Planung und Bau einer Kinderkrippe in Bad Wurzach 2008/09 Sitzung Gemeinderat 17.11.08.

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 Präsentation transkript:

Planung und Bau einer Kinderkrippe in Bad Wurzach 2008/09 Sitzung Gemeinderat

Kinderförderungsgesetz Das KiföG dient dazu, die Balance zwischen Erwerbstätigkeit und Familienleben zu erleichtern, in dem es den Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege für unter dreijährige Kinder vorantreibt. Beschl , in Kraft ab ???

Kinderförderungsgesetz Wesentliche Regelungen f.d. Stadt: ab : Verpflichtung der Kommunen zur Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren für besondere Personenkreise ab : Rechtanspruch auf eine Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren (ab Geburt)

Kinderförderungsgesetz Wesentliche Regelungen f.d. Stadt: ab : Rechtanspruch auf eine Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren (ab 0 Jahren) Finanzierung Das Geld folgt den Kindern - FAG-Mittel nur noch für betreute Kinder (bisher für geborene K.) - Abbau des festen Sockelbetrages

Geplanter Krippen-Umbau Raumbedarf: Umbau von Privatwohnungen zur Kinderkrippe Schaffung von 2 Gruppenräumen à 10 Betreuungsplätze (= 12 Kinder) Somit können insgesamt 24 Kinder unter 3 Jahren in Bad Wurzach betreut werden

Geplanter Krippen-Umbau Finanzierung: Bauinvestitionca Außenarbeitenca Erstausstattungca abzügl. Krippenförderung Finanzierungsbedarf

Vergleich Elterngebühren Einrichtung in... Monatl. Geb. 1-2 Jahre Monatl. Geb. 2-3 Jahre Wangen Isny * Biberach * Bad Waldsee140 Leutkirch100 (20 Std.) 132 Bad Wurzach * = einkommensabhängige Gebühren Die Elterngebühr bezieht sich jeweils auf eine 1-Kind-Familie, Regelbetreuung (30 Std./Woche), zzgl. Essenskosten

Betrieb einer Krippe Lfd. Betriebskosten je Gruppe/Jahr: Personalkostenca Elterngebühren (noch zu kalkulieren) (12 Kinder à 200 /Monat) ca Landeszuschuss – noch ungeklärt kalkuliert (12 K. x 500 ) ca Zuschussbedarf je Gruppeca Zuschussbedarf je Platzca