Versicherung / Restrisiko Sascha Hörcher und Sebastian Mederer 30.10.2006 Sascha Hörcher, Sebastian Mederer
Inhalt Definition Restrisiko Definition Versicherung Versicherung Prinzipien Versicherung im Kontext des Risikomanagements 30.10.2006 Sascha Hörcher, Sebastian Mederer
Definition Restrisiko „Als Restrisiko wird die Gefährdung bezeichnet die einer Tätigkeit, einer Methode, einem Verfahren, einem technischen Prozess nach dem Stand der Wissenschaft, nach allen möglichen Vorkehrungen noch anhaftet“ Als Restrisiko wird die Gefährdung bezeichnet, die einer Tätigkeit, einer Methode, einem (technischen) Prozess nach dem Stand der Wissenschaft selbst bei Anwendung aller Sicherheitsvorkehrungen noch anhaftet (wissenschaftlich denkbare Vorkehrungen). 30.10.2006 Sascha Hörcher, Sebastian Mederer
Restrisiko Restrisiko besteht in: Unvorhersehbaren Störfällen Kombination von unglücklichen Umständen Menschliches Versagen Restrisiko wird bei der Risikobetrachtung herangezogen und gegen die möglichen Schäden und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit abgewogen Wann gibt es Restrisiken? Das Restrisiko besteht in unvorhersehbaren Störfällen, Kombination von unglücklichen Umständen, die zu Störfällen führen, und im menschlichen Fehlverhalten. 30.10.2006 Sascha Hörcher, Sebastian Mederer
Definition Versicherung „Versicherung ist die nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip arbeitende wirtschaftliche Absicherung von Risiken gegen Beitragszahlung“ „Mit Versicherung wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.“ 30.10.2006 Sascha Hörcher, Sebastian Mederer
Definition Versicherung Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme = Versicherung Einzahlen von Geldbeträgen um im Schadensfall, Schadensausgleich zu erhalten. Der Umfang der möglichen Schäden wird statistisch mit versicherungsmathematischen Methoden bestimmt Anhand der Statistik wird der Mitgliedsbeitrag berechnet „Mit Versicherung wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.“ 30.10.2006 Sascha Hörcher, Sebastian Mederer
Versicherung Prinzipien Assoziationsprinzip: Gegenseitigkeitsversicherung (Ohne Absicht auf Gewinn) Spekulationsprinzip: Erwerbsversicherung (Versicherungsgesellschaft die Gewinne erwirtschaften möchte) Deckungsprinzipien: Kapitaldeckungsverfahren => in der privaten Versicherungswirtschaft Umlageverfahren => meistens in der gesetzlichen Versicherung „Mit Versicherung wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.“ 30.10.2006 Sascha Hörcher, Sebastian Mederer
Versicherung im Kontext des Risikomanagements Bevor ein Risiko richtig versichert werden kann, muss es erkannt, bewertet und der Umgang mit dem Risiko festgelegt werden. Risk-Management ist der gesamtheitliche Umgang mit Risiken Eine Versicherung ist ein Werkzeug um Risiken zu mindern Ein weiterer Ansatz wäre Risiken zu vermeiden „Mit Versicherung wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.“ 30.10.2006 Sascha Hörcher, Sebastian Mederer