Individuelle Mobilität?

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 Präsentation transkript:

Individuelle Mobilität? Bonn 05.09.2006 DVR-Presseseminar Individuelle Mobilität? Kriterien zur Beurteilung der Fahreignung alkohol- und drogenauffälliger Fahrer 1

2 Quelle: Statistisches Bundesamt 2005, Fachserie 8, Reihe 7 (Mehrfachursachen eingeschlossen) 2

3 Begutachtungs- Leitlinien zur Kraftfahrereignung Urteilsbildung in der medizinisch-psycho- logischen Fahreig- nungsdiagnostik – Beurteilungskriterien - Kommentar Anforderungen an Träger von Begut- achtungsstellen für Fahreignung 3

Stand von Wissenschaft und Technik in der Begutachtung Definition: Anerkannte Regeln der Begutachtung zur Kraftfahrereignung sind verkehrsmedizinische, verkehrspsychologische und technische Grundsätze, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen als theoretisch richtig gelten, die sich in der Praxis über längere Zeit bewährt haben und von einschlägigen Fachkreisen allgemein anerkannt sind. = Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung = „Kommentar“ zu den Begutachtungs-Leitlinien = „Beurteilungskriterien“ = Anforderungen an zu akkreditierende Träger 4

Aufgaben der Beurteilungskriterien Übersetzen der behördlichen Fragestellung in überprüf- bare Hypothesen Definition der Anforderungen für bestimmte „Fallgruppen“ - Kongruenz mit den Begutachtungs-Leitlinien Feststellung der aktuellen Leistungsfähigkeit und des Gesundheitszustandes Bewertung von Entwicklungen und Veränderungsprozessen Bewertung prognostischer Perspektiven Einräumen von Chancen zur Veränderung (Kurszuweisung) Festlegungen zur Methodik der med.-psych. Untersuchung (neues Kapitel 7.1 Chemisch-toxikologische Untersuchungen) „strukturelle Heimat“ für neue wissenschaftliche Erkenntnisse 5

Stellung der Beurteilungskriterien Verhaltensauffälligkeit - Alkoholfahrt - Drogenmissbrauch - verkehrsrechtl. Verstöße StVG / FeV Eignungszweifel? Anordnung von ärztlichen oder med.-psych. Gutachten Fragestellung Ist zu erwarten , dass...? Genügt Herr _ den Anforderungen? Leitsätze der Beurteilung (empirische Erkenntnisse) Definition der Anforderungen (Beurteilungslogik) Zuordnung der Einzelbefunde (Expertenwissen) Anlage 4 FeV Begutachtungs-Leitlinien Beurteilungskriterien (Hypothesen) Begutachtungs-Leitlinien Beurteilungskriterien (Kriterien) Beurteilungskriterien (Indikatoren) 6

Wandel in der Diagnostik klassische Diagnostik verhaltensbezogene Diagnostik (entlastungs- und ressourcenorientiert) Erkrankungen Leistungsmängel Deliktbelastung Persönlichkeit Lernprozesse Einstellungswandel Bilden neuer Gewohnheiten Stabilisierung direkter Schluss auf Eignung Merkmale + Veränderungen Herstellung d. Eignung Merkmalsdiagnostik Prozessdiagnostik 7

3 Ebenen der Beurteilungskriterien 17 Hypothesen: Werden durch die Fragestellung bestimmt Sind den Anlassgruppen zugeordnet Legen die Untersuchungsstrategie fest 76 Kriterien: stellen die logische Entscheidungsstrategie hinsichtlich Beibehaltung oder Verwerfen einer Hypothese dar sind den gewählten Hypothese zugeordnet und sind jeweils vollständig zu bewerten können ggf. alleine die Entscheidung tragen 736 Indikatoren: erlauben eine Zuordnung von Befunden zu Entscheidungskriterien müssen für den Einzelfall abgewogen und gewichtet werden können nicht vollständig und abschließend sein (Beispielcharakter) können alleine keine Entscheidung tragen 8

Grundstruktur der 17 Hypothesen H0: Verwertbarkeit der Befunde AV-Kriterien D-Kriterien AV7 / D5: keine eignungsausschließenden medizinischen Befunde AV8 / D6: keine verkehrsrelevante Leistungsbeeinträchtigung V5: Verkehrsverhalten V6: Sozialanpassung D1: Drogenabhängigkeit D2: fortgeschrittene Drogenproblematik D3: Drogengefährdung D4: Trennvermögen bei gelegentlich THC AV9 / D7: festgestellte Defizite durch Kurs (§70 FeV) beeinflussbar? A1: Alkoholabhängigkeit A2: Alkoholverzicht A3: reduzierter Konsum A4: Trennvermögen 9

3 Ebenen der Befundinterpretation Daten Feststellungen Diagnose "Besuche freitags Stammkneipe" „Ich trinke nichts mehr, weil ich‘s nicht brauche“ „Wenn ich doch mal wieder was trinke, lasse ich Auto stehen“ "Habe Alkohol für Besuch zu Hause" Klient bemüht sich nicht um rückfall- vermindernde Maßnahmen Alkoholabhängigkeit ist nicht ausreichend aufgearbeitet keine konsequente Abstinenzmotivation u. „Krankheitseinsicht“ Indikatoren Kriterien Hypothesen 10

3-dimensionale Hypothesenstruktur dauerhaft reduzierter Konsum Trinkkontrolle 11

3-dimensionale Hypothesenstruktur keine Gesundheitsschäden/ Leistungsabbau dauerhaft reduzierter Konsum Trinkkontrolle Sieht Einschränkungen Kompensation 12

„Obligatorische Beratung“ körperlicher und geistiger Eignung Vorschlag für ein europäisches Modell zur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Kraftfahreignung Forschung z. B. Grundlagen, Ätiologie/Pathogenese, Veränderungswissen, Evaluation/Wirksamkeit, Epidemiologie, Methodenentwicklung, z. B. Testverfahren (Persönlichkeits- und Leistungstests), Laboranalyseverfahren, Grenzwertdiskussion, Rehabilitations- und Therapieverfahren Tertiäre Prävention Sekundäre Prävention (Beratung, Schulung, Reha) Primäre Prävention (Vorschul- u. Schulerziehung, Fahrschulausbildung) Punktesystem Andere Verstöße, Alkohol, Drogen etc. „Obligatorische Beratung“ Zuweisungsdiagnostik / Assessment Einzeltherapie Gruppentherapie Behördliche Entscheidung Erhalt/Erteilung FE Versagung FE Entziehung der Fahrerlaubnis Begutachtung körperlicher und geistiger Eignung (FA-GA, med.-psych. GA  Prognose) Abbildung in Anlehnung an Steuerungsgruppe Verkehrspsychologie 13

Rollenkonfusion Gutachter vs. Therapeut keine Betreuungspflicht, sondern – verbot Tätigkeitsziel dient nicht primär der Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit Schutz der Allgemeinheit hat Vorrang – Schutzpflicht des Staates keine freie Wahl des Sachverständigen Grund für eine Begutachtung – weder objektive noch subjektive Therapieindikation, sondern ein verwaltungsrechtlich definierter Begutachtungsanlass keine geschützte Vertrauensbeziehung Abhängigkeitsverhältnis zwischen Therapeut und Klient 14

Rollenkonfusion Gutachter vs. Therapeut totale Identifikation des Therapeuten mit dem Klienten spezielle Pflichten des Therapeuten und Gutachters im jeweiligen Tätigkeitsfeld diametral gegenüberstehend finanzielle Abhängigkeit spezielle Fachkompetenz von Gutachtern (Ausbildung, Berufserfahrung, Beurteilungskriterien, akkreditierte Stelle) Therapeut – Patienten – Verhältnis für Erfolg der Therapie entscheidend wenn Therapeut = Gutachter – Verletzung des Prinzips der Unvoreingenommenheit, Befangenheit 15

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Schubert DEKRA Automobil GmbH Fachbereich Verkehrspsychologie Ferdinand-Schultze-Str. 65 13055 Berlin E-mail: wolfgang.schubert@dekra.com Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie 1. Vorsitzender des Vorstandes E-mail: dgvp.verkehrspsychologie@t-online.de 16