HSV-Kongress 2009 Schach und Doping Ergebnisse des Anti-Doping-Workshops am 23.01.2009 in Frankfurt
Gliederung: I. Rechtliche Aspekte II. Medizinische Aspekte III. Praktisch-organisatorische Aspekte Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
I. Rechtliche Aspekte Ziele: fairer und gesunder Sport Glaubwürdigkeit Umsetzung in die Satzungen der angeschlossenen Verbände Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
I. Rechtliche Aspekte Definition Doping: Das Vorhandensein eines verbotenen Stoffes, seiner Stoffwechselprodukte oder Marker in den Körpergewebe- oder Körperflüssigkeitsproben. Die Anwendung oder der Versuch der Anwendung eines verbotenen Wirkstoffes oder einer verbotenen Methode. Die Verweigerung oder das Unterlassen einer Dopingkontrolle ohne zwingenden Grund. → Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
I. Rechtliche Aspekte Der Verstoß gegen Meldevorschriften einschließlich der Angaben zum Aufenthaltsort bei Kontrollen außerhalb der Wettkämpfe. Die heimliche Beeinflussung der Dopingkontrolle. Der Besitz eines verbotenen Wirkstoffes/Hilfsmittels oder einer verbotenen Methode, auch durch das Hilfspersonal des Sportlers. Der Verkauf oder die Weitergabe von verbotenen Wirkstoffen oder verbotenen Methoden. → Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
I. Rechtliche Aspekte Die Verabreichung/ Anwendung oder versuchte Verabreichung/ Anwendung von verbotenen Wirkstoffen. Die Verabreichung/ Anwendung oder versuchte Verabreichung/ Anwendung von verbotenen Wirkstoffen oder verbotenen Methoden. In Deutschland: Teilnahme an einen Wettkampf während einer Sperre. Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
I. Rechtliche Aspekte 2 Antworten zur Relevanz/Verortung im Schachsport: NADA (Nationale Anti-Doping-Agentur): Kontrollen auf Leistungssportebene (=Sport auf überdurchschnittlichem Niveau, „Athleten“) DSB: Alle Wettbewerbe auf Bundesebene (ohne OL, keine Open) (noch zu vereinbaren!); keine Kontrollen auf Seniorenmeisterschaften Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
I. Rechtliche Aspekte Regelwerke, insbesondere NADA Code 2009, (stärkeres Gewicht auf Einzelfall u. flexibler bei der Strafzumessung („Harmonisierung“)) Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
I. Rechtliche Aspekte Grundsätzlich: Ist ein Athlet des Dopings überführt, drohen 2 Jahre Sperre. Diese Strafe kann herauf- bzw. herabgesetzt (z.B. bei Mithilfe, Geständnis, Minderjährigkeit, nicht intendierte Wirkung des Mittels etc.) werden. Nach positivem Befund der A-Probe kann ein Athlet die Öffnung der B-Probe beantragen (innerhalb von 7 Tagen); die Kosten trägt er selbst. Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
I. Rechtliche Aspekte Verweigert ein Athlet die Kontrolle, gilt er als des Dopings überführt. (→ Fall Iwantschuk) Auch zivilrechtlich kann der überführte Athlet verfolgt werden, wenn er nicht kooperiert. Ausführungsbestimmungen zum NADC 2009 (Standard für Meldepflicht, Dopingkontrollen, med. Ausf.best., Verbotsliste 2009, Standard für Datenschutz, International Standard for Laboratories) (vgl.: http://www.nada- bonn.de/downloads/regelwerke/) Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
I. Rechtliche Aspekte Zuständigkeiten: national: NADA; international: FIDE (neben WADA) Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
II. Medizinische Aspekte Definition Verstoß: Das Vorhandensein eines verbotenen Wirkstoffes, seiner Metaboliten oder Marker in den Körpergewebe- oder Körperflüssigkeitsproben eines Athleten. Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
II. Medizinische Aspekte Jeder Athlet muss sich einer Liste unterwerfen (vgl.: Broschüre „Beispielliste zulässiger Medikamente“ bzw. http://www.nada- bonn.de/medizin/). Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
II. Medizinische Aspekte Aufnahmekriterien für eine Substanz oder Methode: 1. Steigerung der sportlichen Leistung 2. Gesundheitsrisiko für den Athleten 3. Verstoß gegen den Geist des Sports Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
II. Medizinische Aspekte Verbotene Substanzen: a) anabole S. b) Hormone u. verwandte S. c) Beta-2-Agonisten d) Hormon-Antagonisten e) Diuretika f) Gen-Doping Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
II. Medizinische Aspekte Verbotene Substanzen: Darüber hinaus im Wettkampf verboten: a) Stimulanzien (Adrenalin, Cocain, Methlyphenidat (Ritalin), Modafinil) b) Narkotika (Morphin, Methadon) c) Canabinoide (z.B. Haschisch, Marihuana) d) Glukokortikoide (Kortison; außer bei Präparaten zur lokalen Anwendung); außerdem: Infusionen jeglicher Art (Ausnahme: medizinisch notwendig!!!) Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
II. Medizinische Aspekte Benötigt ein Athlet im medizinischen/ therapeutischen Sinne bestimmte Substanzen, so ist 21 Tage vor dem Wettkampf eine medizinische Ausnahmegenehmigung („TUE“) zu beantragen. Beispiele: a) Insulin für Diabetiker; b) Asthma bronchiale (je nach Leistungsniveau TUE oder nur Attest; bei systemischer Einnahme von Glukokortikoiden ist eine Standard-TUE vorzulegen, bei nicht systemischer&inhalativer E. eine zweiseitige Erklärung zum Gebrauch) Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
II. Medizinische Aspekte Anforderungen für TUEs: a) Antragsformular im Original, unterschrieben von Athlet u. Arzt; b) aktueller ausführlicher Arztbrief mit Diagnose, Krankheitsverlauf, ggf. Laborergebnisse/Tests, Auslassversuchen, Alternativtherapien etc. Nur Atteste (keine gesonderte Genehmigung) erforderlich bei Diuretika, Beta-Blocker, Insulin, Kortison Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
II. Medizinische Aspekte Wichtig: Eigenverantwortung der Teilnehmer, dass sie sich entsprechend absichern Unwissenheit schützt vor Sanktionen nicht! Dopingmittel sind gesundheitsgefährdend! Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
III. Praktisch-organisatorische Aspekte Für das Schach sind ausschließlich Wettkampfkontrollen, jedoch keine Trainingskontrollen vorgesehen. Beweismittel: Urinprobe (keine Blutprobe) Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
III. Praktisch-organisatorische Aspekte Anmeldung binnen 1 Stunde beim Kontrolleur (auch Nicht-Mediziner) im Kontrollraum (nicht öffentlich + separates WC) Chaperon ist verantwortlich, den Spieler zu überwachen und zu eskortieren. Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
III. Praktisch-organisatorische Aspekte Prüfung der Identität des Athleten anhand der ID-Karte, der Lizenz, des Reisepasses, Personalausweises u.ä. (muss bei sich geführt werden wie auch TUE‘s, Atteste, Erklärung zum Gebrauch) Protokoll über den Vorgang Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
III. Praktisch-organisatorische Aspekte Nach Ausfüllen der Unterlagen (Einnahme von Medikamenten) Aufforderung zur Abgabe der Urinprobe (unter Augen des Kontrolleurs, um Manipulation (präparierte Schläuche etc.) auszuschließen. Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
III. Praktisch-organisatorische Aspekte Dem Athleten ist es gestattet, eine weitere Person zur Kontrolle mitzunehmen. Der Athlet ist während der Prozedur für die Präparierung der A- und B-Probe unter Anleitung des Kontrolleurs selbst verantwortlich. Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
III. Praktisch-organisatorische Aspekte Weitere Konsequenzen: Es muss zusätzliche Zeit nach der Partie eingeplant werden. Aufgaben für die Landesverbände: Verankerungen in die Satzungen/Ordnungen, ggf. Benennung eines Antidoping- Beauftragten Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
Quellen: Referenten Lars Mortsiefer (NADA-Justitiar) und Kerstin Neumann (NADA-Apothekerin) http://www.nada-bonn.de/ sowie bei der Geschäftsstelle der NADA erhältliche Handbücher u. Broschüren (u.a. „Beispielliste zulässiger Medikamente“) DSB-Seite zum Thema Doping: http://www.schachbund.de/intern/doping/in dex.html bzw. Baden-Württemberg: http://www.gkl.bsv-schach.de/doping- tests.htm Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Schach und Doping C. Overbeck 28.06.2009