CCM Consulting und Case-Management Consulting Case-Management

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 Präsentation transkript:

CCM Consulting und Case-Management Consulting Case-Management Dipl.-Ing. (FH) Steffen Forchheim Consulting Case-Management Fort- und Weiterbildung

Versorgungsmanagement für Technik und Dienstleistungen Renewing Health CCM Consulting und Case-Management Versorgungsmanagement für Technik und Dienstleistungen Renewing Health Wer sind unsere Versorgungspartner? Wer finanziert die Versorgung ? Auf welcher Grundlage wird finanziert? Was wird finanziert?

Consulting und Case-Management Versorgungsmanagement CCM Consulting und Case-Management Versorgungsmanagement Hilfsmittelversorger -Beantragung und Lieferung aller erforderlichen HM und Verbrauchsmateriallien zur Durchführung der Pflege und Therapie -Beratung und Einweisung aller Beteiligten Pflegedienst Ansprechpartner für Patient und Angehörige -Pflege Vitalparameter messen Angehörige/Betreuer Ansprechpartner für alle Belange die der Pat. nicht selber entscheidet Krankenkasse -Genehmigung und Über- wachung der Versorgung hinsichtlich Hilfsmittel und Pflege Hausarzt/Facharzt Ärztliche Betreuung Verordnung von HM und Verbrauchsmateriallien Verordnung von Arzneimitteln

Consulting und Case-Management Gesetzliche Rahmenbedingungen CCM Consulting und Case-Management Gesetzliche Rahmenbedingungen Die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringer und Kostenträgern ist sehr individuell und nicht einheitlich geregelt: Jeder Kostenträger hat eigene vertragliche Regelungen für die Versorgung Ihrer Versicherten keine einheitliche Regelung für jedes Hilfsmittel bzw. Dienstleistung hohes Finanzierungsrisiko Die Finanzierung von Technik und Dienstleistungen im Rahmen von Telemedizinprojekten ist nicht einheitlich oder gar nicht geregelt

Consulting und Case-Management Was ist zur Zeit geregelt? CCM Consulting und Case-Management Was ist zur Zeit geregelt? Hilfsmittel und Dienstleistungen als medizinische oder sächliche Leistung (SGBV § 33) Pflegehilfsmittel (SGB XI § 40) im Rahmen der IGV-Verträgen (SGB V §140) Hilfsmittel: Hardware (keine Hilfsmittel): Blutdruckmessgeräte - Central Unit Pulsoximetrie - Mambo Glucometer - Software Asthma-Monitor - Video-Conference - Umweltsensoren Finanzierung geregelt Finanzierung offen

Voraussetzungen für die Versorgung mit Hilfsmitteln CCM Consulting und Case-Management Voraussetzungen für die Versorgung mit Hilfsmitteln Leistungserbringer muss zugelassen sein für die Abgabe von Hilfsmittel (präqualifiziert-gültig für alle Kostenträger) Leistungserbringer für Hilfsmittel muss Vertragspartner des Kostenträgers sein Es müssen mit jedem Kostenträger Einzelverträge abgeschlossen werden, die keine Exklusivität haben müssen (SGB V §127, §140)

Consulting und Case-Management Finanzierung von Dienstleistung CCM Consulting und Case-Management Finanzierung von Dienstleistung Dienstleistungen im Rahmen der Versorgung müssen vertraglich geregelt sein und sind nur dann abrechenbar Abrechnung von Dienstleistungen im Rahmen der Pflege sind nur in Verbindung mit einer vorhandenen Pflegestufe des Versicherten möglich Dienstleistungen: Finanzierung Anwendung und Bedienung Hilfsmittel geregelt Auslesen von Vitaldaten? offen Anwendung und Betreuung der Hardware offen

Consulting und Case-Management CCM Consulting und Case-Management Handlungsbedarf Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Hilfsmitteln und Dienstleistungen von Telemedizinprojekten (GBA) Finanzierung der Technik die keine Hilfsmittel sind? Kostenklärung für Dienstleistungen außerhalb der Pflege Individuelle Vertragliche Regelungen mit Kostenträgern

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit