Transportrisiko und Transporthaftung in der automotiven Praxis ACstyria Autocluster GmbH Workshop 23.6.2005
Autoland Österreich 700 Unternehmen im automotiven Sektor Produktionsvolumen von EUR 7 Mrd 2002 überstiegen Exporte der Zulieferindustrie die PKW-Importe um mehr als 70 % Österreich: ein Hightech- Nahversorger
Übersicht Einleitung Vertragsarten Schadenersatz im ABGB/HGB Haftungsfragen Vertragsgestaltung Fristen/Verjährung Dokumente Sicherungsrechte
1. Einleitung Kein einheitliches Transportrecht, sondern Regelung in einer Vielzahl von Gesetzen, internationalen Übereinkommen und Geschäftsbedingungen. Gilt für Spediteure, Frächter, Lagerhalter, Eisenbahnunternehmer, Luftfahrts- und Schifffahrtsunternehmen sowie deren Kunden Speditionsrecht Frachtrecht
2. Vertragsarten (1) Speditionsvertrag Spezialfall einer Geschäftsbesorgung Auftragsrecht gemäß ABGB wirkt subsidiär Übernahme gewerbsmäßiger Güterversendungen durch Frachtführer Durchführung des Transports Organisation des Transports Pflichten des Spediteurs
2. Vertragsarten (2) Frachtvertrag Frachtführer übernimmt Beförderung von Gütern Frachtvertrag = Sonderform des Werkvertrags primäre Anwendbarkeit der CMR keine Formpflichten Elemente des Frachtvertrages CMR = zwingendes Recht Pflichten des Frachtführers
2. Vertragsarten (3) Lagervertrag Gewerbsmäßige Lagerung und Aufbewahrung von Gütern Lagervertrag Verwahrungsvertrag Keine Formpflichten Ausstellung eines Lagerempfangsscheins oder eines Lagerscheins
3. Schadenersatz im ABGB/HGB (1) Stufenbau der Rechtsgrundlagen zwingendes Gesetzesrecht Einzelvertrag Rahmenvertrag (Qualitätssicherungsvereinbarung) Allgemeine Geschäftsbedingungen nachgiebiges (dispositives) Gesetzesrecht
3. Schadenersatz im ABGB/HGB (2) Gesetzlicher Schadenersatzanspruch (1) Aufgabe = Festlegung der Schadenstragung Ausgleich für erlittene Einbußen
3. Schadenersatz im ABGB/HGB (3) Gesetzlicher Schadenersatzanspruch (2) Kausalität (keine Haftung für unvorhersehbare Folgen) Rechtswidrigkeit (vertragswidriges Verhalten) Verschulden (Vorwerfbarkeit rechtswidrigen Verhaltens)
3. Schadenersatz im ABGB/HGB (4) Gesetzlicher Schadenersatzanspruch (3) Vorrang der Naturalrestitution Unterscheidung aus Delikt oder aus Vertrag Beweislastumkehr hinsichtlich des Verschuldens bei der Haftung aus Vertrag
3. Schadenersatz im ABGB/HGB (5) Besondere vertragliche Regelung des Schadenersatzes Grundsatz der Privatautonomie Vertragsfreiheit der Parteien unter Berücksichtigung zwingender Normen
3. Schadenersatz im ABGB/HGB (6) Schadenersatz in AGB AGB = vorformulierte Vertragsbedingungen bei Verstoß gegen zwingendes Rechts Nichtigkeit der Klausel
3. Schadenersatz im ABGB/HGB (7) eigentliche Schadloshaltung (Ersatz des erlittenen Schadens) volle Genugtuung (Ersatz des entgangenen Gewinns) Besonderheiten bei kaufmännischer Sorgfaltspflicht, erweitertem Haftungsumfang, Vertragsstrafe
3. Schadenersatz im ABGB/HGB (8) Mangelfolgeschäden (1) Rückholaktionen als ultima ratio ergibt sich aus Produktbeobachtungspflicht Grundlage ist Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (umgesetzt durch Produktsicherheitsgesetz 1994)
3. Schadenersatz im ABGB/HGB (9) Mangelfolgeschäden (2) Produktionsstillstand Haftung für Produktionsausfälle Vertragsstrafen zB bei Just-In-Time-Vereinbarungen
3. Schadenersatz im ABGB/HGB (10) Bildung von Zuliefererpyramiden Netzwerk vertraglicher Beziehungen Folgen für den Regressweg Berücksichtigung der Mitverantwortlichkeit des Geschädigten Haftung für Qualitätssicherung
3. Schadenersatz im ABGB/HGB (11) Gewährleistungsrecht (1) verschuldensunabhängiges Einstehen für Sach- und Rechtsmängel gesetzliche Regelung Mangel bedungene oder gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften, Beschreibung, Probe, Muster, Natur des Geschäftes, Vertragskonformität
3. Schadenersatz im ABGB/HGB (12) Gewährleistungsrecht (2) Beweislast maßgeblich ist die tatsächliche Übergabe Vermutung des Mangels binnen 6 Monaten Beweislast trifft Besteller Vereinfachungen bei Proben und Muster
3. Schadenersatz im ABGB/HGB (13) Gewährleistungsrecht (3) Gewährleistungsbehelfe Verbesserung Austausch Minderung des Entgelts Wandlung Gewährleistungsfrist 3 Jahre (unbewegliche Sachen) 2 Jahre (bewegliche Sachen)
4. Haftungsfragen (1) Straßenfrachtführer Haftung für den Verlust und/oder die Beschädigung des Frachtgutes zwischen Übernahme und Ablieferung Haftung für die Überschreitung der Lieferfrist Obhutshaftung Haftung für die Bediensteten des Frachtführers Verlust Verzögerung
4. Haftungsfragen (2) Spediteur Haftung für die Zeit zwischen Annahme und Ablieferung Haftung nach CMR, HGB, ABGB und AÖSp
5. Vertragsgestaltung Regelung „kombinierter“ Transporte Festlegung des anwendbaren Rechts Kennzeichen des Logistikvertrages
6. Fristen/Verjährung Unterschiedliche Verjährungsregelungen für Spediteure und Frachtgeschäftsführer gemäß HGB, CMR, AÖSp Beginn der Verjährungsfrist
7. Dokumente (1) Unterscheidung zwischen Beförderungsdokumenten mit Beweisfunktion und mit Wertpapierfunktion Frachtbrief Wertpapier sondern Begleitpapier Ladeschein = Wertpapier
7. Dokumente (2) FIATA FCR – Forwarders Certificate of Receipt FIATA FCT – Forwarders Certificate of Transport FBL – FIATA Negotiable Combined Transport Bill of Lading FWR – FIATA Warehouse Receipt
8. Sicherungsrechte (1) Spediteur Frachtführer Gesetzliches Pfandrecht gemäß HGB Schutz konnexer Forderungen Erweitertes Pfandrecht gemäß AÖSp Frachtführer Umfasst sämtliche Forderungen gemäß HGB
8. Sicherungsrechte (2) Zurückbehaltungsrechte Kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht gemäß HGB vertragliches Zurückbehaltungsrecht gemäß AÖSp
Wenn Sie Fragen haben: Dr Christoph Mager DORDA BRUGGER JORDIS RECHTSANWÄLTE GMBH Adresse: Dr Karl Lueger-Ring 10, A-1010 Wien Telefon: +43-1-533 47 95-15 Telefax: +43-1-535 39 41 E-Mail: christoph.mager@dbj.at Internet: http://www.dbj.at