Überblick: Warum das einjährige BK1? Stundentafel Probezeit Erfolgreicher Abschluss (Noten-Ausgleichsmöglichkeiten) Infos zur Prüfung im BK2
Warum das einjährige BK1? (Wie geht es danach weiter?) Beginn einer (ggf. verkürzten) Berufsausbildung Übertritt in das BK2: Notendurchschnitt besser als 3,0 in den 4 Kernfächern (BW, D, E, M) mit dem Ziel Fachhochschulreife und „Staatlich Geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in“
Stundentafel Pflichtbereich 1.1 Allgemeiner Bereich Religionslehre 1 Mathematik 2 Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 Englisch 3 Deutsch mit Betrieblicher Kommunikation 3
Stundentafel Pflichtbereich 1.2 Berufsfachlicher Bereich Betriebswirtschaft 7 Steuerung und Kontrolle 3 Gesamtwirtschaft 2 Informatik 1 Textverarbeitung 1
Stundentafel 2. Wahlpflichtbereich 5 Std. Übungsfirma/Juniorenfirma Geschäftsprozesse Projektkompetenz Insgesamt 30 Std.
Stundentafel 3. Wahlbereich im Rahmen der schulischen Möglichkeiten 4. Praktikum 4 Wochen in Ferienzeiten und nach ZK im Juli
Maßgebende Fächer: Alle Fächer des Pflichtbereichs Rel, M, GmGK, E, D, BW, SuK, GW, Inf, TV, GP bzw. Üfa, PK Kernfächer: Von den maßgebenden Fächern: D, E, M, BW
Aufnahme auf Probe 1. Halbjahr = Probezeit, d.h. Zeugnis = entscheidend für Bestehen der Probezeit Entscheidungskriterium: Bestanden oder nicht bestanden auf Grund dieser Noten Entscheidungsorgan: Klassenkonferenz Konsequenz: Probezeit nicht bestanden -> BK1 verlassen
Zu: Aufnahme auf Probe Zusatzregelung (zugunsten der Schüler): Schüler, der Probezeit nicht bestanden hat, kann auf Antrag bis zum Schuljahresende bleiben, falls: Beratungsgespräch Vereinbarung über zukünftiges Lern- und Arbeitsverhalten Verstoß gegen Vereinbarung = Verstoß gegen Schulord. i.S.v. SchG § 90 (1)
Falls 1. Halbjahr nicht bestanden -> 3 mögliche Fälle am Schuljahresende: Nicht bestanden -> keine Wiederholung möglich (höchstens: Kolloquium, falls freie Plätze) Bestanden, aber nicht BK2-Schnitt -> abgehen Bestanden mit BK2-Schnitt -> BK2 (falls Plätze)
Zu: Aufnahme auf Probe Ausnahmeregelung: Klassenkonferenz kann (mit 2/3 Mehrheit) Probezeit als für bestanden erklären (Fall: schlechte Leistungen vorübergehend)
Erfolgreicher Abschluss: Ø aller maßgeb. Fächer ≤ 4,0 Ø aller Kernfächer ≤ 4,0 kein Kernfach = 6,0 max. 1 maßgeb. Fach > 4,0
Falls 2 maßgeb. Fächer > 4,0: Ausgleich notwendig! zu: Erfolgreicher Abschluss: zu d) Falls 2 maßgeb. Fächer > 4,0: Ausgleich notwendig! Ausgeglichen werden können: maßgeb. Fach 6,0 durch: maßgeb. Fach 1,0 od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 2,0 Kernfach 5,0 durch: Kernfach 2,0 maßgeb. Fach 5,0 durch: maßgeb. Fach 2,0 od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 3,0
Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m) Infos zur Prüfung im BK2: Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m) Ohne wichtigen Grund: Schüler kann nicht wieder aufgenommen werden!
Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m) Infos zur Prüfung im BK2: Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m) Bis 7:30 Anruf im Sekretariat – folgende Infos an BK-Abteilungsleitung: Name, Klasse, Grund Welche Prüfung verpasst Frage nach Nachtermin 2. Im Laufe des Tages Abgabe der ärztlichen Krankmeldung im Sekretariat
Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung.
Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die Prüfungsleistung mit der Note ungenügend bewertet. In schweren Fällen kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses den Prüfling von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung.
Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die obere Schulaufsichtsbehörde die ergangene Prüfungsentscheidung zurücknehmen, das Zeugnis einziehen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder die Abschlussprüfung für nicht bestanden erklären.
Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch Wer durch eigenes Verhalten die Prüfung so schwer stört, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die Prüfung anderer Prüflinge ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Die Entscheidung trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Handyregelung für Prüfung (s bzw. m) Für BK1-ZK und BK2-Prüfung: Handyregelung für Prüfung (s bzw. m) Handy ausschalten Handy in Schultasche verschließen Schultasche vorne an Wand sichtbar ablegen
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