Politische Stukturen , Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeinden

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Politische Stukturen , Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeinden www.schwaz.at

Die Bezirksstadt Schwaz Lage : Österreich - Land Tirol - Bezirk Schwaz Einwohner : 12.212 ( Volkszählung 2001) 13.640 ( Meldestand 06.2011 ) Fläche : 2.021,45 ha Die Bezirksstadt Schwaz ist eine von insgesamt 279 Tiroler Gemeinden. Die Stadterhebung erfolgte im Jahre 1899.

I. Rechtliche Stellung der Gemeinden Tiroler Gemeindeordnung 2001 ( § 2 I. Teil TGO 2001 ) „(1) Die Gemeinde ist Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung und Verwaltungssprengel. (2) Die Gemeinde ist selbständiger Wirtschaftskörper. Sie hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Bundes- und Landesgesetze Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen, wirtschaftliche Unternehmen zu betreiben sowie im Rahmen der Finanzverfassung ihren Haushalt selbständig zu führen und Abgaben auszuschreiben.“ www.tirol.gv.at/bezirke/ gemeindeordnung Schwaz Vomp Pill Gallzein Terfens Stans Weer Weerberg

II. Aufgaben der Gemeinden Bgm „ Eigener Wirkungsbereich “ der Gemeinde ( § 16 - TGO 2001 ) In den eigenen Wirkungsbereich fallen Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der Gemeinde- angehörigen liegen und von den Gemeindeorganen eigen- verantwortlich besorgt werden können: Selbstverwaltung - Gemeindeautonomie Die Gemeinden sind in diesem Bereich weisungsfrei, unterliegen aber der Kontrolle durch Instanzen des Landes und des Bundes (Aufsichtsrecht, Aufsichtsbehörde). GV / StR GR

Typische Aufgaben im „Eigenen Wirkungsbereich“ (1): Bestellung der Gemeindeorgane und -bediensteten Örtliche Sicherheitspolizei ( Veranstaltungspolizei ) Örtliche Baupolizei (Baubescheide), Feuerpolizei örtliche Raumplanung (Widmung von Wohn-, Gewerbegebieten) Verkehrsflächen im Gemeindegebiet (Gemeindestraßen, Parkplätze ) Müllbeseitigung

Typische Aufgaben im „Eigenen Wirkungsbereich“ (2): Gas- und Wasserwerke etc. (Stadtwerke) Pflichtschulen (VS, SPZ, HS, PTS) - Errichtung und Erhaltung Gemeindesteuern, -budget usw.

Kommunale „ Leistungsverwaltung “ Neben den Aufgaben der „Ordnungsverwaltung“ verstärkte sich in jüngerer Zeit im Gemeindebereich die sogenannte Leistungsverwaltung. Dazu gehören folgende Leistungen für die Gemeindebürger : - Errichtung und Betrieb von Kindergärten - Errichtung / Betrieb von Freizeiteinrichtungen

„ Übertragener Wirkungsbereich “ der Gemeinde ( § 20 TGO 2001 ) Der übertragene Wirkungsbereich umfasst alle Angelegenheiten, die die Gemeinde nach Maßgabe der Gesetze im Auftrag und nach Weisung der Behörden des Bundes oder des Landes zu besorgen hat. Der Bürgermeister ist verantwortliches Organ.

Typische Aufgaben im „Übertragenen Wirkungsbereich“ In Bundesangelegenheiten In Landesangelegenheiten Führung der Personenstandsregister Meldewesen Durchführung von Bundeswahlen Durchführung von Landeswahlen Jagd- und Fischereiwesen Naturschutz

III. Die Gemeindeorgane ( § 21 TGO 2001) Der Gemeinderat Er ist das willensbildende und beschlussfassende Organ (z.B. auch Erlass von Verordnungen im eigenen Wirkungsbereich) der Gemeinde und Kontrollorgan für Gemeindevorstand und Bürgermeister. Wahl durch die Wahlberechtigten der Gemeinde ( Anzahl geregelt entsprechend der Größe der Gemeinde - in Schwaz 21 Gemeinderäte/innen ) - letzte Wahl 14.03.2010: Mandatsverteilung : 12 ÖVP 5 SPÖ 3 IgLS 1 FPÖ Erlass von Verordnungen Dienstposten-/Stellenplan Haushaltsvoranschlag und Rechnungsabschluss Aufnahme von Krediten, Veräußerung von Eigentum, Verträge Bestellung von Ausschüssen

Gemeinderätliche Ausschüsse 1. Wirtschaft und Finanzen 2. Kultur und Kultus 3. Schule und Bildung 4. Soziales und Gesundheit 5. Jugend und Familie 6. Äußere Beziehungen 7. Wohnen und Siedlungswesen 8. Landwirtschaft und Forst 9. Umwelt, öffentlicher Verkehr, Abfallwirtschaft 10. Stadtplanung und Bau 11. Verkehr und Tiefbau 12. Sport 13. Senioren 14. Innenstadtentwicklung 15. Überprüfungsausschuss Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Abfallwirtschaft

Der Gemeindevorstand = die „Regierung“ der Gemeinde, heißt in den Städten „ Stadtrat “ und wird vom Gemeinderat gewählt. Anzahl entsprechend der Größe der Gemeinde, Stadtrat Schwaz derzeit : Bürgermeister + 2 Vizebürgermeister + 4 Stadträte/-innen). Vorberatung und Antragsstellung an den Gemeinderat Verwaltung des Gemeindevermögens und der Gemeindebetriebe Berufungsbehörde im eigenen Wirkungsbereich Entscheidungen über Subventionen und Leistungen der Gemeinde bis zu € 30.000.- Bürgermeister Dr. Hans Lintner V-Bgm Mag. Martin Wex V-Bgm Michael Kirchmair STR Julia Maier-Thurner , STR Hans Reiter, STR Ingrid Schlierenzauer, STR Hermann Weratschnig

Der/die Bürgermeister/in Er/Sie ist leitendes Exekutivorgan sowohl der Gemeinde als auch im Bereich der mittelbaren Bundes- und Landesverwaltung. In Tirol - Direktwahl durch die Bürger/innen - zuletzt 14.3.2010 Vertretung der Gemeinde nach außen Führt verantwortlich die Geschäfte der Gemeinde - mit Weisungsrecht. Übertragung von Aufgaben an andere Gemeindeorgane / Mitglieder des GR möglich Er ist Behörde: Erlass von Bescheiden im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich Besondere Befugnisse in Notstandsfällen: Erlass einstweiliger Verfügungen, Aufbietung aller im Gemeindegebiet verfügbaren Personen und Mittel zur Abwehr unmittelbarer Gefahren ( z.B. Hochwasserereignisse, Feuersbrunst ) Bürgermeister Dr. Hans Lintner

Das Gemeindeamt / Stadtamt § 58 TGO 2001 .. dient zur Unterstützung der Gemeindeorgane. In größeren Gemeinden wie Schwaz sind eigene Sachabteilungen ( z.B. Bauamt, Meldeamt, Schulamt, Kulturamt, Wohnungsamt …) eingerichtet. Der Bürgermeister ist Vorstand des Gemeindeamtes und bestellt zur Leitung des inneren Dienstes ( mit Zustimmung des Gemeinderates ) eine/n Amtsleiter/in. In der modernen Gemeindeverwaltung wird das Gemeindeamt als Bürgerservicestelle verstanden. Derzeit arbeiten ca. 130 Bedienstete ( inkl. Kindergarten- pädagoginnen ) für die Schwazer Bürger/innen. Stadtamtsleiter Mag. Christoph Holzer

Die Sachabteilungen im Stadtamt Schwaz Stadtamt - Innerer Dienst Bauamt ( inkl. Verkehr und Umwelt ) Standes- und Meldeamt, Stadtchronik Recht und Sicherheit / Stadtpolizei Kammeramt ( Finanzverwaltung ) Kultur, Jugend, Bildung (inkl. Kindergärten) Sportamt Soziales / Wohnungen / Senioren Infrastruktur- und Objektmanagement (inkl. Städtischer Bauhof) Kindergärten und Bücherei

IV. Die Gemeindefinanzen Für die Erledigung der Aufgaben sind Finanzmittel sowie eine kurz-, mittel- und langfristige Finanzplanung notwendig. Alle laufenden sowie einmalige Ausgaben und Einnahmen werden in einem Haushaltsvoranschlag aufgenommen und vom Gemeinderat beschlossen. Für das Jahr 2011 sieht der ordentliche Gemeindehaushalt Ausgaben und Einnahmen in der Höhe € 30.032.600.- vor. Im außerordentlichen Haushalt (z.B. Bauprojekte mit Finanzierung über Darlehen bzw. Verwendung von Sonderrücklagen - z.B. Neubau des Veranstaltungszentrums ) sind € 6.580.000.- vorgesehen.

Woher kommen die benötigten Finanzmittel ? Bundesabgabenertragsanteile ( festgelegt im Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und den Gemeinden) Eigene Steuern ( z.B. Grundsteuer, Kommunalsteuer ) Gebühren ( z.B. Abfallgebühr, Friedhofsgebühr, Erschließungsgebühr ) Verkaufs- und Leistungserlöse ( z.B. Büchereigebühren, Kindergartenbeiträge, Schwimmbadgebühren ) Einnahmen aus wirtsch. Tätigkeit ( z.B. Miet- und Pachteinnahmen, Zinsen) Transferzahlungen ( z.B. Personalkostenersätze vom Land, Betriebsbeiträge anderer Gemeinden)

Beispiele für Ausgaben nach Bereichen Größenordnungen von Ausgaben Gruppenübersicht der Ausgaben Erhaltung Volks-, Haupt- und Polytechnische Schulen: ca. € 1.577.500.- Erhaltung Kindergärten: ca. € 1.569.400.- Soziale Wohlfahrt (Altenheime, Sozialhilfe, Familienförderung): ca. € 2.448.800.- Straßenbau und Verkehr: ca. € 1.045.200.-

V. Die Gemeindeverbände ( GV ) ( TGO 2001, II. Teil § 129 bis 142 ) Beispiel : GV - Polytechnische Schule Schwaz und Umgebung V. Die Gemeindeverbände ( GV ) ( TGO 2001, II. Teil § 129 bis 142 ) Vomp Zwei oder mehrere Gemeinden können zur Besorgung einzelner Aufgaben einen Gemeindeverband bilden bzw. durch die Landesregierung oder aufgrund von Landes- / Bundesgesetzen dazu veranlasst werden: Pill Gallzein Gemeindeverbände aufgrund von Vereinbarungen (auf Beschluß der Gemeinderäte aller teilnehmenden Gemeinden) GV aufgrund von Verordnungen der Landesregierung GV aufgrund bundesgesetzlicher Vorschriften ( z.B. Standesamtsverband ) GV aufgrund von Landesgesetzen ( z.B. Krankenhausverband ) Terfens Stans Weer Gemeindeverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechts und unterliegen der Aufsicht des Amtes der Tiroler Landesregierung. Weerberg

Organe eines Gemeindeverbandes Die Organe eines Gemeindeverbandes sind die Verbandsversammlung ( zumeist die Bürgermeister der Gemeinden im Verband ) und der Verbandsobmann ( Wahl durch die Verbandsversammlung ). Marienheim GV - Hauptschulverband, Polytechn. Schule GV - Bezirkskrankenhaus Altenwohnheimverband Schwaz u. Umgebung Abwasserverband Standesamtsverband Planungsverband Hauptschule Polytechn. Schule Bkh - Schwaz

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung : Rathausinfo / Umweltamt Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung : Mag. Christoph Holzer ( Stadtamt ) stadtamt@schwaz.at  05242-6960-211 Dr. Thomas Hatzl ( Schulamt ) t.hatzl@schwaz.at  05242-6960-301  Stadtgemeinde Schwaz Franz-Josef-Straße 2 A - 6130 Schwaz  05242-6960-213 www.schwaz.at