EU-Förderung für Unternehmen

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 Präsentation transkript:

EU-Förderung für Unternehmen 2007-2013 Matthias Adamski

EU-Förderkulisse Niedersachsen neues Ziel-2-Gebiet ehemalige Regierungsbezirke Braunschweig Weser-Ems Hannover flächendeckende Förderung „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ - RWB Ziel-1-Gebiet mit höherer Übergangsförderung ehemaliger Regierungsbezirk Lüneburg („Konvergenz“)

EU-Förderung über Strukturfonds EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) einzelbetriebliche Förderung für vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Innovationsförderung wirtschaftsnahe Infrastrukturen ESF (Europäischer Sozialfonds) Bildungsmaßnahmen Ausbildungsmaßnahmen Beschäftigungsmaßnahmen 3

Strukturfonds Volumen Niedersachsen

Regionalisierte Teilbudgets RTB Jeder Landkreis kann im Rahmen der EFRE-Förderung ein RTB bei der NBank beantragen Im Gegenzug stellen die Landkreise/Kommunen die erforderlichen 50 % öffentlichen Kofinanzierungsmittel bereit Übertragung der überwiegenden Verantwortung für einzelbetriebliche Förderung auf die Landkreis-Ebene

Förderperiode 2007 - 2013 Allgemein: Fördermittel Regionalisierte Teilbudget Gesamt: 5 Mio. Euro 2,5 Mio. EU und 2,5 Mio. Kommunen 80 % für Einzelbetriebliche Förderung im Landkreis Peine 20 % für Innovationsförderungsprojekt Landkreis Peine/wito gmbh Landkreis Hildesheim/Wirtschaftsfördergesellschaft Stadt Salzgitter/Wirtschaftsförder und Innovationsgesellschaft Salzgitter

Zielsetzungen KMU-Förderung Schaffung von Arbeitsplätzen im Landkreis Peine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer KMU Schaffung und Sicherung von Wertschöpfung im Landkreis Peine Mittel: Öffentliche Kofinanzierung geplanter Investitionen

Einzelbetriebliche Förderung Förderperiode 2007 - 2013 50% (2 Mio.) EU 50% (2 Mio.) Kommunen 100% (4 Mio.) Unternehmen

Gefördert werden Sachinvestitionen mit arbeitsplatzschaffenden Effekten Errichtung einer Betriebsstätte: mindestens 1 Vollzeitstelle Erweiterung einer Betriebsstätte: mindestens 2 Vollzeitstellen Lohnkostenzuschüsse für hochqualifizierte Arbeitskräfte (mindestens FH-Abschluss)

Förderwürdige Unternehmen Unternehmen des Produzierenden Gewerbes Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes Dienstleistungen mit Wirtschaftsfokussierung Dienstleistungen mit touristischer Ausrichtung Aber nur, wenn eine Mindestpunktzahl beim Scoring erzielt wurde!

Ausschluss der Förderung Nicht förderfähig gem. EU-Vorgabe/Förderung aus and. Programmen: Unternehmen der primären Produktion von Agrarerzeugnissen, Fischerei, Aquakultur (Vorgaben der EU) Energiewirtschaft, Baugewerbe, Lager- und Transportgewerbe sowie Gesundheitswesen (inkl. Gesundheitsfürsorge) (Ausschlusskriterien nach Subsidiarität und Alternativförderung) Kosten des Grunderwerbs (Gleichbehandlungsgrundsatz) Anschaffung von Fahrzeugen mit Zulassungen für den Straßenverkehr (Ausschlusskriterium von Bund, Land, EU) Nicht förderfähig gem. Aufsichtsrats-Votum wito: Investitionen, die Zuschüsse unter 10.000 € Fördersumme möglich machen (Harmonisierung von Aufwand und Ertrag) Einzelhandel

Förderhöchstgrenzen bei Kleinunternehmen (KU < 50 MA) bis maximal 15 % der förderfähigen Kosten bei Mittelunternehmen (MU < 250 MA) bis maximal 7,5 % der förderfähigen Kosten sonstige Unternehmen > 249 MA werden nach de minimis (max. 200.000 Euro Fördersumme innerhalb von drei Jahren) Achtung: Erhält der Betrieb weitere Subventionen (z.B. Bürgschaften, zinssubventionierte Kredite o.ä.) ist der entsprechende Bruttosubventionswert abzuziehen förderfähig: Baumassnahmen/Maschinen/Einrichtungen immaterielle Güter/Nichtinvestive Güter/Eigenleistung

Zu beachten Bitte beachten Sie, dass: die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist, der Zuschussbetrag zur Realisierung der Investition benötigt wird, die wito gmbh ausgefüllte Formulare als unterschriebene, Ausdrucke und digital benötigt,  Anschaffungen mind. 5 Jahre im Betrieb und gefördertes Personal mindestens 5 Jahre angestellt bleiben müssen, Unterlagen 15 Jahre (KMU) bzw. 10 Jahre aufzubewahren sind, Die Zuwendungsempfänger u. U. veröffentlicht werden müssen,   die wito gmbh die Zuschüsse zurückfordern wird, wenn die vertraglich vereinbarten Personaleffekte nicht erreicht werden.

Antrag (formgebunden) Zur Bearbeitung/Bewilligung sind einzureichen: Formaler Antrag auf KMU-Förderung Investitionsgüterliste Finanzierungsplan Erklärung zum Umweltschutz (bei besonderen Umweltbelastungen) Erklärung zum Vorhabensbeginn Finanzierungsbestätigung Firmen- und Investbeschreibung/-begründung Firmenpapiere, z.B. Berichte, Bilanzen, BWA’s

KMU-Förderung am Beispiel Antragsteller: Kleines Unternehmen (20 Pers.) Investment: 200.000,00 € (ohne MwSt.) förderfähig Zeitraum: 15.10.2007 bis 30.12.2008 Beschäftigung: + 3 Dauerarbeitsplätze Förderung: 30.000 € (15%) Auszahlung: drei Tranchen: 1) 25%, wenn 75% der Kosten vom KMU bezahlt 2) 50%, wenn Vorhaben abgeschlossen 3) 25%, wenn Verwendungsnachweis in Ordnung Abschluss: I. Quartal 2009 Fristbindung: 5 Jahre Aufbewahrung: 15 Jahre

Internet: www.wito-gmbh.de

Ihr Ansprechpartner Herr Volker Kolloch Telefon: 05172; 9866506 Email: v.kolloch@wito-gmbh.de