EntsorgungskommissionGemeinde Ins Abwasserentsorgungsreglement Ins Informationsveranstaltung vom 4.2.2013.

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EntsorgungskommissionGemeinde Ins Abwasserentsorgungsreglement Ins Informationsveranstaltung vom

EntsorgungskommissionGemeinde Ins Abwasserentsorgung Ins ca. 37 km öff. Kanalisation, Verband ARA Wiederbeschaffungswert Gemeinde ca Mio. CHF Verband ca Mio. CHF Jährlicher Werterhalt (60%) ca CHF ARA Ins Betriebskosten ca CHF

EntsorgungskommissionGemeinde Ins Ausgangslage: Reglement von 1981 Verschiedene Gesetzesänderungen (Bund 93, Kanton 98) Mehrmals überarbeitet: 1998, 2003

EntsorgungskommissionGemeinde Ins Ziele: Überarbeitung des Reglements (basierend auf dem Musterreglement des Kantons) Finanzierung sichern Gebührenstruktur verursachergerecht (Grundgebühr, Regenabwassergebühr)

EntsorgungskommissionGemeinde Ins Abwasserreglement Basierend auf dem Musterreglement –Allgemeines –Anschlusspflicht, Vorbehandlung, technische Vorschriften –Baukontrolle Gewässerschutzgesuch durch Baukommission (Einsitz ESKO-Präsident) –Betrieb und Unterhalt –Finanzierung

EntsorgungskommissionGemeinde Ins Finanzierung muss selbsttragend sein Einnahmen durch Gebühren heute –Einmalige Anschlussgebühren: (180.- pro BW) –Wiederkehrende Verbrauchsgebühr (4.-/CHF pro m 3 )

EntsorgungskommissionGemeinde Ins

EntsorgungskommissionGemeinde Ins Bedarf gemäss GEP: CHF pro Jahr Zielwert wird erreicht! Keine Mehreinnahmen notwendig!

EntsorgungskommissionGemeinde Ins Gebühren neu Einmalige Anschlussgebühren (nur bei Neubauten, Umbauten, etc.) –200.- CHF pro Belastungswert BW –10.- pro m 2 Gebäudehauptumrissfläche * Faktor 1.3 für Vorplätze, Balkone Vordächer, etc. – 5.- pro m 2 Strasse

EntsorgungskommissionGemeinde Ins Gebühren neu Wiederkehrende Grundgebühren –CHF 40.- pro angeschlossene Liegenschaft –CHF 30.- pro Wohnung –CHF 30.- pro Dienstleitungs-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbetrieb –Regenabwassergrundgebühr pro Gebäudehauptumrissfläche * Faktor 1.3 bis 100 m 2 = Fr m 2 = Fr m 2 = Fr pro weitere 100 m 2 = Fr –Strassen 1.- CHF/m 2

EntsorgungskommissionGemeinde Ins Gebühren neu Wiederkehrende Verbrauchsgebühr –Verbrauchsgebühr CHF/m 3 Wasserverbrauch (heute 4.- CHF/m 3 )

EntsorgungskommissionGemeinde Ins Berechnungsbeispiel Anschlussgebühr Gebühren heute: 25 Belastungswerte * CHF/BW= CHF Gebühren neu: 25 Belastungswerte * CHF/BW= CHF Hof- und Dachfläche 180m 2 * 10.- CHF/m 2 = CHF Total = CHF Wichtigste Änderung: –Anpassung an die effektiven Kosten bei Detailerschliessungen –Gebäude die keine Belastungswerte hatten sind neu gebührenpflichtig

EntsorgungskommissionGemeinde Ins Berechnugsbeispiel Wiederkehrendegebühren Beispiel EFH Gebühren heute: Wasserverbrauch 131m 3 /a * 4.00 CHF/m 3 = CHF Gebühren neu: Grundgebühr pro angeschl. Liegenschaft=40.00 CHF Grundgebühr pro Wohnung=30.00 CHF Grundgebühr Regenabwasser 60 m 2 *1.3= 78m 2 bis 100 m 2 = CHF Total Grundgebühren= CHF Verbrauchsgebühr 131m 3 /a * 2.50 CHF/m 3 = CHF Total= CHF

EntsorgungskommissionGemeinde Ins Berechnungsbeispiel Wiederkehrendegebühren Beispiel Gewerbe + 2Whg Gebühren heute: Wasserverbrauch 284 m 3 /a * 4.00 CHF/m 3 = CHF Gebühren neu: Grundgebühr pro angeschlossene Liegenschaft=40.00 CHF Grundgebühr pro Wohnung (2 Wohnungen)=60.00 CHF Grundgebühr pro DL-, Gewerb-, Landw. Betrieb=30.00 CHF Grundgebühr Regenabwasser 726 m 2 *1.3= 944m 2 bis m 2 = CHF Total Grundgebühren= CHF Verbrauchsgebühr 284m 3 /a * 2.50 CHF/m 3 = CHF Total= CHF

EntsorgungskommissionGemeinde Ins Wichtigste Änderungen: –Einführung Grundgebühr, gleiches Prinzip wie Wassergebühren –Grundgebühr Regenabwasser (fällt weg bei korrekter Versickerung) –Variation wird ausgeglichen, Ungleichheiten behoben

EntsorgungskommissionGemeinde Ins Weiteres Vorgehen Öffentliche Auflage Februar 2013 Entscheid GV 22. März 2013 Umstellung Rechnungsstellung Einführung (voraussichtlich)