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Treuhandstiftungen und Stiftungsfonds errichten und professionell verwalten 38. Treffen des Arbeitskreises Bürgerstiftungen Bundesverband Deutscher.

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Präsentation zum Thema: "Treuhandstiftungen und Stiftungsfonds errichten und professionell verwalten 38. Treffen des Arbeitskreises Bürgerstiftungen Bundesverband Deutscher."—  Präsentation transkript:

1 Treuhandstiftungen und Stiftungsfonds errichten und professionell verwalten Treffen des Arbeitskreises Bürgerstiftungen Bundesverband Deutscher Stiftungen 3. März 2012 in Baden-Baden

2 Schwerpunkte A. Erwartungen des Stifters an den Treuhänder
B. Beratung der Stifter C. Gestaltungsalternativen D. professionell verwalten

3 A. Erwartungen des Stifters an den Treuhänder
I. Unabhängigkeit der Treuhandstiftung vom Treuhänder II. Kompetenzen des Treuhänders III. Transparenz des Treuhänders und der Stiftungen IV. Unabhängige Kontrolle des Treuhänders

4 A.I. Unabhängigkeit der Treuhandstiftung vom Treuhänder
Unabhängigkeit der Stiftung in der Zweckerfüllung Laufende Unabhängigkeit der Stiftung vom Treuhänder durch - eigenes Entscheidungsorgan - interne Bindung des Treugebers an die Entscheidungen des „Stiftungsorgans“ Flexibilität des Treuhänders bei von Stiftern gewünschten Änderungen der Treuhandvereinbarung (Einseitige) Auflösung der Treuhandschaft durch den Stifter bzw. das „Organ“? Eng begrenzte Vetorechte des Treuhänders Wahlfreiheit bei der Vermögensverwaltung (Bankenunabhängigkeit?)

5 A.II. Kompetenzen des Treuhänders
Inhaltliche Erfahrung in der Zweckerfüllung Nutzung des Netzwerks des Treuhänders Wirtschaftlichkeit des Treuhänders Nachweis langer störungsfreier Geschäftstätigkeit Personell abgesicherte Kompetenzen auf den Gebieten - Steuerrecht, insbesondere Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht - Stiftungsrecht, Erbrecht - Sozialrecht, Wissenschaftsrecht, Kulturrecht, Patentrecht usw. - Vermögensverwaltung - Vermögensverwaltungskontrolle - Geschäftsführung

6 A. III. Transparenz des Treuhänders und der Stiftungen
Veröffentlichte Jahresberichte des Treuhänders Transparenz der Stiftungen Publikation der Förderzwecke und des Fördervolumens/ Stiftungs-vermögens Öffentlichkeitsarbeit für die Stiftungen stiftungseigene Publikationen Internetangebot für jede Stiftung Projektberichte der Stiftungen Organisation von Stiftungsveranstaltungen Pressearbeit (Presseinformationen, Pressekonferenzen)

7 A. IV. Unabhängige Kontrolle des Treuhänders
Institutionalisiertes Kontrollgremium Vertretung von Treuhandstiftungen im Kontrollgremium Regelmäßige Wirtschaftlichkeitskontrolle Nachweis durchgängig erfolgreicher Außenprüfungen der Finanzverwaltung Kontrollmöglichkeit der Öffentlichkeit durch vollständige Berichterstattung

8 B. Beratung der Stifter I. Gespräch vorbereiten II. Motive ermitteln
III. Realisierungsmöglichkeit prüfen IV. Absicherung des Stifters unter worst-case-Bedingungen prüfen V. Steuerliche Möglichkeiten nutzen VI. Kardinalfehler

9 B. I. Gespräch vorbereiten
Vorabklärung: - stifterische Absicht (Ideen- Kapitalstifter) - geeigneter Zweck (Unternehmen, Familie, Gemeinwohl) - Familienverhältnisse (Ehefrau, Kinder) - finanzieller Hintergrund (Einkommen/Vermögen) - stifterische, mäzenatische Erfahrung? Methoden der Informationsbeschaffung - direktes oder indirektes Erfragen (Lebenslauf, Beruf) - bisherige Mandantenbeziehung, Umfeld? - Internet / Verzeichnisse

10 B. II. Motive ermitteln Persönliche Neigung z.B. Forschung, Musik, Kunst, Not lindern Dankbarkeit frühere Förderung, wirtschaftlicher Erfolg Persönliche Betroffenheit Zeichen setzen, Anstifter einer Idee sein Namen verewigen

11 B. III. Realisierungsmöglichkeit prüfen
Zweckbereiche - auf Schnittstellen und Gewichtung achten - weit in die Zukunft (ohne Stifter) „planen“ Probleme - Mangelnde Kapitalausstattung - personenabhängige Förderung von Einrichtungen - „Gutsherrenstiftung“ - Interessenverquickung Welche Vermögensgegenstände sollen übertragen werden? - Verhältnis Verwaltungsaufwand / Ertrag (Problem z.B. Kunstsammlung/Bibliothek, Immobilien) - Umschichtungen möglich? (z.B. Unternehmensbeteiligung, Geburtshaus des Stifters) - Wertansatz für die Übertragung von Betriebsvermögen (Buchwert?/Aufdeckung stiller Reserven auf Seiten des Zuwendenden)

12 B. IV. Absicherung des Stifters unter worst-case-Bedingungen prüfen
Altersabsicherung des Stifters nicht schwächen > mögliche Kosten im Alter bedenken > Versicherungen abschließen > „Anstiftung“ > Errichtung erst von Todes wegen > Testament! nahestehende Angehörige vorhanden? - Pflichtteilsberechtigte? vgl. §§ 2303 f. BGB, § 2325 BGB > evtl. Pflichtteilsverzichtsvertrag, § 2346 Abs. 2 BGB (s.u.) - Absicherung zu Lebzeiten gewollt? > „Anstiftung“ mit nachträglichen Zuwendungen > Nutzungsrechte einräumen - Absicherung über den Tod des Stifters hinaus? > § 58 Nr. 5 AO

13 B. V. Steuerliche Möglichkeiten nutzen
Allgemeiner Spendenabzug „Vermögenshöchstbetrag“ Erweiterung des Spenden-rahmens einheitlich 20 % (alt. 4 ‰ der Löhne und Umsätze bei Unternehmen) zeitlich unbegrenzter Vortrag 1 Mio. € (p.P.) auch für Zustiftungen Sachspende aus Betriebsvermögen Einkommen „doppelt“ nutzen Vermögen in der Stiftung parken

14 B. VI. Kardinalfehler Eigene (kommerzielle und ideelle) Interessen des Beraters verschweigen Zweckausrichtung beeinflussen > „Vorschwärmen“ und Empfehlen von Zwecken > aber Alternativen/Erweiterungen aufzeigen Stifter bedrängen/unter Zeitdruck setzen > Stiftungsidee reifen lassen! > Bedenkzeit (mit Angehörigen) lassen!

15 C. Gestaltungsalternativen
I. Treuhandstiftung oder Stiftungsfonds II. Exkurs: Rechtsfähige Stiftung in (Fremdveraltung) III. Stiftungscharakter

16 C. I. Treuhandstiftung oder Stiftungsfonds Dauerhafte treuhänderische Erfüllung eines Stifterwillens aus übertragenen Vermögenswerten nach: Schenkung an einen Treuhänder unter Auflagen oder zweiseitigem Rechtsgeschäft zwischen Stifter und Treuhänder Treuhandstiftung Festlegung des Stiftungszwecks Fehlen eigener Rechtsfähigkeit Treuhandstiftung Bestimmtes Stiftungsvermögen Stiftungsfonds Festlegung des Destinatärs in der Satzung kein eigenes Vergabegremium keine eigene Steuersubjektivität (Veränderliches Stiftungsvermögen)

17 C. II. Exkurs: Rechtsfähige Stiftung in (Fremdverwaltung)
eigene Rechtsfähigkeit staatliche Anerkennung staatliche Aufsicht Mindestvermögen

18 C. III. Stiftungscharakter
nach Art der Zweckerfüllung: Förderstiftung = mittelbar oder operative Stiftung = unmittelbar nach Mittelaufkommen Kapitalstiftung = Förderung aus Erträgen Sammelstiftung = Förderung aus Spenden Stiftung mit vorgeschaltetem Förderverein Förderverein mit vorgeschalteter Stiftung

19 D. Professionell verwalten
I. Vermögen anlegen II. Kompetent fördern III. Mitarbeiter motivieren IV. Verwaltungskosten optimieren

20 D. Professionell verwalten
I. Vermögen anlegen Begrenztes Risiko notwendig, weil sicherer Kapitalmarktzins unter der Inflationsrate liegt Strategien zur Risikobegrenzung wichtiger denn je - Diversifikation - Wertsicherung Kostenminimierung gerade in Niedrigzinsphasen

21 D. Professionell verwalten
II. Kompetent fördern Nutzen-Kostenrelationen ermitteln Innovativ fördern (Förderdefizite abfragen, Nischen ermitteln) Kostenreduzierung durch Outsourcing (Stipendien, Preise) Kooperationen eingehen Projektcontrolling (Steuerliche Nachweispflichten, Zielerreichung)

22 D. Professionell verwalten
III. Mitarbeiter motivieren Stiftungszwecke mit persönlicher Neigung koppeln? Delegation fördern Reglementierungen auf das Notwendige (steuerliche und rechtliche Kontrolle, Rechnungswesen) beschränken

23 D. Professionell verwalten
IV. Verwaltungskosten optimieren Angemessene Vergütungen Trennung von Verwaltungs- und Projektkosten Zeiterfassung mit vergleichender Auswertung

24 Professionalität in der Beratung und der Verwaltung Die maßgeblichen Erfolgsfaktoren für das Wachstum in der Betreuung von Treuhandstiftungen und rechtsfähigen Stiftungen

25 Dr. Ambros Schindler DSZ – Deutsches Stiftungszentrum im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft Barkhovenallee Essen .


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