Ausgewählte Aspekte des Anlagevermögens

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Developing your Business to Success We are looking for business partners. Enterprise Content Management with OS|ECM Version 6.
Advertisements

Vorlesung: 1 Betriebliche Informationssysteme 2003 Prof. Dr. G. Hellberg Studiengang Informatik FHDW Vorlesung: Betriebliche Informationssysteme Teil3.
Einführung in die Informatik: Programmierung und Software-Entwicklung
Vorteile der Online-Produkte
Übung 12: Lösung Übung 1: Berechnung:
Telefonnummer.
CPCP Institute of Clinical Pharmacology AGAH Annual Meeting, 29. Februar 2004, Berlin, Praktischer Umgang mit den Genehmigungsanträgen gemäß 12. AMG Novelle.
Modelle und Methoden der Linearen und Nichtlinearen Optimierung (Ausgewählte Methoden und Fallstudien) U N I V E R S I T Ä T H A M B U R G November 2011.
Modelle und Methoden der Linearen und Nichtlinearen Optimierung (Ausgewählte Methoden und Fallstudien) U N I V E R S I T Ä T H A M B U R G November 2011.
Workshop zur Medienarbeit der katholischen Kirche Aspekte des Religionsmonitors Berlin, 02. April 2008.
1 JIM-Studie 2010 Jugend, Information, (Multi-)Media Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
= = = = 47 = 47 = 48 = =
© 2006 W. Oberschelp, G. Vossen Rechneraufbau & Rechnerstrukturen, Folie 2.1.
Grundkurs Theoretische Informatik, Folie 2.1 © 2006 G. Vossen,K.-U. Witt Grundkurs Theoretische Informatik Kapitel 2 Gottfried Vossen Kurt-Ulrich Witt.
Internet facts 2006-I Graphiken zu dem Berichtsband AGOF e.V. September 2006.
Internet facts 2006-III Graphiken zum Berichtsband AGOF e.V. März 2007.
Internet facts 2008-II Graphiken zu dem Berichtsband AGOF e.V. September 2008.
Internet facts 2006-II Graphiken zu dem Berichtsband AGOF e.V. November 2006.
Vorlesung: 1 Betriebliche Informationssysteme 2003 Prof. Dr. G. Hellberg Studiengang Informatik FHDW Vorlesung: Betriebliche Informationssysteme Teil2.
Differentieller Stromverstärker
Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechtes (BilMoG)
3.3 Folgebewertung HGB/IFRS
Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 2 Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 3.
Abteilung Gummersbach 02. November 2000
1. 2 Schreibprojekt Zeitung 3 Überblick 1. Vorstellung ComputerLernWerkstatt 2. Schreibprojekt: Zeitung 2.1 Konzeption des Kurses 2.2 Projektverlauf.
Bild 1.1 Copyright © Alfred Mertins | Signaltheorie, 2. Auflage Vieweg+Teubner PLUS Zusatzmaterialien Vieweg+Teubner Verlag | Wiesbaden.
20:00.
Anlagevermögen und Abschreibung
SK / , , in Hochkössen und der Wildschönau flow Ski- und Snowboardschule Intersport Menzel.
Einführung Capitol Betriebskostenabrechnung
Diplom-Kaufmann Rainer Schenk – Steuerberater
Gliederung Zeitplan Die wichtigsten Änderungen gegenüber RegE
ExpertAdmin ® ist eine eingetragene Marke der Inforis AG, Zürich. Das ExpertAdmin Bewertungssystem und die ExpertAdmin Software sind urheberrechtlich geschützt.
Datum: Swiss Nano-Cube/Die Innovationsgesellschaft Lerchenfeldstrasse 5, 9014 St. Gallen Tel. +41 (0) ,
Ausgangslage1 ein Unternehmensplanspiel für Wirtschaftsschulen.
BEGRIFFE (Text) 2. BUCHFÜHRUNG: A. Vermögen AV EK UV FK B. Schulden
Konteneröffnung und Kontenabschluss
Betriebswirtschaftslehre für Ingenieure – Kostenkalkulation Richard Kuttenreich SS 2012 Was ist das Ziel der Abschreibung ?
3 Anlagenabschreibung RWCO II-Buch - S. 47ff. Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb dauernd dienen. Beweglich/unbeweglich: Maschine/Grundstück Materiell/immateriell/finanziell:
Überblick der aktuellen Gesetzesänderungen des Umsatzsteuergesetzes
Eine Einführung in die CD-ROM
Vorlesung.
NEU! 1 2. Wo kommt diese Art von Rezeptor im Körper vor?
Symmetrische Blockchiffren DES – der Data Encryption Standard
SK / – in Hochkössen, St. Johann i.Tirol und Hochfügen flow Ski- und Snowboardschule Intersport Menzel.
PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG REPERES KULTURELLER ZUSAMMENHALT UND AUSDEHNUNG DER IDEEN AUF EUROPÄISCHEM.
1 (C)2006, Hermann Knoll, HTW Chur, FHO Quadratische Reste Definitionen: Quadratischer Rest Quadratwurzel Anwendungen.
Analyseprodukte numerischer Modelle
Pigmentierte Läsionen der Haut
Kaufmännische Buchführung
Schutzvermerk nach DIN 34 beachten 20/05/14 Seite 1 Grundlagen XSoft Lösung :Logische Grundschaltung IEC-Grundlagen und logische Verknüpfungen.
Vortrag von Rechtsanwältin Verena Nedden, Fachanwältin für Steuerrecht zur Veranstaltung Wege zum bedingungslosen Grundeinkommen der Piratenpartei Rhein-Hessen.
Ertragsteuern, 5. Auflage Christiana Djanani, Gernot Brähler, Christian Lösel, Andreas Krenzin © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2012.
Rücklagen Rücklagen oder Reserven sind Teile des Eigenkapitals, die
Einfu ̈ hrung in die Weltwirtschaftspolitik Helmut Wagner ISBN: © 2014 Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH, Mu ̈ nchen Abbildungsübersicht.
Bildergalerie PRESEASON CAMP Juni 2014 Romanshorn Get ready for the Season!
Datum:17. Dezember 2014 Thema:IFRS Update zum Jahresende – die Neuerungen im Überblick Referent:Eberhard Grötzner, EMA ® Anlass:12. Arbeitskreis Internationale.
Kompetenztraining Jura Martin Zwickel / Eva Julia Lohse / Matthias Schmid ISBN: © 2014 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston Abbildungsübersicht.
1 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt Wie.
1 Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest KIM-Studie 2014 Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
Monatsbericht Ausgleichsenergiemarkt Gas – Oktober
Monatsbericht Ausgleichsenergiemarkt Gas – November
Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter
Buchungsregeln Aufgabe der Buchführung ist es, alle durch die Tätigkeit eines Unternehmens bedingten und dadurch verursachten Geschäfts-vorfälle auf der.
Gewinn- und Verlustrechnung
Verbuchung der Anlagenzugänge
Inventarverzeichnis im Verein
nicht abnutzbar abnutzbar beweglich unbeweglich lineare Abschreibung
3) Welche Prinzipien gelten bei der Bewertung? 1) Wo?
Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter
 Präsentation transkript:

Ausgewählte Aspekte des Anlagevermögens 1. Anlagenbuchhaltung und Anlagengitter 2. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände 3. Firmenwert 4. Geringwertige Wirtschaftsgüter Sommersemester 2012

1. Anlagenbuchhaltung 1.1 Einordnung Buchhaltung = lückenlose Erfassung aller Geschäftsvorfälle innerhalb einer Periode Organisation der Buchhaltung Erfassung der Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge Journal, Primanota, Tagebuch Grundbuch Erfassung der Geschäftsvorfälle nach sachlichen Kriterien Sachkonten Hauptbuch Ergänzung zu Haupt- /Grundbuch, Hilfsbücher z.B. Anlagen-, Lager-, Lohn- und Gehalts-, Debitoren-, Kreditorenbuchhaltung Nebenbücher (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

1.2 Aufgaben Verwaltung aller relevanten Daten zu den Anlagegütern, i.W.: Inventarnummer Inventarbezeichnung Anschaffungskosten Zugangsdatum Abschreibungsart Nutzungsdauer (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

1.2 Aufgaben Ermittlung, Bewertung und Verbuchung der Zugänge, Abgänge und Wertänderungen (Abschreibungen, Zuschreibungen) Unterstützung bei der Inventur Grundlage für andere Bereiche des Rechnungswesens: Kostenrechnung Planungsrechnung (Investitionspläne, Budgetplanung, Plan-BWA) (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

1.3 Beispiel A Bilanz zum 31.12.2008 P (…) (…) Maschinen 15.041,00 (…) … … Zusammensetzung? (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

1.3 Beispiel Sachkonto „Maschinen“: S Maschinen H AB 13.611,00 Abschreibung 4.570,00 Maschine F 6.000,00 SB 15.041,00 19.611,00 19.611,00 (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

Beispiel Auszug aus einem Anlagenverzeichnis (2008): (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

1.4 Anlagengitter Rechtliche Grundlage: § 268 II HGB: „1In der Bilanz oder im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens dazustellen. 2Dabei sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres sowie die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe gesondert aufzuführen. 3Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind entweder in der Bilanz bei dem betreffenden Posten zu vermerken oder im Anhang in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung anzugeben.“ (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

1.4 Anlagengitter Verpflichtend für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften (2.Abschnitt des dritten Buchs des HGB !) Befreiung für kleine Gesellschaften (§ 274 a HGB) Aufbau analog § 268 II HGB: (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

1.4 Anlagengitter Bilanzposten analog Bilanz Anschaffungs- / Herstellungskosten sämtlicher zu Beginn des Geschäftsjahres vorhandenen Anlagegüter in € AHK der Zugänge des Geschäftsjahres in € AHK der Abgänge des Geschäftsjahres in € Umbuchungen des Geschäftsjahres: AHK und ggf. Abschreibungen in € Zuschreibungen des Geschäftsjahres in € (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

1.4 Anlagengitter (G) Abschreibungen kumuliert in € = Anfangsbestand + Abschreibungen des Geschäftsjahres ./. Bisherige Abschreibungen der Abgänge + / ./. Abschreibungen auf Umbuchungen ./. Zuschreibungen des Vorjahres (H) Summe A + B ./. C +/./. D + E ./. F (I) Restbuchwert am Ende des vorhergegangenen Geschäftsjahres (J) Abschreibungen des Geschäftsjahres (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

Beispiel (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I) (J) (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

2. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände 2 2. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände 2.1 Rechtliche Grundlagen Neuformulierung des § 248 II HGB i.R.d. BilMoG: „1Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. 2Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände.“ (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

2.1 Rechtliche Grundlage Wahlrecht zur Aktivierung nach HGB Steuerliches Aktivierungsverbot (§ 5 II EStG) Vermögensgegenstand i.S.d. § 246 I HGB: Wirtschaftlicher Wert vorhanden Einzeln bewertbar Einzeln verwertbar (Verkehrsfähigkeit) durch Verkauf, Nutzung, Nutzungsüberlassung oder Verbrauch Immaterieller VG = nicht körperlicher VG Selbst geschaffen: nicht (entgeltlich) erworben (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

2.1 Rechtliche Grundlage Beispiele: Patente Gebrauchsmuster Urheberrechte Lizenzen EDV Software-Rechte Negativabgrenzung in § 248 II S.2 HGB: keine Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten u.ä. (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

2.2 Ansatz § 248 II 1 HGB: Aktivierungswahlrecht für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens § 247 II HGB: Definition „Anlagevermögen“ (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

2.3 Ausweis § 247 I i.V.m. § 266 II A. I. 1. HGB Aktivseite A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

2.4 Bewertung § 253 I 1 HGB: Vermögensgegenstände sind höchstens mit den AHK abzgl. Abschreibung anzusetzen § 253 III 1 HGB: Planmäßige Abschreibung bei VG des AV, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist § 253 III 2 HGB: Verteilung AHK über voraussichtliche Nutzungsdauer (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

2.4 Bewertung § 255 II a 1 HGB: „Herstellungskosten eines selbst geschaf- fenen immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens sind die bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen nach Absatz 2.“ § 255 II HGB: Herstellungskosten i.A. => Wahlrecht für verschiedene Kosten (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

2.4 Bewertung Wertuntergrenze: Wertobergrenze: zzgl. angemessene Teile Materialkosten Fertigungskosten Sonderkosten der Fertigung Angemessene Teile der Materialgemeinkosten Angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten Angemessene Teile des Werteverzehrs des Anlagevermögens Wertobergrenze: zzgl. angemessene Teile Kosten der allgemeinen Verwaltung Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs Freiwillige soziale Leistungen Betriebliche Altersversorgung (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

2.4 Bewertung § 255 II a 2 HGB: „ Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder die Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen.“ (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

2.4 Bewertung § 255 II a 3 HGB: „ Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgsaussichten grundsätzlich keine Aussagen gemacht werden können.“ (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

2.4 Bewertung Zeitliche Reihenfolge: erst Forschung, dann Entwicklung Nur Entwicklungskosten dürfen aktiviert werden Aktivierungsverbot für Forschungskosten (§ 255 II 4 HGB) Falls Kosten für Forschung und Entwicklung nicht verlässlich unterschieden werden können, ist gar keine Aktivierung möglich (§ 255 II a 4 HGB) (=> gesonderte Konten in Buchhaltung, Kostenstellungrechnung) (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

2.5 Verbuchung u. Gewinnauswirkung Buchungssatz für Aktivierung: selbstgeschaffene Aktivierte immaterielle VG Eigenleistung (Aktiv-Konto) (Ertrags-Konto) Gewinnauswirkung: Gewinnerhöhung durch Vermögens- mehrung bzw. Ertragsbuchung (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

2.5 Verbuchung u. Gewinnauswirkung Buchungssatz für Abschreibung: Abschreibung selbstgeschaffene immaterielle VG (Aufwands-Konto) (Aktiv-Konto) Gewinnauswirkung: Gewinnminderung durch Vermögens- minderung bzw. Aufwandbuchung (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

2. 6 Beispiel: (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

Beispiel (Fortsetzung): (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

2.7 Aufgabe Sachverhalt: Die A-GmbH entwickelt und produziert Maschinen. Für die neue Maschine „X-1 Superschnell“ hat sie ein Patent angemeldet. Das Patent wird ab 1.10.2010 für 10 Jahre geschützt. Die Forschungskosten (Personal und Material) beliefen sich auf € 100.000 und wurden als Aufwand gebucht. Die Entwicklungskosten 2010 betrugen € 1 Mio und wurden getrennt von den Forschungskosten als Aufwand gebucht. Vorläufiges Ergebnis 2010: € 100.000 Jahresüberschuss. (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

2.7 Aufgabe Aufgabenstellung: Hat die GmbH die Möglichkeit, das Patent zu aktivieren? Begründen Sie Ihre Antwort (Ansatz – Ausweis – Bewertung) mit den entsprechenden rechtlichen Grundlagen. Formulieren Sie ggf. die erforderlichen Buchungssätze Wie wirkt sich die Aktivierung ggf. auf das Ergebnis der GmbH aus? (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

3. Firmenwert 3.1 Einführung Firmenwert: Tatsächlicher Wert des Unternehmens ist höher als der Substanzwert Grund: besondere Eigenschaften (z.B. positives Image) führt zu überdurchschnittlicher Rendite des eingesetzten Kapitals Entgeltlich erworbener Firmenwert muss aktiviert und abgeschrieben werden Selbst geschaffener Firmenwert kann nicht aktiviert werden (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

3.2 Ansatz § 246 I 4 HGB „Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert), gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand.“ i.V.m. § 246 I 1 HGB: Vollständigkeitsgebot (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

3.3 Ausweis § 247 I i.V.m. § 266 II A. I. 3. HGB Aktivseite A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände (…) 3. Geschäfts- oder Firmenwert (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

3.4 Bewertung § 253 I 1 HGB: Vermögensgegenstände sind höchstens mit den AHK abzgl. Abschreibung anzusetzen § 253 III 1 HGB: Planmäßige Abschreibung bei VG des AV, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist § 253 III 2 HGB: Verteilung AHK über voraussichtliche Nutzungsdauer (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

3.4 Bewertung Nutzungsdauer: keine Vorgabe im HGB Schätzung nach Einzelfall, z.B. anhand Zu erwartender Lebensdauer des Unternehmens Zu erwartender Lebensdauer der wesentlichen Produkte Laufzeit wesentlicher Unternehmensverträge (Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Vermietung …) Bei Annahme einer Nutzungsdauer > 5 Jahre: Angabe der Gründe im Anhang (§ 285 Nr. 13 HGB) Steuerrecht: Nutzungsdauer 15 J. (§ 7 I 3 EStG) (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

3.4 Bewertung § 253 III 3 HGB: Pflicht zur außergewöhnlichen Abschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung § 253 V 2 HGB: „Ein niedrigerer Wertansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes ist beizubehalten.“ => Ausnahme zum Zuschreibungsgebot bei Wegfall der Gründe (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

3.5 Aufgabe Sachverhalt: Die K-GmbH erwirbt zum 01.01.2011 das Einzelunternehmen von Fritz Gruber. Der Kaufpreis beträgt € 1.500.000. In den Grundstücken sind stille Reserven i.H.v. € 1.000.000 enthalten. Die Erwerberin geht von einer Nutzungsdauer des Firmenwerts von 5 Jahren aus. Bilanz des Einzelunternehmens Fritz Gruber: A Bilanz zum 31.12.2010 P Grundstücke 50.000 EK 350.000 Sonst. Aktiva 450.000 FK 150.000 500.000 500.000 (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

3.5 Aufgabe Aufgabenstellung: Wie ist der Sachverhalt im handelsbilanziellen Jahresabschluss der K-GmbH zum 31.12.2011 zu bilanzieren? Begründen Sie Ihre Antwort mit den genauen gesetzlichen Regelungen. Beschränken Sie Ihre Antwort auf den Teil des Kaufpreises, welcher den Substanzwert des Einzelunternehmens übersteigt. (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

4. Geringwertige Wirtschaftsgüter 4.1 Einführung Rechtliche Grundlage: § 6 II, II a EStG Handelsrechtliche Vereinfachungsregelung, jedoch ist insbesondere bei Bildung eines Sammelpostens Über- / Unterbewertung zu prüfen Definition „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG) gem . § 6 II EStG Abnutzbar Beweglich Wirtschaftsgut des Anlagevermögens Selbständig nutzbar AHK überschreiten bestimmte Wertobergrenzen nicht (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

4.1 Einführung Was heißt „selbständig nutzbar“? Voraussetzungen nicht erfüllt, … … wenn Anlagegut nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des AV genutzt werden kann … wenn in einem Nutzungszusammenhang stehende Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind … selbst wenn das Anlagegut in einem anderen betrieblichen Nutzungszusammenhang eingefügt werden kann Beispiel: Drucker Selbständig nutzbar, falls z.B. auch als Kopierer oder Fax verwendbar (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

4.2 Fallgruppen der GWG AHK netto: 0 € 150 € 410 € 1.000 € 0 € 150 € 410 € 1.000 € Aktivierung und Verteilung AHK über ND (AfA) mit Ausweis im Anl.verzeichnis ODER Sofortabzug als Betriebs- Ausgaben ohne besondere Aufzeichnungspflichten Wirtschaftsgutbezogenes Wahlrecht Aktivierung und Verteilung AHK über ND (AfA) mit Ausweis im Anl.verzeichnis ODER Sofortabzug als Betriebs- Ausgaben mit besonderen Aufzeichnungspflichten wirtschaftsgutbezogenes WR ODER Sammelposten wirtschaftsjahrbezogenes Wahlrecht Aktivierung und Verteilung AHK über ND (AfA) mit Ausweis im Anl.verzeichnis ODER Sammelposten Wirtschaftsjahrbezogenes Wahlrecht Wechsel- wirkung! (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

4.2 Fallgruppen der GWG Sammelposten Alle Wirtschaftsgüter der Gruppe werden in einem jahrgangsbezogenen Posten zusammengefasst Selbst kein Wirtschaftsgut, sondern Rechengröße Gewinnmindernde Auflösung des Postens mit je 1/5 pro Jahr Keine Berücksichtigung von Abgängen innerhalb der fünf Jahre Außer buchmäßiger Erfassung des Zugangs keine weiteren Aufzeichnungspflichten betreffend die einzelnen Wirtschaftsgüter Ausweis im Anlagenverzeichnis als jahrgangsbezogener Posten (z.B. „Sammelposten 2011“ (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

4.2 Fallgruppen der GWG Wirtschaftsgutbezogenes Wahlrecht bei AHK zwischen 0 € und 150 € => es kann für jedes WG einzeln gewählt werden Wirtschaftsjahrbezogenes Wahlrecht bei AHK > 150 €: ein WG Sammelposten => alle WG des gleichen WJ auch Sammelposten Nur wenn bei AHK > 150 € bis 1.000 € kein Sammelposten => AHK > 410 €: Aktivierung und AfA => AHK > 150 € bis 410 €: wirtschaftsgutbezogenes Wahlrecht zwischen Sofortabzug und Aktivierung mit AfA (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

4.3 Aufgabe Sachverhalt: Der Schreiner S kauft am 01.12.2011 eine mobile Bohrmaschine für € 300 netto für seine Werkstatt. Die Nutzungsdauer beträgt lt. AfA-Tabelle 8 Jahre. Ansonsten tätigt er im Jahr 2011 keine Investitionen. (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin

4.3 Aufgabe Aufgabenstellung: Welche Wertansätze sind im Jahres- abschluss zum 31.12.2011 möglich? Wie wirken sich die Möglichkeiten jeweils auf das Jahresergebnis aus? Nennen Sie in Ihrer Antwort auch die gesetzlichen Regelungen. (c) Dipl.-Betriebswirtin (FH) K. Barth, Steuerberaterin