Gregor B. SprißlerVortrag Sozialverband Deutschland e.V. Rechtsanwalt, Steuerberater,am 06.05.2009 vereidigter Buchprüfer.

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 Präsentation transkript:

Gregor B. SprißlerVortrag Sozialverband Deutschland e.V. Rechtsanwalt, Steuerberater,am vereidigter Buchprüfer

Einzelheiten der neuen Bewertung und Besteuerung von Immobilien und sonstigem Vermögen ab dem

Neues Erbschaftsteuerrecht ab 2009 Allgemeine Freibeträge

Sonstige Freibeträge Neues Erbschaftsteuerrecht ab 2009

Übertragung der selbst genutzten Wohnraumes I.Unter Lebenden begünstigt als selbst genutzte Wohnung, also z.B. - Familienwohnheim (bzw. Teil eines Mehrfamilienhauses) = Nutzung zu eigenen Wohnzwecken erforderlich -keine größen- oder wertmäßigen Begrenzungen - Keine Behaltensfristen II.Im Erbfall 1. bei Ehegatten - Erhalt als Erbe oder Vermächtnisnehmer - unverzügliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (Ausnahme: z.B. Pflegefall) Fortsetzung der Selbstnutzung für 10 Jahre erforderlich, sonst rückwirkender Wegfall der Befreiung 2. bei Kindern Zusätzlich: Wohnfläche bis höchstens 200 m² ist begünstigt Neues Erbschaftsteuerrecht ab 2009

Sonstige Änderungen 1)2/3 Regelung bei Lebensversicherung fällt weg 2) § 25 ErbStG Nebenberechnung bei Nießbrauch fällt weg 3)§ 14 ErbStG – Änderung bei der Anrechung von Schenkungen/Erbschaften zwischen den selben Personen unterhalb von 10 Jahren Neues Erbschaftsteuerrecht ab 2009

Fazit des neuen Erbschaftssteuerrecht -i.d.R. Höhere Immobilienwerte -Höhere Freibeträge bei Steuerklasse I -Höhere Steuersätze bei Steuerklasse II + III (evtl. noch Änderungen) -Nießbrauchvorbehalt: Nießbrauch als Schuld abzugsfähig -Erheblich kompliziertere Berechnungen (insbesondere bei Unternehmen) -Erneute Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Neues Erbschaftsteuerrecht ab 2009