Garantiegesetz 1977 2013 06 20| Wien | Finanzierungs- | Projektgarantien
Garantien der aws – die Produkte Unternehmens Alter des Internationalisierung Unternehmensdynamik Inlandsgarantien Mikrokredit 5 Jahre Double Equity 3 Jahre Monika/Ivana/Toni K Jungunternehmer Projekt-volumen in EUR 30.000 600.000 1 Mio. 2,5 Mio. 10 Mio.
Richtlinien 2009 Garantiegesetz
Inlandsrichtlinien 2009 Garantiegesetz (gültig bis 31.Dezember 2013) Inlandsrichtlinien 2009 Garantiegesetz für geförderte Garantien Programmdokument KMU-Förderung 2009 GG Programmdokument Regionalförderung 2009 GG Programmdokument F&E&I-Förderung 2009 GG Programmdokument Umwelt-Förderung 2009 GG Programmdokument De-minimis-Förderung 2009 GG Beihilfenfreie Inlandsrichtlinien 2009 Garantiegesetz Programmdokument Beihilfenfreie Kreditfinanzierungen 2009 GG Programmdokument Beihilfenfreie Mezzaninfinanzierungen 2009 GG Allgemeine Geschäftsbedingungen 2009 (Fassung Dezember 2010) Richtliniengeber = Bundesministerium für Finanzen
Internationalisierungsrichtlinien 2009 Garantiegesetz (gültig bis 31 Programmdokument KMU-Internationalisierungsförderung 2009 GG Programmdokument De-minimis-Internationalisierungsförderung 2009 GG Beihilfenfreie Internationalisierungsrichtlinien 2009 Garantiegesetz Programmdokument Beihilfenfreie Garantien für Internationalisierungskredite 2009 GG Programmdokument Beihilfenfreie Projektgarantien 2009 GG Allgemeine Geschäftsbedingungen 2009 (Fassung Dezember 2010) Richtliniengeber = Bundesministerium für Finanzen
Inlandsgarantien (gemäß § 1 Garantiegesetz 1977)
Inlandsgarantien 2009 Garantiegesetz (GG) Für größere Investitionen und Unternehmenskäufe (> EUR 1,0 Mio.), Investitionen großer Unternehmen und für F&E-Projekte sowie dazugehörige nicht aktivierungsfähige Aufwendungen Deckt das Ausfallsrisiko des Kredites für die Bank bzw. der Finanzierung für den Mezzaninkapitalgeber Max. Garantiequote 80 % bzw. 50 % bei Mezzaninfinanzierungen Max. Obligo EUR 7,5 Mio. (im Einzelfall auch darüber) Bearbeitungsentgelt vom zu garantierenden Kredit (einmalig) 0,5 % bis EUR 2,5 Mio., 0,3 % vom übersteigenden Betrag Garantieentgelte ratingabhängig (gefördert bzw. beihilfenfrei), mindestens 0,6 % p.a. (EIF-Rückhaftung für Garantien an KMU bis EUR 2,0 Mio.)
Inlandsgarantien - Wirkungsweise Die aws garantiert der Bank (oder dem Finanzierungsgeber) die Rückzahlung des aufgenommenen Kredites/der aufgenommenen Finanzierung (Kapital und Zinsen bis zum definierten Höchstzinssatz im Ausmaß der Garantiequote) Garantiefall (Haftungstatbestand): grundsätzlich: Insolvenz (Konkurs, Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung, Sanierungsplanverfahren oder abgewiesenes Verfahren) des Kreditnehmers
Geförderte Garantieprogramme für Investitionen KMU-Förderung 2009 GG und Regionalförderung 2009 GG Garantien für Erstinvestitionen (Errichtung einer Betriebstätte, Maschinen etc.) F & E & I – Förderung 2009 GG Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Inland, Forschungsüberleitungsprojekte, Errichtung von Pilot- und Demonstrationsanlagen In jenen Phasen des Entwicklungs- und Innovationsprozesses, die in der Regel zeitlich/thematisch nach einer allfälligen erstmaligen Förderung durch die FFG (Basisprogramme) erfolgen. Umweltförderung 2009 GG Investitionen zur Herstellung umweltrelevanter Produkte sowie umweltrelevanten Anwendungsinvestitionen ZIEL: Ermöglichen einer abgesicherten Ausfinanzierung für das Unternehmen bei entsprechendem Projektvolumen in Abstimmung mit den Zuschussprogrammen der KPC
Garantien für nicht aktivierungsfährige Projektaufwendungen Deminimis-Förderung 2009 GG: Für nicht aktivierungsfähige Projektaufwendungen ergänzend zu „Investitionen“ im Rahmen der Programme KMU, Regional, F&E&I und Umwelt sowie die Finanzierung des damit verbunden Betriebsmittelbedarfs, sonstige Investitionen (z.B. gebrauchte Maschinen bei KMU) und Unternehmensübernahmen im Inland (KMU)
Beihilfenfreie Kreditfinanzierungen 2009 GG Für mittelständische Unternehmen > 250 Beschäftigte, die folgende Projekte tätigen: Investitionen, die nicht in die EU-Förderungsrichtlinien (Regional, F&E&I, Umwelt) fallen, nicht aktivierungsfähige Projektaufwendungen ergänzend zu „Investitionen“ und der damit verbunden Betriebsmittelbedarf, Unternehmenskäufe und Buy-out-Finanzierungen
Beihilfenfreie Mezzaninfinanzierungen 2009 GG Garantien zur Absicherung von nachrangigen, eigenkapitalnahen Fremdfinanzierungen („debt mezzanine“) neuer strategischer Investoren (keine Finanzinstitutionen) Finanzierungsnehmer = Unternehmen mit Sitz in Österreich Garantiefall ist die Insolvenz des finanzierten Unternehmens Reduktion des Wertansatzes der Mittel ist kein Garantiefall! Garantiefähige Projekte Investitionen im Inland Übernahme von Unternehmen(steilen) bzw. Beteiligung an Unternehmen im Inland (Share und Asset Deal) Laufzeit mind. 5 Jahre, max. 10 Jahre Max. Garantiequote 50 %, reduziert sich über die Laufzeit Beihilfenfrei kalkuliertes ratingabhängiges Entgelt vom aws-Obligo 12
Inlandsgarantien – Unternehmensphasen In allen entscheidenden Phasen der Unternehmensentwicklung: Unternehmensgründung Betriebsansiedlung Unternehmensexpansion Unternehmensnachfolge Stabilisierung
Inlandsgarantien - Unternehmen Welche Unternehmen: Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Inland Industrielle oder gewerbliche Produktions- oder Forschungsunternehmen einschließlich produktionsnaher Dienstleistungen Fremdenverkehrs- oder Verkehrswirtschaft Handelsunternehmen KMU und Großunternehmen mit Schwerpunkt auf mittelständische Unternehmen
Inlandsgarantien - Vorteile Risikoteilung (Unternehmen : Bank : aws) Ersatz für fehlenden Sicherheiten Günstigere Kreditkonditionen: keine Eigenkapitalunterlegung für durch aws abgesicherte Kredite (im Ausmaß der Haftungsquote) aws-Haftungen können auch zur Besicherung der Refinanzierung herangezogen werden (mündelsichere Sicherheiten) Längere, fristenkonforme Laufzeiten möglich Ermöglichung von Mobilisierung von zinsbegünstigten Krediten (zB ERP-Darlehen) und Hebelung von größeren Finanzierungsvorhaben Möglichkeit der Kombination mit anderen Förderungen, wie Zuschüsse seitens EU (EFRE), Bund (zB AMF) oder Länder
Inlandsgarantien - Voraussetzungen Maßgebliche Kriterien: langfristige Erfolgschancen für das Unternehmen, Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Mitwirkung aller Beteiligten (Eigentümer sowie engagierte Financiers), geordnete wirtschaftliche Ausgangssituation (URG-Grenzen), in sich geschlossenes Projekt, Public Value - das Projekt muss für den Standort Österreich nachhaltig von Bedeutung sein (Kriterienkataloge für Internationalisierungs- und F&E-Projekte), Einhaltung der EU-beihilfenrechtliche Rahmenbedingungen, Investment ist aus ethischen und umweltpolitischen Aspekten vertretbar.
Inlandsgarantien - Ausgestaltung Garantieentgelte gefördert (gemäß jeweiligem Konditionenblatt): Individuelle Festlegung der fixen Entgelte aufgrund der Ausfallwahrscheinlichkeit (gemäß aws-Rating) abzüglich eines Subventionselements, mindestens jedoch 0,6 % p.a.. Darüber hinaus ist auch die Vereinbarung erfolgsabhängiger Entgelte möglich (insbesondere bei besonders risikoreichen Projekten) Garantieentgelte beihilfenfrei: Verrechnung von Risikokosten (gemäß aws-Rating) zuzüglich Eigenkapitalkosten (0,32%) und anteilige Verwaltungskosten (0,3%) und Marge
Inlandsgarantien - Ausgestaltung Sicherheiten/Auflagen: Sicherheiten: Hypotheken; i.d.R. nach nicht garantierten Projektkrediten, sonstige Pfandrechte Persönliche Haftungen: eher selten, je nach Eigenmittelbeitrag; eher Nachschussverpflichtung (zB bei Projektkostenüberschreitungen) Sonstige Verpflichtungen, Covenants: erweiterte Berichtspflichten, u.U. Ausschüttungsbeschränkungen, ...
Garantien nach dem Garantiegesetz – Antrags- und Entscheidungsverfahren Schriftlicher Antrag durch Firma oder Bank gemäß Antragsschema (meist nach Vorgespräch) vor Inangriffnahme des Projektes Erstbearbeitung mit interner Vorentscheidung (Term-Sheet) Bearbeitung für Gremialentscheidung (Stellungnahme) Entscheidung durch Geschäftsführer (bis EUR 2,1 Mio. kumuliertes Obligo) Entscheidung Aufsichtsrat im Rahmen eines Projektausschusses (ab EUR 2,1 Mio. kumuliertes Obligo) Jeweils Einholung der Rückbürgschaft des Bundes (Schadloshaltung)
Garantien nach Garantiegesetz - Vertragsphase Ausstellung einer Garantieerklärung mit Annahmeerklärung Optional: Ausstellung einer Garantiepromesse (bei noch offenen Vertragspunkten und noch unbekanntem Kreditgeber) Laufendes Monitoring und jährliches Rating mit diversen Berichtspflichten während der gesamten Garantielaufzeit Intensivbetreuung bei abweichender wirtschaftlicher Entwicklung
Internationalisierungsgarantien (gemäß § 11 Garantiegesetz)
Internationalisierungsrichtlinien – wesentliche Eckpunkte Auslandsinvestitionen (Gründung, Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen, Anteils- oder Kapitalerhöhung bei einem bestehenden Unternehmen) Investive und nicht investive Kosten Unternehmens(teil)erwerb Ausstattung des Beteiligungsunternehmens mit Betriebsmittelfinanzierung Finanzierungsgarantien Absicherung des Kreditrisikos im Zusammenhang mit einer Auslandsinvestition gefördert für KMU, beihilfenfrei für mittelständische Unternehmen Projektgarantien (nur beihilfenfrei) Teilweise Absicherung des wirtschaftlichen Projektrisikos einer Auslandsinvestition Gefördertes bzw. beihilfenfreies, ratingabhängiges Garantieentgelt, kontokorrentmäßig verrechnet, mind. 0.6 % p.a.
Förderbare Unternehmen Betriebsgröße: KMU (erp-Kredite und Garantien) und mittelständische Unternehmen (beihilfenrechtliche „Großunternehmen“ – nur Garantien unter beihilfenfreien Bedingungen) Branchen: Bei Internationalisierungsgarantien: alle Branchen Ausnahmen: Unternehmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, Banken, Versicherungs- und Realitätenwesen, sensible Sektoren (EU)
Beihilfenfreie/geförderte Finanzierungsgarantie Absicherung des Kreditrisikos im Zusammenhang mit einer Auslandsinvestition Haftungsfall: Insolvenz des Kreditnehmers (österreichisches Unternehmen) Max. EUR 9,375 Mio. Kredit, max. 80 % Quote (d.i. max. EUR 7,5 Mio. aws-Obligo), Länderkreis: richtliniengemäß keine Einschränkung (gilt für die Programmdokumente: KMU-Internationalisierungsförderung 2009 GG, De-minimis-Internationalisierungsförderung 2009 GG sowie Beihilfenfreie Garantien für Internationalisierungskredite 2009 GG)
Finanzierungsgarantie deckt Inlandsrisiko (i.d.R. 80 %) Bank Kredit Beteiligungsmittel Österreichisches Unternehmen Unternehmen im Ausland
Beihilfenfreie Projektgarantie Absicherung des wirtschaftlichen Projektrisikos einer Auslandsinvestition: Haftungsfall: Insolvenz des Projektunternehmens (ausländisches Unternehmen) max. garantierter Betrag EUR 7,5 Mio., max. 50 % Quote Länderkreis: Schwerpunkt Südosteuropa, Beitrittsländer Osteuropas ab 2004, Schwarzmeerregion, im Einzelfall auch weitere Schwellenländer Monika/Ivana/Toni K
Wirkungsweise Finanzierungsgarantie Beteiligungsunternehmen geht in Konkurs Kredit im Inland bleibt unverändert aufrecht Österreichisches Unternehmen wird insolvent, das Beteiligungsunternehmen bleibt weiter bestehen aws zahlt an die Bank 80 % der aushaftenden Kreditmittel, somit maximal EUR 2,0 Mio.
Programm Beihilfenfreie Projektgarantien 2009 GG Absicherung des wirtschaftlichen Projektrisikos einer Auslandsinvestition: Haftungsfall: Insolvenz des Projektunternehmens (ausländisches Unternehmen) max. 50 % Garantie-Quote max. garantierter Betrag EUR 7,5 Mio. Beihilfenfreies Garantieentgelt (abhängig vom Rating des Projektunternehmens) Länderkreis: Schwerpunkt Südosteuropa, neue Betrittsländer Osteuropas, Schwarzmeerregion Kombination mit einer (geförderten) Finanzierungsgarantie möglich
Projektgarantie deckt Ausfallsrisiko der Beteiligung (max. 50 %) Bank Kredit Beteiligungsmittel Österreichisches Unternehmen Unternehmen im Ausland
Wirkungsweise der Projektgarantie Beteiligungsunternehmen geht in Konkurs aws zahlt an das österreichische Unternehmen 50 % der aushaftenden Beteiligungsmittel, somit maximal EUR 2,0 Mio. Österreichisches Unternehmen wird insolvent, das Beteiligungsunternehmen bleibt weiter bestehen. Projektgarantie erlischt
Internationalisierungsgarantien - Vorteile Risikoteilung (Unternehmen : Bank : aws) Ersatz für fehlenden Sicherheiten Günstigere Kreditkonditionen: keine Eigenkapitalunterlegung für durch aws abgesicherte Kredite (im Ausmaß der Haftungsquote) aws-Haftungen können auch zur Besicherung der Refinanzierung herangezogen werden (mündelsichere Sicherheiten) Längere, fristenkonforme Laufzeiten möglich Ermöglichung von Vorteile in Hinblick auf Basel II Verbesserter Zugang zu günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten (z.B. OeKB EFV I, ERP-Kredite) und Hebelung von größeren Finanzierungsvorhaben Beratung bei Projekt- und Finanzierungsstrukturierungen
Voraussetzungen / Spruchpraxis Unternehmen mit Sitz in Österreich; langfristiges und strategisches Investment; maßgeblicher Einfluss / federführende Verantwortung; geordnete wirtschaftliche Verhältnisse; Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit / Standortsicherung des antragstellenden Unternehmens (Österreichbezug muss gegeben sein) positiver Beitrag zur österreichischen Wertschöpfung Investment ist aus ethischen und umweltpolitischen Aspekten vertretbar Sehr kritische Betrachtung von Internationalisierungsprojekten neugegründeter Unternehmen in Österreich Kritische Betrachtung von Holdingkonstruktionen
Internationalisierungsgarantien - Ausgestaltung Garantieentgelte gefördert bzw. beihilfenfrei Ausgewogenheit von Eigen- und Fremdfinanzierung „Drittelteilung“ bei Groß-Projekten (Kunde : Bank : aws) Basissicherheiten für Finanzierungsgarantie: Abtretung oder Verpfändung der Anteile am ausländischen Beteiligungsunternehmen Sonstige Verpflichtungen, Covenants: erweiterte Berichtspflichten, u.U. Ausschüttungsbeschränkungen, ...
Harmonisierung KMU-FG und GG
Unterschiede KMU-FG und GG Richtliniengeber BMF KMU und Großunternehmen Tourismus-/ Freizeitwirt-schaft möglich (subsidiär zur ÖHT) keine Garantien für Leasing- und reine Betriebsmittelfinanzierungen Inlands- und Internationalisierungsgarantien Einreicher ist Unternehmen oder Bank KMU-FG Richtliniengeber BMWFJ ausschließlich KMU Tourismus nicht möglich (Abwicklung durch ÖHT) Leasing und Betriebsmittel- Kredite garantierbar nur Inlandsprojekte striktes Hausbanken- Einreichungsverfahren
Bereits eingeleitete Harmonisierungen Abgestuftes Prüfverfahren Projektgröße Garantiehöhe Sicherheiten Höchstzinssatz / zu höchst garantierter Zinssatz Laufendes Monitoring und Rating Intensivbetreuung
Kontakt Monika Bednarik-Belan Abteilungsleiterin Finanzierungs- | Projektgarantien Ungargasse 37 | 1030 Wien Telefon: +43 (1) 501 75 – 333 Fax: +43 (1) 501 75 – 907 m.bednarik@awsg.at | www.awsg.at