Herzlich Willkommen zur Erstunterweisung im Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften
Themenübersicht Verantwortliche im Arbeits- und Umweltschutz Unfallversicherungsschutz Gefahrstoffverordnung Persönliche Schutzausrüstung Umgang mit Gefahrstoffen
Themenübersicht Umgang mit Geräten und Maschinen Sicherheitseinrichtungen Sicheres Verhalten im Labor Verhalten im Erste-Hilfe-Fall Maßnahmen in Notfällen
Arbeits- und Umweltschutz Unfallversicherungsschutz Verantwortliche im Arbeits- und Umweltschutz Unfallversicherungsschutz (Gesetzliche Unfallversicherung) Thomas Anders-Wilberg Dezernat 1, SG Arbeitssicherheit & Umweltschutz
Begriff : “Arbeits- & Umweltschutz” ► Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit) Schutz der Personen in einem Unternehmen (Einrichtung) vor gesundheitsschädigenden Einwirkungen aus dem Betrieb des Unternehmens z.B. Verhütung von Augenverletzung durch Schutzbrillentragepflicht beim Abfüllen von Schwefelsäure Umweltschutz ► Schutz der “umgebenden Welt” eines Unternehmens vor den schädigenden Einwirkungen aus dem Betrieb des Unternehmens z.B. Schwefelsäure beim Abfüllen nicht ins Grundwasser gelangen lassen
Arbeits- /Umweltschutz wird in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt z.B. Chemikaliengesetz Gefahrstoffverordnung Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Unfallverhütungsvorschriften Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz Richtlinien (z. B. Laborrichtlinie) Merkblätter, Sicherheitsratschläge usw. Anders-Wilberg 2010-09-23
Adressaten der gesetzliche Vorgaben aus dem “Arbeits- & Umweltschutz” ► Personen die einen Bereich verantwortlich leiten (Vorgesetzte) z.B. - Leiter der Einrichtung - Leiter eines Fachbereichs - Weisungsberechtigte Personen (Praktikumsleiter/ Laboraufsicht) Personen die in der Einrichtung einer versicherten Tätigkeit nachgehen (Unterstützungspflicht der Versicherten) ► z.B. - Mitarbeiter - Studenten - Auszubildende
Verantwortliche Personen im Arbeits- und Umweltschutz Präsident gesamte Hochschule Kanzler gesamte Verwaltung Dekanin/Dekan gesamter Fachbereich Professorin/Professor jeweils im sachlich-personellen - Professurvertreter /-in Bereich (z. B. Labor, Werkstatt) - Lehrbeauftragte - wissenschaftliche Mitarbeiter durch Delegation
Pflichten der “Versicherten” Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten (1) Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Unternehmers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind…..
Arbeits- und Umweltschutz Unfallversicherungsschutz Verantwortliche im Arbeits- und Umweltschutz Unfallversicherungsschutz (Gesetzliche Unfallversicherung)
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz Versicherungsschutz der Unfallkasse NRW besteht bei ► Besuch von Vorlesungen/ Seminaren in der Hochschule ► Besuch von Hochschule- und Staatsbibliotheken ► von der Hochschule organisierten und durchgeführten Exkursionen ins Ausland
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz Versicherungsschutz der Unfallkasse NRW besteht bei ► Tätigkeiten in Studierendenselbstverwaltung (ASTA, Fachschaft) ► sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten (z. B. Exkursionen) ► Teilnahme am offiziellen Hochschulsportprogramm ► sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz Nicht unfallversichert sind ► Studienarbeiten zu Hause ► Private Studienfahrten ► Private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause ► Private Aktivitäten auf dem Hochschulgelände
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz „… da war schon seit heute morgen diese Wasserlache vor der Laborzeile….“ Versicherungsfall:i Unfall im Sinne des SGB V II : Versicherte Tätigkeit + Äußere Einwirkung Verletzung Versicherter Unfall (Arbeits-/ Wegeunfall)
Ursachen von Arbeitsunfällen Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz „… ich wollte nur schnell ein neues Becherglas holen und rutschte plötzlich aus….“ Ursachen von Arbeitsunfällen Technische Ursachen Organisatorische Ursachen Personelle Ursachen
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz „… dabei knickte ich mit dem Fuß um….“ ► Jeden Arbeits- und Wegeunfall melden ► Unfallmeldebogen beim Fachbereichssekretariat erhältlich ► Abgabe des Bogens im Fachbereichssekretariat ► evtl. werden Unfallursachen von Arbeitsunfällen untersucht
Warum ist die Meldung eines Arbeits – bzw Warum ist die Meldung eines Arbeits – bzw. Wegeunfall für den Betroffenen so wichtig ? ► Gesetzliche Krankenkassen und gesetzliche Unfallversicherungen haben unterschiedliche Leistungen und Aufgaben Die gesetzliche Unfallversicherung hat dabei den umfassenderen Leistungsumfang ► .
Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden ! Sie bemerken eine Gefahrstelle, eine unsichere Arbeitssituation ? Informieren Sie darüber bitte direkt ihren Betreuer ! (Dozenten/ Laborleiter / Parktikumsleiter etc. ) ► Entstandene Gefahrstellen können so frühzeitig erkannt und unwirksam gemacht werden, damit keiner zu Schaden kommen kann.
Haben Sie Fragen ?
Viel Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Rechtsvorschriften GHS EU Deutschland Berufsgenossen-schaft Chemie REACH CLP Berufsgenossen-schaft Chemie Gesetzliche Unfall-versicherung Deutschland Gefahrstoff-verordnung Chemikalien-gesetz Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Unfallverhütungs-vorschriften GHS = Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Umgang Registrierung & Ein-stufungsverpflichtung Kennzeichnung Laborordnung/ Betriebsanweisungen Quellen: http://www.adpic.de/data/picture/detail/globus___planet_erde_268176.jpg http://www.liberalismus-portal.de/images/europaflagge.jpg http://www.holiday-home.org/de/Portaldata/1/Resources/images/de/flagge-deutschland.gif
Inhalte der Gefahrstoffverordnung Regelungen zur Einstufung von Gefahrstoffen Regelungen zur Kennzeichnung und Verpackung Herstellungs-/Verwendungsverbote Beschäftigungsbeschränkungen Abgabe des Sicherheitsdatenblatts Umgangsvorschriften
Was sind Gefahrstoffe? Gefahrstoffe sind Stoffe und Zubereitungen, die eine oder mehrere gefährliche Eigenschaften aufweisen, aus denen bei Herstellung oder Verwendung Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können, die sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen (CMR, Allergien, Langzeitvergiftung mit Organschaden) oder die explosionsfähig sind. Gefährliche Eigenschaften: brennbar, entzündlich, explosiv, giftig, ätzend
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS GHS = Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern.
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Mindestanforderungen an ein Kennzeichnungsschild nach GHS: Produktidentifikatoren (chemischer Stoffname) Gefahrenpiktogramme: GHS Signalwort (GEFAHR, ACHTUNG) Gefahrenhinweise, H-Sätze (Hazard Statements) z.B. verursacht schwere Augenschäden Sicherheitshinweise, P-Sätze (Precautionary Statements) z.B. Augenschutz tragen Nennmenge/-volumen Angaben zum Lieferanten Ergänzende Informationen, z.B. Wiederholter Kontakt kann zu spröder und rissiger Haut führen
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Produktidentifikatoren
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Signalwort
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Gefahren-hinweise H-Sätze
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Sicherheits-hinweise P-Sätze
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Nennmenge
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Lieferant
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Gefahrenpiktogramme
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS Physikalisch-chemische Gefahren Explosiv Entzündlich Oxidierend Korrosiv Komprimierte Gase Gesundheits-gefahren Sehr Giftig CMR CMR Ätzend Giftig Sensibilisierend Sensibilisierend Reizend Zielorgantoxizität Zielorgantoxizität ‚Obere‘ Kategorie ‚Untere‘ Kategorie Umwelt-gefahren umweltgefährlich Quelle: http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html
CMR-Stoffe C = karzinogen Krebserzeugend M = mutagen erbgutverändernd R = reproduktionstoxisch fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1: nachgewiesenermaßen krebserzeugend beim Menschen Kategorie 2: erwiesenes Tierkanzerogen mit möglicher Übertragbarkeit auf den Menschen Kategorie 3: ernstzunehmende Verdachtsmomente eine krebserzeugende Wirkung am Versuchstier
Kategorie 3 Kategorie 2 Kategorie 1 CMR-Stoffe Kategorie 3 Kategorie 2 Kategorie 1 krebserzeugend erbgutverändernd reproduktionstoxisch H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beein-trächtigen oder das Kind im Mutterleid schädigen. H350: Kann Krebs erzeugen. H340: Kann genetische Defekte verursachen. H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleid schädigen. Die Kategorien 1 und 2 (nach EU) führen jeweils zur gleichen Kennzeichnung, weil in beiden Fällen, also auch wenn die Erkenntnisse nur auf Tierversuchen beruhen, davon auszugehen ist, dass die Chemikalie auch beim Menschen wirksam ist. (Es gibt keine Freiwilligen, die sich bis zur statistischen Sicherheit Substanzen mit kmr-Aktivität aussetzen würden!) CMR-Listen im Internet für Anorganik: Chrom(VI)- (Chromat),Nickel-, Cobalt- und Bleiverbindungen sind CMR-aktiv
Wo erhält man Informationen über Gefahrstoffe??? Sicherheitsdatenblätter (werden vom Hersteller mitgeliefert bzw. Internet) Gefahrstoffkennzeichnung (also direkt auf der Chemikalienverpackung) Betriebsanweisungen Versuchsdurchführungen Gestis-Stoffdatenbank (www.dguv.de) Merck- und IGS-Datenbank Fachliteratur (z. B. Römpp) Dguv : deutsche gesetzliche unfallversicherung Sicherheitsdatenblätter bei arten von handschuhen und gefahren oft für großtechnische anwendungen und die toxikologischen angaben gering gestis besser außerdem auch hinweise zur abfall entsorgung
Zutrittsverbote beachten Hygienemaßnahmen Zutrittsverbote beachten Nicht Rauchen, Essen und Trinken Keine Lebensmitteln/Getränke lagern Keine Kleidung und Taschen lagern (Spinde im Flurbereich!) Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung Nach Beendigung der Laborarbeit sind die Hände stets gründlich mit Wasser und Haut schonenden Handreinigungsmittel zu waschen Vor und nach dem Praktikum Hautschutzmittel benutzen
Persönliche Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung ist VOR Betreten des Laboratoriums anzuziehen. Schutzbrille tragen, wenn erforderlich! Keine Kontaktlinsen! Grundsätzlich Kittel tragen! Baumwolle, auf keinen Fall Kunstfasern! (schwerste Brandwunden möglich!) Beim Arbeiten stets geschlossen halten! Waschen nicht vergessen! Trittsichere und geschlossene Schuhe tragen!
Persönliche Schutzausrüstung Keine teure und keine Bekleidung aus Kunstfasern tragen (elektrost. Aufladung)! Gilt auch für Unterwäsche! Keine kurzen Röcke oder kurze Hosen tragen! Mit Chemikalien Verschmutze Kleidung ist sofort zu wechseln Für Notfall eine komplette Garnitur Ersatzkleidung bereithalten! Tragen von Ringen, Ketten usw. vermeiden! Lange Haare nicht offen tragen!
Persönliche Schutzausrüstung Schutzhandschuhe gegen Kälte und Hitze chemikalienbeständige Schutzhandschuhe: bei Arbeiten mit ätzenden, giftigen, sehr giftigen, kanzerogenen, reproduktionstoxischen, mutagenen Stoffen In Zweifelsfällen Schutzhandschuhe benutzen! Je nach Gefahrstoff, geeignete und intakte Schutzhandschuhe tragen! Schutzhandschuhe dienen nur als Spritzschutz! Handschuhe nur als spritzschutz! Gefahrstoffe können durch das Handschuhmaterial durchdiffundieren – mit benutzten Handschuhen keine Lichtschalter, Türklinken, Wasserhähnen an Waschbecken, Schreibzeug etc. anfassen - Kontaminierung
Arbeiten mit Gefahrstoffen Keine Sorglosigkeit Vor dem Umgang über die Gefahren Informieren Sämtliche Gefäße sind mit Inhalt zu beschriften Entnommene Chemikalien niemals zurück in den Vorratsbehälter geben!
Arbeiten mit Gefahrstoffen Verminderung der Abfälle in dem nur die benötigten Mengen für den Versuch entnommen werden Abfälle Deaktivieren und gemäß der Entsorgungseinrichtungen im Labor entsorgen
Aufbewahrung von Gefahrstoffen In Behältern aus geeignetem Material Behälter dürfen nicht zur Verwechselung mit Lebensmittel führen Nur in täglicher erforderlicher Menge für Handgebrauch am Arbeitsplatz Brennbare Flüssigkeiten (Lösemittel) für Handgebrauch nur in Behältern von 1 Liter Nennvolumen Anzahl der Behälter auf unbedingt notwendiges Maß beschränken Organische Lösemittel in Kunststoffbehältern kann zur Versprödung führen und durch das Material diffundieren
Lagerung von Gefahrstoffen Säuren/Laugen-Schränke Sicherheitschemikalien- oder -gasschränke Keine Lagerung in Digestorien Giftige, sehr giftige, mutagene, kanzerogene, reproduktionstoxische Stoffe nur unter Verschluss lagern
Abfüllen und Transport Feste Stoffe mit einem sauberen Spatel entnehmen. Bei enghalsigen Gefäßen Trichter benutzen, auf Entweichung achten. Stopfen einer Flasche immer umgedreht auf den Tisch legen. Beim Abfüllen brennbarer Flüssigkeiten auf Werkstoffkombination achten Gefahrstoffe nur im Abzug um- und abfüllen Glasbehälter nur mit geeigneten Hilfsmitteln transportieren (z. B. Eimer)
Umgang mit Geräten und Maschinen Vor Benutzung Geräte und Anlagen auf einwandfreien Zustand prüfen Defekte Geräte/Maschinen nicht ver-wenden, der weiteren Nutzung entziehen Notwendige Reparaturen veranlassen Keine Reparaturen und „Bastelarbeiten” durchführen
Umgang mit Geräten und Maschinen Geräte/Anlagen bestimmungsgemäß gebrauchen Nur die dafür bestimmten Schalter und Stelleinrichtungen bedienen Niemals nasse elektrische Geräte und Anlagen benutzen Niemals Schutzabdeckungen/Zugänge an elekt. Betriebsstätten/Schaltanlagen öffnen
Umgang mit Geräten und Maschinen Niemals Einstellungen von Sicherheits-einrichtungen verändern Vor Benutzung über besondere Sicherheits-maßnahmen (Betriebsanweisung/ Personal) informieren Bei Störungen: Stromkreis sofort unterbrechen (Not-Aus-Taste/Stecker ziehen) und auf Gefahren hinweisen Auf mechanische und thermische Gefahren achten
Sicherheitseinrichtungen Digestorium Not- und Augendusche ABC- und CO2-Feuerlöscher Löschsand, Löschdecke Erste-Hilfe-Kasten Not-Aus Aufsaugmaterialien
Sicheres Verhalten im Labor Nie allein im Labor arbeiten Sicherheitsvorschriften einhalten Verantwortung für sich und andere übernehmen Gravierende Erkrankungen, Handikaps, Allergien und Schwangerschaft anzeigen Anwesenheit am Arbeitsplatz gewähr-leisten, wenn dies notwendig ist
Sicheres Verhalten im Labor Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe und PSA bestimmungsgemäß gebrauchen Arbeitsunfälle anzeigen Unterweisungen fordern Verbots-, Gebots- und Warnsymbole beachten
Sicheres Verhalten im Labor Auf Ordnung und Sauberkeit achten Neckereien und Späßchen unterlassen Unmittelbare Gefahren, Mängel und Defekte melden Verschüttete Gefahrstoffe mit geeignetem Bindemittel aufnehmen Spezielle Gefahren beachten (Appara-turen, Gase, Druckbehälter usw.) Nach Praktikumsende Arbeitsplatz sichern (Gas, Wasser, Strom) Verschmutzte oder kontaminierte Flächen und Gerätschaften gefährden auch den nächsten Benutzer! Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip: jeder reinigt und dekontaminiert die von ihm verwendeten Flächen, Gefäße, Geräte oder sonstigen Einrichtungen selbst. Dazu gehört es auch, Beschriftungen zu entfernen und die gewaschenen und getrockneten Teile zu weg räumen. Verschüttetes Material ist umgehend zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.
Verhalten im Erste-Hilfe-Fall Ruhe bewahren! Verletzten aus Gefahrenbereich bergen Laborpersonal sofort unterrichten Notruf absetzen Erste Hilfe leisten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Dabei immer auf Selbstschutz achten!!
Notruf absetzen über 0 112 Wer meldet? Wo ist es passiert? (Etage, Raum usw.) Hochschulstandort unbedingt angeben!! RHEINBACH! Was ist passiert? Wie viele Menschen sind verletzt? Welche Art von Verletzungen? Warten auf Rückfragen!! Erst dann auflegen!!
Erste Hilfe-Maßnahmen: Auffinden eines Notfallpatienten Feststellen des Bewusstseins Nicht ansprechbar Ansprechbar Notruf Atemkontrolle Atmung vorhanden Atmung nicht vorhanden HLW (Herz-Lungen- Wiederbelebung, 30 zu 2) Atemkontrolle bis der Arzt kommt Atmung vorhanden Atmung nicht vorhanden Maßnahmen nach Notwendigkeit: Blutstillung Schockbekämpfung stabile Seitenlage Maßnahmen nach Notwendigkeit Kontrolle der Vitalfunktionen Quelle: http://www.malteser-aachen.de/aktuell/Auffinden%20eines%20Notfallpatienten.pdf
Maßnahmen bei Gasausbruch Bei Wahrnehmung von Gasgeruch ist höchste Vorsicht geboten Kein Licht (Funkengefahr) anschalten, kein Feuer zünden Haustechniker/Pforte benachrichtigen Ansonsten Hausalarm zur Evakuierung des Gebäudes auslösen
Siehe Brandschutzunterweisung Maßnahmen bei Feuer Siehe Brandschutzunterweisung
Sicheres Verhalten im Labor Wenn Sie etwas nicht wissen, fragen Sie bitte!!