Fördermöglichkeiten des AMS
Arbeitsmarktservice Graz Niesenbergergasse 67 - 69 8020 Graz Tel. 0316/7080 Internet: http://www.ams.at/stmk E-Mail: ams.graz@ams.at
Organisationsaufbau Serviceline (steiermarkweit) Infozone Servicezone (Front- und Backoffice) Beratungszone Jugendberatung Vermittlungs- und Qualifikationsberatung WiedereinsteigerInnenberatung Akademikerberatung REHA BIZ Ausländerabteilung und Service für Unternehmen, Keplerstrasse 109
REHABERATER/INNEN AMS GRAZ Betreuung laut Geburtsmonat Jänner - Februar Regina Maria Schick März – April Wilhelmine Raimann Mai - August Christoph Haring September - Oktober Mag. Gerhard Wurzinger November - Dezember Elisabeth Knes Fax: 0316/7080-607-391 Mailadresse: vorname.nachname@ams.at
Förderungen Individualbeihilfen Betriebliche Förderungen
Individualförderungen Deckung zum Lebensunterhalt Kursnebenkosten Kurskosten Vorstellbeihilfe Entfernungsbeihilfe Übersiedlungsbeihilfe Kinderbetreuungsbeihilfe Kombilohn
Betriebliche Förderungen „Come Back“ Eingliederungsbeihilfe – Lohnkostenzuschuss Lehrstellenförderung Aktion +6.000 Aktion 4000 Stiftungen (Outplacement- und Implacementstiftung)
Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes Höhe: Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe Mind. € 8,- unter 18 Jahren Mind. € 13,- bei Teilzeitkursen Mind. € 18,50 – Vollzeitkurse DLU-Bonus NEU ab 1.1.2010 - Nur für Erwachsene ( ab 18 Jahre ) - Nur für Vollzeitmaßnahmen ( mindestens 25 Wochenstunden) - Nur für Maßnahmen mit DLU-Gewährung über 3 Monate (=Bonus 3,30 bzw. Bonus 6,60, wenn die Maßnahme über 6 Monate dauert)
Kombilohn Max. 1 Jahr Personenkreis lt. Produktblatt, die länger als 182 Tage arbeitslos vorgemerkt sind 150,-- Euro oder 300,-- Euro je nach Beschäftigungsausmaß und Bruttoentgelt (max. 1.700,-- Euro)
„Come Back“ Eingliederungsbeihilfe - Lohnkostenzuschuss 18 Monate über AMS –Weiterförderung über Land Steiermark möglich Anerkennung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz notwendig – § 13 Lohnkostenzuschuss
Berechnung: ab 01.01.2010: monatliches Bruttoentgelt, maximal: Euro 1.085,-- auf Basis Vollzeit (ohne Zulagen, Diäten, SZ etc.) plus 50 % der LNK (Lohnnebenkosten) Pauschale = Bemessungsgrundlage und davon max. 40%
Fallbeispiel Vollzeit: Bruttoentgelt: Euro 2.000,--, anerkannt werden Euro 1085,--, Vollzeitbeschäftigung lt. KV (1.085,-- x 1,5 = Bemessungsgrundlage) x max. 40 % = 651,-- EURO Fallbeispiel Teilzeit: Bruttoentgelt: Euro 700,--, Beschäftigungsausmaß: 20 Stunden, Kollektivertrag: 40 Stunden, (1085,-- : 40 x 20 x 1,5 = Bemessungsgrundlage) x max. 40 % = 325,50 Seite 1
Lehrstellenförderung Benachteiligte (physisch, psychisch, soziale Fehlanpassung) 1 Jahr bis zu € 302,- monatlich § 8b Abs. 1 – verlängerte Lehrzeit max. 3 Jahre mit bis zu € 302,- monatlich § 8b Abs. 2 – Teilqualifizierung max. 2 Jahre mit bis zu € 302,- monatlich
Integrative Berufsausbildung: 1. Verlängerte Lehrzeit 2. Teilqualifizierung Das Ausbildungssystem ist transparent, d. h. der Wechsel zwischen regulärem Lehrverhältnis, verlängerter Lehrzeit und Teilqualifizierung ist möglich!
Integrative Berufsausbildung Wechsel zwischen den Ausbildungsformen Teilqualifizierung und verlängerter Lehrzeit: Wechsel von der Teilqualifizierung zur verlängerten Lehrzeit: Die zugesagte Förderung von max. 2 Jahren kann auf max. 3 Jahre verlängert werden. Wechsel von der verlängerten Lehrzeit zur Teilqualifizierung: können max. 2 Jahre gefördert werden
Anmerkung: Bei einem Wechsel von einer „regulären Lehre“ in die Integrative Berufsausbildung ist eine Förderung seitens des AMS nur möglich, wenn dieser Wechsel innerhalb der Probezeit erfolgt.
Voraussetzungen für Lehrstellenförderung IBA beim AMS Vormerkung des Jugendlichen beim AMS 2. Für die Zielgruppenbestätigung ist eine Begründung erforderlich: Clearingbericht, Psychologische Eignungs-untersuchung, SPF, neg. HS-Abschluss, usw.
Ablauf: Vorsprache vom BAS mit Lehrvertrag, Firmenkontaktaufnahme seitens REHA BeraterIn = Fördervereinbarung des AMS mit der Firma und dann Zusendung Begehren für Lehrstellenförderung. Wenn nur Zielgruppenbestätigung vom AMS benötigt wird, dann keine Vormerkung erforderlich - z. B. Wechsel von regulärer Lehre in IBA nach der Probezeit - keine AMS Förderung möglich)
„Aktion +6.000“ - Langzeitarbeitslose oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen oder Personen ab 45 Jahren max. 6 Monate – mtl. 50 % der Bemessungsgrundlage
Zu beachten: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf AMS Förderungen lt. AMSG! Gespräch mit AMS-BeraterIn vor Förderbeginn erforderlich! Regional unterschiedliche Förderrichtlinien möglich!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!