ASYL in Scherstetten und Konradshofen Bürgerversammlung am

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 Präsentation transkript:

ASYL in Scherstetten und Konradshofen Bürgerversammlung am 18.11.2015 um 19.30 Uhr im Schützenheim Scherstetten Robert Wippel, Bürgermeister, 15.11.15

Tagesordnung Rechtliche Grundlagen Aktuelle Situation im Landkreis „Integration als Aufgabe der Zeit und auf Zeit für die Kommunen“ Dr. Michael Higl, Kreisvorsitzender Gemeindetag Rechtliche Grundlagen Aktuelle Situation im Landkreis Unterbringungsmöglichkeiten in unseren Ortsteilen Ehrenamtliche Helferkreise Diskussion

Asylbewerber Asylbewerber = lfd. Asylanerkennungsverfahren Sind Personen, die bei einem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, um Asyl, d.h., um Aufnahme und Schutz vor politischer oder sonstiger Verfolgung suchen Asylbewerber = lfd. Asylanerkennungsverfahren Asylbewerber (dt. Recht; Grundgesetz) Verfolgung: politisch, staatlich, nicht aus sicheren Drittstaaten Flüchtling (Völkerrecht, Genfer Flüchtlingskonvention) Verfolgung: Rasse, Religion, Nationalität, soz. Gruppe Subsidiärer Schutzbedürftiger (EU-Recht) Verfolgung: Folter oder Todesstrafe, willkürliche Gewaltandrohung Asylberechtigte = anerkannte Asylbewerber

Verteilung International: Dublin III Verordnung ... Deutschland hat dieses europäische Recht faktisch seit Ende August für Syrer nicht angewendet, viele syrische Flüchtlinge interpretierten dies als Botschaft, dass das Land seine Tore öffne… Verteilung International: Dublin III Verordnung Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des EU-Mitgliedstaates welcher für die Prüfung zuständig ist; Sicherstellung dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird National: §455 AsylVfG (Asylverfahrensgesetz) Aufnahmequoten für die Bundesländer; Königsteiner Schlüssel Bayern: 15.51% Bayern: Asyldurchführungsverordnung Regierungsbezirke; Schwaben davon: 14,5% Landkreis Augsburg davon: 13,1% Termin zur Antragsstellung in 12/2016 !!!

Asylverfahren neue Regelung Schnellverfahren: Abschluss nach drei Wochen für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländer(Bosnien, Serbien, Ghana, Senegal) Anerkennung mit Folge einer Aufenthaltserlaubnis: als Asylberechtigte bzw. Flüchtlinge: befristet bis 3 Jahre; unbefristet: nach 3 Jahren Subsidiär: befristet auf 1 Jahr; unbefristet: nach 7 Jahren Fünf Registrierungszentren: Registrierungspflicht und Residenzpflicht Vermutung, dass ca. 1Mio nicht registriert sind; Regierung kann keine konkrete Zahl nennen!!! Landkreis wo registriert; darf nicht verlassen werden keine Leistungen oder Anspruch auf Asylverfahren; Sachleistungen statt Barleistungen in der Erstaufnahme Abschiebung Bei Ablehnung: direkte Abschiebung von den Registrierungszentren Familiennachzug Subsidiäre Flüchtlinge: Nachzug der Angehörigen erst nach 2 Jahren

Zuständigkeit Unterbringung Regierung von Schwaben (Gemeinschaftsunterkünfte) Aufgabenübertragung an Landkreis: dezentrale Unterbringung Wohnverpflichtung bis zu 6 Wochen, max. 3 Monate; 6m² pro Person? Einrichtungsgegenstände: Betten, Spinde, Kochgelegenheiten, Kühlschränke, Waschmaschinen, Trockner, Geschirr, Töpfe, Bettdecken, usw. Nicht: Fernseher, Telefon, Internet

Leistungen nach dem AsylblG Bargeldleistung ab 1.3.15: entsprechend einer Regelbedarfsstufe: 325,61 EUR (Alleinstehend Erwachsender) Bargeld pers. Bedürfnis 143,00 EUR (z.B.: 2 Erwachsene mit gemeinsamen Haushalt: je129€; Erwachsender ohne Haushalt: 113€; Jugendliche 15-18Jahre: je 85€) Nahrungsmittel und Getränke: 141,85 EUR, Bekleidung und Schuhe: 33.57 EUR Gesundheitspflege: 7,19 EUR Bei Verpflegung entfällt die Betrag für Nahrung und Getränke seit 15 Monaten ununterbrochen im Bundesgebiet zusätzlich 335,41 EUR selber bei einer gesetzl. Krankenkasse anmelden Geldleistungen auf Bankkonto bisher Aufstellung vom LRA, Bargeldauszahlung durch VG Zusätzliche Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt

Soziales Elterngeld: kein Anspruch Kindergeld: kein Anspruch Arbeitslosengeld II, Sozialgeld: kein Anspruch Sozialhilfe: kein Anspruch Schulpflicht Ab 3 Monate nach Zuzug aus dem Ausland, schulpflichtiges Alter Kindertagesplatz/-pflegeanspruch Rechtsanspruch für Kinder ab 3. Lebensjahr Jedoch freiwillige Entscheidung der Eltern Auswirkungen für unseren Kindergarten (personell / baulich)???

Arbeitsgelegenheit, Beschäftigung wenn möglich bei Kommune: max. 20 Std./Woche, max. 4Std. 1,05 EUR/Std. Erlaubniserteilung durch LRA Beschäftigung: Asylbewerber seit 3 Monaten im Bundesgebiet und nicht abgelehnt Nur durch Zustimmung des Bundesagentur für Arbeit (BA) Eintrag/Kennzeichnung auf Aufenthaltsgestattung

Abschluss Asylverfahren Asylberechtigter: Bescheid als Schutzstatus und Aufenthaltserlaubnis Ausübung Erwerbstätigkeit möglich ! (versicherungspflichtig) Keine Berechtigung für eine Asylbewerberunterkunft Kann Wohnung suchen, muss aus Unterkunft ausziehen Fehlender Wohnraumführt zu Obdachlosigkeit; Wohnungslosenhilfe Aufenthalt im gesamten Bundesgebiet Fiktionsbescheinigung oder Duldung: Jobcenter / Sozialamt Integrationskurs Verpflichtungsbescheid durch LRA 660 Unterrichtsstunden.

Folgen Kompensation der Kosten durch pos. Entwicklung der Umlagekraft des Landkreises derzeit noch möglich Personalkosten 2.9 Mio. EUR ohne Sachkosten 50 neue Stellen (Kümmerer) befristet 1 Betreuer für 75 Flüchtlinge, daher ist das Ziel von größeren Kontingenten; 25/Unterkunft Evtl. zukünftige Mehrkosten für unsere Gemeinde ab 2017, 2018 ??? ca. (10.000 bis 12.000 EUR ) Je nach Familiensituation: Erhöhung der Kindergartenplätze Inobhutnahmepflicht für Betreuung unbegleiteter Minderjähre Fallen unter das Jugendschutzgesetz; Kosten für Betreuer 4000EUR/Monat; derzeit 167 im LKR

Neue staatliche Programme in Bayern 3,25 Mrd. Investition (Flüchtlingskrisenbewältigung) Zusätzlich 3700 Stellen bei Polizei und Justiz, Verwaltung, Schule Übergangsklassen von 470 auf 1600 Berufsintegrationsklassen von 440 auf 1200 2016/2017 und Folgejahre 179 neue Lehrstellen zur Integration von Flüchtlingskindern sowie Ausbildungspaket für 60.000 Flüchtlingen 28.000 staatliche Mietswohnungen 300 neue Wohnungen im Landkreis bis 2020

Aussichten, Sofortmassnahmen Unterbringungsmöglichkeiten gehen rapide zur Neige Kommunen müssen Unterbringungsmöglichkeiten bis Weihnachten verdoppeln Provisorische Notmaßnahmen: Beschlagnahmen von Turnhallen und Gemeindehäusern Prüfung durch LRA : Wer hat noch keine Flüchtlinge Schriftliche Stellungnahme

Aktuelle Zahlen Seit 1.9.15 knapp: 300000 nach Bayern täglich: 7000 bis 10000 wöchentlich 50-75 im Landkreis Aktuelle Information: 120/Woche 2260 im Landkreis auf über 50 Stellen verteilt bis Jahresende über 3000 im Landkreis von 46 Gemeinden hat ca. 1/3 noch keine Flüchtlinge aufgenommen VG Stauden: Langenneufnach: 30 Walkertshofen: 25 Mickhausen: 22 105 Mittelneufnach 28 Scherstetten: bisher 0 Diskussion: Fiktive Soll-Aufnahme: derzeit bis zu 2% der Gesamteinwohnerzahl

Pflichtaufgabe

Welche Möglichkeiten gibt es? Feststellen privater Vermieter: Abfrage leerstehender Wohnungen, Häuser im Dorf Ortsübliche Miete +50% Renovierungsaufschlag Vermietung 5 Jahre Prüfung leerstehender Pfarrhöfe Stiftungsaufsichtsbehörde prüft ob ein leerstehender Pfarrhof mit einem überschaubaren kalkulierbaren Budget bezugsfertig bzw. vermietet werden kann Sozialer Wohnungsbau durch Gemeinde (Plan „B“) „Wucherpreise“ Fertigbauwohnungen (Module) Fertighaus mit individuellem, variablen Grundriss für spätere Nutzung durch Gemeinde

Aktueller stand Prüfung auf Unterbringung Ansprache von 11 Privatpersonen 9 Absagen Konradshofen: leerstehendes Forsthaus , Grimoldsriederstraße mind. 20 Personen lt. Vorortprüfung durch LRA am 13.11.15 Scherstetten: Gasthaus Hirsch (Paiser); Ferienwohnungen, Büro; Umfang einer Nutzungsmöglichkeit wird aktuell durch das LRA geprüft; Verhandlungen laufen Pfarrhöfe: Prüfung durch Diözese ob leerstehender Pfarrhof vermietet werden kann Entscheidung ob dies in Frage kommt obliegt nur den jeweiligen Kirchenverwaltungen + Pfarrer

Aufgaben Ziel: Eigenständiges Leben in der Gesellschaft und nicht in einer Parallelgesellschaft Professionelle Organisation der Verwaltung und Betreuung Betreuung von Ehrenamtlern Wohnungsbau Integration in den Arbeitsmarkt Verständnis für die Regeln in unserer Gesellschaft einfordern Das beginnt vor Ort, kann nicht von oben diktiert werden

Finanzierung für Plan „B“ Erstellung Fertigbau/Sozialwohnung für ca. 24 Personen Gemeindegrund verfügbar Mindestvermietung an Regierung / Landkreis für 10 Jahre Sonderkondition kfw-Darlehn für Neubau-und Umbau auf 10 Jahre 0,00% Zusätzlich: 30% Zuschuss direkt, 60% 10Jahre 0,00%, 10% Eigenanteil Miete pro Monat: 200 €/Person; 4.800 €/Monat Miete; Darlehn getilgt nach ca. 6 Jahren Restliche Mieteinnahmen als Rücklage für Renovierung nach Ablauf der 10 Jahre Kein Risiko „Nullnummer“ für die Gemeinde GESETZ: Bund verhält sich neutral zur Wohnungsfrage: „die erforderliche Schaffung von Wohnraum auch für Flüchtlinge muss der Planung der Kommune vorbehalten bleiben“

Ehrenamtliche Unterstützung Amt f. Ausländerwesen u. Integration, Diakonie, Caritasverband Bildung von Asylhelferkreisen:(Behörden, Soziales, Sport/Freizeit, Deutschunterricht, Alltagsbetreuung); Erstorientierung Einkaufen; Betreuung Freizeitangebote Hausaufgabenhilfe; Haushaltshilfe Hilfe nicht aufdrängen, keine selbst. Entscheidungen treffen Keine Sach-oder Möbelspenden Versicherung durch bay. Ehrenamtsversicherung

Zum Schluss “Nicht warum sondern wie“ !! Im Jahr 1949 hatte die Gemeinde Scherstetten 1282 Einwohner davon waren 220 Heimatvertriebene in Privathäuser untergebracht danach erfolgte der Bau eines Gemeindehauses Anfang der 50ger Jahre bei dem „ungebremsten hohen Migrationsdruck“ kann sich unsere Gemeinde nicht mehr ihrer moralischen Verantwortung bzw. Pflichtaufgabe entziehen. Es gilt aber auch ein aktives Zeichen der Solidarität zu anderen Gemeinden im Landkreis zu zeigen