Was passiert mit deinen Studiengebühren? Antworten von Präsident Axel Haase Vortrag in der öffentlichen Informationsveranstaltung (Vollversammlung) des.

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 Präsentation transkript:

Was passiert mit deinen Studiengebühren? Antworten von Präsident Axel Haase Vortrag in der öffentlichen Informationsveranstaltung (Vollversammlung) des studentischen Konvents der Universität Würzburg am 17. Juni 2008

Gliederung des Vortrags Rechtsgrundlagen Zuweisung der Studienbeiträge Verfügbare Mittel Berichtswesen Verwendung in den Fakultäten (65%-Anteil) Verwendung fakultätsübergreifend (35%-Anteil) Veröffentlichung dieser Präsentation unter: Quicklink Studienbeiträge und Darlehen Studienbeiträge Studienbeiträge

Rechtsgrundlagen (1) Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) Studienbeitragssatzung der Universität Würzburg (Studienbeitragssatzung)

Rechtsgrundlagen (2) Vorgaben des BayHSchG (Art. 71)BayHSchG (Art. 71) Pflicht der Hochschulen (HS), Studienbeiträge zu erheben Verwendungszweck: Verbesserung der Studienbedingungen (Nicht lediglich Lehre!) Höhe (Universitäten/Kunst-Hochschulen): 300 bis 500 / Semester Beteiligung der Studierenden bei Entscheidung über Verwendung der Studienbeiträge in angemessener Weise

Rechtsgrundlagen (3) Vorgaben des BayHSchG (Art. 71) (Forts.) Pflicht der Hochschulen zur jährlichen Rechnungslegung Sozialverträgliche Erhebung (Studienbeitragsdarlehen) Sicherungsfonds als Zwangsabgabe der Hochschulen (Sommersemester 2007: 10%, seit Wintersemester 2007/08 nach Gesetzesänderung nunmehr 3%)

Rechtsgrundlagen (4) Vorgaben des BayHSchG (Art. 71) (Forts.) Regelungen zum Nichtbestehen der Beitragspflicht (z.B. bei Beurlaubung) Regelungen zur Befreiung auf Antrag (z.B. bei Pflege/Erziehung von Kindern) Möglichkeit, bis zu 10% der Studierenden für besondere Leistungen zu befreien Auftrag zur näheren Regelung von Höhe, Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge an die Hochschulen

Rechtsgrundlagen (5) Studienbeitragssatzung Uni Würzburg Umsetzung des Regelungsauftrags des Bayerischen Hochschulgesetzes Höhe der Studienbeiträge: 500 / Semester Zweck, Beitragspflicht, Beitragsfreiheit, Befreiungen ( §§ 1-3) basierend auf dem BayHSchG Fälligkeit, Folgen der Nichtzahlung, Zahlungsweg, Rückerstattung (§§ 4-7)

Zuweisung der Studienbeiträge (1) Regelung in § 8 Studienbeitragssatzung Beitragsaufkommen - Mittel für Sicherungsfonds - Aufwand für Verwaltung Studienbeiträge % an Fakultäten 35% projektgebundene Einzelzuweisung

Zuweisung der Studienbeiträge (2) 65% - Anteil der Studienbeiträge Zuweisung als Sockelbetrag an Fakultäten Verwendung in Verantwortung der Fakultäten (aber: Zweckbindung, Rechenschaftspflicht!) Verwendungsvorschläge durch paritätisch besetzte Gremien Entscheidung durch den Fakultätsrat

Zuweisung der Studienbeiträge (3) 35% - Anteil der Studienbeiträge Zuweisung durch die Hochschulleitung auf Basis vorab erstellter Konzepte Vorbereitende Empfehlungen an die Hochschulleitung durch paritätisch besetzte Präsidialkommission Verwendung in der Verantwortung der federführenden Fakultät, Zentral- verwaltung (ZV) oder zentralen Einrichtung (ZE)

Zuweisung der Studienbeiträge (4) 35% - Anteil der Studienbeiträge (Forts.) Konzepte werden durch Fakultäten, ZV bzw. ZE in paritätisch zu besetzenden Gremien erstellt Studentische Vertretung kann über o.a. Stellen eigenständige Konzepte mit Verwendungs- vorschlägen einreichen Entscheidung und Entscheidungszeitraum: Grundsätzlich jeweils zum Ende eines Wintersemesters über das folgende Studienjahr (Wintersemester + Sommersemester)

Verfügbare Mittel (1) Studierendenzahlen/Befreiungen

Verfügbare Mittel (2) Studierendenzahlen/Befreiungen (Forts.)

Verfügbare Mittel (3) Studierendenzahlen/Befreiungen (Forts.)

Verfügbare Mittel (4) Befreiungsgründe

Verfügbare Mittel (5) Einnahmen aus Studienbeiträgen

Verfügbare Mittel (6) Einnahmen aus Studienbeiträgen (Forts.)

Verfügbare Mittel (7) Einnahmen aus Studienbeiträgen (Forts.)

Verfügbare Mittel (8) Einnahmen aus Studienbeiträgen (Forts.)

Verfügbare Mittel (9) Entwicklung der Studienbeitragsdarlehen

Verfügbare Mittel (10) Verteilung 65%-Anteil

Verfügbare Mittel (11) Verteilung 65%-Anteil (Forts.)

Verfügbare Mittel (12) Verteilung 65%-Anteil (Forts.)

Berichtswesen (1) Pflicht zur Rechnungslegung folgt aus Art. 71 Abs. 2 BayHSchG Zweistufige Umsetzung in § 8 Abs. 6 und Abs. 7 Studienbeitragssatzung: –Rechnungslegung der operativ Verantwortlichen (Studiendekane/dekaninnen bzw. Leiter/innen der ZE bzw. Kanzler/in) gegenüber Hochschulleitung –Bericht der Hochschulleitung an Senat und studentischen Konvent (dieser ist hochschulöffentlich bekannt zu machen)

Berichtswesen (2) Weitere interne und externe Berichte und Anfragen (z.B. durch Uni-Zeitschrift BLICK, Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst StMWFK) Informationen zur Verwendung über das Internet, durch Poster, Flyer...

Berichtswesen (3) Der erste Verwendungsbericht Für welchen Zeitraum? Sommersemester 2007 und Wintersemester 2007/2008 Wann soll der Bericht vorliegen? Nach Möglichkeit noch vor Ende des Vorlesungszeitraums Sommersemester 2008 (ca. Mitte bis Ende Juli)

Berichtswesen (4) Der erste Verwendungsbericht (Forts.) Geplante Form des Berichts? Tabellarisch nebst Erläuterungen Ziel des Berichts? Transparente und übersichtliche Rechnungslegung über Verwendung der Studienbeiträge

Verwendung in den Fakultäten (1) Katholisch-Theologische Fakultät, u.a. Lehraufträge Tutoren und sonstige studentische Hilfskräfte Juristische Fakultät, u.a. Verbesserung der Lehre (Internetmaterialien, Fachsprachen) Teilbibliothek (Öffnungszeiten, Literatur) Webseite der Fakultät!

Verwendung in den Fakultäten (2) Medizinische Fakultät, u.a. Lehrkoordinatoren Kursausstattung, Ausstattung Lehrräume, Skripten Unterstützung des Studiendekanates Philosophische Fakultät I, u.a. Lehraufträge Tutoren und sonstige studentische Hilfskräfte

Verwendung in den Fakultäten (3) Philosophische Fakultät II, u.a. Wissenschaftl. Personal (Verbesserung d. Lehre) Verschiedene Geräte und Materialien Verbesserung der IT-Ausstattung Fakultät für Biologie, u.a. Verschiedene Geräte und Materialien (Imaging- Facility, Beamer, mikroskopische Präparate u.a.) Koordinatorenstellen Tutoren und sonstige studentische Hilfskräfte Webseite der Fakultät!

Verwendung in den Fakultäten (4) Fakultät für Chemie und Pharmazie, u.a. Chemikalien und Verbrauchsmaterial Geräte und Ausstattung für Praktika Lehrkoordinator/in Tutoren und sonstige studentische Hilfskräfte Webseite der Fakultät! Fakultät für Mathematik und Informatik, u.a. Lehrkoordinator/in Tutoren und sonstige studentische Hilfskräfte IT-Ausstattung

Verwendung in den Fakultäten (5) Fakultät für Physik und Astronomie, u.a. Wissenschaftl. Personal (Praktika u. Übungen) Verbesserung der Ausstattung in den Praktika Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, u.a. Wissenschaftl. Personal (Verbesserung d. Lehre) Tutoren und sonstige studentische Hilfskräfte Unterstützung des Studiendekanates Webseite der Fakultät!

Verwendung fakultätsübergreifend (1) Beschlusszeiträume SoSe 2007 sowie WiSe 2007/2008 (Planungszeitraum von einem Semester wurde als zu kurz empfunden, insb. im Hinblick auf Personalverträge) SoSe 2008, WiSe 2008/2009 sowie SoSe 2009 (Um in der nächsten Vergaberunde den Vorgaben der Studienbeitragssatzung folgen zu können) Webseite zur Verwendung des 35%-Anteils der StudienbeiträgeWebseite zur Verwendung des 35%-Anteils der Studienbeiträge

Verwendung fakultätsübergreifend (2) Verteilung 35%-Anteil

Verwendung fakultätsübergreifend (3) Verteilung 35%-Anteil (Forts.)

Verwendung fakultätsübergreifend (4) Zentralverwaltung, u.a. Koordination Studienreform (Bologna-Prozess) Ausbau Online-Funktionalitäten Verstärkung Akademisches Auslandsamt und Studienberatung Career Service Unterstützung student. Eltern (Zwergenstube) Beratung und Betreuung Studierender mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen Orientierungsberatung von Studierenden

Verwendung fakultätsübergreifend (5) Universitätsbibliothek, u.a. Elektronische Studienliteratur Ausbau von Präsenz- und ausleihbarer Literatur in Zentral- und Teilbibliotheken EDV-Aufkatalogisierung von Altbeständen Zentrum für Sprachen und Mediendidaktik, u.a. Lehrkräfte für besondere Aufgaben in den wichtigsten angebotenen Fremdsprachen Mittel für zusätzliche Lehraufträge Mediothek

Verwendung fakultätsübergreifend (6) Rechenzentrum, u.a. Ablösung der Informationsverarbeitungs-Gebühr Multimedia-Equipment für Hörsäle, Seminar- und Arbeitsräume IT-Schulungen für Studierende Studentenwerk Würzburg Suizidpräventionsprogramm

Verwendung fakultätsübergreifend (7) Katholisch-Theologische Fakultät Technische Ausstattung von Hörsälen Juristische Fakultät Globale Systeme und interkulturelle Kompetenz (fakultätsübergreifendes Lehrangebot) Medizinische Fakultät E-Learning / Blended Learning Trainingsprogramm Prüfungsvorbereitung / Abbau von Prüfungsangst

Verwendung fakultätsübergreifend (8) Philosophische Fakultät I Sprachkurse Griechisch, Latein, Neugriechisch Philosophische Fakultät II Seminar Theorie und Praxis der Arbeit im sozialen Brennpunkt Fakultät für Mathematik und Informatik Statistische Beratung von Studierenden für Studierende

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!