Fachtag am 4. Juni 2013 Karlshöher Kirche, Ostsaal

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 Präsentation transkript:

Fachtag am 4. Juni 2013 Karlshöher Kirche, Ostsaal Prof. Dr. Rüdiger Wulf Institut für Kriminologie „Schwierige“ Schüler Früherkennung krimineller Gefährdung Zusammenleben in der Schule Bedrohungsmanagement Jugendarrest und Jugendstrafe Fachtag am 4. Juni 2013 Karlshöher Kirche, Ostsaal

Gliederung/Ablauf 09:00-09:30 Vorstellungsrunde/Vorbemerkungen Uhrzeit Thema 09:00-09:30 Vorstellungsrunde/Vorbemerkungen 09.30-10.30 Früherkennung krimineller Gefährdung 10.30-10:50 Kaffeepause 10:50-12:00 Programme zum Zusammenleben in der Schule 12:00-13:30 Mittagspause/Führung durch die Einrichtung 13:30-14:30 Bedrohungsmanagement in der Schule 14.30-14:50 14:50-16:00 Jugendarrest/Jugendstrafe 16:00-16:15 Abschlussbesprechung

Vorstellungsrunde Name Herkunftsort Tätigkeit Assoziation „Schwierige Schüler“ Problemanzeige aus der Praxis Erwartungen an den Workshop

hat schlechte Manieren und verachtet die Autorität. „Die Jugend von heute liebt den Luxus, hat schlechte Manieren und verachtet die Autorität. Sie widersprechen ihren Eltern, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer.“ Sokrates

„Ich wollte es gäbe kein Alter zwischen 10 und 23, oder die jungen Leute verschliefen die ganze Zeit, denn dazwischen ist nichts, als den Dirnen Kinder schaffen, die Alten ärgern, stehlen und balgen.“ William Shakespeare (1564-1616): Ein Wintermärchen, 3. Akt 2. Szene/Ein Hirte

Jugend heute Interesse an Politik steigt wieder an. Mehr soziales Engagement und Verständnis für Ältere Globalisierung zumeist positiv bewertet Optimismus nimmt zu Bildung als Erfolgsfaktor für die Zukunft Alle sind im Internet Klimawandel als großes Problem Religion weiterhin im Abseits Werte: Pragmatisch, aber nicht angepasst „Nicht ohne meine Familie“

Früherkennung krimineller Gefährdung Thema 1 Früherkennung krimineller Gefährdung

Syndrome zur Früherkennung Quelle: Tübinger Jungtäter-Vergleichsuntersuchung (TJVU, 1965-1995): Experimentalgruppe: 200 männliche Gefangene zwischen 20 und 30 Jahre in der JVA Rottenburg Kontrollgruppe: 200 Männer in Freiheit in den Landgerichtsbezirken Tübingen/Hechingen/Rottweil/Stuttgart (nicht: nicht vorbestraft) Syndrom familiärer Belastungen: Verhältnisbezogen Schulsyndrom: Verhaltensbezogen Leistungssyndrom: Verhaltensbezogen Freizeitsyndrom: Verhaltensbezogen Kontaktsyndrom: Verhaltensbezogen 26 94

Schulsyndrom/Sozio-scolares Syndrom: Hartnäckiges Schwänzen + Verhaltenssyndrom I Schulsyndrom/Sozio-scolares Syndrom: Hartnäckiges Schwänzen + Fälschungen + Herumstreunen + Deliktische Handlungen im Kindesalter. (TJVU: 15 % H, 0 % V) 28 96

Rascher Arbeitsplatzwechsel + Unregelmäßige Berufstätigkeit + Verhaltenssyndrom II Leistungssyndrom: Rascher Arbeitsplatzwechsel + Unregelmäßige Berufstätigkeit + Schlechtes/Wechselndes Arbeitsverhalten (TJVU: 43 % H, 0,5 % V) 29 97

Vorherrschen loser Kontakte, insbesondere Milieukontakte + Verhaltenssyndrom IV Kontaktsyndrom: Vorherrschen loser Kontakte, insbesondere Milieukontakte + Frühes Alter bei erstem GV + Häufige Wechsel der Sexualpartner. (TJVU: 60 % H, 1,5 % V) 31 99

Verhaltenssyndrom III Freizeitsyndrom: Ständige Ausweitung der Freizeit zulasten des Leistungsbereichs + Überwiegend Freizeitgestaltung mit völlig offenen Abläufen. (TJVU: 75 % H, 0,5 % V) 30 98

Syndrom familiärer Belastung: Verhältnissyndrom Syndrom familiärer Belastung: Lange Unterkunft in unzureichender Wohnung + Längere Zeit selbstverschuldet von Sozialhilfe lebend + Auffälligkeit einer Erziehungsperson + Keine ausreichende Kontrolle des Pb. (TJVU: 20 % H, 1 % V) 27 95

Dissoziale Persönlichkeitsstörung I ICD-10: Die ICD-10-Kriterien beschreiben neben sozialer Abweichung charakterologische Besonderheiten, insbesondere Egozentrik, mangelndes Einfühlungsvermögen und defizitäre Gewissensbildung. Kriminelle Handlungen sind also nicht zwingend erforderlich. Mindestens drei der in der ICD-10 genannten Merkmale müssen erfüllt sein. Hierzu gehören: Mangelnde Empathie und Gefühlskälte gegenüber anderen Missachtung sozialer Normen Beziehungsschwäche und Bindungsstörung Geringe Frustrationstoleranz und impulsiv-aggressives Verhalten Mangelndes Schulderleben und Unfähigkeit zu sozialem Lernen Vordergründige Erklärung für das eigene Verhalten und unberechtigte Beschuldigung anderer Anhaltende Reizbarkeit 27 95

Dissoziale Persönlichkeitsstörung I ICD-10: Die ICD-10-Kriterien beschreiben neben sozialer Abweichung charakterologische Besonderheiten, insbesondere Egozentrik, mangelndes Einfühlungsvermögen und defizitäre Gewissensbildung. Kriminelle Handlungen sind also nicht zwingend erforderlich. Mindestens drei der in der ICD-10 genannten Merkmale müssen erfüllt sein. Hierzu gehören: Mangelnde Empathie und Gefühlskälte gegenüber anderen Missachtung sozialer Normen Beziehungsschwäche und Bindungsstörung Geringe Frustrationstoleranz und impulsiv-aggressives Verhalten Mangelndes Schulderleben und Unfähigkeit zu sozialem Lernen Vordergründige Erklärung für das eigene Verhalten und unberechtigte Beschuldigung anderer Anhaltende Reizbarkeit 27 95

Dissoziale Persönlichkeitsstörung II DMS-IV: Es besteht ein tiefgreifendes Muster von Missachtung und Verletzung der Rechte anderer, das seit dem 15. Lebensjahr auftritt. Mindestens drei der folgenden Kriterien müssen erfüllt sein: Versagen, sich in Bezug auf gesetzmäßiges Verhalten gesellschaftlichen Normen anzupassen, was sich in wiederholtem Begehen von Handlungen äußert, die einen Grund für eine Festnahme darstellen Falschheit, die sich in wiederholtem Lügen, dem Gebrauch von Decknamen oder dem Betrügen anderer zum persönlichen Vorteil oder Vergnügen äußert Impulsivität oder Versagen, vorausschauend zu planen Reizbarkeit und Aggressivität, die sich in wiederholten Schlägereien oder Überfällen äußert Rücksichtslose Missachtung der eigenen Sicherheit bzw. der Sicherheit anderer Durchgängige Verantwortungslosigkeit, die sich im wiederholten Versagen zeigt, eine dauerhafte Tätigkeit auszuüben oder finanziellen Verpflichtungen nachzukommen Fehlende Reue, die sich in Gleichgültigkeit oder Rationalisierungen äußert, wenn die Person andere Menschen gekränkt, misshandelt oder bestohlen hat. b) Die Person ist mindestens 18 Jahre alt. c) Eine Störung des Sozialverhaltens war bereits vor Vollendung des 15. Lebensjahres erkennbar. d) Das antisoziale Verhalten tritt nicht ausschließlich im Verlauf einer Schizophrenie oder einer manischen Episode auf. 27 95

Merkmale von Intensivtätern Syndrom sozialer Beziehungslosigkeit: Belastung: schwieriges Temperament, ADHS Familie: Straffälligkeit/Persönlichkeitsstörungen eines Elternteils, strukturelle Unvollständigkeit der Familie, Heimaufenthalte des Kindes Erziehung: inkonsequent, unzureichende Beaufsichtigung, Gewaltanwendung, wenig Wertschätzung Schule: Unbeliebtheit bei Mitschülern, Lernschwierigkeiten, störendes und auffälliges Verhalten, Fernbleiben vom Unterricht Freizeit: unstrukturiertes Freizeitverhalten, Einbindung in Gruppen mit antisozialen Einstellungen und Begehung von Straftaten

Störung des Sozialverhaltens ICD-10: F.91: Um eine Diagnose nach dem ICD-10 stellen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt. Das heißt, das Kind oder der Jugendliche muss über einen Zeitraum von sechs Monaten aufsässiges oder aggressives Verhalten zeigen. Leitsymptome der Störung sind: Deutliches Maß an Ungehorsam, Streiten oder Tyrannisieren Ungewöhnlich häufige oder schwere Wutausbrüche Grausamkeit gegenüber anderen Menschen oder Tieren Erhebliche Destruktivität gegenüber Eigentum Zündeln; Stehlen Häufiges Lügen Schuleschwänzen Weglaufen von zu Hause

Kriminovalente Konstellation Vernachlässigung des Leistungsbereichs, familiärer und sonstiger sozialer Pflichten + Fehlendes Verhältnis zu Geld und Eigentum + Unstrukturiertes Freizeitverhalten + Fehlende Lebensplanung (TJVU: 60,5 % H, 0 % V) 27 95

Inadäquat hohes Anspruchsniveau Mangelnder Realitätsbezug Sonstige K-Kriterien Inadäquat hohes Anspruchsniveau Mangelnder Realitätsbezug Geringe Belastbarkeit Paradoxe Anpassungserwartung Forderung nach Ungebundenheit Unkontrollierter, übermäßiger Alkoholkonsum 32 93

Kriminoresistente Konstellation Erfüllung der sozialen Pflichten + Adäquates Anspruchsniveau + Gebundenheit an Häuslichkeit und Familienleben + Reales Verhältnis zu Geld und Eigentum (TJVU: 3 % H, 79,5 % V) 34 90

Arbeitseinsatz und Befriedigung im Beruf Produktive Freizeitgestaltung Sonstige D-Kriterien Arbeitseinsatz und Befriedigung im Beruf Produktive Freizeitgestaltung Engagement für personale und Sachinteressen Anpassungsbereitschaft Tragende menschliche Bindungen Belastbarkeit und Ausdauer (Eigen)Verantwortung Realitätskontrolle Lebensplanung/Zielstrebigkeit 35 91

Stellung der Tat(en) im Lebenslängsschnitt Kontinuierliche Hinentwicklung zur Straffälligkeit - Beginn ab früher Jugend - Beginn ab Erwachsenenalte Kriminalität im Rahmen der Persönlichkeitsentwicklung Krimineller Übersprung Kriminalität bei sonstiger sozialer Unauffälligkeit Kriminalität aus psychischer Auffälligkeit 37 101

Kontinuierliche Hinentwicklung mit Beginn in der Jugend K-typisches Verhalten im Lebenslängsschnitt Mehrere Lebensbereiche auffällig Kriminovalente Konstellation und K-Fakten im Lebensquerschnitt Charakteristische Relevanzbezüge, Orientierungslosigkeit, zweifelhafte Werte Soziale Auffälligkeiten führen „folgerichtig“ zu Delikten Kein Ansprechen auf Sanktionen Kriminalprognose ungünstig, Out-aging möglich Spezialpräventive Reaktionen erforderlich (Sozialtherapie, soziales Training) 37 101

Kriminalität im Rahmen der Persönlichkeitsreifung Freizeit und Kontakte auffällig, Drogenkonsum feststellbar, Leistungsbereich nicht tangiert Straftaten: entwicklungsbedingte Episode, nicht Symptom für Persönlichkeitsstörung Kriminalprognose tendenziell günstig Aber: Erzieherische Maßnahmen geboten ambulant (Weisungen, Auflagen) teilstationär (Jugendarrest) stationär (Jugendstrafe) 37 101

Risiko- und Schutzfaktoren „Wer an einem Abend 30 Autos knacken kann, kann auch etwas.“ Ressourcen und Schutzfaktoren erkennen. Fähigkeiten und Ressourcen positiv umleiten „Pure Bosheit gibt es nicht.“ (Ernst Kretschmer, Psychiater)

Zusammenleben in der Schule Thema 2 Programme zum Zusammenleben in der Schule

Appell eines „Problemschülers“ an seine Lehrkräfte 1. Seht in mir nicht nur den Schüler! (Geschöpf Gottes) 2. Schule ist für mich Teil meines Lebensraums. (Prevention at schools) 3. Sprecht regelmäßig mit mir über meinen Leistungsstand und meine Bildungsziele! 4. Gebt mir Möglichkeiten zu Eigenverantwortung! 5. Lasst mich den Anschluss nicht verpassen! 6. Nehmt mich ernst, überfordert mich nicht! 7. Stellt mich nicht bloß und kritisiert mich nicht vor anderen! 8. Verliert nicht den Glauben, dass ich am Schulabschluss interessiert bin und mein Leben in die Hand nehmen will! 9. Sprecht nicht zu mir von der „letzten Chance“! 10. Zeigt mir, dass Ihr an mir als Teil der Gesellschaft interessiert seid! Nach: www.flex-fernschule.de

Bedingungen („Ursachen“) von Gewalt in der Schule Frühkindliche Verletzungen, z.B. Misshandlung, Missbrauch, Vernachlässigung, Ablehnung Aktuelle Entwicklungsprobleme, z.B. Misserfolg, Partnerproblem, Gruppen-/Subkultureinflüsse Familiäre Erziehungsfehler, z.B. permissiv, inkonsequent, uneinig, kaltherzig, abstinent Familienprobleme, z.B. „Rosenkrieg“,Trennungskonflikte, Alleinerziehung, Patchwork Schulische Fehler, z.B. Kränkungen, fehlende Regeln, schlechter Unterricht Medieneinflüsse, z.B. Horror/Gewaltverherrlichung im Internet/Video/PC Gesellschaftliche Faktoren, z.B. Armut, Perspektivlosigkeit, Mangel an Hilfen, keine Werte Im Einzelnen Bertet/Keller 20011, S. 26 f.

Programme zum Zusammenleben in der Schule (Übersicht/Systematik) (Eher) Verhältnisbezogen: Schulvereinbarung, Schulversammlung Klassenrat, Friedenszirkel (Restorative Justice) Prosoziale Schulphilosophie, sozialer Verhaltenskodex (Eher) Verhaltensbezogen: Konfrontative Pädagogik Soziales Training, sozialer Trainingsraum Mediation, Streitschlichtung Anti-Gewalttraining Benimm-Training Deesklationstraining Umgang mit Medien, Kommunikationstraining Outdoor-Pädagogik, Sportprogramme

Einzelne Programme zum Zusammenleben in der Schule

Schulvereinbarung Leitlinien: Gleichberechtigung und Toleranz, Mitbestimmung und Kritikfähigkeit, Respekt und Rücksicht, Hilfsbereitschaft, Zivilcourage, Konfliktbewältigung, Vorbild sein, Bürger- und Umweltbewusstsein, Entdeckungslust, Kreativität, Fantasie Schulprogramm Mitglieder der Schulgemeinde: Schüler/innen, Leher/innen, Eltern, weitere Mitarbeiter/innen in der Schule Schulordnung: Schuljahresbeginn und –verlauf, Aufgaben und Ämter, Verhalten in der Schule, Sauberkeit/Schuleigentum,Krankheit/Beurlaubung, Rauchen/Alkohol/Drogen,Konflikte/Verstöße gegen die Schulordnung, Auszeichnungen Unterschrift, Aushang

Schulversammlung Schulversammlung: Zentraler Baustein und Steuerungsinstrument der Werteerziehung Teilnehmer: Leitung, Schüler/innen, Lehrer/innen Formen: Rede und Gegenrede, Diskussion, Protokoll Frequenz: einmal im Monat Ziele: Erfahrung von Anerkennung Auseinandersetzung mit Problemen und Regeln Respekt Rhetorik Sachgemäße Kritik Verbesserung des Schulklimas Demokratieverständnis Evaluation: fehlt

Klassenrat Form: Das gemeinsame Gremium einer Klasse. In wöchentlichen Sitzungen beraten, diskutieren und entscheiden die Schüler über selbst gewählte Themen. Gemeinschaft fördern: Im Klassenrat gestalten sie das Zusammenleben der Klasse: Sie diskutieren/entscheiden, planen Projekte und setzen sie um, streiten und vertragen sich. So fördert der Klassenrat die Gemeinschaft und hilft, besser gemeinsam lernen und leben zu können. Kompetenzen bilden: Im Klassenrat lernen die Schüler für ihr ganzes Leben: Zuhören. Frei sprechen. Demokratische Entscheidungen mittragen. Fair diskutieren. Verantwortung übernehmen. Eine Meinung vertreten. Demokratie lernen: Im Klassenrat üben die Schüler von klein auf, demokratisch zu handeln: In der Gruppe verhandeln sie ihre Anliegen und lösen Probleme, achten Minderheiten und akzeptieren Mehrheitsmeinungen. So lernt man im Klassenrat, selbst Demokratie zu gestalten: Er wird zur Basis der Demokratie in der Schule.   .

Restorative Justice Die Theorie der Restorative Justice (RJ) bzw. wiederherstellenden Gerechtigkeit hat historische Wurzeln und geht auf kommunale Traditionen der Konfliktschlichtung aus aller Welt zurück. In der Praxis umfasst RJ eine breite Palette von Modellen wie z.B. unter anderem den Täter-Opfer Ausgleich, (TOA), Familien- und Gemeinschaftskonferenzen, sowie auch Friedenszirkel. Kriminalität wird im Rahmen dieser Theorie primär als eine Verletzung der Gemeinschaft, ihrer Mitglieder bzw. ihrer Beziehungen zueinander betrachtet und nur sekundär als Verstoß gegen das Gesetz oder den Staat. Demzufolge setzt sich RJ zum Ziel eben diese Beziehungen wiederherzustellen, indem der entstandene Schaden für das Opfer, den Täter und die Gemeinschaft über Wiedergutmachung so gut es geht „repariert“ wird.  Zwar können auch Sanktionen zur Anwendung kommen, diese stehen jedoch nicht im Vordergrund.

Mediation Konzepte: Harvard-Konzept als Verhandlungstechnik Konsens-Findung als durchgehendes Prinzip Konflikteskalation nach Friedrich Glasl Voraussetzungen: Freiwilligkeit Verschwiegenheit Ergebnisoffenheit Allparteilichkeit des Mediators Ziele: Berücksichtigung der Interessenlagen Reduzierung von Verfahrenskosten Flexibles und unbürokratisches Verfahren Schonung personeller Ressourcen Keine Öffentlichkeit

Streitschlichtung, Teen-Courts Konzepte: Streitschlichtung in der Schule Teen-Courts Voraussetzungen beim Streitschlichter: Interesse an an sozialem Engagement Akzeptanz in der Altersgruppe Positives soziales Verhalten Sprachkompetenz Ziele: Konfliktlösung in der Peer-Group Hilfe zur Selbsthilfe Mehr Akzeptanz der Entscheidung Gefahren: Selbstjustiz Ungerechte Entscheidungen

Konfrontative Pädagogik Prinzipien: Verhalten ernst nehmen, insb. Gewalt und Angriffe auf die Menschenwürde anderer Selbstreflexion durch Feedback fördern Verantwortungsübernahme einfordern Konsequenz im Handeln Pädagogische Elemente: Sofortige Reaktion: Lob und Tadel Wertschätzung der Person, Fehlverhalten angreifen Möglichkeit zur Selbstkorrektur ohne Gesichtsverlust Förderung sozialer Kompetenzen (Wissen, Verhalten, Einstellungen Gefahren: Verletzung der Menschenwürde, Stigmatisierung Demotivation

Beobachtungsbogen in der konfrontativen Pädagogik Merkmal Momentan Tendenz Anwesenheit Sehr gut ↑ Pünktlichkeit Gut → Umgang mit Werkzeugen u.a. Wechselhaft ↓ Mitarbeit/Ausdauer Nicht gut Anweisungen/Hinweise befolgen Umgang mit anderen Schüler/innen Umgang mit Lehrer/innen Mitbringen von Schulsachen Besonderheiten, Vorfälle

Soziales Training Steigerung der Lebenskompetenz: Soziales Wissen, Soziale Einstellungen Soziales Verhalten „Am Verhalten sollt ihr sie erkennen“ Methoden: Rollenspiele, Exkursionen Unterricht, Praktisches Üben Projekt(tage) Trainingsbereiche (offen) Verhalten in der Arbeitswelt Geld und Schulden Gesundheit und Sucht Rund ums Wohnen Freizeit und Kontakte Mediennutzung

Anti-Gewalttraining Ziele: Eigenständige Entwicklung zur Vermeidung von Stresssituationen entwickeln Impulskontrolle und Verhaltenssteuerung Einstellungs- und Verhaltensänderung bezüglich Gewalt Inhalte: Auslöser von Gewalt Selbst- und Fremdbild Rechtfertigungsstrategien/ Neutralisiationstechniken Opferperspektive, -empathie, -kommunikation Provokation: „Der heiße Stuhl“ Methode: Gruppentraining mit Trainer und Ko-Trainer/in Konfrontation mit dem Opfer bzw. anderen Opfern

Deeskalationstraining Vorbilder: Polizei, Vollzug, Psychiatrische Einrichtungen Inhalte: Gewalt wahrnehmen und analysieren Eigenes Konfliktverhalten verstehen Einstellungen zur Gewalt reflektieren Kommunikationstechniken einüben Stressymptome erkennen und bewältigen Körpersprache verstehen Mit Stimme und Gestik arbeiten Individuell handeln und reagieren Paradox intervenieren Akteure: Freie Profis, Polizei, Lehrkräfte als Mulitplikatoren

Benimm-Training Ziele („Benehmen keine Glückssache“): Mehr Sicherheit im Auftreten der Schülern Wirkungselemente moderner Umgangsformen, Ausstrahlung und Kleidung, Einfühlungsvermögen Leitung: Externer, professioneller Trainer Trainingsbereiche: Bewerbung und Vorstellungsgespräch Verhalten am Arbeitsplatz: Chef, Kollegen, Kunden Telefon, Internet, E-Mail/Brief, Flirt Restaurant, Tischsitten, Kantine Verhalten im ÖVPN, Auto Verhalten gegenüber alten, ausländischen und Menschen mit Behinderungen

Mehrebenen-Prävention nach Olweus Mehrebenenprogramm zu Bullying/Mobbing: Schüler: Gespräche mit Tätern und Opfern (Mikroebene) Klasse: Regeln (Mesoebene) Schule: Rahmenbedingungen (Makroebene) Gute Evaluation

Andere Ansätze Einzelne Ansätze: Outdoorpädagogik („Geh Wald statt Gewalt“) Erlebnispädagogik Musik-Pädagogik („Trommel-Projekte“) Tanzpädagogik (Capoeira) Sportpädagogik (Jonglage) Vorteile: Nicht sprachgebunden Machen Spaß, motivieren Nachteile: Effektivitat und Effizienz fraglich Akzeptanz fraglich Übergang zur Therapie fließend

Prävention und Lebensqualität Elemente: Lebensqualität/- kompetenz Mehrebenen- modelle Interne/Externe Beteiligte Evaluation (?!)

Bedrohungsmanagement Thema 3 Bedrohungsmanagement in der Schule

Bedrohung an Orten der Kränkung Familie Schulen und Hochschulen Arbeitsplatz Arbeitsagenturen Sozialämter Jugendämter Finanzämter Polizei Staatsanwaltschaften Gerichte, insb. Familiengerichte u. Strafgerichte Selten: Öffentlicher Raum

Bedrohungsarten Direkte Drohung: Mit/Ohne Waffen Erpressung Cyberdrohung Mobbing (horizontal, vertikal) Stalking Nötigung Sexuell motivierte Drohung Scheinbare Drohungen, Beleidigungen

Nachahmungstäter/Trittbrettfahrer Nachahmungstäter nehmen sich eine schwere zielgerichtete Gewalttat an Schulen oder eine andere Straftat zum Vorbild, insb. aus dem Internet und ahmen sie in der Wirklichkeit nach. Trittbrettfahrer drohen „nur“ mit einer solchen Tat. Untersucht man Trittbrettfahrer, weiß man über Täter schwerer zielgerichteter Gewalt noch wenig.

Risikomanagement im Alltag Gesundheit Finanzen, Bonität („Personales Risikomanagement“) Freizeit (Sportwetten) Kontakte, z.B. mit jemanden eine Partnerschaft eingehen mit jemandem mitfahren jemandem Geld anvertrauen Lebensplanung insgesamt Fluchtgefahr Suizidalität Rückfall/Bewährung (Kriminalprognose) Kindeswohlgefährdung (Täter/Opfer) Opferwerden

Umgang mit Risiken 1. Nicht wahrnehmen („Kopf in den Sand“) 2. Auf Nichteintritt oder Eintritt anderswo hoffen 3. Hinnehmen 4. Auf anderen umlenken 5. Sich vorbereiten 6. Prävention/Vermeidung/Verhütung 7. Intervention 7. Nachsorge/Versicherung

Definition: Kriminologische Prognose Die Vorhersage des künftigen Verhaltens eines bestimmten Menschen hinsichtlich Rückfall/Bewährung, Flucht, Suizid oder Kindeswohlgefährdung im Rahmen des Strafverfahrens, des Justiz- und Maßregelvollzuges oder im familiengerichtlichen Verfahren. Nicht: Vorhersage von Kriminalität insgesamt; Vorhersage von Fluchtraten im Justiz- und Maßregelvollzug; Vorhersage der Suizidsterblichkeit im Justiz- und Maßregelvollzug.

= Bedrohtes Rechtsgut * Eintrittswahrscheinlichkeit Elemente und Methoden einer Kriminalprognose Risiko = Bedrohtes Rechtsgut * Eintrittswahrscheinlichkeit Das Risiko einer künftigen Straftat ist das Produkt aus dem bedrohten Rechtsgut und der Eintritts-wahrscheinlichkeit. Das bedrohte Rechtsgut steht meist fest, fraglich ist die Eintrittswahrscheinlichkeit. Methoden: Intuitive Prognose („aus dem Bauch“) Klinische Prognose („aus Erfahrung“) Statistische Prognose („mit Berechnung“) Kriterienorientierte Prognose (anhand von bewährten Kriterien“)

Prognoseentscheidungen, z.B. Bedrohung Bedrohung= positiv Bedrohung = negativ Richtig = true Richtig-positiv: Bedrohung prognostiziert; Pb. würde tatsächlich bedrohen Richtig-negativ: Bedrohung ausgeschlossen prognostiziert; Pb. bedroht nicht Falsch = false Falsch-positiv: Bedrohung prognostiziert; Pb. würde aber nicht bedrohen Falsch-negativ: Bedrohung ausgeschlossen; Pb. bedroht.

Vergangenheit = Lebensgeschichte Frühere Taten dieser Art Dimensionen für Risiko- und Schutzfaktoren Vergangenheit = Lebensgeschichte Frühere Taten dieser Art Persönlichkeitsstörung Ständig in einschlägigen Konflikten Gegenwart = Aktuelle Situation Sucht Arbeitslosigkeit Einsicht in die Störung In Therapie Zukunft = Künftige Entwicklung Künftiger Schulabschluss Sozialer Empfangsraum Altersfaktor

Weitere individuelle Risikofaktoren Tübinger Inventar in Bedrohungsfällen Lebensgeschichte 1 Gewalterfahrung oder Missbrauch in der Kindheit 2 Selbstschädigendes Verhalten, insb. Suizidversuche 3 Drohung, Stalking 4 Gewalttätigkeit, Tötungsgedanken 5 Bullying 6 Psychische Störung oder Krankheit (ICD10) 7 Soziale Inkompetenz Aktuelle Situation 8 Erfahrung mit Waffen, Waffenbesitz 9 (Kampf)Hundehaltung 10 Sucht (Alkohol, illegale Drogen, Medikamente, Nikotin) 11 Probleme am Arbeitsplatz/in der Hochschule 12 Wohnungsprobleme 13 Geldsorgen 14 Probleme im Kontaktbereich, insbesondere Partnerschaft 15 Kritisches Lebensereignis Zukunft 16 Keine Lebensplanung 17 Hoffnungslosigkeit 18 Drohende ausländerrechtliche Maßnahmen 19 Drohende Haft Weitere individuelle Risikofaktoren 20 21 Gesamtscore Die aktuelle Situation betrifft die letzten sechs Monate, die Lebens-geschichte die Zeit davor. Die Zukunft betrifft die nächsten sechs Monate. Pro Item können bis zu 2 Punkte vergeben werden. 0 Punkte bedeutet, dass das Item nicht vorliegt bzw. dazu nichts bekannt ist. Das Höchstmaß der Punkte liegt also bei 42.

DYRIAS Schule I DyRiAS-Schule analysiert das Verhalten von SchülerInnen (auch ehemaligen) hinsichtlich des Risikopotentials. Dabei geht es ausschließlich um auffällige Personen, die beispielsweise durch Gewaltdrohungen oder Amokfantasien aufgefallen sind.   Voraussetzung für die Nutzung des Systems ist der Erwerb einer Lizenz sowie die Teilnahme an einem zweitägigen (bzw. eintägigen) Ausbildungsseminar. Die Schulung wird regelmäßig von I:P:Bm angeboten und kann darüber hinaus auch als Inhouse-Veranstaltung gebucht werden.

DYRIAS Schule II „Wir sind von unserer Ausbildung, von unserem Beruf her Lehrer. Wir haben keine Erfahrung mit Einschätzung von Bedrohungssituationen und das System ist einfach empirisch von Leuten gemacht worden, die sich damit deutlich besser auskennen als wir und wir müssen uns da einfach Hilfe von Außen holen, um solche Situationen sinnvoll einschätzen zu können.“ Beratungslehrer "Solche Programme/Anti-Amok-Modelle können „lauter Amokläufer identifizieren und so an den Schulen ein Klima des Misstrauens schaffen. [...] Was wir dringend brauchen, ist eine Kultur des Hinhörens und Hinsehens.“ Vorsitzender des Philologenverbandes „DyRiAS ist sicherlich ein geeignetes Instrument, welches den Schulen zur Früherkennung von gefährdeten Schülern hilft. Besonders die innerhalb des Systems angelegte Bibliothek könnte hilfreich sein, da der Verbraucher hier spezielle Informationen zu einer der zweiunddreißig vorhandenen Variablen bekommen kann. Es wird hier also nicht bloß eine Auswertung vorgenommen, sondern dem Verbraucher werden auch Möglichkeiten zur weiteren Vorgehensweise aufgezeigt.“ Projektbericht

Projekt NETWASS Programm: Prävention schwerer zielgerichteter Schulgewalt Ziel: Verbesserung des Umgangs mit Bedrohungen an Schulen Verfahren: Sensibilisierung, Informationsbündelung, Gemeinsame Bewertung/Bearbeitung, Begleitung Fortbildung: Online-Modul mit PITT-Modell Organisation: Kriseninterventionsteam Verbreitung: 108 Schulen (BE, BB, Baden-Württemberg) Evaluation: mit Vergleichsgruppen, 1prä T2post T3Followup7M,, Kurz- und Langzeiteffekte: Fachwissen, obj. und subj. Handlungskompetenz, Handlungssicherheit, Vertrauen in Schulverantwortliche, Klarheit von Ansprechpartnern

„Gewaltprävention Universität Tübingen“ Exkurs: Kommission „Gewaltprävention Universität Tübingen“ Aufgaben: Deeskalation von konkreten Bedrohungsfällen (Studierende/Mitarbeiter, horizontal/vertikal) Prävention von Diskriminierung und Hassdelikten Beitrag zu gewaltfreien Strukturen an der Universität Zusammensetzung (8 Personen): Zentrale Verwaltung: Arbeitssicherheit, Abteilung für Studierende bzw. Personal, Presssprecherin Experten: Kriminologie, Psychologie, Psychiatrie, Sozialarbeit Arbeitsweise: Verschwiegen, vertraulich, kompetent, datenschützend, kooperativ, allparteilich Partner: Psychosoziale Beratungsstellen, Personalvertretungen, Polizei, Universitätsleitung

Jugendarrest/Jugendstrafe schwieriger junger Menschen Thema 4 Jugendarrest/Jugendstrafe zur Integration schwieriger junger Menschen

Jugendarrest(vollzug) Jugendarrrest(projekt) Jugendarrest als stationäre Jugendhilfemaßnahme oder kurze Jugendstrafe? Jugendarrest(vollzug) §§ 16, 16a, 90 JGG (Ambulante) Erziehungsmaßregeln §§ 10, 11 JGG Jugendstrafe: § 17 JGG; Jugendstrafvollzug

Rechtsgrundlagen Erkenntnisverfahren: § 16 JGG: Freizeit-, Kurz-, Dauerarrest, § 11 III JGG („Beugearrest“) § 16a JGG: Jugendarrest neben Jugendstrafe (3 Formen) Vollstreckung: § 87 Abs. 3 JGG Vollzug: § 90 JGG Unmittelbarer Zwang: § 178 Abs. 1 und 3 StVollzG, aber: kein Schusswaffengebrauch im Jugendarrest Jugendarrestvollzugsordnung (JAVollzO) Richtlinien zum JGG (Die Justiz 1994, 202) Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 2006 zur Verfassungswidrigkeit des Jugendstrafvollzugs; Landesrechtliches Jugendarrestvollzugsgesetz: in Planung

Jugendarrest neben Jugendstrafe Verdeutlichungsarrest: „dies unter Berücksichtigung der Belehrung über die Bedeutung der Aussetzung zur Bewährung und unter Berücksichtigung der Möglichkeit von Weisungen und Auflagen geboten ist, um dem Jugendlichen seine Verantwortlichkeit für das begangene Unrecht und die Folgen weiterer Straftaten zu verdeutlichen“ Herausnahmearrest: „dies geboten ist, um den Jugendlichen zunächst für eine begrenzte Zeit aus einem Lebensumfeld mit schädlichen Einflüssen herauszunehmen und durch die Behandlung im Vollzug des Jugendarrests auf die Bewährungszeit vorzubereiten“ Einwirkungsarrest: „dies geboten ist, um im Vollzug des Jugend-arrests eine nachdrücklichere erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen zu erreichen oder um dadurch bessere Erfolgs- aussichten für eine erzieherische Einwirkung in der Bewährungszeit zu schaffen.

Jugendarrest in BW 2012 Geschlecht: Männlich: 1.543; Weiblich: 304, Insgesamt: 1.820 Alter: Bis 16 J: 153 bis 18 J.: 581 über 18 J.: 1.113 (!!!) Plätze: 93 in Jugendarrestanstalten: Rastatt/Göppingen 1 (9) Freizeitarrestraum: Adelsheim Arrestarten: 316 Freizeitarreste, 223 Kurzarreste 1.308 Dauerarreste Vorver- 517 hatten zuvor Jugendarrest verbüßt büßungen: 123 zuvor zu Jugendstrafe verurteilt § 87 III JGG: Bei 642 wurde von (weiterer) Vollstreckung abgesehen

Jugendarrestanstalten in BW Jugendarrestanstalt Göppingen (max. 31 Plätze) Marstallstraße 2, 73033 Göppingen Leitung: DAG Wolfgang Rometsch Sozialdienst/AVD: Frau Oswald, Herr Zauner Jugendarrestanstalt Rastatt (51 Plätze) Ottersdorfer Straße 17, 76437 Rastatt Leitung: Richter am AG Stephan Höll Sozialdienst: Amtsrat Leonhard Christ

Beteiligte Vereine G-recht e.V., Heidenheim Christianstraße 15, 89522 Heidenheim Ansprechpartner im Vorstand: Dieter Muckenhaupt Sozialarbeit: Norbert Möller Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V. Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe Zuständig im Vorstand: Reinhold Buhr Sozialarbeit: Hans Kowatsch

Soziales Training I Ziele (Reihenfolge ohne Rangfolge): Soziales Wissen Soziale Einstellungen Soziales Verhalten Trainingsbereiche (ohne Rangfolge): Bildung, Ausbildung, Arbeit Geld und Schulden Sucht und Gesundheit Verhältnis zum Opfer (Entschuldigung, TOA) Freizeitgestaltung

Soziales Training II Methoden: Gruppenarbeit Einzelcoaching Exkursionen (z.B. örtliche Einrichtungen der Diakonie) Trainer/Organisation: Mitarbeiter aus den Vereinen Mitarbeiter aus den JAAen Ehrenamtliche Mitarbeiter Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen

Nachsorge Bereiche: Leistungsbereich und Schulden Wohnen Freizeit und Kontakte Gesundheit, insb. Sucht Dauer: 3 bis max. 6 Monate Organisation: Bewährungshilfe Vereine, Projekt Chance e. V. Jugendämter/JGH

Reformbedarf eines Jugendarrestvollzugsgesetzes Schaffung einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage Verankerung der Menschen- und Kinderrechte Gender-Aspekte Aufgabe repressiver Elemente Integration und Prävention als Leitideen Einführung von Jugendarrest neben Jugendstrafe Soziales Training als Maßnahme der Wahl Nachsorge als Aufgabe

Jugendstrafvollzug in BW I Jugendstrafanstalt Adelsheim: 446 Plätze (1974) Sozialtherapeutische Abteilung für Gewalt- und Sexualstraftäter: 20 Plätze; Folie 73,

Bedeutung des Themas Jugend Strafe Strafvollzug ------------------- Jugend-straf-vollzug Aber demographischer Wandel: Weniger Jugendliche

Jugendstrafvollzug in BW I Jugendstrafanstalt Adelsheim: 446 Plätze (1974) Sozialtherapeutische Abteilung für Gewalt- und Sexualstraftäter: 20 Plätze; Folie 75,

Jugendstrafvollzug in BW II Jugendstrafanstalt Pforzheim: 108 Plätze (1996) Außenstelle der JVA Heimsheim (2006) Jugendstrafanstalt Crailsheim: 24 Plätze (1981) Außenstelle der Sozialtherapeutischen Anstalt Baden-Württemberg (2001) Folie 76,

Jugendstrafvollzug in BW III Jugendstrafvollzug in freien Formen Kloster Creglingen-Frauental: 18 + 7 Plätze (2003) Gutshof Seehaus/Leonberg: 21 Plätze (2003) Folie 77,

Die jungen Gefangenen I 542 junge Gefangene (30.4.2013); Gefangenenrate: 43,0 auf 100.000 (14-25 Jahre); Ca. 700-800 Zugänge im Jahr (2011: 665); Ca. 12,0 Monate durchschnittliche Verweildauer; 40 % D/D, 12% + 19 % D/A, 14 % ND/D, 14 % ND/A; Ca. 50 Prozent suchtgefährdet; Altersspektrum von 14 bis 24 Jahre (30.6.2012): 17 Prozent unter 18 Jahre (Jugendliche); 60 Prozent 18 bis 21 Jahre (Heranwachsende); 23 Prozent älter als 21 Jahre (Jungerwachsene). Folie 78,

Die jungen Gefangenen II Auslese- bzw. Selektionsprozess: „Schädliche Neigungen“(§ 17 JGG), besser: Störungen: Entwicklungsstörungen; Persönlichkeitsstörungen; Verhaltensstörungen. Ungünstige Sozial- und Legalprognose (§ 21JGG) Folie 79,

Kriminalpräventive Aufgabe und Erziehungsauftrag/-ziel Die kriminalpräventive Aufgabe des Jugendstrafvollzuges für die Allgemeinheit liegt im Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten junger Menschen (§ 2 Abs. 1 S. 1 JVollzGB I) Der Jugendstrafvollzug leistet einen Beitrag für die innere Sicherheit in Baden-Württemberg, für den Rechtsfrieden im Land und für die Eingliederung junger Menschen in Staat und Gesellschaft (§ 2 Abs. 1 S. 2 JVollzGB I). Im Vollzug der Jugendstrafe sollen die jungen Gefangenen dazu erzogen werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (§ 1 JVollzGB IV). Folie 80,

Behandlungskonzept und Erziehungsgrundlagen Menschenwürdige Behandlung (§ 2 Abs. 1 JVollzGB IV); Erziehung nach der Landesverfassung (§ 2 Abs. 2 JVollzGB IV); Angleichung an das Leben in Freiheit (§ 2 Abs. 3 VollzGB IV); Gegensteuerung/Schutz vor Übergriffen (§ 2 Abs. 4 JVollzGB IV); Opferbezogene Vollzugsgestaltung (§ 2 Abs. 5 JVollzGB IV); Lernen von und mit Gleichaltrigen(§ 2 Abs. 6 JVollzGB IV); Anreiz und Belohnung (§ 2 Abs. 7 JVollzGB IV). Folie 81,

Achtung der Menschenrechte Die jungen Gefangenen sind unter Achtung ihrer Menschenrechte zu behandeln. - Europäische Strafvollzugsgrundsätze Rec(2006)2, Teil I, 1 - Niemand darf unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden. - Art. 5 AEMR bzw. Art. 3 EMRK – (§ 2 Abs. 1 JVollzGB IV) Folie 82,

Erziehung nach der Landesverfassung Die jungen Gefangenen sind in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen. (Art. 12 I LV, § 2 Abs. 2 JVollzGB IV) Gleiche Erziehungsmaßstäbe wie in Kindergärten, Schulen und Hochschulen. Folie 83,

Angleichung, Gegensteuerung, Schutz vor subkultureller Gewalt Das Leben im Jugendstrafvollzug soll den Lebensverhältnissen junger Menschen in Freiheit soweit als möglich angeglichen werden. (§ 2 Abs. 3 JVollGB IV) Schädlichen Folgen des Jugendstrafvollzuges ist entgegen zu wirken. (§ 2 Abs. 4 S. 1 JVollzGB IV) Die jungen Gefangenen sind vor Übergriffen zu schützen. (§ 2 Abs. 4 S. 2 JVollGB IV) Folie 84,

Opferbezug Zur Erreichung des Erziehungsziels sollen die Einsicht in die dem Opfer zugefügten Tatfolgen geweckt und geeignete Maßnahmen zum Ausgleich angestrebt werden. (§ 2 Abs. 5 JVollzGB IV) Folie 85,

Lernen von und mit Gleichaltrigen Den jungen Gefangenen soll ermöglicht werden, von und mit Gleichaltrigen zu lernen und Verantwortung für Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse zu übernehmen, die sich nach ihrer Eigenart und Aufgabe der Jugendstrafanstalt für ihre Mitwirkung eignen. (§ 2 Abs. 6 JVollzGB IV) Folie 86,

Anreiz und Belohnung (§ 2 Abs. 7 JVollZGB IV) Bereitschaft, Mitwirkung und Fortschritte der jungen Gefangenen sollen im Leistungsbereich, bei der Freizeitgestaltung, in den Kontaktmöglichkeiten, durch Öffnung des Vollzuges und andere geeignete Maßnahmen anerkannt und belohnt werden, soweit die gesetzlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dies zulassen. (§ 2 Abs. 7 JVollZGB IV) Folie 87,

Evaluation des (Jugend)Strafvollzugs Wirksamkeit: Wirkung(en) überhaupt?; Positive Wirkungen; Positive Generalprävention: - Negative Generalprävention: - Negative Spezialprävention – („falsch-positive Prognosen“) Positive Spezialprävention + (?) Negative Nebenwirkungen; Verdrängungseffekte. Wirtschaftlichkeit; Ethische Verantwortbarkeit: Achtung der Grund- und Menschenrechte; Vereinbarkeit mit dem Sozialdatenschutz; Kriminalpolitische Akzeptanz.

Rückfall als Erfolgskriterium ??? Ohne Kontrollgruppendesign ist der Rückfall als Erfolgskriterium problematisch: Bei Wirkungsforschung kommt es auf den wirklichen Rückfall (auch im Dunkelfeld) an und nicht auf den justiziell festgestellten Rückfall („Erwischtenquote“). In den BZR-Auszügen fehlen oft Verurteilungen. Nicht jeder Rückfall ist der kriminalpräventiven Intervention zuzurechnen. Rückfall und Bewährung entscheiden sich oft nach der kriminalpräventiven Intervention.

Kontrollgruppendesign 100 Probanden (Pbn), die für eine Behandlungsmaßnahme geeignet sind, werden ausgewählt. Die Pbn werden - am besten nach den Zufallsprinzip - der Experimentalgruppe bzw. der Kontrollgruppe zugeteilt. Die Pbn der Experimentalgruppe erhalten die Behandlung. Die Pbn der Kontrollgruppe erhalten die Behandlung nicht. Stellt sich die Experimentalgruppe nach dem Rückfallkriterium günstiger dar, gilt die Maßnahme als erfolgreich: „It works“.

Kontrollgruppendesign und Ethik „Totschlagsargument“: Kontrollgruppenuntersuchungen (im Strafvollzug) sind ethisch nicht vertretbar, weil den Probanden Behandlungsmaßnahmen nicht versagt werden dürfen. 1. Gegenargument: Solange die Maßnahme nicht evaluiert und anerkannt ist, kann die Versagung nicht unethisch sein. 2. Gegenargument: Unethisch ist es (auch), wenn man Probanden, insb. Gefangenen, nicht evaluierten Behandlungsmaßnahmen aussetzt (vgl. Arzneimittelforschung).

Evaluation des Jugend-strafvollzugs in BW T 1: Eingangsuntersuchung; K 1: Schutz vor Übergriffen; K 2: Leistungsbereich (Bildung, Ausbildung): K 3: Sucht/Körperliche und psychische Gesundheit; K 4: Finanzen/Schulden; K 5: Aggressivität/Gewalttätigkeit; K 6: Kontakte im sozialen Nahbereich; K 7: Individuell wichtiges Kriterium; T 2: Abgangsuntersuchung (K 1 bis K 6); T 3: Integration in die Gesellschaft nach 6/12 Monaten (K 1 bis K 7); T 4: Rückfall nach 3 Jahren (Vorsicht!); T 5: Rückfall nach 5 Jahren.

Abschlussgespräch Was war gut? Was war weniger gut? Was hat gefehlt? Wie fühle ich mich jetzt? Was nehme ich mit? Was nehme ich mir vor? Was erwarte ich jetzt von der Schule (Schüler, KollegInnen, Schulleitung)? Was erwarte ich jetzt von der Politik?

„Die Arbeit des Erziehers gleicht der eines Gärtners, der verschiedene Pflanzen pflegt. Eine Pflanze liebt den strahlenden Sonnenschein, die andere den kühlen Schatten, die eine liebt das Bachufer, die andere die dürre Bergspitze. Die eine gedeiht am besten auf sandigem Boden, die andere im fetten Lehm. Jede muss die ihrer Art angemessene Pflege haben, andernfalls bleibt ihre Vollendung unbefriedigend. Abdul-Baha (Abbas Effendi) 1844-1921 * * zitiert nach Bertet/Keller 2011, S. 103

Literatur (kleine Auswahl) Bannenberg, B.; Rössner, D. (2006): Erfolgreich gegen Gewalt in Kindergarten und Schule. Ein Ratgeber, Beck Bertet, R.; Keller, G. (2011): Gewaltprävention in der Schule. Wege zu prosozialem Verhalten; Huber Gugel, Günter (2006): Gewalt und Gewaltprävention. Institut für Friedenspädagogik Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (2008): Aktiv für soziales Lernen. Gewaltprävention an Schulen, 3. Aufl. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg u.a. (2009): Roter Faden-Prävention. Modelle zur Förderung sozialer Kompetenzen und zur Gewalt- und Suchtprävention Olweus, D. (2010): Mobbing an Schulen. Fakten und Intervention; Kriminalistik S. 351 ff. Scheithauer, H.; Bondü, R. (2008): Amoklauf. Wissen was stimmt. Herder Scholl, J. u.a. (2013): Das Projekt NETWASS. Ein Programm zur Prävention schwerer zielgerichteter Schulgewalt; forum kriminalprävention S. 8-14

Danke. Prof. Dr. Rüdiger Wulf Institut für Kriminologie Sand 7, D-72076 Tübingen Telefon Uni: +49 (0)7071/29-7-2021 Telefon JuM: 0711/279-2340 E-Mail Uni: wulf@jura.uni-.tuebingen.de E-Mail JuM: wulf@jum.bwl.de Internet: www.jura.uni-tuebingen.de/wulf