lich-Willkommen im Hause der UKV 1
"Pflegerisiko für Angehörige„ Verein Saarländischer Versicherungs-Fachwirte e.V. in Zusammenarbeit mit der Abteilung Training & Coaching der CONSAL Vertrieb Landesdirektionen GmbH "Pflegerisiko für Angehörige„ Referent: Rechtsanwalt Martin Karpinski Fachanwalt für Sozial- und Medienrecht
„moderne“ WG 3
Die häufigsten Irrtümer 2,5 Mio sind es schon! Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht doch aus! Die gesetzliche Pflegeversicherung ist sicher! Die Pflegekosten können Patienten aus Ihrem Einkommen bezahlen! Ich werde kein Pflegefall! Wenn ich ein Pflegefall werde; dann nur kurz! Ø 52,6 Monate mehr als vier Jahre! Ich werde von meiner Familie versorgt! steigende Mobilität „Kinder“ sind selbst schon Senioren
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Kinder haften für Ihre Eltern
Kanzlei für Pflegebedürftige Rechtsanwalt Markus Karpinski Fachanwalt für Sozial- und Medizinrecht Hinterm Hagen 12 B 59348 Lüdinghausen Fon 02591 208858 © 2009 Markus Karpinski Der gesamte Inhalt dieser Schrift ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.
Pflegebedürftigkeit Armutsfalle und Kinderschreck Unterhaltsanspruch Schenkungsrückforderung Nießbrauchs- oder Wohnrecht 10
Das Risiko 70-jähriges Ehepaar € 1.700 Gesamtrente Familienheim 1972 mit drei Kindern bezogen hat Wert € 100.000 Mann erleidet Schlaganfall/Oberschenkelhalsbruch etc. Heimaufnahme notwendig bei Pflegestufe 2 Heim kostet € 3.300
Folgen für das Ehepaar Heimplatz ohne Sozialamt nicht finanzierbar Ehefrau wird auf den Sozialhilfesatz gesetzt = € 351 + Kaltmiete + Heizkosten Zwangsveräußerung des Hauses bei Wohnfläche >90 m² bzw. Grundstück >500m² Verlust PKW, falls ÖPNV ausreichend Kinder erben nichts Schonvermögen Ehe € 3.214 / Single € 2.600 Bestattung nicht finanzierbar
Folgen für die Kinder Kinder sind unterhaltspflichtig mit Einkommen und Vermögen Sozialamt kann nur Kind heranziehen Schwiegerkinder sind nicht unterhaltspflichtig Sozialamt kann nicht auf Enkel zugreifen
Unterhalt nach Einkommen Mindestselbstbehalt beträgt € 1.400 des Nettoeinkommens Die Hälfte des Betrages, der € 1.400 übersteigt, zählt auch noch zum Selbstbehalt (individueller Selbstbehalt) Beispiel Sohn alleinstehend
Unterhalt nach Einkommen Beispiel Sohn Mann Lebensstandard Jedes Kind soll nur das an Elternunterhalt zahlen, was es nicht zur Wahrung des Lebensstandards und für eine zusätzliche Altersorsorge benötigt Zusätzliche Altersvorsorge abzugsfähig bis 5% des Bruttoeinkommens Altersvorsorge bei Selbständigen in entsprechender Höhe (ca. 25%)
Unterhalt nach Einkommen Beispiel Sohn Heirat Das Schwiegerkind hat vorrangigen Anspruch auf die Hälfte des gemeinsamen Nettoeinkommens (Halbteilungsgrundsatz)
Unterhalt nach Einkommen Beispiel verheiratete Tochter ohne Einkommen Das Kind ist nur mit dem eigenen Einkommen unterhaltspflichtig Der allgemeine Unterhaltsanspruch des Kindes gegen das Schwiegerkind ist ein Sachleistungsanspruch Auf Sachleistungsansprüche kann das Sozialamt nicht zugreifen, nur auf Geldansprüche
Unterhalt nach Einkommen Beispiel einkommenslose Tochter mit tollem Schwiegersohn Der Taschengeldanspruch ist ein Geldanspruch Der Taschengeldanspruch beträgt 5-7% des Nettoeinkommens Zugriff auf die Hälfte außergewöhnlich hoher Taschengeldansprüche möglich
Unterhalt nach Einkommen Beispiel verheiratete Tochter mit Nettoeinkommen unterhalb des Mindestselbstbehalts Unterhaltsverpflichtet selbst bei geringem Einkommen, falls Lebensunterhalt durch Schwiegerkind gedeckt Unter Berücksichtigung einer Haushaltsersparnis beträgt der Selbstbehalt eines Ehepaares derzeit € 2.450 Die Hälfte des anteiligen Überschusses des Kindes stellt dessen Leistungsfähigkeit dar Der Anteil des Kindes ergibt sich aus dem Verhältnis des Einkommens des Kindes zum Gesamteinkommen der Ehegatten
Unterhalt nach Vermögen Das selbstgenutzte Wohneigentum ist Schonvermögen Geschützt sind Eigentumswohnung, Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus Der selbstgenutzte Pkw ist Schonvermögen
Unterhalt nach Vermögen Für weiteres Schonvermögen gibt es keinen festen gesetzlichen Betrag Sehr verbreitet ist ein weiterer Schonbetrag von € 26.000 Gerichte belassen das Vermögen, welches das Kind benötigt, um seinen Lebensstandard vom Eintritt der Rente bis zum statistischen Tod halten zu können
Schenkungsrückforderung Verarmt der Schenker z.B. durch Heimaufenthalt in zehn Jahren seit Schenkung, so kann das Sozialamt den Wert der Schenkung zum Zeitpunkt der Schenkung zurückfordern Gefordert wird nicht der gesamte, sondern der monatliche offene Heimbetrag Die Aufnahme eines Kredites ist zumutbar Aufgeschobene Rückzahlungsverpflichtung bei mangelnder Kreditwürdigkeit Das Vorstehende gilt auch für Grundstücke
Nießbrauch an einem Grundstück Der Nießbraucher darf fast alles, was er als Eigentümer auch durfte Er darf insbesondere vermieten und verpachten an wen er will Der Nießbraucher darf nicht veräußern, belasten und wesentlich umgestalten Der Nießbraucher hat den Miet- oder Pachtzins für seine Pflege einzusetzen
Wohnrecht an einem Grundstück Beispiel Wohnrecht leerstehender Wohnung Der Eigenümer hat den Wohnberechtigten keinen Wertersatz für eine leerstehende Wohnung zu leisten Hieran ändert sich nichts, wenn der Wohnberechtigte im Pflegeheim ist und Leistungen vom Sozialamt bezieht
Wohnrecht an einem Grundstück Beispiel Wohnrecht mit erlaubter Untervermietung Bei Erlaubnis der Untervermietung mündlich oder schriftlich wird das Wohnrecht wirksam abgeändert Der Mietzins steht dem Wohnberechtigten zu Hieran ändert sich nichts, falls der Wohnberechtigte in ein Pflegeheim umzieht
Fragen? Fragen! Beratung Eine Beratung zum Elternunterhalt ist in der Regel durch die Rechtschutzversicherung gedeckt Die Beratung erfolgt gerne auch telefonisch Fragen? Fragen!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kommen Sie gesund nach Hause …