Förderung der Umnutzung Im Titelmaster (im Menü „Ansicht“ unter Master -> Titelmaster) müssen folgende Einträge überschrieben werden: • Autor • Funktion • evtl. Webadresse durch E-Mail des Autors ersetzen In der Titelfolie sind folgende Einträge notwendig: • Vortragstitel • Untertitel
Fördermöglichkeiten in der Region Förderbausteine ohne ILEK mit ILEK („Lippe-Issel“ und „Niederrheinaue“) Erhalt ländlicher Bausubstanz keine Förderung 20% Umnutzung (flächendeckend mit gleichem Fördersatz) zu Mietwohnungen 10% max. 50.000 € zu sonstigen Zwecken 15 - 25% (je nach Einkommen) max. 100.000 € Im Folienmaster (im Menü „Ansicht“ unter Master -> Folienmaster) müssen folgende Einträge überschrieben werden: • Vortragstitel • Datum • evtl. Webadresse durch E-Mail des Autors ersetzen In der Folie sind folgende Einträge notwendig: • Titel der Folie
Umnutzung - Was wird gefördert? Umnutzung bestehender land- oder forstwirtschaftlicher Bausubstanz für Wohn-, Handels-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, kulturelle, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke zur Sicherung eines Zusatzeinkommens neben der Landwirtschaft. Der Kreativität und Ihrem Einfallsreichtum sind dabei keine Grenzen gesetzt. Die Ideen reichen vom Hofladen, dem Gesellschaftsraum, dem Architektenbüro, über die Schreinerwerkstatt und Heuhotel bis zur Wellnessfarm!
Was sonst noch wichtig ist Wer wird gefördert ? aktive Landwirte (auch im Nebenerwerb) mit einem Einkommen im Durchschnitt der letzten drei Jahre von nicht mehr als 90.000,- Euro Voraussetzung ist die Alterskassenpflicht ! =>künftig 120.000,- € bei Ehepaaren Was sonst noch wichtig ist Förderung ist nur in Orten bis 10.000 Einwohner möglich Das umzunutzende Gebäude muss erhaltenswert sein. Das bauliche Ergebnis der Umnutzung muss ortsbildverträglich sein. Bei der Umnutzung zu Wohnzwecken darf die Wohnung nicht durch den Antragsteller selbst genutzt werden. Mit der Fertigstellung der Umnutzung darf nicht unmittelbar die Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sein. Soll auch die Diversifizierung gefördert werden, müssen beide Anträge gleichzeitig gestellt werden!
Beispiel - ein Stall für Feriengäste Die Eheleute Musterhoff bewirtschaften einen 15 ha großen Ackerbaubetrieb im Nebenerwerb. Nach Aufgabe der Viehhaltung steht ein Stallgebäude leer. Frage: Abriss oder Umnutzung ? Hof ist in landschaftlich und touristisch reizvoller Lage Lösung: Umnutzung zu Ferienwohnungen Baukosten Gesamt: ca. 306.000,- € netto: 257.325,- € Ø Einkommen der Eheleute von 71.200,- € mögliche Förderung: 15 % = 38.599,- €
Finanzierung des Eigenanteils über Barmittel Bausparvertrag und Darlehen. Wirtschaftlichkeit durchschnittliche Belegung von 180 Tagen im Jahr nach Abzug sämtlicher Kosten ist ein Überschuss von etwa 3.700,- Euro pro Jahr zu erwarten. Von der Antragstellung über die Förderzusage bis zur erfolgreichen Fertigstellung des Projektes sind nur zwölf Monate vergangen.
Der Antrag muss enthalten Bestätigung der Alterskasse Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre Wirtschaftlichkeitsberechnung/ Nachweis über Finanzierbarkeit Baugenehmigung bzw. positiver Vorbescheid Bestätigung der Gemeinde, dass das Vorhaben keinen Planungen (z.B. Gestaltungssatzung) widerspricht detaillierte Kostenberechnung (Angebote) Pläne (Bestand, Planung, Ansichten, Schnitte) ggfls. Zustimmung des Eigentümers/ Nachweis über ein Nutzungsrecht von mind. 12 Jahren Fotos des Objekts
Auskunft und Antragstellung bei: Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 69 -Ländliche Entwicklung/ Bodenordnung Croonsallee 36-40 41061 Mönchengladbach Ihre Ansprechpartner: Jürgen Steins 02161/ 8195 - 511 juergen.steins@brd.nrw.de Christine Markert 02161/ 8195 - 516 christine.markert@brd.nrw.de Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit uns auf!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !