Asylverfahren in Deutschland

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 Präsentation transkript:

Asylverfahren in Deutschland Grundkenntnisse Referentin: Xenia Semjochin

Inhaltsverzeichnis Begriffsklärung „Asyl“ Erstkontakt Erstverteilung Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis Wied Begriffsklärung „Asyl“ Erstkontakt Erstverteilung Meldung in zuständiger Aufnahmeeinrichtung Antragstellung bei Bundesamt Dublin III Anhörung Schutzarten

Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis Wied Viele Flüchtlinge wissen zu Beginn nicht, dass ihr Aufenthalt illegal ist und sie Asyl beantragen müssen bzw. dass es neben politischem Asyl noch weiteren Schutz gibt. Asyl – Was ist das?

Eigenständige Meldung als Asylsuchende/r bei: Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis Wied Eigenständige Meldung als Asylsuchende/r bei: Grenzbehörden (Flughafenverfahren speziell geregelt) Polizeibehörden (inkl. Ausländerbehörden) Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder Aufgriff bei Kontrollen (Polizei) Bei Erstkontakt erfolgt "ED-Behandlung" (Lichtbild, Fingerabdrücke) Können Sie sich ausweisen? Wollen Sie einen Asylantrag stellen? – Der Erstkontakt

"Königsteiner Schlüssel" Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis Wied "Verteilung" bedeutet, dass Asylsuchende nach bestimmten Kriterien einer Erstaufnahme- Einrichtung zugeordnet werden, die für sie zuständig ist. EASY-System "Königsteiner Schlüssel" Warum muss ich in eine andere Stadt, ich kenne dort niemanden? -Verteilung

Verteilung der Asylbewerber 2014 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Außenstellen bei jeder Erstaufnahmeeinrichtung Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis Wied Das Bundesamt für Migration und Fluchtlinge (BAMF) mit Hauptsitz in Nürnberg und Außenstellen bei jeder Erstaufnahmeeinrichtung Wer prüft meinen Asylantrag?

Wo und wie stelle ich meinen Asylantrag? Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis Wied Persönliche Antragsstellung bei zuständiger BAMF Außenstelle, erst hierdurch ist der Antrag rechtwirksam gestellt Hier kann 1. Kurzinterview statt finden! Ausnahme sind Personen nach §14Abs.2 asylVfG: Kinder vor Vollendung des 16. Lebensjahres Personen im Haft Personen im Krankenhaus, Heil-oder Pflegeanstalt Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung Diese Personen können den Antrag auch schriftlich stellen. In diesen Fällen ist der Antrag bei der Zentralle des Bundesamtes zu stellen. Wo und wie stelle ich meinen Asylantrag?

Was passiert nach der Antragstellung? Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis Wied Anlegung einer elektronischen Akte in MARiS- System bei BAMF Datenabgleich bzw. eine Erstmeldung im Ausländerregister Identitätsstellung (Aufnehmen der Fingerabdrücke, Personaldaten & Vergleich mit bereits erfassten Asylbewerbern, nochmalige Überprüfung über EURODAC) Ausstellung des Gestattung nach §55 AsylVfG (somit ist der Aufenthalt auf Dauer des Asylverfahrens rechtmäßig), Residenzpflicht Die Aufenthaltsgestattung muss der Antragsteller immer bei sich tragen und bei Personenkontrollen der Polizei vorlegen Was passiert nach der Antragstellung?

Aufenthaltsgestattung

Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis Wied Die „Aufenthaltsgestattung“ ist eine Art Ausweis mit Lichtbild und wird spätestens bei der Antragstellung ausgestellt Sie ist kein vollwertiger Aufenthaltstitel, gestattet aber den Aufenthalt während des Asylverfahrens Sie wird befristet ausgestellt und wird durch die Ausländerbehörde verlängert, solange das Asylverfahren andauert Ich habe heute eine „Aufenthaltsgestattung“ bekommen, bin ich jetzt legal hier?

Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis Wied Die Dublin-III-Verordnung regelt zwischen den Mitgliedstaaten (MS) der EU sowie Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein, wer für die Prüfung des Asylverfahrens zuständig ist Das „persönliche Gespräch“ soll dazu dienen, die Bestimmung des zuständigen Staates zu erleichtern Das BAMF hat mich zum „persönlichen Gespräch nach der Dublin-III-Verordnung“ geladen, was ist das?

Diese ist das sog. „Herzstück“ des Asylverfahrens! Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis Wied Weil dies erst in der nach Klärung der Zuständigkeit Deutschlands für das Asylverfahren in der „Anhörung“ durch den Entscheider des BAMF erfolgt Diese ist das sog. „Herzstück“ des Asylverfahrens! Anhörung erfolgt durch schriftliche Einladung mit dem Termin zur persönlichen Anhörung und Belehrung über Rechte und Pflichten im Asylverfahren Recht auf Anhörung in Muttersprache Warum hat mich bisher niemand nach meinen Fluchtgründen gefragt?

Wie läuft die Anhörung ab? Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis Wied Die Anhörung ist nicht öffentlich und wird protokolliert! Anwesend sind: der/die Asylsuchende der/die Entscheiderin des BAMF (ggf. speziell für Opfer von Folter/sexueller Gewalt geschult) ein/e Übersetzer/in (stellt BAMF, aber Recht auf eigene/n Sprachmittler/in) ggf. ein/e Anwält/in sonstige Personen bspw. UNHCR-Vertreter/innen selten auch durch BAMF zugelassene NGO-Vertreter/innen oder Vertrauenspersonen Wie läuft die Anhörung ab?

Wie läuft die Anhörung ab? Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis Wied Ablauf: Abholung aus dem Wartebereich von Entscheider Vorstellung Dolmetscher Belehrung zu Rechten & Pflichten Nachfrage der gesundheitlichen Lage Gelegenheit, Gründe für Antrag zu schildern Erst danach beginnt Phase der Nachfrage des Entscheiders Mögliche Fragen: Wie sind Sie eingereist (See-, Land-, Luftweg)? Mussten Sie irgendwo Fingerabdrücke geben? Wie heißen Ihre Eltern? Haben Sie Verfolgung, Misshandlung erlebt? Wie läuft die Anhörung ab?

Was befürchten Sie bei einer Rückkehr in Ihr Heimatland ? Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis Wied Tragen Sie die Tatsachen vor, die Ihre Furcht vor politischer Verfolgung begründen Sind Sie Mitglied einer Partei oder haben Sie sich für eine politische Organisation aktiv betätigt? Haben Sie Probleme mit staatlichen Institutionen, wie der Polizei oder dem Militär gehabt? Was befürchten Sie bei einer Rückkehr in Ihr Heimatland ? Es besteht die Pflicht alle wesentlichen Tatsachen vorzutragen. In der Regel wird eine vollständige, chronologische, kohärente Schilderung erwartet.

überhaupt Flüchtlingsschutz? -Anerkennung des Flüchtlingseigentschaft Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis Wied Nach § 3 Abs. 1 AsylVfG wird ein Ausländer als Flüchtling anerkannt, wenn er sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse,* Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe außerhalb seines Herkunftslandes befindet, dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will. Krieg, Armut oder Naturkatastrophen gelten nicht als ausreichende Asylgründe * Der Begriff „Rasse“ wird in Anlehnung an den Vertragstext der Genfer Flüchtlingskonvention verwendet. Wer bekommt überhaupt Flüchtlingsschutz? -Anerkennung des Flüchtlingseigentschaft

Wer bekommt Anerkennung als Asylberechtigter? Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis Wied Anerkennung als Asylberechtigter Art. 16 a Abs.1 Grundgesetz (GG) Asylberechtigter ist, wer im Falle der Rückkehr in das Land seiner Staatsangehörigkeit oder als Staatenloser in das Land seines gewöhnlichen Aufenthalts einem schwerwiegenden Eingriff in Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein wird, wegen seiner Politischen Überzeugung Religiösen Grundentscheidungen oder Unveränderbaren Merkmale, die sein Anderssein prägen (z. b. Nationalität etc.) ohne eine Fluchtalternative innerhalb des Heimatlandes oder anderwärtigen Schutz vor Verfolgung zu haben. Wer bekommt Anerkennung als Asylberechtigter?

Wer bekommt internationalen subsidiären Schutz? Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis Wied Zuerkennung Subsidiären Schutzes §4 Abs. 1 AsylVfG Subsidiär Schutzberechtigter ist, wer stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und er den Schutz seines Heimatlandes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen der Bedrohung in Anspruch nehmen will. Als ernsthafter Schaden gilt: die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts. Wer bekommt internationalen subsidiären Schutz?

nationalen subsidiären Schutz? Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis Wied Feststellung von Abschiebungsverboten nach §60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG Ein schutzsuchender darf nicht abgeschoben werden, wenn die Abschiebung in den Zielland eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der menschenrechten und Grundfreiheiten (EMRK) darstellt (§60 Abs. 5 AufenthG) oder im Zielland eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, leben oder Freiheit besteht (§6o Abs. 7 AufenthG) Wer bekommt nationalen subsidiären Schutz?

Aufenthaltserlaubnis Schutzarten Aufenthaltserlaubnis Zuerkennung der Flüchtlingseigentschaft §3 Abs. 1 AsylVfG Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs.2 AufenthG Anerkennung als Asylberechtigter Art. 16 a Abs.1 Grundgesetz (GG) Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 1 AufenthG Zuerkennung Subsidiären Schutzes §4 Abs. 1 AsylVfG (International) Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 2 S. 1, Alt. 2 AufenthG Feststellung von Abschiebungsverboten nach §60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG (national) Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 3 AufenthG

Wichtige Begriffe Diakonisches Werk Duldung Abschiebung im Evangelischen Kirchenkreis Wied Wichtige Begriffe Duldung Abschiebung Subsidiären Schutz Sichere Drittsaaten Aufenthaltsgestattung Asyl Niederlassungserlaubnis Mitwirkungspflicht Dublin III

Haben Sie noch Fragen? Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis Wied Haben Sie noch Fragen?

Literaturverzeichnis Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis Wied Literaturverzeichnis http://www.bamf.de/SharedDocs/Videos/DE/BAMF/ablauf-asylverfahren-de.html?nn=1367542