Bildrechte Recht am eigenen Bild: ist eine Person erkennbar auf einem Foto, darf dieses nicht ohne Zustimmung verwendet werden Ausnahme: sind Personen erkennbar, aber nicht der wesentliche Teil des Bildes, ist keine Zustimmung notwendig Urheberrecht: es ist grundsätzlich verboten, einfach so Fotos (z.B. aus dem Internet) ohne Erlaubnis für eigene Zwecke zu verwenden
Bildrechte Beispiele Muss bei diesem Bild eine Genehmigung der abgebildeten Personen vorliegen? > Nein
Bildrechte Beispiele Muss bei diesem Bild eine Genehmigung der abgebildeten Person vorliegen? > Ja
Bildrechte Beispiele Muss bei diesem Bild eine Genehmigung der abgebildeten Personen vorliegen? > Nein
Fragen? PR-Hilfsmittel erwähnen, einige Exemplare dabei zum Verkaufen
Merci ... für eure Aufmerksamkeit. Jungwacht Blauring Schweiz, St. Karliquai 12, 6004 Luzern, 041 419 47 47, www.jubla.ch
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Jungwacht Blauring Schweiz, St. Karliquai 12, 6004 Luzern, 041 419 47 47, www.jubla.ch