Stiften: Anlässe — Ziele — Wege

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 Präsentation transkript:

Stiften: Anlässe — Ziele — Wege RA Erich Steinsdörfer Verein für Bonner Stiftungen DSZ – Deutsches Stiftungszentrum im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Essen 1. Dezember 2007

Maecenas Freund des Augustus und Horaz Förderer von Künstlern und Gelehrten 2

Motive für die Errichtung einer Stiftung Persönliche Neigung z.B. Forschung, Musik, Kunst, Not lindern Dankbarkeit z.B. frühere Förderung, wirtschaftlicher Erfolg persönliche Betroffenheit z.B. Krankheit, medizinische Hilfe Zeichen setzen / Anstifter einer Idee sein Namen verewigen 3

Anlässe: Wann Stiften? Geburtstag Firmenjubiläum Tod eines Nahestehenden Nachlassregelung / keine direkten Erben „nicht benötigte“ Erbschaft Errichtung zu Lebzeiten Gestaltung der Stiftung Selbstverwirklichung Akquisition von Spenden und Zustiftungen Teilnahme am Stiftungserfolg 4

Ziele: Wofür stiften? Zweck der Stiftung - Förderung der Allgemeinheit  Gemeinnützigkeit - Förderung bestimmter Personenkreise - weit in die Zukunft (ohne stifterische Einflussmöglichkeit) „planen“ Arten der Förderung - institutionelle Förderung - operative Tätigkeit Probleme - mangelnde Kapitalausstattung - personenabhängige Förderung von Einrichtungen - „Gutsherrenstiftung“ - Interessenverquickung 5

Wege zur Stiftung: Wie stiften? 6

Finanzielle Absicherung des Stifters / der Familie Altersabsicherung des Stifters nicht schwächen > mögliche Kosten im Alter bedenken > „Anstiftung“ > Errichtung erst von Todes wegen nahestehende Angehörige vorhanden? - Pflichtteilsberechtigte? > evtl. Pflichtteilsverzichtsvertrag - Absicherung zu Lebzeiten gewollt? > „Anstiftung“ mit nachträglichen Zuwendungen > Nutzungsrechte einräumen - Absicherung über den Tod des Stifters hinaus? > § 58 Nr. 5 Abgabenordnung 7

Vermögensausstattung Vermögens-/Einkommenssituation des Stifters > Zielerreichung möglich? Kurzfristig/langfristig? > steuerliche Optimierung (s. nächste Folie) Übertragung auf gemeinnützige Stiftung schenkung-/ erbschaftsteuerfrei Welche Vermögensgegenstände sollen übertragen werden? - Verhältnis Verwaltungsaufwand / Ertrag (Problem z.B. Kunstsammlung/Bibliothek, Immobilien) - Umschichtungen möglich? (z.B. Unternehmensbeteiligung, Geburtshaus des Stifters) - Wertansatz für die Übertragung von Betriebsvermögen (Buchwert?/Aufdeckung stiller Reserven) 8

Exkurs: Steuerliche Abzugsmöglichkeiten - Einkommensteuerpflichtiger - bisher: Allgemeiner Spendenabzug § 10b Abs. 1 S. 1, 2 EStG „Großspenden-Regelung“ § 10b Abs. 1 S. 4 EStG „Gründungshöchstbetrag“ § 10b Abs. 1a EStG „Stiftungshöchstbetrag“ § 10 b Abs. 1 S. 3 EStG 5 % oder 10 %, je nach Zweck (alt. 2 ‰ der Löhne und Umsätze) bei Zuwendungen > 25.565 € an Stiftungen: 1 Jahr Rücktrag, 5 Jahre Vortrag möglich 307.000 € für Vermögensdotationen anlässlich der Neugründung einer Stiftung 20.450 € p.a. zusätzlich für alle Zuwendungen an Stiftungen 9

Reform des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechts neu: (ab 1.1.2007) Allgemeiner Spendenabzug „Vermögenshöchstbetrag“ einheitlich 20 % (alt. 2 ‰ der Löhne/Gehälter und Umsätze bei Unternehmen) zeitlich unbegrenzter Vortrag 1 Mio. € (p.P.) auch für Zustiftungen! 10

Rechtsform Rechtsform an geplanter Zweckverwirklichung ausrichten Stiftung überhaupt sinnvoll? > ausreichende Vermögensausstattung (oder vorwiegend persönliches Engagement geplant)? > mitgliedschaftliche Strukturen geplant (Bürgerstiftung)? > nur kurzlebige Projektverwirklichung? alternative Rechtsformen (vgl. unten) rechtsfähige/nichtrechtsfähige Stiftung? 11

Stiftungsformen 12

Gestaltungsalternativen Familienstiftung e.V. > mitgliedschaftlich organisiert (mind. 7 Personen) > von persönlichem Engagement der Mitglieder abhängig gGmbH / gAG > Kapitalgesellschaft (treuhänderische Gesellschafter erforderlich) > unterliegt vollumfänglich GmbH-/AG-Recht > unterliegt nicht der Stiftungsaufsicht Hinweis: bestimmte steuerliche Vergünstigungen gelten nur für gemeinnützige Stiftungen, (nicht e.V. und GmbH/ AG)! 13

Organisation Binnenorganisation der Stiftung möglichst schlank! > 1 Gremium regelmäßig ausreichend > Verwaltungskosten schmälern Zweckverwirklichung > Entscheidungsfindung Einbindung des Stifters gewollt? > aktive Mitarbeit > Benennung von Gremienmitgliedern Problem: Einbindung von Mittelempfängern evtl. komplexe Strukturen erfordern: Aufsichts-/Kontrollgremien (Umfang der Aufgaben, operativ tätig, komplexe Vermögensstruktur) Beratungsgremien 14

Stiftungsmanagement Vermögensangelegenheiten Rechnungswesen Zweckverwirklichung Geschäftsführung (steuer)rechtliche Angelegenheiten Berichterstattung an die Behörden Öffentlichkeitsarbeit 15

Realisation Herstellung „Stiftungsreife“ > Abstimmung in der Familie (ggf. Pflichtteilsverzichtvertrag) Erarbeitung von Stiftungsgeschäft + Satzung (ggf. Testament) Abstimmung der Satzung mit Finanzamt und ggf. Stiftungsaufsicht ggf. Treuhandvertrag (bei nichtrechtsfähiger Stiftung) Einreichung Stiftungsgeschäft +Satzung verbunden mit Antrag auf Anerkennung bei der Stiftungsaufsicht (nur rechtsfähige Stiftung) ggf. Geschäftsbesorgungsvertrag (bei rechtsfähiger Stiftung) Einreichung beim zuständigen Finanzamt und Beantragung der vorläufigen Bescheinigung der Gemeinnützigkeit Einrichtung gesonderte(r) Bankverbindung Bereitstellung des Stiftungskapitals 16

Der Kreislauf des Geldes Brunnen, Aachen: Der Kreislauf des Geldes 17

www.stiften-wirkt.de RA Erich Steinsdörfer DSZ – Deutsches Stiftungszentrum im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft Barkhovenallee 1, 45239 Essen Tel.: 0201/84 01-165 Fax: 0201/84 01-255 Email: e.steinsdoerfer@stifterverband.de www.stiften-wirkt.de 18