Das Pensionskassen-Modell der Universität für Bodenkultur Wien

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 Präsentation transkript:

Das Pensionskassen-Modell der Universität für Bodenkultur Wien Wien, Herbst 2011 Mag. Josef Rebhann

Agenda 1. Wie funktioniert eine Pensionskasse? 2. Das Modell der BOKU Wien 3. Veranlagung 4. Service & Zusammenarbeit 5. Die Valida Pension AG stellt sich vor

Wie funktioniert eine Pensionskasse? Veranlagungs- und Risikogemeinschaft 1 AWB LB Veranlagungs- und Risikogemeinschaft 2 AWB LB Veranlagungs- und Risikogemeinschaft 3 AWB LB Veranlagungs- und Risikogemeinschaft 4 AWB LB Individuelles Pensionskonto

Wie funktioniert eine Pensionskasse? Veranlagung Risikoausgleich Alterspension Arbeitgeberbeitrag gemäß Betriebsvereinbarung/ Vorsorgevereinbarung Witwen(r)pension Waisenpension Arbeitnehmerbeitrag max. bis zur Höhe des Arbeitgeberbeitrages oder bei Prämienmodell derzeit max. EUR 1.000,- jährlich Berufs- unfähigkeits- pension

Pensionskassenzusage Betriebsvereinbarung/ Vorsorgevereinbarung BOKU Wien Arbeitnehmer Betriebsvereinbarung/ Vorsorgevereinbarung Pensions-kassenvertrag Pensions- leistungen Überbetriebliche Pensionskasse (Veranlagungs- und Risikogemeinschaft)

Agenda 1. Wie funktioniert eine Pensionskasse? 2. Das Modell der BOKU Wien 3. Veranlagung 4. Service & Zusammenarbeit 5. Die Valida Pension AG stellt sich vor

Wichtige Parameter der Pensionskassen-Lösung Beitragsorientiertes Modell Rechnungsgrundlagen: Unisex-Tafeln (AVÖ 2008 PKM – Angestellte Unisex) Rechnungszinssatz 3 %

Für wen gilt das Pensionskassen-Modell? Arbeitnehmer/innen, die dem Kollektivvertrag (KV) unterliegen länger als 24 Monate ununterbrochen bei der BOKU beschäftigt mehrere befristete Arbeitsverhältnisse gelten nur dann als ununterbrochene Arbeitsverhältnisse, wenn sie ohne zeitliche Unterbrechung unmittelbar aufeinanderfolgen Arbeitsverhältnis mit BOKU nach dem 31.12.2003 begründet oder gemäß UG auf BOKU übergeleitet gilt nicht für geringfügig Beschäftigte und Lehrlinge

Beiträge der Arbeitgeberin für Arbeitnehmer/innen, die dem KV unterliegen I Für den Zeitraum 1.1.2004 bis 30.9.2009 10 % für Universitätsprofessor/innen 0,75 % für alle übrigen Arbeitnehmer/innen

Beiträge der Arbeitgeberin für Arbeitnehmer/innen, die dem KV unterliegen II Laufende Beiträge für Zeiträume ab 1.10.2009 bis 30.9.2011 Für Universitätsprofessor/innen 7,27 % des monatlichen Bruttobezuges Für alle übrigen Arbeitnehmer/innen 2,18 % des monatlichen Bruttobezuges

Beiträge der Arbeitgeberin für Arbeitnehmer/innen, die dem KV unterliegen III Laufende Beiträge für Zeiträume ab 01.10.2011 Für Universitätsprofessor/innen 10 % des monatlichen Bruttobezuges Für alle übrigen Arbeitnehmer/innen 3 % des monatlichen Bruttobezuges bis zur Höchstbemessungsgrundlage (HBG) und 10 % des monatichen Bruttobezuges über der HBG Beiträge für die Wartezeit auf Einbeziehung (24 Monate) werden als Einmalerlag nachgezahlt

Exkurs: Zusatz-KV Beiträge der Arbeitgeberin für Arbeitnehmer/innen, die dem Zusatz-KV unterliegen I Für Universitätsprofessor/innen gem. §§ 49f-49k VBG für Zeiträume nach dem 30.9.2001 10 % des monatlichen Bruttobezuges Für alle übrigen Arbeitnehmer/innen für Zeiträume nach dem 31.12.2003 0,75 % des monatlichen Bruttobezuges Beiträge bis zur erstmaligen Beitragsleistung werden als Einmalerlag nachgezahlt

Beiträge der Arbeitgeberin für Arbeitnehmer/innen, die dem Zusatz-KV unterliegen II Hinweis: Gilt nicht, wenn für diese Personen und Zeiträume bereits entsprechende Pensionskassen-Beiträge in die Bundespensionskasse geleistet wurden!

Wichtig! Die gesetzliche Versicherungssteuer (dzt. 2,5 %) wird zusätzlich zu den beschriebenen Arbeitgeber-Beiträgen von der BOKU getragen. Sämtliche Beiträge werden nur insofern erbracht, als sie einen vom Arbeitgeber bereits zur Finanzierung einer privaten Altersvorsorge geleisteten Betrag übersteigen.

Arbeitnehmer-Beiträge Freiwillige Beiträge des Arbeitnehmers sind möglich 25 %, 50 %, 75 % oder 100 % der laufenden Arbeitgeber-Beiträge oder Prämienmodell: bis zur Höhe des in § 108a EStG angeführten höchstmöglichen Beitrages (2011: € 1.000,- p.a.)

Steuerliche Behandlung Arbeitgeberbeiträge (verpflichtend) lohnsteuerfrei sozialversicherungsfrei Arbeitnehmerbeiträge (freiwillig) Prämienmodell 8,5 % staatliche Prämie bis zu € 1.000,- Beitrag (Stand 2011) Sonderausgaben 25 % der Beiträge innerhalb der persönlichen Höchstgrenzen

Die Leistungen der Pensionskasse Alterspension ab Vollendung des 60. Lebensjahres Berufsunfähigkeitspension wenn nachweislich ein Anspruch auf eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension gemäß Bescheid des in- oder ausländischen Sozialversicherers besteht und das Arbeitsverhältnis wegen Eintritt der Berufsunfähigkeit beendet oder gegen Entfall der Bezüge karenziert ist

Die Leistungen der Pensionskasse Hinterbliebenenpension Witwer-/Witwenpension: gebührt den EhepartnerInnen, eingetragenen PartnerInnen bzw LebenspartnerInnen Waisenpension: gebührt, wenn Anspruch auf eine Waisenpension gemäß Bescheid des in- oder ausländischen Sozialversicherers besteht (max. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) Hinterbliebenenversorgung: 60 % für Witwe/Witwer, eingetragene PartnerInnen bzw. LebenspartnerInnen 60 % für Vollwaisen/40 % für Halbwaisen

Alterspension Verrentungsmodell das vorhandene Kapital zum Pensionsantritt bestimmt die Leistung Beiträge +/- Veranlagungsergebnis +/- versicherungstechnisches Ergebnis = vorhandenes Kapital Pension = Verrentung des vorhandenen Kapitals zum Pensionsantrittsalter

Berufsunfähigkeitspension (BU) I bei Eintritt der BU ab Vollendung des 50. Lebensjahres BU-Pension wie bei Alterspension: Das vorhandene Kapital zum Pensionsantritt bestimmt die Leistung Beiträge +/- Veranlagungsergebnis +/- versicherungstechnisches Ergebnis = vorhandenes Kapital Pension = Verrentung des vorhandenen Kapitals zum Pensionsantrittsalter

Berufsunfähigkeitspension (BU) II Modell mit erhöhtem Risikoschutz im Fall der Berufsunfähigkeit (BU) mit fiktiver Beitragshochrechnung bis zum 50. Lebensjahr (bei Eintritt der BU vor Vollendung des 50. Lebensjahres) Berufsunfähigkeitspension mit erhöhtem Risikoschutz Bis zum 50. Lebensjahr: Alterspension aus vorhandenem Kapital und fiktiven zukünftigen Beiträgen bis Alter 50 = erhöhter Risikoschutz bis zum Alter 50

Steuern & Abgaben bei Pensionsleistungen vom Arbeitgeber finanziert lohnsteuerpflichtig (geringerer Steuersatz) keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitnehmer finanziert aus Prämienmodell  zur Gänze steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei nicht aus Prämienmodell (ev. aus Sonderausgaben)  75 % der Pension lohnsteuerfrei  keine Sozialversicherungsbeiträge steuerbegünstigte Pensionsabfindung (Stand 2011: bis € 10.800,-)

Unverfallbarkeit Guthaben aus Arbeitgeber-Beiträgen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Leistungsfalls: sofort unverfallbar Guthaben aus Arbeitnehmer-Beiträgen

Unverfallbare Anwartschaften Barauszahlung (Stand 2011: max. € 10.800,-) beitragsfrei stehen lassen mit eigenen Beiträgen weiterzahlen in Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen

Agenda 1. Wie funktioniert eine Pensionskasse? 2. Das Modell der BOKU Wien 3. Veranlagung 4. Service & Zusammenarbeit 5. Die Valida Pension AG stellt sich vor

Die Assetklassen der konservativen Veranlagungsgruppe (gültig ab 01.01.2011) Renten High Yield 10% Renten Held-to-Maturity 30% Renten Corporates Aktien Euro 5% Aktien Non-Euro Immobilien Alternative Investments 5 %

Aktuelle Ertragserwartung zum Stichtag: 24.7.2011 Konservative VRG Zielrendite: 4,40% Zielvolatilität 3,25%

Agenda 1. Wie funktioniert eine Pensionskasse? 2. Das Modell der BOKU Wien 3. Veranlagung 4. Service & Zusammenarbeit 5. Die Valida Pension AG stellt sich vor

Serviceleistungen Einbeziehungsschreiben inklusive Mitarbeiterbroschüre und Arbeitnehmererklärung innerhalb von 3 Monaten nach der ersten Beitragszahlung Jährliche Kontoinformation (Beitrags- und Leistungsinformation) Jährliche Finanzamtsbestätigung für allfällige Eigenbeiträge Kennwortgeschütztes Kundenportal

Erklärung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin Erklärung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin „Eigenbeiträge“ abzugeben in der BOKU-Personalabteilung

Fristen für Erklärung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin Einbeziehung bei Erstimplementierung Aufforderung zur Abgabe der Erklärung durch Valida binnen 3 Monaten nach der ersten Beitragszahlung Abgabe der Erklärung durch den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin in der BOKU-Personalabteilung innerhalb von 4 Wochen Laufende Einbeziehungen wie bei Erstimplementierung

Agenda 1. Wie funktioniert eine Pensionskasse? 2. Das Modell der BOKU Wien 3. Das Valida Mehrphasenmodell 4. Service & Zusammenarbeit 5. Die Valida Pension AG stellt sich vor

Unsere Unternehmensstruktur

Kennzahlen der Valida Pension AG 31.12.2009 31.12.2010 Verwaltetes Vermögen 3,3 Mrd. 3,8 Mrd. Arbeitnehmer 169.000 170.000 Pensionisten 12.000 15.500 Performance (ohne BAV) +10,37 % +5,13 % Anzahl Verträge 5.183 5.222

Valida Pension AG bei Veranlagung führend (Performance p. a Werte von allg./ offenen VRGen 3,39 %  der über-betrieblichen Pensions-kassen Berechnung für die Jahre 1998 bis 2010 auf Basis der von einem unabhängigen Consulter an die Medien weitergegebenen "Abweichungen vom Durchschnitt“ (bis 2006) bzw. Performancewerte der offenen VRGen. Der Durchschnitt bis zum Jahr 2006 wurde errechnet als Unterschiedswert zwischen dem arithmetischen Mittel der OeKB-Performance der Allg. VRGen der Valida und dem für die Valida angegebenen Wert der Abweichung vom Durchschnitt. Ab 2007 wurde der Durchschnitt je Pensionskasse als arithmetisches Mittel der veröffentlichten VRG-Werte errechnet.

Kontakt zur Valida Kundenservice – Team Großkunden T 01/316 48-5005 E kus-grosskunden@valida.at

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!