Advanced PPL-Guide Band 4

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Advanced PPL-Guide Band 4 10 – Luftrecht Advanced PPL-Guide Band 4 2.50

1 – Gesetzliche Grundlagen Advanced PPL-Guide Band 4

Die ICAO 18 ICAO-Anhänge Anhang 1: Lizenzierung von Luftfahrtpersonal Anhang 2: Luftverkehrsregeln Anhang 3: Flugwetterdienste Anhang 4: Luftfahrtkarten Anhang 5: Maßeinheiten Anhang 6: Betrieb von Luftfahrzeugen Anhang 7: Nationalitäts- und Registrierungskennzeichen von Luftfahrzeugen Anhang 8: Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen Anhang 9: Erleichterungen Anhang 10: Flugfernmeldedienst Anhang 11: Flugverkehrsdienste Anhang 12: Such- und Rettungsdienst (SAR) Anhang 13: Flugunfalluntersuchung Anhang 14: Flugplätze Anhang 15: Flugberatungsdienste Anhang 16: Umweltschutz und Fluglärm Anhang 17: Schutz vor illegalen Eingriffen Anhang 18: Transport gefährlicher Güter

Das ICAO-Alphabet ICAO-Alphabet A – Alpha N – November B – Bravo O – Oscar C – Charlie P – Papa D – Delta Q – Quebec E – Echo R – Romeo F – Foxtrott S – Sierra G – Golf T – Tango H – Hotel U – Uniform I – India V – Victor J – Juliett W – Whiskey K – Kilo X – X-Ray L – Lima Y – Yankee M – Mike Z – Zulu

Die JAA – JAR FCL 1 Abschnitt A – Allgemeine Bedingungen JAR-FCL 1.001 bis JAR FCL 1.080 Abschnitt B – Flugschüler JAR-FCL 1.085 bis JAR-FCL 1.095 Abschnitt C – Lizenz für Privatpiloten (PPL(A)) JAR-FCL 1.100 bis JAR-FCL 1.135 Abschnitt D – Lizenz für Berufspiloten (CPL(A)) JAR-FCL 1.140 bis JAR-FCL 1.170 Abschnitt E – Instrumentenflugausbildung (IR(A)) JAR-FCL 1.174 bis JAR-FCL 1.210 Abschnitt F – Klassen- und Musterberechtigungen JAR-FCL 1.215 bis JAR-FCL 1.262 Abschnitt G – Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL(A)) JAR-FCL 1.265 bis JAR-FCL 1.295 Abschnitt H – Lehrberechtigungen JAR-FCL 1.300 bis JAR-FCL 1.415 Abschnitt I – Prüfer JAR-FCL 1.420 bis JAR-FCL 1.460 Abschnitt J – Erforderliche theoretische Kenntnisse und Verfahren für die Durchführung von theoretischen Prüfungen für die Lizenz für Berufs- und Verkehrspiloten sowie Instrumentenflugberechtigungen JAR-FCL 1.465 bis JAR-FCL 1.495 Abschnitt K – Lizenz für Verkehrsflugzeugführer in Mehrkopfigen Flugbesatzungen (Multi Crew Pilot Licence (MPL(A))) JAR-FCL 1.500 bis JAR-FCL 1.535

Eurocontrol

Weitere Organisationen / Abkommen FAA Internationale Fernmeldeunion (ITU / UIT) Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Schengener Abkommen Warschauer Abkommen Transit- und Transportvereinbarung

Die neun Freiheiten der Luft Der freie Überflug des Hoheitsgebietes eines Vertragsstaates. Das Recht auf eine technische Zwischenlandung zu nichtkommerziellen Zwecken. Das Recht, eine Ladung aus dem Heimatstaat in einen Vertragsstaat zu überführen. Das Recht, eine Ladung aus einem Vertragsstaat in den Heimatstaat zu überführen. Das Recht, eine Ladung zwischen einem Vertragsstaat und einem Drittland (und umgekehrt) zu befördern. Das Recht, eine Ladung mit Zwischenlandung im Heimatstaat zwischen zwei Drittstaaten zu befördern. Das Recht, eine Ladung zwischen zwei Drittstaaten ohne Berührung des Luftraums des Heimatlandes zu befördern. Das Recht, eine Ladung innerhalb eines anderen Staates als dem Heimatstaat zu befördern. Das Code Sharing berechtigt eine andere Gesellschaft zur Durchführung eines genehmigten Fluges

Nationale Luftfahrtverwaltung

Luftfahrt Bundesamt Überwachung von Musterprüfungen und Musterzulassungen Lärmzulassung Sammlung von Nachrichten über Luftfahrtpersonal und Luftfahrtgerät sowie dessen Auskunftserteilung Ausgabe von Lufttüchtigkeitsanweisungen Überwachung von Luftsportverbänden Genehmigung und Aufsicht von deutschen Luftfahrtunternehmen Zulassung des Luftfahrtgerätes zum Luftverkehr (Verkehrszulassung) Erlaubniserteilung für Verkehrs- und Berufsflugzeugführer, Verkehrs- und Berufshubschrauberführer sowie Erteilung von Berechtigungen für diesen Personenkreis Abnahme von theoretischen und praktischen Prüfungen für das genannte Luftfahrtpersonal Genehmigung und Überwachung von Flugschulen Das LBA teilt sich in vier Abteilungen mit jeweils Aufgabenspezifischen Referaten ein: Z (Zentrale Dienste) T (Technik und Umweltschutz) B (Betrieb) L (Luftfahrtpersonal)

BFU Untersuchungseinheit (Untersuchung von Unfällen und Störungen) Fachbereich 1 (Flugschreiberlabor, Avioniklabor, Halle, Werkstatt) Fachbereich 2 (Grundsatzangelegenheiten, Flugsicherheitsarbeit, IT-Angelegenheiten) Fachbereich 3 (Verwaltung)

Landesluftfahrtbehörden Betreuung und Ausübung der Luftaufsicht von Flugplätzen Erteilung, Verlängerung, Erneuerung von Erlaubnissen (PPL(A)) einschließlich verschiedener Berechtigungen. Luftrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse, insbesondere Genehmigungen von Luftfahrtunternehmen und von Luftfahrtveranstaltungen, Erlaubnisse für Flugschulen. Sicherheitskontrollen bei Fluggästen auf den Flughäfen, sowie Zuverlässigkeitsüberprüfungen Fluglärmbeschwerden Erteilung von Erlaubnissen zum Abwerfen von Futtermitteln für das Wild und zum Schleppen von Gegenständen Erteilung von Erlaubnissen zum Wiederstart nach einer Notlandung aufgrund von Kraftstoffmangel (nicht notwendig beispielsweise bei dem Wiederstart nach Hilfeleistung bei einem schweren Verkehrsunfall)

Weitere Organisationen Deutsche Flugsicherung (DFS) Die Flugverkehrskontrolle (Luftverkehrslenkung) im deutschen Luftraum (mit Ausnahme der Eurocontrol-Bereiche) Die Sicherstellung einer flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs Die Errichtung von und die technische Aufsicht über Funknavigationsanlagen Die Herausgabe von Kartenmaterial Die Veröffentlichung von Flugsicherungsinformationen Deutscher Wetterdienst (DWD) Ermittlung, Aufbereitung und Weiterleitung von Wetterinformationen

Nationale Rechtsgrundlagen

LuftVG Erster Abschnitt – Luftverkehr § 1-5 Luftfahrzeuge und Luftfahrtpersonal § 6-19d Flugplätze § 20-24 Luftfahrtunternehmen und -veranstaltungen § 25-27 Verkehrsvorschriften § 27a-27f Flughafenkoordinierung, Flugsicherung und Flugwetterdienst § 27g-28a Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignung § 29-32c Gemeinsame Vorschriften Zweiter Abschnitt – Haftpflicht § 33-43 Haftung für Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden § 44-52 Haftung für Personen und Gepäck, die im Luftfahrzeug befördert werden § 53-54 Haftung für militärische Luftfahrzeuge § 55-57 Gemeinsame Vorschriften für die Haftpflicht Dritter Abschnitt – Straf- und Bußgeldvorschriften § 58-63 Straf- und Bußgeldvorschriften Vierter Abschnitt – Luftfahrtdateien § 64-70 Luftfahrtdateien Fünfter Abschnitt – Übergangsregelungen § 71-73 Übergangsregelungen

LBAG LBA-Gesetz – Inhaltliche Gliederung § 1 Bundesbehörde; Sitz § 2 Aufgaben § 3 Verwaltungsvorschriften § 4 Inkrafttreten

LuftSiG LuftSiG – Inhaltliche Gliederung Abschnitt 1 – Allgemeines   Abschnitt 2 – Sicherheitsmaßnahmen § 3-12 Sicherheitsmaßnahmen Abschnitt 3 – Unterstützung und Amtshilfe durch die Streitkräfte § 13-15 Unterstützung und Amtshilfe durch die Streitkräfte Abschnitt 4 – Zuständigkeit und Verfahren § 16-17 Zuständigkeiten und Verfahren Abschnitt 5 – Bußgeld- und Strafvorschriften § 18-20 Bußgeld- und Strafvorschriften Abschnitt 6 – Schlussbestimmung § 21 Schlussbestimmung

LuftVO Erster Abschnitt – Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr § 1-5c Pflichten der Teilnehmer im Luftverkehr   Zweiter Abschnitt – Allgemeine Regeln § 6-27a Allgemeine Regeln Dritter Abschnitt – Sichtflugregeln § 28-34 Sichtflugregeln Vierter Abschnitt – Instrumentenflugregeln § 35-42 Instrumentenflugregeln Fünfter Abschnitt – Bußgeld- und Schlussvorschriften § 43-45 Bußgeld- und Schlussvorschriften Anlagen Anlage 1: Vorschriften über die von Luftfahrzeugen zu führenden Lichter Anlage 2: Signale und Zeichen Anlage 3: Halbkreis-Flughöhen Anlage 4: Luftraumklassifizierung und Flugsicherungsbetriebs­dienste Anlage 5: Bedingungen für Flüge nach Instrumenten- und Sichtflugregeln Anlage 6: Verzeichnis von meldepflichtigen Ereignissen bei Betrieb, Instandhaltung und Herstellung von Luftfahrzeugen Anlage 7: Verzeichnis der meldepflichtigen Ereignisse im Zusammenhang mit Flugnavigationsdiensten

LuftVZO Erster Abschnitt – Zulassung des Luftfahrtgeräts und Eintragung der Luftfahrzeuge   Zweiter Abschnitt – Luftfahrtpersonal und synthetische Flugübungsgeräte Dritter Abschnitt – Flugplätze Vierter Abschnitt – Verwendung und Betrieb von Luftfahrtgerät Fünfter Abschnitt – Haftpflichtversicherung Sechster Abschnitt – Kosten, Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften Anlagen Anlage 1 Vorschriften über den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis sowie die Kennzeichnung von Luftfahrzeugen Anlage 2 Angaben zum Antrag auf Registrierung einer Ausbildungseinrichtung Anlage 3 Muster Tauglichkeitszeugnis Anlage 4 Besondere Anerkennungsverfahren Anlage 5 Zu berücksichtigende Informationen gemäß § 48c Abs. 1

1. DV LuftVZO Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 1a Begriffsbestimmungen § 2 Pflichten des Bewerbers um ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis   Zweiter Abschnitt – Organisation des Fliegerarztwesens § 3 Übertragung von Daten und Einzelbefunden § 4 Flugmedizinischer Sachverständiger (AME) § 5 Flugmedizinisches Zentrum (AMC) Dritter Abschnitt – Ausbildung § 6 Ausbildung zum flugmedizinischen Sachverständigen Klasse 2 § 7 Ausbildung zum flugmedizinischen Sachverständigen Klasse 1 Vierter Abschnitt – Fortbildung § 8 Fortbildung Fünfter Abschnitt – Bußgeld- und Schlussvorschriften § 9 Ordnungswidrigkeiten § 10 Inkrafttreten

LuftPersV LuftPersV – Inhaltliche Gliederung Erster Abschnitt – Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer   Zweiter Abschnitt – Erlaubnisse, Lizenzen und Berechtigungen für sonstiges Luftfahrtpersonal Dritter Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Vierter Abschnitt – Durchführungsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschriften Anlagen Anlage 1 Luftfahrerscheine

1. DV LuftPersV Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften   Zweiter Abschnitt – Regelungen zu den Bestimmungen der Verordnung über Luftfahrtpersonal um den Bestimmungen JAR-FCL 1, 2 und 4 deutsch § 3-19 Regelungen zu den Bestimmungen der Verordnung über Luftfahrtpersonal um den Bestimmungen JAR- FCL 1, 2 und 4 deutsch

2. DV LuftPersV Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich   Zweiter Abschnitt – Ausbildung und Prüfung § 2-3 Ausbildung und Prüfung Dritter Abschnitt – Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer § 4-22 Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer Anlagen Diverse Anlagen mit Lehr- und Ablaufplänen zu verschiedenen Ausbildungen und Prüfungen

LuftBO Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften   Zweiter Abschnitt – Allgemeine technische Betriebsvorschriften Dritter Abschnitt – Besondere technische Betriebsvorschriften Vierter Abschnitt – Ausrüstung der Luftfahrzeuge Fünfter Abschnitt – Allgemeine Flugbetriebsvorschriften Sechster Abschnitt – Besondere Flugbetriebsvorschriften Siebter Abschnitt – Bußgeld- und Schlussvorschriften

Durchführungsverordnungen LuftBO Erste Durchführungsverordnung Ausrüstung der Luftfahrzeuge und Flugbetrieb in Luftfahrtunternehmen   Zweite Durchführungsverordnung Arbeits-, Flugdienst-, Block- und Ruhezeiten von Besatzungsmitgliedern in Luftfahrtunternehmen und außerhalb von Luftfahrtunternehmen bei berufsmäßiger Betätigung Dritte Durchführungsverordnung Ausrüstung und Betrieb des Luftfahrtgeräts außerhalb von Luftfahrtunternehmen Vierte Durchführungsverordnung Ausrüstung und Betrieb von Heißluftballonen und Heißluft-Luftschiffen Fünfte Durchführungsverordnung Anwendungsbestimmungen zu den JAR-OPS 1 - Gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen in Flugzeugen Sechste Durchführungsverordnung Anwendungsbestimmungen zu den JAR-OPS 3 - Gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen in Hubschraubern

LuftGerV Erster Abschnitt – Allgemeine Vorschriften   Zweiter Abschnitt – Entwicklung und Herstellung § 9-10a Entwicklung und Herstellung Dritter Abschnitt – Instandhaltung § 11-13 Gewerblich verwendete Flugzeuge, Drehflügler und Luftschiffe § 14-20 Übriges Luftfahrtgerät Vierter Abschnitt – Schlussvorschriften § 21-22 Schlussvorschriften

Durchführungsverordnungen LuftGerV Erste Durchführungsverordnung Ergänzungen für Instandhaltungsbetriebe von Luftfahrtgerät   Zweite Durchführungsverordnung Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät Dritte Durchführungsverordnung Ausrüstung und Betrieb des Luftfahrtgeräts außerhalb von Luftfahrtunternehmen

FlugfunkV § 1-2 Allgemeines § 3 Voraussetzungen für den Erwerb von Flugfunkzeugnissen § 4-11 Prüfung § 12-15 Anerkennungen und Zweitschriften § 16 Entziehung eines Flugfunkzeugnisses § 17 Gebühren und Auslagen § 18-19 Zurückziehen von Anmeldungen und Verlegung eines Prüfungstermins § 20 Übergangsbestimmungen § 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 – Veröffentlichungen und Dienste Advanced PPL-Guide Band 4

Luftverkehrsdienste Flugberatungsdienst (AIS) Fluginformationsdienst (FIS) Flugverkehrskontrolldienst (ATC) Flugplatzinformationsdienst (AFIS) Verkehrsflussregelung (ATFM) Flugfernmeldedienst Flugalarmdienst Such- und Rettungsdienst (SAR) Flugwetterdienst

Flugberatungsdienst (AIS) NOTAM-Office PIB Aeronautical Service Centre (AIS-C)

Fluginformationsdienst (FIS)

Flugverkehrskontrolldienst (ATC) Priorität Flüge in Notsituationen Such- und Rettungsdienst Krankentransportflüge Flüge der Luftverteidigung Regierungsflüge

Flugplatzinformationsdienst (AFIS) Erteilung von Verkehrshinweisen, insbesondere für Start, Landung und Rollvorgänge Erteilung von Informationen bezüglich der Betriebsregelungen und möglichen Gefahrenquellen sowie des Flugplatzzustandes Alarmierung von Rettungsdiensten Benachrichtigung der zuständigen Flugsicherungsstelle bei überfälligen Luftfahrzeugen Erteilung von Informationen bezüglich ausgefallener Navigationsanlagen Erteilung von den Flugbetrieb gefährdenden Wetterinformationen

Weitere Dienste Flugfernmeldedienst Flugalarmdienst Such- und Rettungsdienst (SAR) Verkehrsflussregelung Flugwetterdienst

Alarmstufen INCERFA (Ungewissheitsstufe) ALERFA (Bereitschaftsstufe) Innerhalb von 30 Minuten nach einer fälligen Meldung ist noch keine Nachricht über das Luftfahrzeug eingegangen. Ein Luftfahrzeug ist innerhalb von 30 Minuten nach der Ankunftszeit, die der Flugverkehrskontrollstelle übermittelt wurde oder nach der errechneten späteren Ankunftszeit, noch nicht angekommen. ALERFA (Bereitschaftsstufe) Die bei der Ungewissheitsstufe eingeleiteten Nachforschungen sind erfolglos geblieben. Ein Luftfahrzeug hat eine Luftverkehrskontrollfreigabe für die Landung erhalten und ist nicht innerhalb von 5 Minuten nach der voraussichtlichen Landezeit gelandet und es besteht keine Sprechfunkverbindung. Das Luftfahrzeug ist von einem widerrechtlichen Eingriff betroffen oder bedroht. Es ist eine Meldung über die Beeinträchtigung der Betriebssicherheit des Luftfahrzeuges eingegangen, ohne dass eine Notlandung erforderlich geworden ist. DESTRESFA (Notstufe) Durch die bisher durchgeführten Maßnahmen konnte keine Sprechfunkverbindung hergestellt werden und weitere Nachforschungen legen es nahe, dass sich das Luftfahrzeug in einer Notlage befindet. Es liegt eine Meldung vor oder es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass das Luftfahrzeug eine Notlandung durchgeführt hat. Der mitgeführte Treibstoffvorrat wird als verbraucht oder für die sichere Beendigung des Fluges unzureichend angesehen.

ICAO-Luftfahrtkarten

AIP VFR Abschnitte der AIP VFR SUP – Supplements (Ergänzungen)   GEN – General Information (Allgemeine Informationen) GEN 1 Nationale Regelungen und Anforderungen GEN 2 Tabellen und Abkürzungen GEN 3 Dienste GEN 4 Gebühren für Flugplätze und Flugsicherungsdienste ENR – Enroute Information (Streckeninformationen) ENR 1 Allgemeine Regeln und Verfahren ENR 2 ATS-Luftraum ENR 3 ATS-Strecken ENR 4 Funknavigationsanlagen/-systeme ENR 5 Navigationswarnungen ENR 6 Streckenkarte AD – Aerodromes (Flugplätze) AD 1 Flugplätze - Einführung AD 2 Flugplätze AD 3 Hubschrauberlandeplätze

Nachrichten für Luftfahrer (NfL) NfL I Anordnungen und wichtige Informationen bezüglich der Durchführung des Flugbetriebs Luftraumstruktur Flugplätze Flugbeschränkungen und Gefahren Flugsicherungsbetriebsdienste Flugwetterdienst Einflugbestimmungen Luftverkehrsvorschriften Such- und Rettungsdienst Flugsicherungsverfahren Luftfahrt-Karten NfL II Anordnungen und wichtige Informationen bezüglich Luftfahrtgerät und Luftfahrtpersonal Luftfahrttechnische Betriebe Betrieb von Luftfahrzeugen Registrierung von Luftfahrzeugen Lufttüchtigkeit Musterzulassung Ausbildung und Lizenzierung von Luftfahrtpersonal Flugunfalluntersuchung Fliegertauglichkeit

VFReBulletin

AIC

3 – Verkehrsvorschriften Advanced PPL-Guide Band 4

Luftraumklassifizierung Die Luftraumklassen unterscheiden sich nach: Art der erlaubten Flüge Höchstgeschwindigkeit Vorgeschriebener Sprechfunkverkehr Erforderliche Freigaben Umfang der Flugverkehrsdienste Staffelung (Einhaltung von Mindestabständen) Mindestwetterbedingungen (für VFR)

Luftraum G

Luftraum F

Luftraum F

Luftraum E

Luftraum D Zu übermittelnde Flugdaten: Luftfahrzeugkennung Luftfahrzeugmuster Position Flugstrecke Flughöhe

Kontrollzone (CTR)

Sonder VFR

Luftraum C

Besondere Lufträume Sperrgebiete (ED-P) Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) Gefahrengebiete (ED-D) Gebiete mit besonderen Aktivitäten Tieffluggebiete Gebiete mit Transponderverpflichtung (TMZ)

Flugbeschränkungsgebiete

Gefahrengebiete

Tieffluggebiete

Transponderverpflichtung (TMZ)

Ausweichrangfolge Motorgetriebene Luftfahrzeuge, die schwerer als Luft sind Schleppzüge Luftschiffe Segelflugzeuge Hängegleiter und Gleitsegel Ballone

Ausweichregeln

Ausweichregeln

Ausweichregeln

Sicherheitsmindesthöhen

Höhenmessereinstellung

Halbkreisflughöhen 1. Halbkreis 2. Halbkreis Magnetischer Kurs über Grund 000-179 Magnetischer Kurs über Grund 180-359 IFR VFR FL 110 FL 115   FL 100 FL 105 FL 090 FL 095 FL 080 FL 085 FL 070 FL 075 FL 060 FL 065

Transpondereinstellungen 7000 Einstellung für VFR-Verkehr. Diese Einstellung ist unterhalb von 5.000 ft MSL, bzw. 3.500 ft GND (der tatsächlich höhere Wert ist entscheidend) empfohlen, oberhalb dieser Höhe ist er vorgeschrieben 7500 Flugzeugentführung 7600 Funkausfall 7700 Notfall

Geschlossene Wolkendecken Die Flughöhe muss wenigstens 1.000 ft AGL betragen Die Mindestwetterbedingungen des Luftraums E müssen erfüllt sein Der beabsichtigte Flugweg muss eingehalten werden Es ist sichergestellt, dass der Anflug und die Landung auf dem Zielflugplatz unter Sichtflugbedingungen durchgeführt werden kann

Signale militärischer Luftfahrzeuge Kodeworte ansteuernder Luftfahrzeuge CALL SIGN Wie ist Ihr Rufzeichen? FOLLOW Folgen Sie mir DESCEND Beginnen Sie Sinkflug zur Landung YOU LAND Landen Sie auf diesem Flugplatz PROCEED Sie können weiterfliegen Kodeworte angesteuerter Luftfahrzeuge CALL SIGN Mein Rufzeichen ist… WILCO Verstanden, Anweisung wird befolgt CANNOT Unmöglich, Anweisung zu befolgen REPEAT Wiederholen Sie Ihre Anweisung AM LOST Standort unbekannt MAYDAY Notfall HIJACK Werde entführt DESCEND Erbitte Sinkflug

Flugplan

Flugplan

Flugplanaufgabe Flüge, welche über die Grenzen der BRD hinausgehen (Ausnahme: Für Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln von und nach den Unterzeichnerstaaten des Schengener Abkommens muss nur ein Flugplan aufgegeben werden, wenn die Vorschriften des betroffenen Landes dies verlangen oder während des Fluges der Luftraum eines Landes berühren, das nicht diesem Abkommen beigetreten ist) Flüge bei Nacht, welche über die Flugplatzumgebung hinausführen Flüge in Flugbeschränkungsgebiete, sofern dies angeordnet ist IFR-Flüge Flüge mit einem Flugregelwechsel Kunstflüge im kontrollierten Luftraum und über Flughäfen mit Flugverkehrskontrolle Wolkenflüge mit Segelflugzeugen

Luftfahrzeugkennung Im Normalfall das Eintragungszeichen des Luftfahrzeuges ohne Bindestrich nach dem Nationalitätskennzeichen (z.B. DEXXX) Bei Vorhandensein eine Flugnummer (z.B. LH1234) Bei Segelflugzeugen die zugeteilte vierstellige Kennzahl (z.B. 1234) Bei bemannten Freiballonen der zugeteilte Name (z.B. LUDWIG), sofern dieser aus nicht mehr als sechs Buchstaben besteht

Flugregeln und Art des Fluges Flüge der allgemeinen Luftfahrt, die nicht im gewerblichen Luftverkehr oder als Arbeitsflüge durchgeführt werden. N Nichtplanmäßige Flüge im gewerblichen Luftverkehr zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post gegen Entgelt oder Miete. X Übungs-, Test- oder Abnahmeflüge. Bei Übungsflügen müssen in Feld 18 nach der Kenngruppe RMK/ die Buchstabenkombination LIC (für licencing) und ergänzende Angaben zu den Absichten gemacht werden (z.B. RMK/ LIC SEVERAL APCH). I IFR V VFR Y Flug beginnt IFR und wechselt nach VFR Z Flug beginnt VFR und wechselt nach IFR

Anzahl und Muster Segelflugzeuge GLID Ultraleichtflugzeuge ULAC Piper PA 28 Archer P28A Piper PA 28 Arrow P28R Piper PA 34 Seneca PA34 Cessna 152 C152 Cessna 172 C172

Wirbelschleppenkategorie Maximale Startmasse L (leicht) Bis einschließlich 7.000 kg M (mittel) Mehr als 7.000 kg, weniger als 136.000 kg H (schwer) 136.000 kg und mehr J (super) Derzeit nur für Airbus A380

Ausrüstung N Es ist keine betriebsbereite Ausrüstung vorhanden S Die Standardausrüstung (VHF RTF, ADF, VOR, ILS) ist vorhanden und betriebsbereit. A ADF D DME H HF Funk L ILS O VOR U UHF Funk V VHF Funk Z Andere Ausrüstung (bei dieser Angabe muss zusätzlich in Feld 18 (Andere Angaben) mit den Kenngruppen COM/ oder NAV/ eine genauere Angabe erfolgen) A Modus A C Modus C (Höhenübermittlung) S Modus S (Datalink)

Weitere Felder

Weitere Felder

Andere Angaben ALTN/ Ausweichflugplatz, wenn als Kennung ZZZZ angegeben wurde COM/ Angaben über die Sprechfunkausrüstung DEP/ Startflugplatz, wenn als Kennung ZZZZ angegeben wurde DEST/ Zielflugplatz, wenn als Kennung ZZZZ angegeben wurde DOF/ Tag des Starts, wenn der Flugplan mehr als 24 Stunden vor der EOBT aufgegeben wird (im Format JJMMDD) EET/ Voraussichtliche Flugzeit bis zu einem bestimmten Streckenpunkt NAV/ Angaben über die Funknavigationsausrüstung OPR/ Luftfahrzeughalter REG/ Eintragungszeichen RMK/ Sonstige Angaben, die für den Flug von Bedeutung sind STS/ Begründung für eine beantragte Vorrangbehandlung TYP/ Luftfahrzeugmuster

Flugdauer, Personen und Ausrüstung

Start- und Landemeldung Folgende Angaben müssen in einer Startmeldung enthalten sein: Luftfahrzeugkennung Startflugplatz Startzeit Zielflugplatz Folgende Angaben müssen in einer Landemeldung enthalten sein: Luftfahrzeugkennung Startflugplatz (sofern abweichend: im Flugplan angegebener Zielflugplatz) Landeflugplatz Landezeit

4 – Flugplätze und Luftfahrtgerät Advanced PPL-Guide Band 4

Flugplatzverkehr Flughäfen Landeplätze Segelfluggelände Militärische Flugplätze

Flugplatzaufbau

Platzrunde

Markierungen

Pisten- und Rollwegmarkierungen

PAPI

Lichtsignale

Lichtsignale

Lichtsignale

Bodensignale

Einwinkerzeichen

Einwinkerzeichen

Luftfahrzeuge Luftfahrzeuge sind 1. Flugzeuge 2. Drehflügler 3. Luftschiffe 4. Segelflugzeuge 5. Motorsegler 6. Frei- und Fesselballone 7. Drachen 8. Rettungsfallschirme 9. Flugmodelle 10. Luftsportgeräte 11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können. Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden.

Zulassung und Eintragung Musterzulassung Gerätekennblatt Einzelstückzulassung Lufttüchtigkeitsanweisungen (LTA) Verkehrszulassung Luftfahrzeugrolle Eintragungsschein Lufttüchtigkeitszeugnis Lärmzeugnis

Eintragungszeichen Buchstabe Art Einschränkung A Flugzeuge > 20 t zulässige Startmasse B 14-20 t zulässige Startmasse C 5,7-14 t zulässige Startmasse E Einmotorig bis 2 t F Einmotorig 2-5,7 t G Mehrmotorig bis 2 t I Mehrmotorig 2-5,7 t H Drehflügler   K Motorsegler L Luftschiffe M Luftsportgeräte Motorgetrieben N Nicht motorgetrieben O Bemannte Ballone

Bordbuch Start- und Zielflugplatz Start- und Landezeit Flugzeugführer und Fluggäste Flugzeit Anzahl der Starts und Landungen Gesamtzahl der Starts und Landungen Technische Störungen Besondere Vorkommnisse während des Fluges Angaben über Instandhaltung und Nachprüfung Gesamtbetriebszeit Betriebszeit nach der letzten Grundüberholung Angaben zu Triebwerken und ggf. Propellern

Flughandbuch Beispiel-Inhalt Kapitel 1 – Allgemeines Allgemeine Informationen zu Flugzeugbauteilen, Bauzeichnungen, Abkürzungs- und Umrechnungstabellen Kapitel 2 – Flugzeuggrenzen Verschiedene Grenzwerte (z.B. für Masse, Geschwindigkeit, Drehzahl und Beschleunigung) Kapitel 3 – Notverfahren Vorgehensweisen in verschiedenen Notsituationen Kapitel 4 – Normalverfahren Vorgehensweisen im normalen Betrieb Kapitel 5 – Flugleistungen Flugleistungstabellen und –graphen zur Berechnung und Flugvorbereitung Kapitel 6 – Masse und Schwerpunkt / Ausrüstungsliste Daten zur Masse- und Schwerpunktberechnung und Angaben zur Flugzeugausrüstung Kapitel 7 – Flugzeugbeschreibung Angaben zu Flugzeugkomponenten und Systemen Kapitel 8 – Wartung Informationen zu Verfahren am Boden und Reinigungsarbeiten Kapitel 9 – Anhänge

Zusammenstoß-Warnlicht

Positionslichter

Instandhaltung und Reparaturen Wartung Überholung Große Reparaturen Nachprüfung Betriebsanweisungen Instandhaltungsprogramm

Gefährliche Güter Waffen, Munition, Sprengstoffe Sonstige Stoffe, die leicht entzündbar, ätzend, giftig, radioaktiv oder magnetisch sind oder zur Polymerisation neigen, soweit es sich nicht um geringe Mengen handelt, die üblicherweise für den täglichen Gebrauch verwendet werden Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase, soweit sie nicht zur Ausrüstung des Luftfahrzeuges gehören

5 – Lizenzierung und Personal Advanced PPL-Guide Band 4

Lizenzarten PPL(A) PPL(N) Ausländische Lizenzen

Ausbildungsbetriebe Flight Training Organisation (FTO) Registrated Facility (RF) Type Rating Training Organisation (TRTO)

Medizinische Tauglichkeit

Ausbildungsablauf Theorieausbildung Praktische Flugausbildung Erwerb des Sprechfunkzeugnisses (BZF I oder BZF II)

Theoretische Ausbildung Luftrecht und ATC-Verfahren Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse Flugleistung und Flugplanung Menschliches Leistungsvermögen Meteorologie Navigation Betriebliche Verfahren Verhalten in besonderen Fällen Aerodynamik Sprechfunkverkehr

Praktische Flugausbildung Flugvorbereitung, Bestimmung von Masse und Schwerpunktlage, Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges Platzrundenverfahren, Verfahren zur Vermeidung von Zusammenstößen und Vorsichtsmaßnahmen Führen des Flugzeuges mit Sicht nach außen Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von beginnenden und voll überzogenen Flugzuständen Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von Spiralsturzflugzuständen Starts und Landungen mit und ohne Seitenwind Starts mit höchstzulässiger Leistung auf kurzen Pisten und unter Berücksichtigung der Hindernisfreiheit, sowie Landungen auf kurzen Pisten Führen des Flugzeuges ausschließlich nach Instrumenten, einschließlich einer Horizontalkurve von 180° Überlandflüge mit Sicht nach außen, Koppelnavigation und Funknavigationshilfen Notverfahren, einschließlich simulierter Ausfälle der Flugzeugausrüstung An- und Abflüge von und zu kontrollierten Flugplätzen, Flüge durch Kontrollzonen, Einhaltung von Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverkehr und Sprechgruppen

Maximale Bearbeitungszeit Theoretische Prüfung Fach Maximale Bearbeitungszeit Luftrecht und ATC-Verfahren, Sprechfunkverkehr 1:15 h Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Flugleistung und Flugplanung 1:00 h Menschliches Leistungsvermögen (HPL) 0:30 h Meteorologie Navigation, Flugleistung und Planung 1:30 h Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen Aerodynamik 0:45 h Gesamt 6:00 h

Praktische Prüfung Führen des Flugzeuges innerhalb seiner Betriebsgrenzen Ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen Gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt Kontrolle über das Flugzeug zu jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist Flugphase / Übung Toleranz Flughöhe   Normaler Flug +/- 150 ft Simulierter Triebwerksausfall (bei mehrmotorigen Luftfahrzeugen) +/- 200 ft Steuerkurs / Einhalten einer Funkstandlinie +/- 10° +/- 15° Geschwindigkeit Start und Anflug + 15 kt - 5 kt Alle anderen Flugzustände +/- 15 kt

Klassenberechtigungen Einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk Einmotorige Wasserflugzeuge mit Kolbentriebwerk Reisemotorsegler Einmotorige Landflugzeuge mit Propellerturbinenantrieb eines Herstellers Einmotorige Wasserflugzeuge mit Propellerturbinenantrieb eines Herstellers Mehrmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk Mehrmotorige Wasserflugzeuge mit Kolbentriebwerk

Musterberechtigungen Alle Flugzeugmuster, die gemäß Musterzulassung mit zwei Piloten betrieben werden müssen Alle mehrmotorigen Flugzeugmuster mit einem Piloten und Propellerturbinenantrieb oder Strahlturbinenantrieb Alle einmotorigen Flugzeugmuster mit einem Piloten mit Strahlturbinenantrieb Alle sonstigen Flugzeugmuster, falls dies für notwendig erachtet wird

Weitere Berechtigungen CVFR Nachtflugqualifikation Kunstflugberechtigung Schleppberechtigung Streu- und Sprühberechtigung

Mitzuführende Unterlagen Eintragungsschein Lufttüchtigkeitszeugnis Prüfschein Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (ARC) Urkunde zum Betreiben einer Luftfunkstelle Haftpflichtversicherungsbestätigung Bordbuch Flugbuch (bei Überlandflügen) Flughandbuch Luftfahrerschein Personalausweis oder Reisepass Tauglichkeitszeugnis Flugfunkzeugnis, sofern nicht im Luftfahrerschein eingetragen Lärmzeugnis

Bord- und Flugbucheintragungen Eintragungszeichen des Luftfahrzeuges Luftfahrzeugmuster Datum Name des verantwortlichen Piloten Start- und Landeflugplatz Abflugzeit (Abblockzeit) in UTC Ankunftszeit (Anblockzeit) in UTC Flugdauer Anzahl der Landungen Bestätigungen

6 – Sprechfunkverfahren Advanced PPL-Guide Band 4

Flugfunkzeugnisse Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis II Allgemein gültiges Sprechfunkzeugnis (AZF)

Herstellen der Sprechfunkverbindung Einleitungsanruf: 1) Rufzeichen der anzusprechenden Funkstelle 2) Rufzeichen der rufenden Funkstelle Beispiel: Paderborn TURM, DEBZF Antwort: 2) Rufzeichen der antwortenden Funkstelle Beispiel: DEBZF, Paderborn TURM

Bestätigen einer Meldung VERSTANDEN / ROGER Wiederholung Flugverkehrskontrollfreigaben (konditionelle Freigaben sind wörtlich mit der Bedingung zu wiederholen) Anweisungen, die in Verbindung mit Bewegungen auf der Piste stehen (Rollen, Starten, Landen, Halten, Überqueren) Betriebspiste Höhenmessereinstellungen SSR-Codes (Transponder) Höhenanweisungen (bei Flughöhen in Relation zum Standardluftdruckwert 1.013,2 hPa werden dem Wert die Worte FLUGFLÄCHE / FLIGHT LEVEL vorangestellt, bei Flughöhen in Relation zum QNH folgt dem Wert das Wort FUß / FEET. Steuerkurs- und Geschwindigkeitsanweisungen Bei Frequenzwechsel die Frequenz

Standortmeldungen Luftfahrzeugkennung Luftfahrzeugmuster Position Flughöhe Überflugzeit der angegebenen Position

Meldungsarten Notmeldungen Dringlichkeitsmeldungen Peilfunkmeldungen Flugsicherheitsmeldungen Wettermeldungen Flugbetriebsmeldungen Staatstelegramme

Dringlichkeitsverkehr Art der Schwierigkeit oder Beobachtung Andere, für die Hilfestellung wichtige Informationen Absichten des Luftfahrzeugführers (falls zutreffend) Angaben über Standort, Kurs und Flughöhe (falls zutreffend)

Notverkehr Art der Notlage Absichten des Luftfahrzeugführers Art der gewünschten Hilfe Angaben über Standort, Kurs und Flughöhe

Übermittlung von Werten Übermittlung von Hundertern und Tausendern 200 ZWO HUNDERT 8000 ACHT TAUSEND 5700 FÜNF TAUSEND SIEBEN HUNDERT 16 400 EINS SECHS TAUSEND VIER HUNDERT Ziffer oder Zeichen Deutsch Englisch Null Siro 1 Ein(s) Woan 2 Zwo Tuh 3 Drei Tri 4 Vier Fohr 5 Fünf Feif 6 Sechs Six 7 Sieben Sewen 8 Acht Äit 9 Neun Neiner , Komma   . Dessimel / Schrägstrich Deiägonel Übermittlung von VHF-Frequenzen 118,000 EINS EINS ACHT KOMMA NULL ONE ONE EIGHT DECIMAL ZERO 118,025 EINS EINS ACHT KOMMA NULL ZWO FÜNF ONE ONE EIGHT DECIMAL ZERO TWO FIVE 118,005 EINS EINS ACHT KOMMA NULL NULL FÜNF ONE ONE EIGHT DECIMAL ZERO ZERO FIVE 118,010 EINS EINS ACHT KOMMA NULL EINS NULL ONE ONE EIGHT DECIMAL ZERO ONE ZERO

Übermittlung von Sichtwerten In Metern Bei einer Sicht von weniger als 5 Kilometern In Kilometern Bei einer Sicht von 5 Kilometern oder mehr, aber weniger als 10 Kilometern Als eine Sicht von 10 Kilometern Bei einer Sicht von 10 Kilometern oder mehr (in Ausnahmefällen werden auch höhere Sichten genannt)

Rufzeichen von Luftfunkstellen Staatszugehörigkeitszeichen und Eintragungszeichen (Ggf. kann hier noch der Luftfahrzeughersteller oder das Luftfahrzeugmuster vorangestellt werden) Die im Sprechfunk verwendete Bezeichnung eines Luftfahrtunternehmens gefolgt vom Eintragungszeichen Die im Sprechfunk verwendete Bezeichnung eines Luftfahrtunternehmens gefolgt von der Flugnummer Ein maximal siebenstelliges Rufzeichen für militärische Luftfahrzeuge

Abkürzen von Rufzeichen Abgekürzte Rufzeichen DABCD DCD oder DBCD Cessna DEABC Cessna BC oder Cessna ABC Arrow DESJZ Arrow JZ oder Arrow SJZ Condor ABCD Condor CD oder Condor BCD Lufthansa 401 keine Kurzform

Rufzeichen von Bodenfunkstellen Deutsche Bezeichnung Englische Bezeichnung Funktion   CONTROL Bezirkskontrolle ohne Radar APPROACH An- und Abflugkontrolle ohne Radar RADAR Flugverkehrskontrolle mit Radar DEPARTURE Abflugkontrolle mit Radar ARRIVAL Anflugkontrolle mit Radar DIRECTOR Endanflugkontrolle mit Radar PRECISION Endanflugkontrolle mit Präzisionsradar TURM TOWER Flugplatzkontrolle ROLLKONTROLLE GROUND Flugverkehrskontrolle auf dem Rollfeld DELIVERY Übermittlung von Anlass- und Streckenfreigaben INFORMATION Fluginformationsdienst durch die DFS VORFELD APRON Bewegungslenkung auf dem Vorfeld durch den Flughafenunternehmer INFO Flugplatzinformationsdienst durch Luftaufsichtspersonal oder Flugleiter DISPATCH Übermittlung von Flugbetriebsmeldungen einer Luftverkehrsgesellschaft START oder SCHULE Ausbildung von Luftfahrern SEGELFLUG Segelflugbetrieb RÜCKHOLER Segelflugbegleit- und Rückholbetrieb VERFOLGER Freiballonbegleit- und Rückholbetrieb WETTBEWERB Wettbewerbsveranstaltungen

Redewendungen Deutsch Englisch Bedeutung BESTÄTIGEN SIE ACKNOWLEDGE Teilen Sie mit, dass die Meldung empfangen und verstanden wurde POSITIV AFFIRM Ja GENEHMIGT APPROVED Erlaubnis für das vorgeschlagene Verfahren erteilt TRENNUNG BREAK Ich zeige hiermit die Trennung zwischen Teilen der Meldung an (zu benutzen, wenn keine klare Meldung zwischen dem Text und anderen Teilen der Meldung erkannt werden kann) TRENNUNG TRENNUNG BREAK BREAK Ich zeige hiermit die Trennung zwischen Meldungen an, die in einer hochbelasteten Verkehrssituation an verschiedene Luftfahrzeuge übermittelt werden AUFGEHOBEN CANCEL Die zuvor übermittelte Freigabe ist aufgehoben CHECK Prüfen Sie ein System oder ein Verfahren (in keinem anderen Zusammenhang zu verwenden; normalerweise wird keine Antwort erwartet) FREI CLEARED Genehmigung, unter festgelegten Bedingungen zu verfahren CONFIRM Ich erbitte Bestätigung der Freigabe, Anweisung, Handlung oder Information RUFEN SIE CONTACT Stellen Sie Funkverbindung her mit… KORREKT CORRECT Wahr oder Richtig BERICHTIGUNG CORRECTION Bei der Übermittlung ist ein Fehler unterlaufen, es muss richtig heißen…

Redewendungen Deutsch Englisch Bedeutung IGNORIEREN SIE DISREGARD Selbsterklärend WIE VERSTEHEN SIE MICH? HOW DO YOU READ? Wie ist die Verständlichkeit meiner Sendung BLEIBEN SIE / BEHALTEN SIE … BEI MAINTAIN Behalten Sie z.B. die benannte Flughöhe bei, oder im übertragenden Sinne, z.B. bleiben Sie VFR ICH WIEDERHOLE I SAY AGAIN Ich wiederhole zur Klarstellung oder Betonung MONITOR Hören Sie (Frequenz / Kanal) ab NEGATIV NEGATIVE Nein / Erlaubnis nicht erteilt / Das ist nicht richtig NON RNAV Angabe wenn Flächennavigationsausrüstung fehlt KOMMEN OVER Meine Übermittlung ist beendet und ich erwarte Ihre Antwort Anmerkung: Im Sprechfunkverkehr im UKW-Bereich normalerweise nicht genutzt ENDE OUT Die Übermittlung der Meldung ist beendet; ich erwarte keine Antwort WIEDERHOLEN SIE WÖRTLICH READ BACK Wiederholen Sie alles oder den bezeichneten Teil dieser Meldung wörtlich FREIGABEÄNDER UNG RECLEARED Es hat sich eine Änderung gegenüber Ihrer letzten Freigabe ergeben, diese neue Freigabe ersetzt die vorherige Freigabe oder Teile davon MELDEN SIE REPORT Geben Sie mir die folgende Information

Redewendungen Deutsch Englisch Bedeutung ERBITTE REQUEST Ich möchte wissen / Ich beantrage VERSTANDEN ROGER Ich habe Ihre letzte Meldung vollständig erhalten Anmerkung: Unter keinen Umständen zu benutzen, wenn die Art der Meldung eine wörtliche Wiederholung, POSITIV oder NEGATIV als Antwort erfordern würden WIEDERHOLEN SIE SAY AGAIN Wiederholen Sie alles oder den folgenden Teil Ihrer Meldung SPRECHEN SIE LANGSAMER SPEAK SLOWER Vermindern Sie Ihre Sprechgeschwindigkeit SQUAWK Schalten Sie den Transponder auf Mode / Code STANDBY Warten Sie und ich werde Sie rufen Anmerkung: Die rufende Station wird normalerweise erneut Funkverbindung herstellen, falls sich die Verzögerung über einen längeren Zeitraum erstreckt; STANDBY ist keine Zustimmung oder Ablehnung NICHT MÖGLICH UNABLE Ich kann Ihrer Anfrage, Anweisung oder Freigabe nicht Folge leisten Anmerkung: Wird normalerweise durch eine Begründung ergänzt WILCO Ich verstehe Ihre Meldung und werde entsprechend handeln WORTE DOPPELT WORDS TWICE Aufforderung: Die Verständigung ist schwierig; bitte senden Sie jedes Wort oder jede Gruppe von Worten doppelt Information: Da die Verständigung schwierig ist, wird jedes Wort oder jede Gruppe von Worten in dieser Meldung doppelt gesendet