Fürstenfeldbruck 16.02.08 Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren Versicherung für Körperschäden Gliederung Grundlagen Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren Versicherung für Körperschäden Leistungen Zahlen und Fakten Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
Versicherter Personenkreis (§ 2 Abs.1 Nr.12 SGB VII) 1. Grundlagen Versicherter Personenkreis (§ 2 Abs.1 Nr.12 SGB VII) Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungs-veranstaltungen dieser Unternehmen teilnehmen. Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
Arbeitsunfall (§ 8 SGB VII) 1. Grundlagen Arbeitsunfall (§ 8 SGB VII) zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. versicherte Tätigkeiten sind auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammen-hängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit. Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
2. Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
Unterscheidung nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
Abwehrender Brandschutz Technische Hilfeleistung bei Unglücksfällen 2.1 Pflichtaufgaben Abwehrender Brandschutz Technische Hilfeleistung bei Unglücksfällen Katastrophenhilfe Durchführung von Ausbildung Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
Kein öffentliches, sondern privates (wirtschaftliches) Interesse 2.2 Freiwillige Aufgaben Kein öffentliches, sondern privates (wirtschaftliches) Interesse Keine Gefahr für Leben oder Gesundheit Keine Erweiterung oder Vertiefung einer Schadenslage Beispiele: Brandwachen, Beseitigung von Wespennestern, Öffnen von Türen, ... Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
2.3 Tätigkeiten des Feuerwehrvereins Der Feuerwehrverein besteht aus: Aktiven Mitgliedern (12. bis 60. Lebensjahr) Passiven Mitgliedern Fördernden Mitgliedern Ehrenmitgliedern Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
Teilnahme an Feuerwehrfesten (Fahnenweihe) Beispiele Teilnahme an Feuerwehrfesten (Fahnenweihe) Wettkämpfe inklusive Training (Fußball, ...) Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
Versicherung für Körperschäden (Eigenschäden) 3.1 Wer ist versichert ? Alle Feuerwehrdienstleistenden zwischen dem vollendeten 12. und 60. Lebensjahr Personen, die der Feuerwehr helfen oder herangezogen werden Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
3.2 Was ist versichert ? Unfälle bei Erfüllung von Pflicht- und freiwilligen Aufgaben der Feuerwehren, Unfälle beim Sport (Dienstsport), sofern es sich nicht um Wettkämpfe handelt, Unfälle bei sonstigen Veranstaltungen, sofern die Tätigkeit vom Kommandanten angeordnet wurde und im Rahmen der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr erfolgte. Grundsätzlich nicht versichert ist die Betätigung im Feuerwehrverein oder für diesen ! Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
3.3 Wo beginnt der Versicherungsschutz ? Mit Durchschreiten der Außenhaustüre Im Alarmierungsfall bereits in der Wohnung Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
3.4 Fragliche Zusammenhänge Wegeunfall Alkohol Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
Regelleistungen (SGB VII) Mehrleistungen (Satzung des Bayer. GUVV) Wichtig dabei ist: die Leistungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei, der Bay. GUVV zahlt kein Schmerzensgeld, Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
4. Leistungen der Bay. GUVV arbeitet nicht gewinnorientiert; die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen (Städte, Gemeinden,...). Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
ärztliche und zahnärztliche Behandlung 4.1 Regelleistungen 4.1.1 Heilbehandlung und Pflege Erstversorgung ärztliche und zahnärztliche Behandlung Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln häusliche Krankenpflege Behandlung in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 4.1 Regelleistungen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Pflege: Pflegegeld, Pflegekraft, Heimpflege Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
4.1.2 Teilhabe am Arbeitsleben 4.1 Regelleistungen 4.1.2 Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und zur Förderung der Arbeitsaufnahme, Berufsvorbereitung und Grundausbildung berufliche Anpassung und Weiterbildung Übernahme von Lehrgangskosten usw. Überbrückungsgeld. Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
4.1.3 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen 4.1 Regelleistungen 4.1.3 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen Kraftfahrzeughilfe, Wohnungshilfe Haushaltshilfe, Reisekosten, ärztlich verordneter Rehabilitationssport. Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
Übergangsgeld (während Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben), 4.1 Regelleistungen 4.1.4 Geldleistungen Verletztengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (nach Ende der Entgeltfortzahlung), Übergangsgeld (während Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben), Rente (MdE 20 v.H. über 26.Woche) Sterbegeld, Hinterbliebenenrenten und –beihilfen Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
4.1 Regelleistungen Abfindung von Renten Aufwendungsersatz von Sachschäden an privaten Gegenständen, die im Einsatz benutzt und beschädigt wurden Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
werden für jeden Tag der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit bezahlt, 4.2 Mehrleistungen 4.2.1 Mehrleistungen während der Heilbehandlung Abdeckung des Unterschiedsbetrags zwischen Verletztengeld und dem Verdienstausfall (netto), werden für jeden Tag der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit bezahlt, in der Regel entstehen dadurch keine Einkommenseinbußen, Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
derzeitige Höhe 19,80 EUR/Tag der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit. Mehrleistungen derzeitige Höhe 19,80 EUR/Tag der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit. Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
4.2.2 Mehrleistungen zur Rente werden für die Dauer der Rente bezahlt, gestaffelt nach der jeweiligen MdE (100 % = 594,00 EUR; 20 % = 118,80 EUR) einmalige Entschädigung zur Rente in Höhe von 30.000 EUR, wenn MdE mindestens 80 % beträgt und wegen des Arbeitsunfalls eine Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
4.2.3 Mehrleistungen im Todesfall einmalige Entschädigung an die Hinterbliebenen in Höhe von 15.000 EUR Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
Sprunggelenksbruch eines Feuerwehrmannes Beispiele Sprunggelenksbruch eines Feuerwehrmannes Folgende Leistungen stehen zu: neben der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers Mehrleistungen in Höhe von 19,80 EUR/Tag nach erfolgter Entgeltfortzahlung Verletztengeld und ML in Höhe von 86,47 EUR/Tag monatl. Gesamtleistung von 2.594,10 EUR Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
ab Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit stehen ferner zu: Beispiele ab Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit stehen ferner zu: Verletztenrente und ML zur Rente in Höhe von monatl. 844,87 EUR Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
Tödlicher Unfall eines Feuerwehrmannes Beispiele Tödlicher Unfall eines Feuerwehrmannes Folgende Leistungen stehen der Witwe zu: einmalige ML 15.000 EUR Sterbegeld 4.260 EUR Witwenrente im Sterbevierteljahr 2.500 EUR danach Witwenrente und ML 1.854 EUR Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
Folgende Leistungen stehen der Waise zu: Waisenrente und ML 927 EUR Beispiele Folgende Leistungen stehen der Waise zu: Waisenrente und ML 927 EUR Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
5. Zahlen und Fakten Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
5.1 Gemeldete Unfälle 2006 Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
5.2 Ausgaben 2006 Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
5.3 Renten Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer
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