Barrierefreies Internet

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 Präsentation transkript:

Barrierefreies Internet Das Internet und seine Hürden Grundlagen, Probleme und Lösungen von Christian Polack, Nina Waskowski und Stefan Müller

Themenübersicht Internationale Normen und Regelwerke Gesetzliche Grundlagen in Deutschland Betroffene Anforderungen Umsetzung

Internationale Normen und Regelwerke UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 Regelt grundsätzlich die Rechte Behinderter Menschen 80 Staaten haben die UN-Konvention bereits ratifiziert In Deutschland März 2009. USA, Russland und der Vatekan sind nicht dabei. Schlagworte: - Inklusion statt Integration - Selbstbestimmung statt Wohlfahrt und Fürsorge Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Deutsche Fassung) URL: http://www.behindertenbeauftragte.de/cln_100/nn_1369658/AI/Konvention/WasistdieUNKonvention__node.html?__nnn=true Stand: November 2009

Internationale Normen und Regelwerke Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 vom 11. Dezember 2008 Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind eine Empfehlung der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortium (W3C) zur barrierefreien Gestaltung der Inhalte von Internetangeboten und Webseiten. Bedeutung: Der Standard besitzt zwar keine generelle gesetzliche Gültigkeit, hat aber eine hohe Verbindlichkeit. >> Software Konformität mit den W3C-Standards << Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 (Deutsche Fassung) URL: http://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/ Stand: November 2009

Gesetzliche Grundlagen in Deutschland Der Auftrag lautet: Teilhabe Grundgesetz, Artikel 3, Abs. 3 “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” Bundesrecht - Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) § 4 Barrierefreiheit § 11 Barrierefreie Informationstechnik Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV), basiert auf WCAG 1.0 und Diskussionen mit Behindertenverbänden Landesrecht - Behindertengleichstellungsgesetz (LGG) Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) Web Accessibility Initiative: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) URL http://www.w3.org/WAI/intro/wcag Stand: Dezember 2008

Was ist Barrierefreiheit? § 4 BGG, Barrierefreiheit »Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikations- einrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.« Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) URL http://bundesrecht.juris.de/bgg/BJNR146800002.html Stand: 27.04.2002

Wie soll Barrierefreiheit gewährleistet werden? § 11 BGG, Barrierefreie Informationstechnik Die Träger öffentlicher Gewalt (Ministerien und Behörden des Bundes) sind verpflichtet,... ...“Internetauftritte und –angebote sowie ...(die) zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, (sind)...so zu bauen, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können...“

Wie soll Barrierefreiheit gewährleistet werden? § 11 BGG, Gewerbliche Anbieter Ziel: Selbstverpflichtung „...Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie grafischen Programmoberflächen...durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten...“ Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Zielvereinbarungsregister. Zielvereinbarungen zur Herstellung von Barrierefreiheit nach dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) URL http://www.bmas.de/coremedia/generator/19564/2007__09__21__zielvereinbarungsregister.html Stand: 10.05.2009

Wie soll Barrierefreiheit gewährleistet werden? § 11 BGG - geregelt durch Rechtsverordnung in: Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) Definiert die Anforderungen an barrierefreies Internet in zwei Prioritätsstufen: Priorität I: verpflichtende Anforderungen, die bei neuen Web-Angeboten sofort erfüllt werden müssen Priorität II: Ergänzende Anforderungen Je Priorität 14 Anforderungen Bundesministerium der Justiz: Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV) URL http://bundesrecht.juris.de/bitv/BJNR265400002.html Stand: 17.07.2002

Für wen ist Barrierefreiheit notwendig? Menschen mit „Behinderungen“ (ca. 8 Mio. Menschen): Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen Menschen mit Hörschädigungen und gehörlose Menschen Menschen mit Lernschwierigkeiten Aber auch Menschen in besonderen Situationen: Menschen mit geringen Bildungs-Chancen Nichtmuttersprachler Senioren Fachfremde Handy-, PDA- oder Handheld-Nutzer… Und auch besondere Ausgabemedien: Drucker Projektoren Suchmaschinen Software-Agentensysteme

Sehbehinderte und blinde Menschen (benötigen Möglichkeit zur Ausgabe auf Braillezeile oder auf Screenreader) Farbfehlsichtige (benötigen kontraststarke Farben) „Tunnelblick“ (benötigen die Möglichkeit zur Textverkleinerung) „Peripheres Sehen“ (benötigt i.d.R. schwache Kontraste und Möglichkeiten zur Textvergrößerung) Weitsichtige (benötigen die Möglichkeit zur Textvergrößerung) Folge: Menschen mit Sehbehinderungen müssen in der Lage sein, alle Darstellungsparameter selbst zu beeinflussen. Seiten müssen klar und logisch strukturiert sein. Auflösung des Bildschirms muss flexibel einstellbar sein. Hinweise im Text nicht auf Sehende einschränken (kein: „Klicken Sie hier“ oder „Der rot markierte Text ist wichtig“)

Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen Arme und Finger bewegungsunfähig – oder bewegen sich spontan und schwer kontrollierbar Tastatur und/oder Maus können nicht als Standardeingabegerät verwendet werden Nutzung von Spezialgeräten: Verschiedene Signalgeber Eyetracker Klein- und Großfeldtastaturen, Einhandtastaturen Spracheingabesoftware Motorische Behinderungen meist Folge von Erkrankungen und Unfällen. Z.B. Schlaganfall. Aber auch vom Alter. Oder auch nur einer „Sehnenscheidenentzündung“… Folge: Webseiten müssen klar strukturiert sein und geräteunabhängig. Navigationselemente müssen ausreichend groß sein. Auflösung des Bildschirms muss flexibel einstellbar sein.

Gehörlose Teilweise Deutsch als Fremdsprache (Wissenstand entspricht 4. – 6. Schuljahr) Videos (z.B. Vorlesungen) können nur teilweise erfasst werden Warnsignale über Tonausgaben werden nicht beachtet Folge: Bilder und Videos sollten zusätzlich mit verständlichen Texterklärungen beschrieben werden. (So wie es in Publikationen, wie z.B. in Studien- und Diplomarbeiten, auch üblich ist) Warnsignale nicht über Tonausgaben allein, sondern immer auch durch optische Warnsignale ergänzen. Texte müssen den Anforderungen für „Leichte Sprache“ entsprechen. Längere Texte sollten alternativ, als Gebärdensprach-Film angeboten werden. Web ohne Barrieren nach Paragraph 11: Leitfaden für den Einsatz von Gebärdensprach-Filmen URL http://wob11.de/leitfaden-dgs-filme.html

Menschen mit Lernschwierigkeiten Verschiedene Arten von kognitiven, psychischen oder anderen geistigen Behinderungen Fachtexte und Fachbegriffe oft unverständlich Große Gefahr der Ablenkung durch „Gimmicks“ auf einer Webseite Folge: Notwendigkeit von übersichtlichen und leicht durchschaubaren Navigationen Keine ausschweifenden Texte: Kurze Texte aus kurzen Sätzen und möglichst ohne „schwierige“ Wörter Hilfreich ist u.U. die Verwendung von eindeutigen Farbcodierungen, Ideogrammen und Symbolen Netzwerk Leichte Sprache URL http://www.leichtesprache.org/

...so schwer kann es sein Wenn die raufutterverzehrende Großvieheinheit auf der Abstandseinhaltungserfassungsvorrichtung die Spontanvegetation verkonsumieren möchte, sollte sie eine Luftverlastung in Erwägung ziehen, da im dortigen Bereich keine bedarfsgesteuerte Fußgängerfurt zur Verfügung steht. Anderenfalls muss sie auf das Straßenbegleitgrün unter dem schattenspendenden raumübergreifenden Großgrün rechtsseits direkt hinter der nichtlebenden Einfriedung zurückgreifen .

...und so leicht Wenn die Kuh auf dem Querstreifen der Autobahn das Unkraut fressen möchte, sollte sie einen Hubschraubertransport in Erwägung ziehen, da dort keine Fußgängerampel zur Verfügung steht. Anderenfalls muss sie auf das Unkraut unter den schattenspendenden Bäumen rechts hinter dem Zaun zurückgreifen.

Leichte Sprache Ein Aspekt der Barrierefreiheit Für wen ist „Leichte Sprache“ wichtig? Menschen mit Lernschwierigkeiten (geistiger Behinderung) Menschen mit geringen Bildungs-Chancen Gehörlose Menschen Menschen mit Lese-Rechtschreib-Schwäche Nichtmuttersprachler

Leichte Sprache Ein Aspekt der Barrierefreiheit nhaltliche Textgestaltung: „Für jeglichen Inhalt ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist.“ (BITV, Bedingung 14.1)

Leichte Sprache Ein Aspekt der Barrierefreiheit Was fordert „Leichte Sprache“? Sprachliche Kriterien Wortebene Bekannte Wörter (keine Fremdwörter, keine Fachsprachen) Kurze Wörter Positive und aktive Aussagen Konjunktiv vermeiden Persönliche Ansprache Wörter nicht trennen

Leichte Sprache Ein Aspekt der Barrierefreiheit Was fordert „Leichte Sprache“? Sprachliche Kriterien Satzebene Kurze Sätze Einfacher Satzbau Informationen Wiederholen

Leichte Sprache Ein Aspekt der Barrierefreiheit Was fordert „Leichte Sprache“? Sprachliche Kriterien Textebene Logischer Aufbau Wichtige Inhalte am Anfang darstellen Unnötiges streichen

Leichte Sprache Ein Aspekt der Barrierefreiheit Was fordert „Leichte Sprache“? Gestalterische Kriterien Klare, schwarze Schrift ohne Schnörkel Mindestens Schriftgröße 14 Überschriften und Wichtiges hervorheben Kurze Zeilen Mindestens einfacher Zeilenabstand Linksbündige Schrift benutzen Ausreichend Rand Nicht zu viel Text auf eine Seite Heller Hintergrund Einfarbiger Hintergrund Bilder, Symbole

Leichte Sprache Ein Aspekt der Barrierefreiheit Hilfsmittel für die Umsetzung Wörterbuch für Leichte Sprache Begriffserklärungen, Tipps, Beispiele, Abbildungen www.people1.de Sag es einfach! Europäische Richtlinien für die Erstellung von leicht lesbaren Informationen www.inclusion-europe.org Netzwerk für Leichte Sprache www.leichtesprache.org/

Zugangsbarrieren Derzeit bestehen noch viele Zugangshürden: Lineares (Vor-)Lesen wird durch komplizierte Tabellenstrukturen erschwert Formulare sind selten vorlesbar, nur erschwert ausfüllbar Bilder, Grafiken und Links sind häufig ohne Alternativtext Navigationsbuttons werden als Grafik (ohne Alternativtext) gebaut Schrift und Hintergrund sind nicht kontrastreich, nicht änderbar

Barrierefreies Internet nach BITV Wichtige Anforderungen der Priorität I Betrifft Redakteure Alternativ-Texte für Grafiken, Bilder,etc Klare, einfache Sprache, gegliederte Texte Wechsel der Sprache erkennbar machen, Abkürzungen vermeiden oder erklären Für Orientierung sorgen, klar verständliche Navigation (sprechende Begriffe), Inhalt von Navigation unterscheidbar machen Links mit Titel kommentieren

Barrierefreies Internet nach BITV Wichtige Anforderungen der Priorität I Betrifft Designer Starken Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund wählen, keine Rot-Grün-Werte Bewegung (Animation) vermeiden Links und deren Ziele kennzeichnen Texte, Grafiken auch in Grauwerten verständlich halten Schriftgröße über Browser änderbar halten Formulare: Felder im linearen Lesefluss anordnen, Beschriftung links vor dem Feld

Barrierefreies Internet nach BITV Effekt: Sofort verfügbare Verbesserungen Alle User haben sofort einen Nutzen Die Anforderungen an die Redakteure und die Designer sind beim Aufruf der Seite am Bildschirm sofort sichtbar Diese Verbesserungen sind ohne Hilfsmittel oder Spezialkenntnisse verfügbar Dieser Nutzen steht behinderten und nichtbehinderten Menschen gleichzeitig zur Verfügung

Barrierefreies Internet nach BITV Wichtige Anforderungen der Priorität I Betrifft Techniker Navigieren über Tastatur ermöglichen Browsergenerationen bis 4.x bedienen Style sheet einsetzen, Austausch durch lokalen Style sheet ermöglichen Tabellen nur für tabellarischen Inhalt nutzen Zu technischen Anwendungen die erforderlichen Tools mitliefern Im Quellcode Navigation und Inhalt kommentieren, getrennt ansteuerbar machen Vom Nutzer nicht neueste Technik erwarten

Barrierefreies Internet nach BITV Effekt: Vor allem über Hilfsmittel / Wissen Der Nutzen der technischen Anforderungen ist z.T. an Hilfsmittel und / oder Spezialkenntnisse gebunden Effekte sind einprogrammiert, nicht sichtbar Den individuellen Style sheet muss der Nutzer selbst erstellen und lokal einbinden Teuere Hilfsmittel wie Vorlesesoftware, Blindentastatur, etc. müssen vorhanden sein

Hilfsmittel für die Umsetzung Leidfaden für die Erstellung barrierefreier Internetseiten Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik" (AbI), Informationsportal „Web ohne Barrieren nach Paragraph 11“ http://www.wob11.de/ Seminare und Workshops Manuelle und automatische Testverfahren http://www.bik-online.info/verfahren/index.php http://www.barrierekompass.de/check.php Tests durch Betroffene

Wer profitiert von Barrierefreiheit? „Eine barrierefrei zugängliche Umwelt ist für rund 10 Prozent der Bevölkerung zwingend erforderlich, für etwa 30-40 Prozent notwendig und für 100 Prozent komfortabel." Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Barrierefreier Tourismus für Alle in Deutschland. Erfolgsfaktoren und Maßnahmen zur Qualitätssteigerung URL http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=269772.html Stand: 31.08.2008