§ 267 1. Alt. Herstellen einer unechten Urkunde Was erscheint als erklärt: Willenserklärung Zeugniserklärung Wodurch wird scheinbar erklärt: dauerhafte.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Vergabewesen Leitfaden für Bieter
Advertisements

Urkundsdelikte, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski
Strafrecht IV Urkundsdelikte Prof. Dr. D. Klesczewski.
Diplomatik (Urkundenlehre)
ü Ablauf des Kaufvertrags Der Kaufvertrag Kauf bzw. Verkauf
Grundkurs praktische Philosophie 17
Mängel in der Geschäftsfähigkeit Mängel im rechtsgeschäftlichen Willen
EG-Maschinenrichtlinie/ CE-Kennzeichnung
Rechtsfragen im Ehrenamt
Die 2. Staatsprüfung nach HLBG-DV am Studienseminar GHRF Heppenheim
Klausurenkurs Strafrechtsklausur vom
Strafrecht BT Urkundenstraftaten
Geldwäsche - was ist das?
Wichtige bibliographische Begriffe: Kurs WA, Zrelski, BRG WY, 2013.
Smart Features b Relationen b Regeln. Relationen b Definition: b Eine Relation ist eine Verbindung zwischen zwei Objekten. Diese Objekte können entweder.
Ändern von Merkmalen Geometrie Topologie Attribute.
§ 5 Stellvertretung.
Stellvertretung: §§ 1002 ff ABGB
Strafrecht BT Urkundenstraftaten (2. Teil)
Wer sagt uns, was wir dürfen?
Vertragsschluss und Vertragsauslegung
Nächste Folie Hallo, ich bin ein ziemlicher Anfänger in bezug auf PowerPoint. Ich hab folgenden Problem: Also ich habe einen Schriftzug, bestehend aus.
JAN BÍLÝ Neue Prinzipien für das Unternehmen. Im nachfolgenden Text spricht man über System- und Firmenaufstellungen. Es geht um die Struktur der Firmen,
STEUERLICHE SPENDENABZUGS- FÄHIGKEIT BEI FEUERWEHREN Info zur Abschnittsfeuerwehrtagung
EINHEIT 1 Einführung ins Bürgerliche Recht
Schulungsunterlagen der AG RDA Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken.
Foliensatz zum Thema Dokumente und Urkunden
Wie stelle ich einen Blog in Wikispaces?. Den Internet – Link, unter welchem der Blog zu finden ist kopieren.
Den Internet – Link, unter welchem der Blog zu finden ist kopieren.
Deutsch differenziert: Deutschunterricht nach dem COOL-Prinzip
Überblick Wiederholung
Gutachten zu Fall 1 Zustandekommen eines Kaufvertrages zwischen A und W Entscheidungsspielraum Antrag der F Eigene Willenserklärung der F Im Namen des.
Vertretung - Konstellation
Ein Projekt verändert sich… Wochenrückblick vom bis In dieser Woche wendet sich unser Interesse den Aliens zu. Die Riesen wollten aus.
Klausur Nr. 2 Strafrecht SS 2008 Friedrich Toepel.
„6 Richtige“ der Kodierung - Endokrinologie
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT UNGETREUE GESCHÄFTSBESORGUNG (ART.158) Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
STRAFRECHT BT VERUNTREUUNG Art. 138 StGB
Kolloquium im Sachenrecht für Liz-II PD Dr. C. Schmid-Tschirren
Mittelstandsrecht SoSe 2015 ra-freimuth.de Vorlesung vom , – Uhr 1.
Schulungsunterlagen der AG RDA Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken.
Schulungsunterlagen der AG RDA Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken.
Schulungsunterlagen der AG RDA
Schulungsunterlagen der AG RDA Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken.
Schulungsunterlagen der AG RDA Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken.
Informationsquellen Modul 2
Schulungsunterlagen der AG RDA Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken.
Schulungsunterlagen der AG RDA Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken AG RDA Schulungsunterlagen – Modul 3.01: Zusammengesetzte Beschreibung - Aleph.
Schulungsunterlagen der AG RDA Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken.
1. Thema: VOLLMACHTEN NACH DEM BGB bürgerliches Recht rechtliche Beziehungen die Streitigkeit, -, -en das Schuldrecht, -s, - das Erbrecht, -s, - die Bestimmung,
Hon.-Prof. Dr. Irene Welser 1 Haftung von Leitungs- und Kontrollorganen 3. Einheit WS 2015/16 Hon.-Prof. Dr. Irene Welser Partner CHSH.
§ Alt. Herstellen einer unechten Urkunde Was erscheint als erklärt: Willenserklärung Zeugniserklärung Wodurch wird scheinbar erklärt: dauerhafte.
Schulungsunterlagen der AG RDA Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken.
§ 266 Missbrauchstatbestand Vom Täter getätigtes Rechtsgeschäft Dabei genutzte Befugnis: Vertretungsbefugnis oder Verfügungsbefugnis über fremdes Vermögen.
Schulungsunterlagen der AG RDA Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken.
Geldfluss. Wer trägt das Deckungsrisiko? Missbrauch durch den Karteninhaber, § 266b – Bei Bankkarte technisch unmöglich – Bei Kreditkarte fehlt es am.
Belege als Grundlage der Aufzeichnung (Buchung)
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Stellvertretung: §§ 1002 ff ABGB qDefinition = rechtswirksames rechtsgeschäftliches Handeln für andere l zB Stellvertretung.
Klausur S 593 WS 2015/16 Friedrich Toepel Teiln. Unter 4: 48,96%  4,4.
Schulungsunterlagen der AG RDA Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken.
Das Zahlwort. Die Zahlwörter bezeichnen: -eine Zahl oder (in Verbindung mit Substantiven) eine bestimmte Anzahl von Gegenständen: Grundzahlwörter; -Den.
Klausur S 617 Strafrecht SS 2016 Friedrich Toepel.
Dass-Sätze Pichardo 2012.
Aufbau des Tatbestandes
Sonderformen der Urkunde
Klausur S 885 Strafrecht SS 2019
 Präsentation transkript:

§ Alt. Herstellen einer unechten Urkunde Was erscheint als erklärt: Willenserklärung Zeugniserklärung Wodurch wird scheinbar erklärt: dauerhafte sichtbare Zeichen Verbindung von Zeichenträgern untereinander oder mit dem Bezugsobjekt (sog. Zusammengesetzte Urkunde oder Gesamturkunde Wer erklärt scheinbar: (Ausstellerbegriff) Unechtheit, wenn der, der als Aussteller erscheint nicht Aussteller ist 1

Ausstellerbegriff 1.Handeln im eigenen Namen: Wer die Urkunde eigenhändig herstellt und als Aussteller angegeben ist, ist Aussteller. 2.Handeln in fremdem Namen (offene Stellvertretung): Als Aussteller erscheint der Vertreter. 3.Handeln unter fremdem Namen (verdeckte Stellvertretung): Als Aussteller erscheint der Vertretene. 2

Zum Aussteller Ausstellerangabe: Garantiert ist nur die Richtigkeit der Namensangabe, nicht weitere Angaben zur Person, z.B. ein Titel, ein Amt, eine Vertretungsmacht, eine Kompetenz oder Sachkunde. Die Möglichkeit einer Identitätstäuschung wegen Namensgleichheit macht die Urkunde nicht unecht. Urkundenfälschung durch den Aussteller ist nach der Rspr. gegeben, wenn: Der Aussteller den Inhalt seiner eigenen Erklärung verändert. Ein Anderer zu diesem Zeitpunkt das Recht hat, die Urkunde als Beweismittel zu benutzen, § 274 StGB. Nach einer Gegenansicht in der Lit. ist das eine Urkundenunterdrückung und nur bei Nachteilszufügungsabsicht nach § 274 strafbar. 3

Sonderformen der Urkunde Zusammengesetzte Urkunde ist eine Erklärung die sich inhaltlich auf eine andere Erklärung bezieht. Die Bezeichnung wird dadurch ausgedrückt, dass die beiden Erklärungen fest verbunden sind. Aussteller ist derjenige, der die Erklärung abgibt, die auf die andere Bezug nimmt. Beispiel: Beglaubigung einer Abschrift oder Kopie 4

Sonderformen der Urkunde Beweiszeichen ist eine Erklärung, die sich auf eine Sache bezieht. Die Beziehung wird dadurch ausgedrückt, dass die Erklärung, in der Regel durch besondere Zeichen oder abgekürzt, fest an der Sache angebracht ist. Kennzeichen ist ein Zeichen, z. B. eine Nummer, das an einer Sache angebracht wird, um sie von anderen Sachen gleicher Art zu unterscheiden. Ein Kennzeichen fungiert als eine Art Name für die Sache, um diese in Erklärungen zu bezeichnen oder später wiederzuerkennen. Ein Kennzeichen verkörpert keine Erklärung. 5

Sonderformen der Urkunde Gesamturkunde ist eine feste Verbindung von Urkunden (Buch) bestimmten Inhalts für die kraft Gesetzes, Rechtsgeschäfts oder Verkehrssitte die Erwartung einer Vollständigkeit gilt. Beispiele: Handelsbuch; Trödlerbuch; Giftbuch. Dem Buchführungspflichtigen wird eine in der festen Verbindung verkörperte Erklärung unterstellt. Erklärungsinhalt: „Ich habe keine weiteren eintragungspflichtigen Geschäfte getätigt als die im Buch dokumentierten.“ 6

Fotokopie Eine Fotokopie ist nach hL keine Urkunde. Nach der Rspr macht aber derjenige, der eine Fotokopie vorlegt, mittelbar von dem Original Gebrauch. Ist das Original eine unechte Urkunde, so ist er nach hL wegen Gebrauch einer unechten Urkunde strafbar. Ist das kopierte Objekt eine Montage bestehend aus einem Text und einem darunter gelegten Blatt mit einer Unterschrift, so existiert kein Original, das den Anschein erweckt, eine Urkunde zu sein. Gebraucht der Täter die Fotomontage um eine Erklärung eines anderen vorzutäuschen, so kann er nicht wegen mittelbaren Gebrauchmachens von einer unechten Urkunde bestraft werden. 7