Das FHStG im Studienalltag

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Das Kreditpunkte- Akkumulierungs- und Transfersystem KATS Gerhard Zimmermann Universität Kaiserslautern.
Advertisements

Änderungen der Ausführungsordnung, die am 1. April 2005 in Kraft getreten sind Die Patentlösung.
Niederschläge in Afrika
German Research Center for Artificial Intelligence Proseminar eVoting Betreuer: R. Vogt, M. Volkamer, W. Reinhard; A. Alkassar, R. Krimmer Bei Fragen:
Der Prüfungsausschuss informiert Besonderheiten des Studienganges und Prüfungsmodalitäten.
Ziele der Summer School
Informationen zum Auslandssemester
Wie geht`s weiter nach der 10. Klasse?
Universität für Bodenkultur Wien BOKU Präsentation Die Universität für Bodenkultur Wien P räsentation
Österreich & E-Government
1 Studienangebot. 2 Lehrende am Institut Dekan o. Univ.Prof. Dkfm. Dr. Gerhard A. Wührer a. Univ.Prof. Mag. Dr. Thomas Werani Dr. Katharina Hofer Mag.
Sportstättenförderung Gegenstand der Förderung Sport Bewegung Begegnung.
Kirchenvorstandswahl 2012 Informationen zur Wahl - Was macht der Kirchenvorstand? - Was wird von einem Kirchenvorstandsmitglied erwartet? - Was ist der.
JahrWahl voraussichtlicher Termin 2009Bürgermeisterwahl7. Juni / eventuelle Stichwahl: 28. Juni 2009Europawahl7. Juni 2009Landratswahl7. Juni / eventuelle.
Hans-Jürgen Brummer Leiter DSiE Service Checks Auswertung 3.Quartal Servicetelefonie - München, den 13. August 2013.
Auswertung BPW Solothurn Fragebogen 15. März 2011 Monica Casillo & Angelika Hinzer
Informationsveranstaltung: Abiturprüfung
STUNDEN-ANZAHL PRO WOCHE
Executive Search Human Resource & Management Consulting Vergütungsstudie 2008/2009 Internationale Unternehmen in Ungarn Mitarbeiter und Leitende Angestellte.
Web-Quest Stuttgart Anja Vasiljevič, Iris Pušnik Maj, 2011.
Die Ausbildung zum Futsal-Schiedsrichter - Ausgabe 2013 / 2014 Bernd Domurat - DFB-Kompetenzteam.
Von der gesetzlichen Vorgabe, zur praktischen Umsetzung
Abitur (oder Realschule) – und was dann?!!!. Obligatorisch: Tage der offenen Hochschultür in Zürich (ETH und UNI) im September für Klasse 11 5.Dezember.
Das Gymnasium Feldkirch Umfassende Allgemeinbildung auf hohem Niveau Optimale Vorbereitung auf weiterführende Studien und Ausbildungswege Schulform: Gymnasium,
Info-VV Studiengebühren1 Es war einmal, es war einmal,... Hessisches Studienguthabengesetz (StuGuG) Vom 18. Dezember 2003 §1 Gebührenfreiheit.
Rechtliche Grundlagen für barrierefreies Web Es betrifft nicht nur das E-GOVERNMENT Martin Ladstätter BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben.
Überblick der aktuellen Gesetzesänderungen des Umsatzsteuergesetzes
Gesetzliche Änderungen und deren Folgen auf den Finanzplan der Gemeinde Brigitte Leiser Stellvertretende Vorsteherin Amt für Gemeinden Seminar FGV – 11.
DAS BILDUNGSSYSTEM IN DEUTSCHLAND
Inhalt Was ist A-Plan? Einsatzgebiete Organisation der Daten
1 Österreichisches Jugendrotkreuz Internationaler Tag der Älteren Menschen 01. Oktober.
Internationale Justiz
Klimapolitik Klimabündnis Salzburg Aktiv gegen den Klimawandel PI Salzburg, 05/10/04.
Lizenz-(Options-)Vertrag
Befristetes Arbeitsverhältnis noch einmal befristen
Gender Mainstreaming.
L.Messi Barcelona.
Den Europæiske Ombudsmand Der Europäische Bürgerbeauftragte Ο Ευρωπαίος Διαμεσολαβητής The European Ombudsman Il Mediatore Europeo Le Médiateur Européen.
Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW)
Performer PRIMUS ® und PRIMUS 50plus ® Generationen -Versorgung.
Partneruniversitäten. Welche Partneruniversitäten gibt es? University of Wales, Bangor University of Kent in Canterbury University of Sunderland Northumbria.
Franz Pauer, Fakultätsstudienleiter MIP
Administration von EU- Forschungsprojekten an der TU Wien Siegfried Huemer
Layout and Design KFK PM/SCM/TL
Informationen zum Auslandssemester
Studienrecht an den FHs
TU Berlin Abt. I - Studierendenservice International Office - Study Abroad & International Programmes 1 Entwicklung von gemeinsamen Studiengängen/ Doppeldiplom-
FH-Master-Studiengang „Strategisches Sicherheitsmanagement“
Teaching Support Center
Servicestelle am Landesschulrat Individualisierung in Berufsorientierung und Bildung Mag a Irene Richter / AG-Tagung AHS Schülerberater/innen.
2014 Januar 2014 So Mo Di Mi Do Fr Sa So
Seite 1Erstellt von: Julia Retschitzegger Seite 1 Zukunft mit Bildung gestalten Shape your future with education.
Sprachen am Fachbereich Wirtschaft Sprachen an der Fachhochschule Augsburg gesternheutemorgen Besuch des Leitungsgremiums Vorstellung von Aktivitäten am.
Ulrike Straka Stellvertretende Handelsdelegierte in Kiew Ukraine 2003/2004 Wirtschaftliche Entwicklung und Prognose.
Studierendenanwaltschaft Netzwerk (SAN) beim bm:bwk STUDIERENDENANWALTSCHAFT – EIN ANGEBOT AUCH FÜR FH-STUDIERENDE? Dr. Josef Leidenfrost
2. Phase-Info VWL und IVWL.
PRAKTISCHE TIPPS INFOVERANSTALTUNG ERASMUS ANGLISTIK/AMERIKANISTIK 17. Dezember 2014.
Lehrveranstaltungsverwaltung online - Ein langer Weg Mag. Ester Tomasi, LL.M IRIS 2004.
Englische Masterstudiengänge: Chancen & Herausforderungen
Übersicht Wissenswertes zur Studien- und Prüfungsordnung
Arbeitsmarktinstrumentenreform
Validierung des formalen, nicht formalen und informellen Lernens
Anträge zur Verbesserung der Haltungsbedingungen werden mit bis zu 60 % bezuschusst.
Impulsreferate – Teil 2: Praxis-Erfahrungen aus institutioneller Sicht
Gremien der Hochschule
Informationen zu den neuen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen (SPSO) Inkrafttreten ab 2013/2014 M.Sc. Dienstleistungsmanagement 31.
Gemeinsam eingerichtete Studien
Das Verfahren der Systemakkreditierung an der TU Ilmenau
„Mittelalter- und Renaissance-Studien“ (MaRS)
 Präsentation transkript:

Das FHStG im Studienalltag Bundesgesetz über Fachhochschschul-Studiengänge (FHStG) BGBl 1993/340 idF BGBl I 2003/110 Mag.a Gerlinde Hergovich Geschäftsstelle des Fachhochschulrates gerlinde.hergovich@fhr.ac.at office@fhr.ac.at fhr_FHStG im Studienalltag

Informationen über rechtliche Grundlagen Inhalt Präsentation Informationen über rechtliche Grundlagen Vorgangsweise bei Fragen und Problemen Häufige Problemfälle fhr_FHStG im Studienalltag

Rechtliche Grundlagen Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) Akkreditierungsrichtlinien des Fachhochschulrates für die Akkreditierung von Bakkalaureats-, Magister-, und Diplomstudiengängen (Akkreditierungsrichtlinien, AR 2002) Antrag des Fachhochschul-Studienganges Ausbildungsvertrag Detailregelungen vor Ort fhr_FHStG im Studienalltag

Fachhochschul-Studiengesetz FHStG § 1 Erhalter § 2 Ziele und leitende Grundsätze von FH- Studiengängen § 3 Studierende § 4 Akademische Grade § 5 Aufgaben des Fachhochschulrates § 6 Zusammensetzung des Fachhochschulrates § 7 Präsident/Präsidentin u. Vizepräsident/Vizepräsidentin § 8 Versammlungen, Beschlußerfordernisse und Geschäftsordnung § 9 Geschäftsstelle § 10 Aufsicht § 11 Antrag auf Akkreditierung eines Studienganges fhr_FHStG im Studienalltag

Fachhochschul-Studiengesetz FHStG § 12 Akkreditierung und Verlängerung der Akkreditierung § 13 Erlöschen und Widerruf der Akkreditierung § 14 Lehrgänge zur Weiterbildung § 15 Bezeichnung ,,Fachhochschule`` § 16 Fachhochschulkollegium § 17 Verfahrensvorschriften § 18 Strafbestimmung § 19 Vollziehung § 20 Inkrafttreten § 21 Übergangsbestimmungen fhr_FHStG im Studienalltag

Akkreditierungsrichtlinien § 1 Erhalter § 2 Antrag § 3 Entwicklungsteam § 4 Berufliche Tätigkeits- felder, Qualifikationsprofil § 5 Curriculum § 6 Didaktisches Konzept § 7 Prüfungsordnung § 8 Kohärenzanalyse § 9 Bedarf- und Akzeptanzerhebung § 10 Zugangsvorauss. § 11 Aufnahmeordnung § 12 Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse § 13 Lehrkörper, Personal- bedarf und Personal- ausstattung § 14 Angew. Forschung & Entwicklung § 15 Raumbedarf und Raumausstattung § 16 Sachbedarf und Sachausstattung § 17 Kalkulation § 18 Finanzierungsplan § 19 Evaluierung § 20 Autonomie fhr_FHStG im Studienalltag

die Aufnahme begründet eine Rechtsbeziehung → Ausbildungsvertrag die Aufnahme begründet eine Rechtsbeziehung → Vertrag zwischen Erhalter und Auszubildenden privatrechtlicher Vertrag → grundsätzlich Prinzip der Privatautonomie Erhalter verpflichten sich einen ordnungsgemäßen Studienbetrieb zu gewährleisten Erhalter haben das Recht Ausschlussgründe festzulegen, diese sind genau zu konkretisieren Erlischt durch das Ausscheiden – Abschluss - Abbruch - mangelnder Studienerfolg Auflösung in beiders. Einvernehmen jederzeit möglich fhr_FHStG im Studienalltag

Detailregelungen vor Ort Entsprechung FHStG, Akkreditierungsrichtlinien und Antrag Transparenz gegenüber Studierenden fhr_FHStG im Studienalltag

Vorgangsweise Fragen + Probleme Sich informieren Homepage des österreichischen Fachhochschulrates http://www.fhr.ac.at fhr.ac.at/fhr_inhalt/01_ueber_uns/rechtliche_grundlagen.htm fhr.ac.at/fhr_inhalt/04_andere/studierende.htm Geschäftsstelle FHR: office@fhr.ac.at; Tel. 319 50 34 Studierendenanwaltschaft www.bmbwk.gv.at/studierendenanwaltschaft studierendenanwaltschaft@bmbwk.gv.at Tel.: 0800-311 650 Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts http://www.ris.bka.gv.at fhr_FHStG im Studienalltag

http://www.fhr.ac.at/fhr_inhalt/04_andere/studierende.htm fhr_FHStG im Studienalltag

Fragen + Probleme: Informationen vor Ort Antrag Die für die jeweils betroffenen Personengruppen relevanten Teile des Antrages sind offenzulegen (§ 2 AR 2002). Studierenden-Vertretung vor Ort Studiengangsleitung (vgl. § 12 Abs 4 FHStG): Ein Antrag auf Akkreditierung eines Fachhochschul- Studienganges hat die Benennung des Leiters des Lehr- und Forschungspersonals, der im Einzelfall über Anliegen von Studienwerbern und Studierenden entscheidet, zu enthalten. fhr_FHStG im Studienalltag

Beschwerde einlegen FHR tritt dann in die Behandlung ein, Fragen + Probleme: FHR Beschwerde einlegen FHR tritt dann in die Behandlung ein, wenn die Verletzung eines bescheidmäßig anerkannten Antragsinhaltes behauptet wird. (gem. § 2 Abs 3 AR 2002) bei Beschwerden gegen Entscheidungen des Fachhochschulkollegiums bez. akademischer Grade und deren Widerruf sowie die Nostrifizierung ausländischer Grade (§ 16 Abs 3 Z 9 FHStG) fhr_FHStG im Studienalltag

3. die Aberkennung von Prüfungen (§ 16 Abs 4 FHStG) Fragen + Probleme: FHR bei Beschwerden gegen Entscheidungen des Leiters des Fachhochschulkollegiums 1. die Zulassung zu Prüfungen, Zuteilung von Prüfern, Festsetzung von Prüfungsterminen 2. die Anrechnung und Anerkennung von Studien und Prüfungen im Einzelfall 3. die Aberkennung von Prüfungen (§ 16 Abs 4 FHStG) fhr_FHStG im Studienalltag

Fragen + Probleme: Privatrecht Alle übrigen Probleme sind im Privatrechtsweg zwischen Beschwerdeführer und Erhalter zu behandeln. fhr_FHStG im Studienalltag

Zugangsvoraussetzungen Aufnahme Studienbeiträge und Kaution Häufige Problemfälle Zugangsvoraussetzungen Aufnahme Studienbeiträge und Kaution Prüfungsangelegenheiten Wiederholung Unterbrechung Weiterführende Studien fhr_FHStG im Studienalltag

Studienbeiträge / Gebühren / Kaution „Die Erhalter sind berechtigt, von Studierenden einen Studienbeitrag in Höhe von 363,36 Euro je Semester einzuheben.“ (§ 2 Abs 2 FHStG) – keine sonst. Regelung Gebühren Die Einhebung von Gebühren für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist nicht zulässig. (§ 11 Abs 6 AR) Kaution Die Einhebung einer Kaution ist grundsätzlich möglich. Diese ist spätestens nach dem ersten Studienjahr zurückzuzahlen. Sie kann nur dann als verfallen erklärt werden, wenn der aufgenommene Studierende sein Studium nicht beginnt oder ohne plausible Gründe im ersten Studienjahr ausscheidet. (vgl § 11 Abs 5 AR)     fhr_FHStG im Studienalltag

Prüfungsordnung § 7 AR 2002 Die konkreten Prüfungsmodalitäten und Wiederholungsmöglichkeiten je Lehrveranstaltung sind den Studierenden zu Beginn jeder Lehrveranstaltung bekannt zu geben. fhr_FHStG im Studienalltag

Unterbrechung des Studiums muss vom Studierenden bei der Studiengangsleitung beantragt werden. die Gründe der Unterbrechung, die beabsichtigte Fortsetzung und die Aussichten auf den positiven Abschluss des Studiums sind nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. in der Entscheidung über den Antrag hat die Studiengangsleitung zwingende persönliche, gesundheitliche oder berufliche Gründe nach Möglichkeit zu berücksichtigen. (§ 7(2) AR 2002 ) fhr_FHStG im Studienalltag

Wiederholung Studienjahr Die einmalige Wiederholung eines Studienjahres in Folge einer negativen kommissionellen Prüfung ist grundsätzlich möglich, - sofern dies auf begründeten Antrag eines/einer Studierenden erfolgt - eine günstige Prognose der Studiengangsleitung vorliegt. - Die Entscheidung über den Antrag des/der Studierenden liegt im Kompetenz- und Verantwortungsbereich der Studiengangsleitung. (§ 7 (10) AR 2002) fhr_FHStG im Studienalltag

Fachhochschul-Studiengesetz, § 5 Abs 3 bzw. 3a ALT NEU Abschluss FH-Studiengang: Berechtigung zu einem um 2 Semester verlängerten Doktoratsstudium an Universität Abschluss FH-MagStudiengang oder FH-DiplStudiengang: Berechtigung zu einem facheinschlägigen Doktoratsstudium an Universität   Vergleich Studiendauer Magister- oder Diplomstudium an FH und Universität: Doktoratsstudium wird für FH-AbsolventInnen um Differenz verlängert jeweils in Betracht kommenden Doktoratsstudien + ergänzenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen: Verordnung FHR im Einvernehmen mit Gesamt-studienkommission(en) der universitären Studien-richtung(en) Verordnung FHR im Einvernehmen mit dem zuständigen Organ der jeweiligen Universität Wird Verordnung nicht innerhalb eines Jahres nach Einlangen des Antrages auf Anerkennung des betreffenden Studienganges erlassen Wird Verordnung nicht innerhalb von drei Monaten nach Akkreditierung des betreffenden Studienganges erlassen Doktoratsstudienverordnung Ministerium Die ergänzenden Lehrveranstaltungen + Prüfungen haben sich an den fachspezifischen Anforderungen der Dissertation zu orientieren. fhr_FHStG im Studienalltag

FACHHOCHSCHULE (vgl. § 15 Abs 1 und 2 FHStG) Auf Antrag des Erhalters wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: mindestens zwei Studiengänge sind als Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengang mit darauf aufbauendem Magister-Studiengang oder als Fachhochschul-Diplomstudiengang anerkannt es liegt ein Plan für den Ausbau der betreffenden Einrichtung vor aus dem die Erreichung einer Mindestanzahl von 1.000 Studienplätzen innerhalb von 5 Jahren glaubhaft gemacht wird ein Fachhochschulkollegium ist eingerichtet, das für die Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes zuständig ist. fhr_FHStG im Studienalltag

8 Fachhochschulen Fachhochschule Vorarlberg GmbH (seit Oktober 1999) Fachhochschule Wr. Neustadt f. Wirtschaft und Technik GmbH (seit Dezember 1999) Fachhochschule Technikum Wien (seit November 2000) Fachhochschule Technikum Kärnten (seit November 2000) Fachhochschule IMC Krems GmbH (seit April 2002) Fachhochschule bfi Wien GmbH (seit April 2002) Fachhochschule St. Pölten GmbH (seit Jänner 2004) Fachhochschule Campus Wien (seit Juli 2004) fhr_FHStG im Studienalltag

FACHHOCHSCHULKOLLEGIUM (gem. § 16 FHStG) Dem Fachhochschulkollegium gehören die Leiter der an der Fachhochschule eingerichteten Fachhochschul-Studiengänge, mindestens acht Vertreter des Lehr- und Forschungspersonals Vertreter der Studierenden der Fachhochschul- Studiengänge an. Die Zahl der Vertreter der Studierenden hat mindestens ein Viertel der Zahl der Mitglieder des Fachhochschulkollegiums zu betragen; sie werden von den Studierenden der an der Fachhochschule eingerichteten Fachhochschul-Studiengänge gewählt. fhr_FHStG im Studienalltag

Aufgaben des FACHHOCHSCHULKOLLEGIUMS Antragstellung auf Änderungen betreffend akkreditierte Studiengänge an den Fachhochschulrat nach Anhörung des Erhalters; Antragstellung auf Einrichtung und Auflassung von Studiengängen an den Erhalter; Antragstellung zum Budget (Investitions-, Sach- und Personalaufwand) an den Erhalter; Vorschläge für die Einstellung von Lehrpersonal an den Erhalter; Inhaltliche Koordination der Lehrveranstaltungen und Prüfungen; Evaluierung der Lehr- und Prüfungstätigkeit sowie des Studienplanes und der Prüfungsordnung; fhr_FHStG im Studienalltag