STARK VOR ORT – GLOBAL VERNETZT

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Anzahl der ausgefüllten und eingesandten Fragebögen: 211
Advertisements

Vorlesung: 1 Betriebliche Informationssysteme 2003 Prof. Dr. G. Hellberg Studiengang Informatik FHDW Vorlesung: Betriebliche Informationssysteme Teil3.
Umsatzsteuer Finanzamt Bernkastel-Wittlich.
LS 2 / Informatik Datenstrukturen, Algorithmen und Programmierung 2 (DAP2)
Telefonnummer.
Modelle und Methoden der Linearen und Nichtlinearen Optimierung (Ausgewählte Methoden und Fallstudien) U N I V E R S I T Ä T H A M B U R G November 2011.
1 JIM-Studie 2010 Jugend, Information, (Multi-)Media Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
= = = = 47 = 47 = 48 = =
Rechneraufbau & Rechnerstrukturen, Folie 2.1 © W. Oberschelp, G. Vossen W. Oberschelp G. Vossen Kapitel 2.
Internet facts 2008-II Graphiken zu dem Berichtsband AGOF e.V. September 2008.
Vorlesung: 1 Betriebliche Informationssysteme 2003 Prof. Dr. G. Hellberg Studiengang Informatik FHDW Vorlesung: Betriebliche Informationssysteme Teil2.
Sachbezug.
6. Umsatzsteuer Grundlagen
Prof. Dr. Bernhard Wasmayr
Studienverlauf im Ausländerstudium
Prof. Dr. Bernhard Wasmayr VWL 2. Semester
AWA 2007 Natur und Umwelt Natürlich Leben
Steuerrecht aktuell – EVOSZ in Budapest
Bonitäts- und Forderungs- management
Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten
Neugründer Informationen
20:00.
Hauptversammlung Nucletron Electronic Aktiengesellschaft 6
„Küsse deine Freunde“ – FlexKom-App teilen
Zusatzfolien zu B-Bäumen
Altersvorsorge ab 2005.
Eine Einführung in die CD-ROM
GBI Genios Wiso wiso bietet Ihnen das umfassendste Angebot deutsch- und englischsprachiger Literatur für die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Wir.
Dokumentation der Umfrage
InterGest THE ART OF BEING LOCAL WORLDWIDE Informationen über Belgien
Where Europe does business Lück, JDZB | Seite © GfW NRW 252 a.
Kinder- und Jugenddorf Klinge Qualitätsentwicklung Januar 2005 Auswertung der Fragebögen für die Fachkräfte in den Jugendämtern.
Wir üben die Malsätzchen
Syntaxanalyse Bottom-Up und LR(0)
Öffnung des Arbeitsmarktes 2011
mit Sandra Bies, Steuerberaterin
Referent: Ivonne Beutler, StBin
PROCAM Score Alter (Jahre)
Ertragsteuern, 5. Auflage Christiana Djanani, Gernot Brähler, Christian Lösel, Andreas Krenzin © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2012.
Problemfall Rechnungen
Private PKW-Nutzung Reisekosten ab 2014 Schongau, 9. April 2014
Umsatzsteuer Systemfolien Dozent Peter Lentschig
Geometrische Aufgaben
Tax Alert / März 2014 ANSPRECHPARTNERIN:
Steueroptimale Investitionen im Ausland INTER Wirtschaftsprüfungs GmbH STEUEROPTIMALE INVESTITIONEN IM AUSLAND INTER WIRTSCHAFTSPRÜFUNG.
Symmetrische Blockchiffren DES – der Data Encryption Standard
Zahlentheorie und Zahlenspiele Hartmut Menzer, Ingo Althöfer ISBN: © 2014 Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH Abbildungsübersicht / List.
MINDREADER Ein magisch - interaktives Erlebnis mit ENZO PAOLO
In den Landeskirchen Braunschweig Hannover Oldenburg in der Konföderation evang. Kirchen in Niedersachen Arbeitsrechtsregelung sowie.
Bevölkerungsentwicklung und –struktur der Stadt Bozen
1 (C)2006, Hermann Knoll, HTW Chur, FHO Quadratische Reste Definitionen: Quadratischer Rest Quadratwurzel Anwendungen.
D I E R E C H N U N G Eine Übersicht von Margarete Teglar-Steger.
Vorsorgekonzept IndexSelect:
Folie Beispiel für eine Einzelauswertung der Gemeindedaten (fiktive Daten)
Grundausbildung – Prüfungsvorbereitung zur AL-Prüfung
SEVESO-II-RL und Störfall-Verordnung
Erstellt durch Universitätsverwaltung - Abteilung I
Unternehmensbewertung Thomas Hering ISBN: © 2014 Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH Abbildungsübersicht / List of Figures Tabellenübersicht.
Forschungsprojekt Statistik 2013 „Jugend zählt“ – Folie 1 Statistik 2013 „Jugend zählt“: Daten zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Folie Einzelauswertung der Gemeindedaten
Neuregelung geringfügige Beschäftigung – von –
Reisekosten 2014.
J-Team: Gymnasium Ulricianum Aurich und MTV Aurich Ein Projekt im Rahmen von UlricianumBewegt.de Euro haben wir schon…  8000 mal habt ihr bereits.
Datum:17. Dezember 2014 Thema:IFRS Update zum Jahresende – die Neuerungen im Überblick Referent:Eberhard Grötzner, EMA ® Anlass:12. Arbeitskreis Internationale.
1 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt Wie.
Umsatzsteuer befreit (UStG § 4)
Einführung in die Volkswirtschaftslehre, Mikroökonomie und Wettbewerbspolitik Lothar Wildmann ISBN: © 2014 Oldenbourg Wissenschaftsverlag.
1 Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest KIM-Studie 2014 Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
Umsatzsteuer Vorlesungsbegleitende Literatur Tipke/Lang, § 14 B
Umsatzsteuer.
 Präsentation transkript:

STARK VOR ORT – GLOBAL VERNETZT Wir sind immer für Sie da – Häckl und Partner GmbH, Steuerberatungsgesellschaft

Netzwerkaktivitäten Existenzgründerberatung u. Finanzierungsformen Netzwerke und Kooperation Wirtschaftsjunioren BVK Gewerbeverband INPACT ECU ASU MBPW Munich Network

Klassische Steuerberatung Buchführung (auch digital und immer noch beim Kunden) Lohnbuchhaltung Steuererklärungen Bilanzerstellung (HGB-Steuerrecht-IFRS) Netzwerken Controlling Finanzberatung Internationale Steuerplanung mit weltweiter Betreuung durch unsere Partner vor Ort Gestaltungsplanung für die richtige Gesellschaftsform Individuelle Beratung

Controlling

Budgetplanung Planbilanz Soll-Ist-Vergleiche Cash-Flow-Rechnungen

Grenzüberschreitende Transaktionen Wir helfen weiter bei grenzüberschreitenden Transaktionen wie z.B. bei Einer Lieferung oder Leistung bzgl. der Umsatzsteuer Der Entsendung von Mitarbeitern ins In- und Ausland Der Gründung einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft im Ausland oder Inland Der Optimierung der steuerlichen Struktur Der Transferpreisdokumentation Der Funktionsverlagerungsbesteuerung

HSL - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

HSL - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Due Diligence Internationale Rechnungslegung Treuhandtätigkeit Unternehmensbewertung Durchführung von Qualitätskontrollprüfungen Beratertätigkeit Wir sind selbst geprüft durch Qualitätskontrollprüfung APAK

INPACT und ECU Die unabhängigen Netzwerkpartner INPACT und ECU INPACT ist ein Netzwerk von Wirtschaftsprüfern, das weltweit verbunden ist. Ob Los Angeles oder Hongkong, London oder Madrid, wir lösen die grenzüberschreitenden Fragen mit unseren Kollegen, die wir alle persönlich kennen. ECU ist ein Verbund von Wirtschafts-prüfern, Steuerberatern, Rechtsan-wälten und Unternehmensberatern, der europaweit Mitglieder hat.

Netzwerknutzen für die Kunden Monatliche E-Mail-Steuernews Vierteljährliche Netzwerkzeitschrift mit  aktuellem Sachthema  internem aus der Kanzlei  unseren Veranstaltungen Eigene Vortragsabende und -tage BMU Businessfrühstücke Fackelwanderung Schifffahrt am Ammersee

Die Zukunft meistern Häckl und Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft Häckl, Schmidt, Lichtenstern GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Die Zukunft meistern Digitale Buchführung E-Bilanz Internationale Rechnungslegung, die wir bereits im Detail beherrschen z.B. Durch Prüfung eines börsennotierten Unternehmens nach IFRS Internationales Steuerrecht Mit Planung von Steuer- und Reportingstrukturen weltweit Stiftungsberatung

Steuerberatungsgesellschaft seit 1980 So wurde aus der Häckl und Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft seit 1980: Ein Serviceunternehmen mit fast 50 Mitarbeitern, davon 10 Steuerberater, davon 3 Wirtschaftsprüfer. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die nach Prüfung durch die APAK zu den TOP 100 in Deutschland gehört. Ein Netzwerkunternehmen, das Kontakte knüpft, hält und Unternehmer zusammen bringt. Ein Familienunternehmen, das sich nicht scheut, die großen Herausforderungen aktiv anzupacken.

Änderungen zum Steuerrecht zum Jahresende 2013

Umsatzsteuer - da geht es schon los - Nachweispflichten für Kundenlieferungen im innergemeinschaftlichen Bereich Ab 01.01.2014 ist neu: die „Gelangensbestätigung“ Die Gelangensbestätigung, d.h. die Bestätigung des Abnehmers, dass der Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist, muss folgende Angaben enthalten: den Namen und die Anschrift des Abnehmers; die Menge des Gegenstands der Lieferung und die handelsübliche Bezeichnung einschließlich der Fahrzeug-Identifikationsnummer bei Fahrzeugen; im Fall der Beförderung oder Versendung durch den Unternehmer oder im Fall der Versendung durch den Abnehmer den Ort und den Monat des Erhalts des Gegenstands im übrigen Gemeinschaftsgebiet und im Fall der Beförderung des Gegenstands durch den Abnehmer den Ort und den Monat des Endes der Beförderung des Gegenstands im übrigen Gemeinschaftsgebiet; das Ausstellungsdatum der Bestätigung sowie die Unterschrift des Abnehmers oder eines von ihm zur Abnahme Beauftragten (bei der elektronischen Übermittlung der Gelangensbestätigung ist eine Unterschrift nicht erforderlich, sofern der Abnehmer klar erkennbar ist). Die Gelangensbestätigung kann als Sammelbestätigung ausgestellt werden. Hier können Umsätze aus bis zu einem Quartal zusammengefasst werden. Die Gelangensbestätigung kann in jeder Form erbracht werden und aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich die geforderten Angaben insgesamt ergeben.

Gelangensbestätigung Als Alternative zur Gelangensbestätigung kann der Nachweis u.a. auch durch folgende Belege geführt werden: 1. Bei Versendung des Gegenstands der Lieferung durch den Unternehmer oder Abnehmer: Durch einen Versendungsbeleg, insbesondere einen handelsrechtlichen Frachtbrief, der vom Auftraggeber des Frachtführers unterzeichnet ist und eine Unterschrift des Empfängers als Bestätigung des Erhalts des Gegenstands der Lieferung enthält, oder durch ein Konnossement oder ein Doppelstück des Frachtbriefs oder Konnossements. Durch einen anderen handelsüblichen Beleg, insbesondere eine Bescheinigung des beauftragten Spediteurs, die die für die Anerkennung einer Spediteursbescheinigung bei Ausfuhrlieferungen erforderlichen Angaben enthält. Bei Kurierdienstleistungen durch eine schriftliche oder elektronische Auftrags- erteilung und ein von dem mit der Beförderung Beauftragten erstelltes Protokoll, das den Transport lückenlos bis zur Ablieferung beim Empfänger nachweist („tracking-and-tracing-Protokoll“).

Gelangensbestätigung 2. Bei Versendung des Gegenstands der Lieferung durch den Abnehmer: Durch den Nachweis über die Bezahlung des Liefergegenstands von einem Bankkonto des Abnehmers zusammen mit einer Bescheinigung des beauftragten Spediteurs, die diverse Angaben (bspw. Name und Anschrift des beauftragten Spediteurs, des liefernden Unternehmers, die Menge des gelieferten Gegenstandes sowie die handelsübliche Bezeichnung etc.) enthalten muss. Zusätzlich erforderlich ist eine Versicherung des Spediteurs, dass er den Gegenstand der Lieferung an den Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet befördern wird. 3. Bei der Beförderung im gemeinschaftlichen Versandverfahren in das übrige Gemeinschaftsgebiet durch eine Bestätigung der Abgangsstelle über die innergemeinschaftliche Lieferung, die nach Eingang des Beendigungsnachweises für das Versandverfahren erteilt wird, sofern sich daraus die Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet ergibt.

Belegnachweise Neuregelung ab 1.1.2012 (Einführung Gelangensbestätigung) Anlass: EuGH-Rechtsprechung = tatsächlich physische Waren- bewegung Ziel: einfacher und sicherer Belegnachweis Nachteil: einzig möglicher Nachweis = Gelangensbestätigung – Praxis- tauglichkeit?  Aussetzung der Neuregelung – Übergangsregelungen Neuregelung ab 01.01.2014 (Neufassung § 17a-c UStDV)

Gelangensbestätigung Innergemeinschaftliche Lieferung Belegnachweis 1. Doppel der Rechnung und und 2.1 Gelangensbestätigung oder 2.2 alternativer Nachweis Im Abholfall bei Beförderung nur Gelangensbestätigung Möglich außer bei Sonderfall KfZ: Nachweis über Zulassung

Gelangensbestätigung

Gelangensbestätigung Belegnachweis Beförderung = Unternehmer oder Abnehmer transportieren mit eigenem LKW, PKW (ohne Einschaltung Frächter, Spediteur). Versendung = Dritter wird in den Transport eingeschaltet – entweder vom Unternehmer oder vom Abnehmer (Dritter = z.B. Spediteur, Frächter,..)

Neue Formulierungsvorschrift Innergemeinschaftliche Lieferung Hinweis notwendig: „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“

Gelangensbestätigung Belegnachweis – Gelangensbestätigung In 3 Sprachen Musterformular kommt (aber nicht zwingend) Inhalt: - Name und Anschrift Abnehmer - Menge, handelsübliche Bezeichnung, FIN (!) - Ort und Monat des Erhalts - Ausstellungsdatum Bestätigung - Unterschrift Abnehmer oder Beauftragter (Arbeitnehmer, Reihengeschäft letzter Abnehmer) Elektronische Übermittlung ohne Unterschrift zulässig - Übermittlung im Verfügungsbereich des Abnehmers oder Beauftragter begonnen - Email muss archiviert werden - GoBS, GDPdU Aus mehreren Dokumenten Sammelbestätigung (aufs Quartal bezogen)

Gelangensbestätigung Belegnachweis – alternative Nachweise Versendungsbeleg - Unterschrift des Auftraggebers des Frachtführers - Unterschrift des Empfängers - CMR – Feld 24, Feld 22 muss unterschrieben sein Spediteursbescheinigung - Alt: auf beabsichtigtes Verbringen beziehen - Neu: auf erfolgte Verbringung beziehen - Auch elektronisch ohne Unterschrift, wenn aus Verfügungsbereich Spediteur (zweifelsfreie Zurechnung – Kopfabschnitt Email) Spediteursversicherung + Zahlungsnachweis (nur bei Versendungen im Auftrag des Abnehmers)  minderwertiger Nachweis - Angaben wie Spediteursbescheinigung und - Versicherung des Spediteurs, über die beabsichtigte Verbringung - „minderwertiger“ Nachweis – FinVerw kann in begründeten Zweifeln andere Beweise verlangen

Gelangensbestätigung Belegnachweis - Sonderfälle Tracking & Tracing (Kurierdienste) - Schriftliche oder elektronische Auftragserteilung - Vom Kurierdienst erstelltes Protokoll, lückenloser Nachweis Transport bis zur Ablieferung beim Empfänger (Monat und Ort des Endes der Beförderung) Postsendungen - Empfangsbescheinigung eines Postdienstleiters - Nachweis über die Bezahlung Sonderregelungen Fahrzeuglieferungen (Beförderung Abnehmer) - Zulassung auf den Erwerber – den der Erwerbsbesteuerung unterliegenden Abnehmer des Lieferers Sonderregelung verbrauchsteuerpflichtiger Waren

Gelangensbestätigung Buchnachweis Aufzeichnung UStIDNr. - Gültige UStIDNr. Des tatsächlichen Abnehmers - Finanzverw. – Nachholung UStIDNr. bis zur mündlichen Verhandlung vor FG – danach Versagung Steuerbefreiung - EuGH – formelles Erfordernis – keine Versagung Steuerbefreiung wenn materielle Voraussetzungen Steuerbefreiung gegeben und wenn Lieferer alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat und Nachweis Unternehmereigenschaft Zeitpunkt: - Bis zur USt-VA Abgabe - Korrekturen bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor FG

Das waren nur die Lieferungen, was passiert bei „sonstigen Leistungen“? Sonstige Leistungen innerhalb Europa Grundsatz der ID-Nummer Soweit der Empfänger eine ID-Nummer hat, wird davon ausgegangen, dass er Unternehmer ist und somit eine „steuerfreie“ Leistung vorliegt Überprüfung europaweit durch Vergleich der gemeldeten „Umsätze“ und „Erwerbe“ Hinweispflicht auf jeder Rechnung: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“, oder in einer der europaweit gültigen Sprachen Rechnungsstellung bis 15. des auf die Lieferung folgenden Monats

Diese Formulierungen sind alle zulässig:  Deutsch Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers Bulgarisch обратно начисляване Dänisch omvendt betalingspligt Englisch Reverse Charge Estnisch pöördmaksustamine Finnisch käännetty verovelvollisuus Französisch Autoliquidation Griechisch Αντίστροφη επιβάρυνση Holländisch Btw verlegd Italienisch inversione contabile Lettisch nodokļa apgrieztā maksā–ana Litauisch Atvirk–tinis apmokestinimas Maltesisch Inverżjoni tal-ħlas Polnisch odwrotne obciążenie Rumänisch taxare inversă Portugiesisch Autoliquidação Schwedisch Omvänd betalningsskyldighet Slowakisch prenesenie daňovej povinnosti Slowenisch Spanisch inversión del sujeto pasivo Tschechisch daň odvede zákazník Ungarisch fordított adózás

Investitionszuschuss Wagniskapital Am 15. Mai gestartet Gefördert werden mit 20% der Investitionssumme Private Investoren (natürliche Personen), die Gesellschaftsanteile an jungen, innovativen Unternehmen erwerben Vollumfängliche Beteiligungen an Chancen und Risiken Haltefrist mindestens 3 Jahre Mindestzeichnung Euro 10.000,00 Soweit Meilensteine vereinbart werden 10.000,00 Euro für jede Zeichnung Antrag pro Investor bis Euro 250.000,00 möglich Pro Unternehmen Zuschüsse bis 1 Mio. Euro möglich

Gutschriften Das Wort „Gutschrift“ darf nur noch auf allen Abrechnungen über Leistungen stehen! Ansonsten nur noch „Rechnungskorrektur“

Einfuhrumsatzsteuer Vorsteuerabzug für Einfuhrumsatzsteuer sofort bei Entstehen nicht mehr wie bisher von der Zahlung abhängig Wichtig: Richtiger Zahlungsempfänger auf dem Beleg

Abschaffung ermäßigter Steuersatz bei Kunstgegenständen Ermäßigter Steuersatz bei Lieferung von Kunstgegenständen nahezu aufgehoben Bemessungsgrundlage 30% als Margenbesteuerung falls Einkaufspreis nicht bekannt

Ermäßigter Steuersatz beim Fotografen Regelsteuersatz bei der Erstellung von Bildpositiven Ermäßigter Steuersatz bei der Übertragung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten als Hauptbestandteil der Leistung Bei der Einräumung von Veröffentlichungs- oder Vervielfältigungsrechten kommt ermäßigter Steuersatz in Betracht

Speisen und Getränke 7% oder 19% Umsatzsteuer für Speisen und Getränke 7% oder 19% Unschädliche Dienstleistungselemente, die zu 7% führen können Darbietung von Waren in Regalen und übliche Nebenleistungen (Verpacken, Beigabe von Einweggeschirr oder Besteck) Zubereitung der Speisen sowie Abgabe von Senf, Ketchup, Mayonnaise, Apfelmus oder Ähnliches Transport der Speisen und Getränke einschließlich der damit zusammenhängenden Leistungen wie Kühlen oder Wärmen Bereitstellung von Einrichtungen und Vorrichtungen, die in erster Linie dem Verkauf von Waren dienen, z.B. Verkaufstheken und -tresen sowie Ablagebretter an Kiosken, Verkaufsständen Bereitstellung von Abfalleimern an Kiosken, Verkaufsständen Erstellung von Leistungsbeschreibungen

Speisen und Getränke 7% oder 19% Schädliche Elemente, die zu 19% führen Eine der Bewirtung fördernden Infrastruktur (Räumlichkeiten, Tische, Stühle) Servieren der Speisen und Getränke, Gestellung von Bedienungs-, Koch- oder Reinigungspersonal Durchführung von Service-, Bedien- oder Spülleistungen im Rahmen einer der Bewirtung fördernden Infrastruktur Nutzungsüberlassung von Geschirr oder Besteck sowie Reinigung oder Entsorgung von Gegenständen Überlassung von Mobiliar zur Nutzung (aber nicht z.B. Stehtische) Individuelle Beratung bei Speisenauswahl

Stiftungen Änderungen für Stiftungen Verbrauchsstiftung seit 22.03.2013 möglich Mindestens 10 Jahre Keine volle Absetzbarkeit für Vermögensstock Mittelverwendungsfrist ab 01.01.2013 auf zwei Jahre ausgeweitet Stiftungen können jetzt auch Stifter sein (ab 01.01.2014) Ehegattenspenden werden bis 2 Mio. Euro zusammen- gerechnet

Zivilprozesskosten Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.

Investitionszuschuss Wagniskapital Am 15. Mai gestartet Gefördert werden mit 20% der Investitionssumme Private Investoren (natürliche Personen), die Gesellschaftsanteile an jungen, innovativen Unternehmen erwerben Vollumfängliche Beteiligungen an Chancen und Risiken Haltefrist mindestens 3 Jahre Mindestzeichnung Euro 10.000,00 Soweit Meilensteine vereinbart werden 10.000,00 Euro für jede Zeichnung Antrag pro Investor bis Euro 250.000,00 (Zuschuss) möglich Pro Unternehmen Zuschüsse bis 1 Mio. Euro möglich

Voraussetzungen an das Unternehmen Kleines, innovatives, unabhängiges Unternehmen Jünger als 10 Jahre Kapitalgesellschaft in der EU Mindestens Zweigniederlassung oder Betriebsstätte (HR eingetragen) in D Weniger als 50 Mitarbeiter Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme < 10 Mio. Euro Angehörig einer innovativen Branche Kein Unternehmen in Schwierigkeiten Keine Umwandlung bestehender Mittel, keine Rückzahlung von Verbindlichkeiten des Investors Wirtschaftlich aktiv innerhalb von 1Jahr

Voraussetzungen Investor Natürliche Person mit Hauptwohnsitz EU, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist (nahestehende Person, Angestellter, GF, Beratung, § 15 ff AktG) Alternativ eine GmbH mit Investor als einzigem Gesellschafter und Gesellschaftszweck. Eingehen und Halten von Beteiligungen Erstmalige Beteiligung (keine Aufstockung) Einsatz der Mittel innerhalb 2 Jahren Vollumfängliche Teilnahme an Chancen und Risiken Keine Vorrechte auf Gewinn bei Liquidation oder Insolvenz Keine Entschädigungszahlungen

Bei Gewerblichkeit der Beteiligung wohl Wahlrechte Steuerliche Einordnung Bei Gewerblichkeit der Beteiligung wohl Wahlrechte Erfolgsneutrale Kürzung der AK auf Beteiligung oder Erfolgswirksame Vereinnahmung als sonstiger betrieblicher Ertrag (z.R. Nutzung Verlustvortrag) Unterschiedliche Strategie HB/Stb

Streubesitzbeteiligungen Ab 10% in einer Kapitalgesellschaft gehaltene Beteiligung (Vorjahr maßgebend) = keine Streubesitzbeteiligung! Bisher steuerfrei jetzt aber steuerpflichtig Resultat aus der Rechtsprechung in Europa Für alle Ausschüttungen ab 28.02.2013 Nur für Dividendenerträge Nicht für Veräußerungsgewinne

Reisekostenreform Kernpunkt der Neuregelung ab 01.01.2014 ist Die Bestimmung einer ersten Tätigkeitsstätte und in Ermangelung einer solchen die Bestimmung hierzu. Dann ist die erste Tätigkeitsstätte die betriebliche Einrichtung an den der Arbeitnehmer typischerweise täglich tätig werden soll. Alternativ soll der Arbeitnehmer je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens ein Drittel seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit dort tätig werden. Höchstens eine erste Tätigkeitsstätte Falls mehrere Tätigkeitsstätten möglich, ist diejenige die erste Tätigkeitsstätte, die der Arbeitgeber bestimmt. Fehlt es an dieser Zuordnung, ist diejenige die erste Tätigkeitsstätte, die der Wohnung am nächsten liegt.

Zuordnung auch bei Dritten möglich, falls Dritter Nach §15 AktG verbundenes Unternehmen ist also  im Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen  mit Mehrheit beteiligte Unternehmen  abhängige und herrschende Unternehmen  Konzernunternehmen  werksseitig beteiligte Unternehmen oder  Vertragsteile eines Unternehmensvertrags sind

Andere Möglichkeiten einer Begründung der ersten Arbeitsstätte Langfristiger Wartungsvertrag Entleihung von Zeitarbeitnehmern (z.B. von vornherein einer Arbeitsstätte zugeordnet) Hier ist aber 48-Monatsgrenze zu beachten!! Zukunftsprognose entscheidend Ungewollte Unterbrechungen ändern hier nichts Beispiel: Arbeitnehmer A wird für 30 Monate ausgeliehen (Prognosezeitraum) Nach 29 Monaten Verlängerung um 30 Monate Da die Überlassungszeiträume 48 Monate nicht überschreiten, begründet Arbeitnehmer A keine erste Arbeitsstätte

Auswirkungen Ein in Schondorf wohnender Steuerberater ist dauerhaft an drei Tagen in der Woche in der Niederlassung der Kanzlei in Landsberg tätig (Entfernung von der Wohnung 25 km, täglicher Abwesenheit, 7,5 Std. an 140 Tage) und an zwei Tagen in der Woche in der Hauptstelle in München tätig (Entfernung 40km, Anwesenheit 8,5 Std an 90 Tagen). Der AN nutzt den eigenen PKW. Der AG bestimmt München als seine erste Tätigkeitsstätte. Lösung: Da der AG München als erste Tätigkeitsstätte bestimmt hat, gilt diese als solche. Werbungskosten Fahrtkosten nach Landsberg 25 km x 140 Tage x 0,30 € x 2 = 2.100,00 Verpflegungsmehraufwand 0,00 € da unter 8 Stunden Entfernungspauschale nach München 40km x 90 x 0,30 € = 1.080,00 3.180,00

Abwandlung AG verzichtet auf die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte Lösung: Erste Tätigkeitsstätte ist die nächstliegendste betriebliche Einrichtung in Landsberg. Werbungskosten Fahrtkosten nach München 40 km x 90Tage x 0,30 € x 2 = 2.160,00 Verpflegungsmehraufwand 12,00 € x 90 Tage = 1.080,00 Entfernungspauschale nach Landsberg 25km x 140 x 0,30 € = 1.050,00 4.290,00

Graphisch lässt sich die gesetzliche Neuregelung wie folgt darstellen

Graphisch lässt sich die gesetzliche Neuregelung wie folgt darstellen

Erste Tätigkeitsstätte Bus- oder LKW-Fahrer haben keine erste Tätigkeitsstätte. Lediglich wenn dauerhaft und typischerweise arbeitstäglich ein vom Arbeitgeber festgelegter Ort aufgesucht werden soll, werden die Fahrten von der Wohnung zu diesem Ort/Sammelpunkt gleich behandelt mit den Fahrten von der Wohnung zu einer Tätigkeitsstätte.

Erste Tätigkeitsstätte Kundendienstmonteure haben ebenfalls in der Regel keine erste Tätigkeitsstätte. Nur dann, wenn dauerhaft und typischerweise arbeitstäglich ein vom Arbeitgeber festgelegter Ort aufgesucht werden soll, werden die Fahrten von der Wohnung zu diesem Ort/Sammelpunkt ebenso behandelt wie die Fahrten von der Wohnung zu einer ersten Tätigkeitsstätte.

Erste Tätigkeitsstätte Weiträumiges Gebiet Soll der Arbeitnehmer seine Tätigkeit in einem weiträumigen Gebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet ebenfalls die Entfernungspauschale Anwendung. Ein weiträumiges Gebiet liegt vor, wenn die Arbeitsleistung z.B.- auf einer festgelegten Fläche ausgeübt werden soll. Zusteller, Hafenarbeiter, Forstarbeiter. Wird das Gebiet von verschiedenen Zugängen aus betreten oder befahren, ist die Entfernungspauschale aus Vereinfachungsgründen bei diesen Fahrten nur für die kürzeste Entfernung von der Wohnung zum nächstgelegenen Zugang anzuwenden.

Verpflegungsmehraufwendungen Pro Kalendertag 24 Euro An- und Abreisetag 12 Euro, wenn auswärtige Übernachtung Über 8 Stunden 12 Euro Längstens 3 Monate, fängt neu an, wenn 4 Wochen Unterbrechung

Pauschalversteuerung von Verpflegungspauschalen Soweit die steuerfreien Pauschalen um bis zu demselben Betrag überschritten werden, sind diese mit 25% pauschalierbar. Mahlzeitengestellung Soweit durch AG veranlasst Nicht höher als 60 Euro pro Mahlzeit AN kann keine Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen Versteuerung ist anteilig Sachbezugswert Frühstück 1,60 Essen 2,93 Euro (2013) 3,00 € (2014) Dieser Betrag kann mit 25% pauschal versteuert werden Soweit über 60 € Mahlzeit = Individualversteuerung Versteuerung

Soweit Verpflegungspauschalen möglich (was meist der Fall ist) Kürzung der Sachbezugswerte um 20% für Frühstück und je 40% für Mittag- und Abendessen Frühstück gemäß Ausweis auf der Rechnung Auch wenn Business- oder Servicepauschale ausgewiesen Also Merke: Rechnung immer auf Arbeitgeber ausstellen!!! Arbeitgeber muss Mahlzeitengestellung „veranlassen“

Verpflegungsmehraufwand Dreimonatsfrist Arbeitnehmer A unterbricht Tätigkeit in B wegen Krankheit ab dem 15. Dezember. Er beginnt Tätigkeit wieder am 20. Januar. Die berufliche Tätigkeit wurde mehr als vier Wochen unterbrochen. A kann somit für weitere drei Monate seiner Tätigkeit die Verpflegungspauschalen als Werbungskosten geltend machen oder steuerfrei ersetzt bekommen.

Verpflegungsmehraufwand – Beispiel 1 Der Bauarbeiter A soll ab März 2014 arbeitstäglich an der Baustelle in H für fünft Monate tätig werden. Am 01. April 2014 nimmt er dort seine Tätigkeit auf. Ab 20. Mai 2014 wird er nicht nur in H, sondern für einen Tag wöchentlich auch an der Baustelle in B tätig, da dort ein Kollege ausgefallen ist. Für die Tätigkeit an der Baustelle in H beginnt die Dreimonatsfrist am 01. April 2014 und endet am 30. Juni 2014. Eine vierwöchige Unterbrechung liegt nicht vor (immer nur eintägige Unterbrechung). Für die Tätigkeit an der Baustelle in B greift die Dreimonatsfrist hingegen nicht, da A dort lediglich einen Tag wöchentlich tätig wird.

Verpflegungsmehraufwand – Beispiel 2 Der Arbeitnehmer A ist auf einer dreitägigen Auswärtstätigkeit. Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer in einem Hotel zwei Übernachtungen jeweils mit Frühstück sowie am Zwischentag ein Mittag- und ein Abendessen gebucht und bezahlt. Der Arbeitnehmer A erhält vom Arbeitgeber keine weiteren Reisekostenerstattungen. Der Arbeitgeber hat keinen geldwerden Vorteil für die Mahlzeiten zu versteuern. Der Arbeitnehmer kann für die Auswärtstätigkeit folgende Verpflegungspauschalen als Werbungskosten geltend machen: Anreisetag: 12,00 Euro Zwischentag: 24,00 Euro Kürzung: Frühstück -4,80 Euro Mittagessen -9,60 Euro Abendessen -9,60 Euro verbleiben für den Zwischentag 0,00 Euro Abreisetag: 12,00 Euro verbleiben für den Abreisetag 7,20 Euro Insgesamt abziehbar 19,20 Euro

Verpflegungsmehraufwand – Beispiel 3 Der Arbeitnehmer A ist auf einer dreitägigen Auswärtstätigkeit. Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer in einem Hotel zwei Übernachtungen jeweils mit Frühstück sowie am Zwischentag ein Mittag- und ein Abendessen gebucht und bezahlt. Zusätzlich zu diesen Leistungen möchte der Arbeitgeber auch noch eine steuerfreie Reisekostenerstattung zahlen. Für die vom Arbeitgeber veranlassten und bezahlten Mahlzeiten soll jeweils ein Betrag in Höhe des geltenden Sachbezugswertes (2014: Frühstück 1,63 Euro und Mittag-/Abendessen 3,00 Euro) einbehalten werden. Anreisetag: 12,00 Euro Zwischentag: 24,00 Euro Kürzung: Frühstück -4,80 Euro Mittagessen -9,60 Euro Abendessen -9,60 Euro verbleiben für den Zwischentag 0,00 Euro Abreisetag: 12,00 Euro verbleiben für den Abreisetag 7,20 Euro Insgesamt steuerfrei auszahlbar 19,20 Euro

Verpflegungsmehraufwand – Beispiel 3 Zahlt der Arbeitgeber angesichts der Mahlzeitengestellung nur eine (z.B. um die amtlichen Sachbezugswerte für zwei Frühstücke je 1,63 Euro, ein Mittagessen je 3,00 Euro und ein Abendessen je 3,00 Euro zusammen also um 9,26 Euro) gekürzte steuerfrei Reisekostenerstattung von 9,94 Euro an seinen Arbeitnehmer, kann der Arbeitnehmer die Differenz von 9,26 Euro als Werbungskosten geltend machen. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer einen arbeitsrechtlichen Anspruch (nur) auf eine gekürzte Reisekostenerstattung. Zuzahlungen des Arbeitnehmers werden gekürzt vom Abzug, nicht aber direkte Kürzung des Arbeitsgebers. Anreisetag: 12,00 Euro Zwischentag: 24,00 Euro Kürzung: Frühstück -4,80 Euro Mittagessen -9,60 Euro Abendessen -9,60 Euro verbleiben für den Zwischentag 0,00 Euro Abreisetag: 12,00 Euro verbleiben für den Abreisetag 7,20 Euro Insgesamt Verpflegungspauschalen 19,20 Euro Abzüglich steuerfreie Reisekostenerstattung -9,94 Euro Verbleiben als Werbungskosten 9,26 Euro

Verpflegungsmehraufwand – Beispiel 3 Nimmt der Arbeitgeber den Einbehalt in Höhe der Sachbezugswerte z.B. von einen Betrag in Höhe der ungekürzten Verpflegungspauschale (48,00 Euro) vor und zahlt nur eine gekürzte Reisekostenerstattung von 38,74 Euro (48 Euro – 9,26 Euro) an den Arbeitnehmer, können ebenfalls höchstens 19,20 Euro steuerfrei erstattet werden. Der darüber hinausgehende vom Arbeitgeber ausgezahlte Betrag von 19,54 Euro (=38,74 Euro – 19,20 Euro) ist pauschal (nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG höchstens bis zu 48,00 Euro) oder individuell zu besteuern. Zahlt der Arbeitgeber eine ungekürzte steuerfrei Reisekostenerstattung von 19,20 Euro, zieht hiervon aber im Wege der Verrechnung ein Entgelt für die gestellten Mahlzeiten in Höhe der amtlichen Sachbezugswerte ab, ist die Kürzung der Verpflegungspauschalen um die verrechneten Entgelte zu kürzen, im Gegenzug aber die ungekürzte steuerfreie Reisekostenerstattung von 19,20 Euro abzuziehen. Zwar erhält der Arbeitnehmer nur 9,94 Euro ausgezahlt, dies ist aber wirtschaftlich die Differenz aus 19,20 Euro steuerfreie Reisekostenerstattung -9,26 Euro Entgelt für die gestellten Mahlzeiten. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf eine ungekürzte steuerfreie Reisekostenerstattung, die der Arbeitgeber aber im Rahmen der Erfüllung dieses Erstattungsanspruchs mit seinem Anspruch auf das für die Mahlzeiten vereinbarte Entgelt aufrechnet. Die arbeitgeberinterne Verrechnung ändert nicht den wirtschaftlichen Charakter oder die Anspruchsgrundlage der Reisekostenerstattung.

Verpflegungsmehraufwand – Beispiel 3 Anreisetag: 12,00 Euro Zwischentag: 24,00 Euro Kürzung: Frühstück -3,17 Euro (4,80 – 1,63 Euro) Mittagessen -6,60 Euro (9,60 – 3,00 Euro) Abendessen -9,60 Euro (9,60 – 3,00 Euro) verbleiben für den Zwischentag 7,63 Euro Abreisetag: 12,00 Euro verbleiben für den Abreisetag 8,83 Euro Insgesamt Verpflegungspauschalen 28,46 Euro Abzüglich steuerfreie Reisekostenerstattung -19,20 Euro Verbleiben als Werbungskosten 9,26 Euro Zahlt der Arbeitgeber eine ungekürzte Reisekostenerstattung von 48 Euro und zieht hiervon das für die Mahlzeiten vereinbarte Entgelt in Höhe der Sachbezugswerte im Wege der Verrechnung ab (48,00 Euro – 9,26 Euro = 38,74 Euro), ändert dies nichts an der Berechnung der dem Arbeitnehmer steuerlich zustehenden Verpflegungspauschalen. In diesem Fall können ebenfalls 28,46 Euro steuerfrei erstattet werden. Der darüber hinausgehende, dem Arbeitnehmer arbeitsrechtlich zustehende Erstattungsbetrag von 19,584 Euro (=48,00 Euro – 28,46 Euro) ist pauschal (nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG höchstens bis zu 48,00 Euro) oder individuell zu besteuern.

Verpflegungsmehraufwand – Beispiel 4 Der Arbeitnehmer A ist auf einer dreitägigen Auswärtstätigkeit. Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer in einem Hotel zwei Übernachtungen jeweils mit Frühstück sowie am Zwischentag ein Mittag- und ein Abendessen gebucht und bezahlt. Der Arbeitnehmer A zahlt für das Mittag- und Abendessen je 10 Euro. Anreisetag: 12,00 Euro Zwischentag: 24,00 Euro Kürzung: Frühstück -4,80 Euro Mittagessen -0,00 Euro (9,60 – 10,00 Euro) Abendessen -0,00 Euro (9,60 – 10,00 Euro) verbleiben für den Zwischentag 19,20 Euro Abreisetag: 12,00 Euro verbleiben für den Abreisetag 7,20 Euro Insgesamt Verpflegungspauschalen 38,40 Euro

Verpflegungsmehraufwand – Beispiel 5 Der Arbeitnehmer A nimmt an einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung teil. Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer A auf dieser Fortbildungsveranstaltung ein Mittagessen gebucht und bezahlt. Der Arbeitgeber besteuert das Mittagessen nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a EStG pauschal, da er keine Aufzeichnungen über die Abwesenheit des Arbeitnehmers führt. Der Arbeitnehmer A erhält vom Arbeitgeber keine weiteren Reisekostenerstattungen. Der Arbeitnehmer A kann anhand seiner Bahntickets gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass er für die Fortbildung insgesamt zehn Stunden von seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte abwesend war. Er kann für die Fortbildung folgende Verpflegungspauschalen als Werbungskosten abziehen: eintägige Auswärtstätigkeit: 12,00 Euro Kürzung: 1x Mittagessen -9,60 Euro Verbleiben als Verpflegungspauschale: 2,40 Euro

Verpflegungsmehraufwand – Beispiel 6 Der Arbeitnehmer A ist auf einer dreitägigen Auswärtstätigkeit. Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer in einem Hotel zwei Übernachtungen jeweils mit Frühstück sowie am Zwischentag ein Mittag- und ein Abendessen gebucht und bezahlt. Der Arbeitnehmer A erhält von seinem Arbeitgeber zusätzlich zu den zur Verfügung gestellten Mahlzeiten noch eine steuerfreie Reisekostenerstattung für Verpflegungsmehraufwendungen i.H.v. 19,20 Euro. Der Arbeitgeber muss keinen geldwerten Vorteil für die Mahlzeiten versteuern. Der Arbeitnehmer A kann für die Auswärtstätigkeit keine Verpflegungspauschalen als Werbungskosten geltend machen: Anreisetag: 12,00 Euro Zwischentag: 24,00 Euro Kürzung: Frühstück -4,80 Euro Mittagessen -9,60 Euro Abendessen -9,60 Euro verbleiben für den Zwischentag 0,00 Euro Abreisetag: 12,00 Euro verbleiben für den Abreisetag 7,20 Euro Insgesamt Verpflegungspauschalen 19,20 Euro abzüglich steuerfreie Reisekostenerstattung -19,20 Euro verbleiben als Werbungskosten 0,00 Euro

Doppelte Haushaltsführung Unterkunftskosten ab 2014 nur noch bis Höchstbetrag 1.000,00 € monatlich Eigener Hausstand am Wohnort (vor allem für Alleinstehende), vorausgesetzt wird: Innehaben einer Wohnung Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung Mindestens 10% der regelmäßigen laufenden Kosten der Haushaltsführung (Miete, Mietnebenkosten, Kosten für Lebens- mittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs)

Privatnutzung PKW Nach wie vor 1% des Bruttolistenneupreises oder Fahrtenbuch Aber evtl. nutzt Vereinbarung, dass ein Verbot der Nutzung ausspricht Leitsatz Steht nicht fest, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat, kann auch der Beweis des ersten Anscheins diese fehlende Feststellung nicht ersetzen. Über die Frage, ob und falls ja, welches betriebliche Fahrzeug dem Arbeitnehmer ausdrücklich oder zumindest konkludent auch zur privaten Nutzung überlassen wurde, muss gegebenenfalls das Finanzgericht unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls entscheiden.

Sonstiges aus der Rechtsprechung Nachträgliche Schuldzinsen Abzug bei Veräußerung von Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist Verkaufspreis deckt nicht die Schulden Abzug der Zinsen als nachlaufende Kosten Nicht grundsätzlich anerkannt, daher evtl. Klage nötig Gleiches gilt für  nachträgliche Kosten aus dem Verkauf wesentlicher Beteiligungen aus Kapitalgesellschaften!

Steueroptimierte Verrechnung von Altverlusten Altverluste aus Spekulationsgeschäften bis 2008 Verrechenbar nur noch bis 2013 Aber Vorsicht: Verrechenbarkeit wäre z.B. die Generierung von Gewinnen aus Aktienverkäufen Soweit aber ein Depot bei der Bank geführt wird, wird ein weiterer vorhandener Verlust mit diesem Gewinn verrechnet (Verlusttopf) Rat deshalb:  Aktiengewinn über eine weitere Bankverbindung realisieren!

Zukunftssicherung und 44,00 € Grenze Ab Januar sind Beiträge zur betrieblichen Kranken- oder Pflegezusatzversicherung nicht mehr unter der Freigrenze von 44,00 € zu subsumieren.

Last but not least Was kann ich meinem Mitarbeiter Gutes tun? z.B.: Gutscheine bis 44,00 Euro Kommunikationsmittel komplett steuer- und sozialversicherungsfrei Betriebsveranstaltung bis 110,00 Euro PKW Gestellung Kindergartenzuschuss Gesundheitsfördernde Maßnahmen 500,00 Euro

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit HÄCKL UND PARTNER GMBH STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Hintere Salzgasse 8 · 86899 Landsberg am Lech Tel: +49 8191-9170-0 · Fax: +49 8191-21877 Nördliche Auffahrtsallee 44 80638 München Tel: +49 89 15923665-0 Fax: +49 89 15923665-99 www.haecklundpartner.de