Die Ausbildung zum Patentanwalt Am Beispiel der Schweiz und Deutschlands Maximilian Tornow Michael Schneider
Wie werde ich Patentanwalt Voraussetzungen Patentanwaltsprüfung Zulassung
Voraussetzungen - Studium Abschluss eines technisches-naturwissenschaftlichen Fachs an einer wissenschaftlichen Hochschule Nur in D: allgemeines Recht (Hagen-Studium)
Voraussetzungen – Praktische Tätigkeit 2 Möglichkeiten in Deutschland 1 Jahr in naturwissenschaftlich-technischem Bereich 10 Jahre hauptberuflich auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes Schweiz 4 Jahre bei Bachelor-Abschluss 3 Jahre bei höherwertigen Abschlüssen Davon mindestens 1 Jahr mit Bezug zur Schweiz
Voraussetzungen - Ausbildung Deutschland Nur über den Weg der technisch-naturwissenschaftlichen praktischen Arbeit Dauer: 34 Monate Schweiz Keine Ausbildung
Patenanwaltsprüfung - Deutschland 2 schriftliche Prüfungen 1 mündliche Prüfung Prüfungsausschuss aus Patentanwälten und -assessoren, Richtern des Bundespatentgerichts und Mitgliedern des DPMA
Patenanwaltsprüfung - Deutschland Prüfungsfächer Patentrecht Allgemeines Recht Zwischenstaatliche Vereinbarungen Ausländisches Patent- und Markenrecht Patentanwaltsordnung und Berufsrecht
Patentanwaltsprüfung – Schweiz 4 Teilprüfungen Anwendungsaufgaben (Teile 1 und 2) „Wissensfragen“ zu Patent- und Allgemeinrecht
Patentanwaltsprüfung – Schweiz Prüfungsfächer Schweizer Patentrecht Europäisches und internationales Patentrecht Schweizerisches Verfahrens- und Organisationsrecht Marken-, Design-, Urheber-, Wettbewerbs- und Zivilrecht
Zulassung Deutschland Schweiz Zulassung durch Patentanwaltskammer inklusiv Vereidigung Schweiz Eintragung in das Patentanwaltsregister des IGE Erst nach der Zulassung ist man berechtigt sich Patentanwalt zu nennen
European Patent Attorney Vertretung in Verfahren nach dem europäischen Patentübereinkommen Zulassung nach bestehen der europäischen Eignungsprüfung
Quellen Deutschland Schweiz http://www.dpma.de zuletzt aufgerufen am 15.11.12 Schweiz Bundesgesetz über die Patentanwältinnen und Patentanwälte vom 20.3.2009 Patentanwaltsverordnung vom 11.5.2011 Europäisches Patentübereinkommen vom 26.10.2010