Die ISB: Starker Partner des Mittelstandes
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH Zentrales Wirtschaftsförderinstitut des Landes Rheinland-Pfalz (Förderung aus einer Hand) Gesellschafter: Land Rheinland-Pfalz Geschäftsaufnahme 1994 Instrumente: Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Kapitalbeteiligungen „Förderung von A –Z“
Schwerpunkte der ISB-Tätigkeit Regionalförderung Existenzgründungsförderung Innovationsförderung Mittelstandsförderung Handels- und Kooperationsförderung Standortmarketing und Betriebsansiedlung Kommunal- und Infrastrukturfinanzierung
Typische Gründe für die Ablehnung von Kreditanträgen: Quelle: KfW Unternehmensbefragung 2007
Die Förder- und Finanzierungsinstrumente im Überblick Förderinstrumente mit Eigenkapitalcharakter Beteiligungskapital (+Venture Capital) Mitarbeiterbeteiligung Zuschüsse Förderinstrumente mit Fremdkapitalcharakter Zinsgünstige Darlehen (Hausbankverfahren) Konsortialdarlehen Bürgschaften/Garantien
MBG-Beteiligung Wer wird gefördert? Gewerbliche Unternehmen mit < 500 Mitarbeitern und < 75 Mio EUR Umsatzerlöse Was wird gefördert? Investitionsprojekte bestehender Unternehmen, Gründung und Festigung, Betriebsübernahmen, Ausscheiden von Gesellschaftern Branchen: Freiberufler, gewerbliche Unternehmen
MBG-Beteiligung Wie wird gefördert? typisch stille Beteiligung, Laufzeit 10 Jahre Beteiligungsvolumen z.Zt. max. 700 TEUR (Handwerk 800 TEUR) Eigenkapitalparität Bet.entgelt (fest): ab 7,95 % (incl. Gar.-Prov.) Bet.entgelt (gewinnabhängig): ab 2,25 % Wo wird beantragt? Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH, Mainz
Intensität der Einbindung des AN Mitarbeiterbeteiligung: Intensität der Einbindung des AN Beteiligung des Arbeitnehmers an unternehmerischen Entscheidungen Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmen. Erfolgsabhängige Vergütung
Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“ Einfaches, niedrig schwelliges und für die Beschäftigten sicheres Beteiligungsmodell Ziele: -> Teilhabe der Mitarbeiter/innen am Unternehmenserfolg -> Stärkung der Identifikation der Beschäftigten mit den Zielen des Unternehmens -> Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals des Unternehmens Zielgruppe: KMU
Kofinanzierungs- und Garantievertrag Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“ Vertragsbeziehungen: Kofinanzierungs- und Garantievertrag ISB Genussrechtsvertrag z.B. 4.000,00 € Darlehensvertrag z.B. 6.000,00 €
Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“ Erfolgsabhängige Vergütung wird im Erfolgsfall gezahlt Anknüpfungspunkt für „Erfolg“ ist „Gesamtkapitalrendite“ Definition: Gesamtkapitalrendite (Gesamtkapitalrentabilität) ist der Quotient aus dem Jahresüberschuss des Unternehmens vor Abzug von Steuern und Fremdkapitalzinsen geteilt durch das Gesamtkapital (Bilanzsumme) ausgedrückt in einem Prozentsatz
Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“ Gesamtkapitalrendite als Formel: Jahresüberschuss + Steuern + Fremdkapitalzinsen Gesamtkapital (Bilanzsumme) X * 100 =
Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“ Berechnungsbeispiel 1: Erfolgsabhängige Vergütung wird nicht gezahlt: Gesamtsumme: 10.000,00 € Jährlicher Aufwand des Unternehmens 5 %: 500,00 € davon an Mitarbeiter 2,6 % von 10.000 €: 260,00 € (entspricht 6,5 % von 4.000 €) davon an Fonds 2,4 % von 10.000 €: 240,00 € (entspricht 4 % von 6.000 €) Schlussbonus des Unternehmens (10 %): 1.000,00 € (entspricht 25 % von 4.000 €) durchschnittlicher Ertrag für Mitarbeiter p.a.: 360,00 € entspricht: 9,00 % durchschnittlicher Aufwand für das Unternehmen p.a.: 6,00 % Entgelte für Kapitalüberlassung unterliegen der Einkommenssteuer
Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“ Berechnungsbeispiel 2: Erfolgsabhängige Vergütung wird gezahlt: Gesamtsumme: 10.000,00 € Jährlicher Aufwand des Unternehmens 7 % (5 % + 2 %): 700,00 € davon an Mitarbeiter 4,6 % von 10.000 €; 2,6 % +2 %: 460,00 € (entspricht 6,5 % + 5 % =11,5 % von 4.000 €;) davon an Fonds 2,4 % von 10.000 €: 240,00 € (entspricht 4 % von 6.000 €) Schlussbonus des Unternehmens (10 %): 1.000,00 € (entspricht 25 % von 4.000 €) durchschnittlicher Ertrag für Mitarbeiter p.a.: 560,00 € entspricht: 14,00 % durchschnittlicher Aufwand für das Unternehmen p.a.: 8,00 % Entgelte für Kapitalüberlassung unterliegen der Einkommenssteuer
Vorteile des Modells: Für den Unternehmer: Verbesserung des Rating des Unternehmen durch: Langfristige Kapitalüberlassung -> Regelfall: 10 Jahre -> Mindestdauer: 5 Jahre Rangrücktritt im Falle einer „Unternehmenskrise“ Für den Arbeitnehmer: Absicherung des Arbeitnehmers gegen Verlust seiner Einlage (100 % in den ersten beiden Jahren, danach 90%) Beteiligung am unternehmerischen Erfolg über erfolgsabhängige Vergütungskomponente (Gesamtkapitalrentabilität)
Beratungsförderung „BeratungRLPplus“ Ziel: Anreiz für mittelständische Unternehmen, sich mit den Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung vertraut zu machen. Beratungsleistungen durch freiberufliche Berater: Steuerberater, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, ... Kostenzuschuss: -> einmalig bis zu drei Beratertage -> mit jeweils 50 % der Beratungskosten -> maximal 400 € Zuschuss pro Beratertag -> Höchstfördersumme insgesamt 1.200 €
Regionalförderung Fördergebiets- karte
Wer wird gefördert? Gewerbliche Unternehmen - Produktionsbetriebe - Dienstleistungsbetriebe - Handwerksbetriebe - Positivliste - Überregional tätige Unternehmen (mehr als 50% überregionale Umsätze in einem Umkreis von >50 KM von der Gemeinde der Betriebsstätte durch Einzelfallnachweis (Förderausschlüsse für gewissen Branchen und Investitionen möglich) Hinweis: Mit einem Vorhaben darf erst dann begonnen werden, wenn der Förderantrag gestellt wurde und die Eingangsbestätigung der ISB dem Unternehmen vorliegt.
Was ist förderfähig? Maßnahmen: Investitionen in das betriebliche Sachanlagevermögen (keine Fahrzeuge, kein Grund und Boden) Immaterielle Wirtschaftsgüter (Lizenzen, Patente, Software, etc.) Maßnahmen: Errichtung einer Betriebsstätte Erweiterung einer Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens Übernahme einer stillgelegten oder von Stillegung bedrohten Betriebsstätte
Regionales Landesförderprogramm Fördersätze sind abhängig von der Art des Vorhabens auf der Grundlage der förderfähigen Kosten Kleine Unternehmen: max. 15 % Mittlere Unternehmen: max. 10 % ab 10 Mio. Euro Investitionsvolumen: 5 %
Beherbergungsbetriebe Anforderung: mind. 25 Gästebetten, 30% des Umsatzes mit Beherbergungsgästen, Campingplätze bei überwiegender Überlassung an wechselnden Personenkreis (Abgrenzung Dauercamper), förderfähiges Mindestvolumen: 25.000,-- € Fördertatbestände: Errichtung – mind. 1 Dauerarbeitsplatz pro 500 T€ Investitionsvolumen Erweiterung/Modernisierung – DAP-Steigerung von mind. 15% bzw. 100% AfA-Kriterium - Förderung in ganz Rheinland-Pfalz möglich - Bindungsfrist: 5 Jahre / Ferienwohnungen: 15 Jahre
Fördersätze Beherbergungsbetriebe im erweiterten Landesfördergebiet (nur KMU) Errichtung/Übernahme: mittleres Unternehmen: 10 % kleines Unternehmen: 20 % für förderfähige Investitionen bis 1 Mio. € 15 % für darüber hinaus gehenden Kostenanteil Erweiterung/Modernisierung: mittleres Unternehmen: 10 % für förderfähige Investitionen bis 2 Mio. € 7,5 % für darüber hinaus gehenden Kostenanteil
Messeförderungsprogramm Wer wird gefördert? mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Angehörige freier Berufe landwirtschaftliche Betriebe Was wird gefördert? Teilnahme an exportorientierten Messen und Produktpräsentationen im Ausland Teilnahme an Gemeinschaftsständen des Landes
Messeförderungsprogramm Wie wird gefördert? pauschalierter Zuschuss (max. 50 % der Kosten) Grundbetrag 250 EUR – 1000 EUR standflächenbezogener Zuschlag 50 EUR/m² - 250 EUR/m² max. Zuschuss: 7.500 EUR (10.000 EUR) pro Messeteilnahme Wo wird beantragt? Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH, Mainz
Förderinstrumente mit Fremdkapitalcharakter A. ISB-Darlehen Mittelstandsförderungsprogramm ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009 ISB-Konsortialdarlehen B. Bürgschaftsprogramme
Mittelstandförderungsprogramm Wer wird gefördert? Existenzgründer gewerbliche Unternehmen (KMU) Freiberufler natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten Was wird gefördert? Investitionen in Rheinland-Pfalz - Grundstücke, Gebäude, Maschinen/Einrichtungen - Material-/Warenlager - Übernahme/Erwerb von Betrieben Betriebsmittel
Mittelstandförderungsprogramm Wie wird gefördert? zinsgünstige Darlehen von bis zu 100 % der Kosten Investitionskredite: bis 2 Mio. EUR Betriebsmittelkredite: bis 500 TEUR 10 Jahre Laufzeit (2 Freijahre) bei Investitionskrediten 20 Jahre Laufzeit bei überwiegend baulichen Investitionen 5 Jahre Laufzeit (1 Freijahr) auch bei Betriebsmittelkrediten Zinssatz: 20 Basispunkte unterhalb KfW-Unternehmerkredit Der Zinssatz bei diesem Programm richtet sich nach dem Rating durch die Hausbank.
Mittelstandförderungsprogramm Wo wird beantragt? Hausbank – Zentralinstitut – Investitions- und Strukturbank (ISB) Antragstellung auf KfW-Antrag (bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken elektronisch) durchschnittliche Bearbeitungszeit: i.d.R. 5 Tage Antragsfristen analog KfW-Regelungen (= Antrag kann noch spätestens drei Monate nach den ersten, in den Akten festgehaltenen Finanzierungsgesprächen eingereicht werden, Vorhaben muss aber zu weniger als 50 % realisiert sein!)
Soforthilfeprogramm Mittelstandsdarlehen der ISB nur für Betriebsmittel bis € 1 Mio. mit 60%iger Haftungsfreistellung ohne Landeszuschuss bei Konditionen Antragstellung nur über Hausbank
ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009 (Ausblick) Wer wird gefördert? gewerbliche Unternehmen (i.d.R. KMU) und Freiberufler, die Ausbildungsplätze schaffen und besetzen. Was wird gefördert? Darlehen ohne Haftungsfreistellung: - kann für betriebliche Zwecke verwendet werden Darlehen mit Haftungsfreistellung: - Mittel müssen im Zusammenhang mit der Schaffung und Besetzung des Ausbildungsplatzes stehen Generell kann keine Umschuldung finanziert werden
ISB-Konsortialdarlehen Wer wird finanziert ? Unternehmen mit Sitz oder Betriebstätte in Rheinland-Pfalz - Jahresumsätze von i.d.R. bis zu 500 Mio. EUR - Rating mind. „BB -“ (Standard & Poor´s) - Keine Sanierungsfälle Was wird finanziert ? Vorhaben mit strukturpolitischer Bedeutung - Investitionen sowie Betriebsmittelbedarf - Ablösung bestehender Kredite (unter Forderungs- verzicht v. mind. 25 %)
ISB-Konsortialdarlehen Wie wird finanziert? marktübliches Darlehen im Rahmen eines Konsortiums mit ISB-Anteil von bis zu 30 % (mind. ein weiterer Partner neben ISB) Refinanzierung des Gesamtkonsortiums über ISB möglich Wo wird beantragt? Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH formlos über die Hausbank (Konsortialführer) des Kreditnehmers
Bürgschaften Wer wird gefördert? i.d.R. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe Was wird verbürgt? Investitionsfinanzierungen Betriebsmittelfinanzierungen Avale Bürgschaften ersetzen nicht vorhandene andere Sicherheiten des Kreditnehmers. Sie haben nicht den Zweck, fehlende Bonität des Kredit- nehmers zu ersetzen.
Bürgschaften Wie wird gefördert ? Übernahme von Bürgschaften - bis zu 80 % für Investitionskredite - bis zu 60 % für Betriebsmittelkredite - Bürgschaftsentgelt: 0,5 % - 1,75 % p.a. Max. Bürgschaftshöhe - SHF-/KGG-Bürgschaften 1,0 Mio EUR - ISB-Bürgschaften (subsidiär) 2,5 Mio EUR - Landesbürgschaften keine Obergrenze Wo wird beantragt ? Hausbank, Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH
Soforthilfeprogramm Bürgschaften Verbürgung ausschließlich von Betriebsmittelkrediten (Liquidität) Verbürgung von bis zu 80 % Beantragung zunächst bis 31.12.2009 möglich Laufzeit max. 3 Jahre Tilgung ratierlich oder am Laufzeitende schlankes Genehmigungsverfahren Bearbeitung innerhalb von 10 Bankarbeitstagen, wenn alle relevanten Unterlagen vorliegen Antragstellung nur über die Hausbank
Soforthilfeprogramm Bürgschaften tragfähiges Geschäftsmodell, keine Existenzgründer intakte Eigenkapitalsituation, keine Überschuldung kein Unternehmen in Schwierigkeiten vor dem 01.07.2008 Beitrag der Gesellschafter Verbürgung nur von zusätzlichen Betriebsmittelkrediten; Tilgungsaussetzung Nachweis eines Umsatz- bzw. Auftragseinbruches von ca. 25 % im Zuge der Konjunkturkrise
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit