Innovation durch Technologie: ZHprivate Tax-Light – Die Online-Steuererklärung im Kanton Zürich Dienstag, 5. November 2013 1.

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Innovation durch Technologie: ZHprivate Tax-Light – Die Online-Steuererklärung im Kanton Zürich Dienstag, 5. November 2013 1

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Kantonales Steueramt Zürich RE02 - Projektausschuss Pendenzen Nahezu 900‘000 Steuerpflichtige Personen im Kanton Zürich Rund 700 Mitarbeitende im Kantonale Steueramt Zürich aufgeteilt auf 5 Bereiche: Bereich Finanzen Dienstabteilung Rechnungswesen und Controlling Dienstabteilung Bundessteuer, Quellensteuer, Allgemeine Dienste Bereich Produktion Divisionen Nord, Süd und Stadt Zürich Divisionen Bau, Dienstleistungen und Konsum Division Bücherrevision Dienstabteilungen Wertschriften und Inventarkontrolle/Erbschaftssteuer Fachstab Spezialaufgaben/Liegenschaften Bereich Logistik Dienstabteilung Zentrale Aktenkanzlei Dienstabteilung Logistik Bereich Recht Dienstabteilung Recht Dienstabteilung Spezialdienste Stabsbereich Qualitätssteuerung Gruppe Inspektorat, Revisorat, IKS, Facility Management 2

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Private Tax – Der Vorgänger RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivateTax. Entwicklung Downloads Private Tax (pro KJ) 3

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Legislaturziel der Regierung RE02 - Projektausschuss Pendenzen Legislaturziel der Regierung: Umfassenden elektronischen Amtsverkehr ermöglichen (e-Government) Alle Bewilligungsverfahren und der gesamte Amtsverkehr im weiteren Sinn sollen ab spätestens 2011 elektronisch und interaktiv über das Internet abgewickelt werden können. Dazu gehört insbesondere auch die Anbindung von Steuerpflichtigen und Treuhändern an ein Online-Steuerportal (e-taxes): Steuererklärung NP kann zukünftig elektronisch eingereicht werden (Beilagen + „Freigabe-Quittung“ per Post). Treuhänder-Lösung. Abstimmung mit bestehenden kantonalen Infrastrukturen. „Private Tax“ wird funktional in die gesuchte Lösung überführt. Die Lösung kann in späteren Ausbaustufen mit weiteren E-Government-Angeboten wirtschaftlich erweitert werden (Langfristigkeit). 4

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax RRB RE02 - Projektausschuss Pendenzen Regierungsratsbeschluss Nr. 1702/2009 Der Regierungsrat hat das Vorhaben RE05 – E-Government am 28. Oktober 2009 bewilligt. Dabei wurde folgende Eckwerte definiert: Hohe Verfügbarkeit: Steuererklärungen zu jeder Zeit und von jedem Ort aus einreichen können. Umfassende Sicherheit: Gewährleistung einer angemessenen Sicherheit zu jeder Zeit (u. a. Datenschutz, Datensicherheit, Zugriffssicherheit). Einheitliche Gestaltung: Gestaltung für alle Anwenderinnen und Anwender nach gleichen Prinzipien, unter Berücksichtigung der kantonalen Vorgaben für E-Government-Anwendungen. Hohe Wirtschaftlichkeit: Nahtlose Einbettung in die System-Landschaft des kantonalen Steueramts. Langfristigkeit: RE05 realisiert die elektronische Einreichung. Gleichzeitig ist die Plattform ausbaufähig für weitere unterstützende Dienste im Zusammenhang mit den steuerlichen Kernaufgaben (in späteren Folgeschritten). 5

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Projektziele RE02 - Projektausschuss Pendenzen Projektziele Erweiterung E-Government-Angebot: Steuererklärungen NP (UP+SE) können elektronisch eingereicht werden (Beilagen und Hilfsblätter per Post). Mandatenfähige Treuhänderlösung. Zentrale Lösung in Abstimmung mit bestehenden kantonalen Infrastrukturen. Etabliertes „Private Tax“ wird funktional in die gesuchte Lösung überführt. Die Lösung kann später Ausbaustufen wirtschaftlich erweitert werden. Steuerpflichtige erhalten direkten Zugang auf die Vorjahresdaten. Erfasste Deklarationsdaten können elektronisch übermittelt werden. Aufwand für Scanning von Steuererklärungsformularen wird vermindert. Hohe Datensicherheit. Einbezug aller Beteiligten: Steueramt / Staatskanzlei / Alle Gemeinden des Kantons Zürich / Software-Entwickler / Steuervertreter (ZKB, Treuhänder) / Scan-Center. 6

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Belegregelwerk RE02 - Projektausschuss Pendenzen Inhalt & Zielsetzung Belegsregelwerk Regelwerk wird erstmals im funktionalen Kern von Private Tax implementiert. Berücksichtigung, dass mit Private Tax bereits viele Aufstellungen zwingend sind. Gezielte Einforderung von Belegen und Aufstellungen aufgrund der Deklaration. Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über einzureichende Belege. Minimierung der Belege im Sinne des Projektes RE03-Workflow. 7

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Lösungsansatz RE02 - Projektausschuss Pendenzen Gde- Systeme KStA ZPn Deklara-tionsdaten Pers.- & Veranl. Schnittstelle Cx-Schnittstelle StE-Auftrag TH-Reg.-Pflege Druck-zentren KStA-E-Gov-Server Deklarationsdaten Scan-Centers Archiv Bilder ZHservices StE-Web-Anw. StPf TH-Reg.-Anwend. TH-Reg.-Pflege TH ICTAX (Bund) PC-Programm 8

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Kundschaft Altersstruktur ohne eGov RE02 - Projektausschuss Pendenzen 9

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Kundschaft Altersstruktur mit eGov RE02 - Projektausschuss Pendenzen 10

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Schritt 1: Zugangscode RE02 - Projektausschuss Pendenzen Zugangscode notwendig für StPf / TH Zugriff auf eStE und Vorjahresdaten 11

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Schritt 2: ZHprivate Tax im Internet RE02 - Projektausschuss Pendenzen www.steueramt.zh.ch/zhprivatetax 12

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Light Version RE02 - Projektausschuss Pendenzen Einführung ergänzender Online-Deklarationsmöglichkeit. Zugeschnitten auf Steuerpflichtige mit einfachen Steuerverhältnissen (kein Wohneigentum, komplexes Wertschriftenportfolio, Familie). Einfacheres Erfassungsvorgehen. Reduktion des Aufwandes bei der Datenerfassung. Bedarf aus den Pilotauswertungen identifiziert. ZHprivateTax: Light Version 13

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Inhalt der Formulare RE02 - Projektausschuss Pendenzen Zu erfassende Angaben Personalien Unselbstständiger Haupt- und Nebenerwerb Erwerbsausfallentschädigung Bankkonten Pauschal-Abzüge: Verpflegung, Fahrkosten, Weiterbildungskosten, Nebenerwerbskosten Abzug Wochenaufenthalter Privatschulden Beiträge Säule 3a, 2. Säule Versicherungsprämien Gemeinnützige Zuwendungen Vermögensangaben Bemerkung (wenige Zeilen) Papierdokumente: Freigabequittung, Lohnausweis, Bestätigung Säule 3a, 2. Säule 14

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Light Version im Internet RE02 - Projektausschuss Pendenzen www.steueramt.zh.ch/zhprivatetax Zugriff ohne Registrierung möglich 15

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Light Version Voraussetzungen RE02 - Projektausschuss Pendenzen Teilnahme-Voraussetzungen 16

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Light Version Personalien RE02 - Projektausschuss Pendenzen Daten-Erfassung Personalien 17

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Light Version Berufsauslagen RE02 - Projektausschuss Pendenzen Daten-Erfassung Berufsauslagen 18

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Light Version Wertschriften RE02 - Projektausschuss Pendenzen Daten-Erfassung Wertschriften 19

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Light Version Übermittlung RE02 - Projektausschuss Pendenzen Start Übermittlung 20

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Light Version Schluss RE02 - Projektausschuss Pendenzen Übermittlung erfolgreich 21

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Verfügbarkeit und Sicherheit RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivateTax. Verfügbarkeit und Sicherheit Für alle natürlichen Personen (Unselbständige und Selbständigerwerbende). Verfügbar: 7 x 24 Stunden ortsunabhängig. Steuererklärung läuft im Web Browser  Keine Installation von Software nötig. Sicherheit Datenerfassung dank starker Authentisierung mit mTAN oder SuisseID. Einbezug Datenschutzbeauftragter im Projekt. 22

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Betrieb RE02 - Projektausschuss Pendenzen Ganzjährig Hotline-Support werktags 8 – 12 / 13 -17 Uhr 16. Februar bis 28. April: Werktags 8 - 19 Uhr 11. März bis 7. April zusätzlich: Wochenende 11- 17 Uhr Wieso nicht alles elektronisch? Unterlagen mit Urkundencharakter in Papierform Unterschrift der Steuerpflichtigen (gesetzliche Anforderung) Welche Vorteile werden erreicht? Einfaches Einreichen / Online-Dialog zu Beilagen In erster Phase aber Mehraufwand für Hotline, etc., dann Reduktion Scanning-, Papier- und Archivkosten ZHprivateTax. Betrieb 23

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Resonanz RE02 - Projektausschuss Pendenzen Starkes Echo mit klarem Schwerpunkt ZHprivateTax-Light: 24

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Betrieb RE02 - Projektausschuss Pendenzen 25

RE02 - Projektausschuss Pendenzen ZHprivate Tax Potential RE02 - Projektausschuss Pendenzen E-Billing  Rechnungsstellung ins Online-Fach bei Post / Bank E-Verfügung  Zustellung elektronischer Steuerentscheid E-Quellensteuer  Arbeitgebermeldungen Online aus Lohnbuchhaltung Steuererklärung gänzlich ohne Postweg Bürgerkonto / Bürger-Account  Stand Verfahren, Zahlungen, etc. E-Steuererklärung für Unternehmen E-Government im Bereich Steuern. Ausblick und Potential 26