetzungsfrist 18 Monate Mitgliedstaaten reichen Nationale Reformprogramme mit ihren indikativen Zielen ein April 2013 April 2014 Fortschrittsbericht der KOM über Erreichen des 20%-Ziels

Einsparverpflichtung für Energieversorger Artikel 7 – Energieeinsparverpflichtung Ab 2014: Jeder MS stellt sicher, dass Energieversorger bis Ende 2020 durch ein Verpflichtungssystem Einsparungen erzielen. Diese müssen neuen Einsparungen von 1,5% der jährlichen Verkaufsmenge an Endkunden entsprechen. Basiswert: durchschnittliche Verkaufsmenge der letzten 3 Jahre RL gibt 4 Möglichkeiten zur Erleiterung der Zielerreichung vor Ö wird „early actions“ in Anspruch nehmen: Maßnahmen, die ab 2009 gesetzt wurden und bis 2020 wirken, dürfen angerechnet werden Deckelung der Anrechnungsmöglichkeit bei 25% von notwendigen Einsparungsmenge

Oder doch anders? Alternativmaßnahmen MS dürfen andere Maßnahmen setzen, um die Einsparungen zu erzielen Durch Alternativmaßnamen müssen Einsparungswerte erzielt werden, die mit der Verpflichtung von Art. 7.1 äquivalent sind MS dürfen Einsparverpflichtung für Energieversorger und Alternativmaßnahmen nach belieben kombinieren Prinzipiell sind alle Einsparmaßnahmen zulässig Die RL nennt Beispiele (zB: Energiesteuer, Finanzierungsinstrumente, freiwillige Vereinbarungen), die Liste ist aber nicht abschließend Fazit: Einsparungen sind jedenfalls verpflichtend, Maßnahmen zur Erreichung des Zielwerts sind dem MS überlassen

Nationale Ziele & Gebäudesanierung Nationale Energieeffizienz-Ziele Die nationalen Ziele sind indikativ und von den MS selbst zu definieren. langfristige Gebäudesanierung: MS legen eine nationale Strategie vor, wie sie Investitionen in die Gebäudesanierung mobilisieren können. Sanierungsrate für öffentliche Gebäude Eine verbindliche 3% Sanierungsquote für alle Gebäude, die im Besitz oder Gebrauch der Bundesregierung sind. Alternativmaßnahmen sind möglich.

Audits & Smart Meter Smart Meter Energieaudits Für große Firmen sind Energieaudits alle vier Jahre verpflichtend, diese dürfen auch von in-house Experten durchgeführt werden. MS sollen hierfür Trainingsprogramme forcieren. Smart Meter Wenn wirtschaftlich und technisch machbar, sollen MS sicherstellen, dass Smart Meter zur Verfügung gestellt werden. Bei Nachfrage müssen Abrechnungsinformationen viermal jährlich zur Verfügung gestellt werden.

KWK und Finanzierung KWK Finanzierung MS beurteilen ihr KWK-Potenzial und erarbeiten Kosten-Nutzen-Analysen um die ressourcen- und kosteneffizientesten Lösungen festzustellen. Wenn die Analyse ein Potential ergibt, müssen MS adäquate Maßnahmen setzen um Fernwärme und –kälte auszubauen. Bei geplantem Neubau/Umbau von Kraftwerken größer als 20 MW besteht im Regelfall Verpflichtung zur Kostenanalyse Finanzierung MS erleichtern die Einrichtung von Finanzierungsinstrumenten (oder verbessern bestehende) um Energieeffizienz zu erhöhen.

Energieeffizienzverpflichtungssystem in Zahlen (für Ö)