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dokumentation BERUFSBILDUNG

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Präsentation zum Thema: "dokumentation BERUFSBILDUNG"—  Präsentation transkript:

1 dokumentation BERUFSBILDUNG
für die Präsentation mit Power Point

2 170 Folien zur Berufsbildung auf einer CD-ROM

3 1.Kapitel: Die Berufsbildung in der Schweiz Es folgen zwei Beispiele

4 1.7.1 Das vierte Berufsbildungsgesetz von 2002
Seit den 90er-Jahren befindet sich die Berufs- und Arbeitswelt in einem grossen Umbruch. Infolge von technischen und gesellschaftspolitischen Entwicklungen entstehen neue Berufe, andere verändern sich stark und wieder andere verschwinden ganz. Die Anforderungen an die Lernenden – im schulischen wie im praktischen Bereich – steigen und erfordern erweiterte Angebote für Begabte sowie für Lernschwächere. Auch der soziale Wandel, etwa in Bezug auf die Stellung der Frau oder hinsichtlich der Immigration bedingt neue Qualifizierungsformen. Berufsbildung ist für etwa zwei Drittel der Jugendlichen das Eintrittstor in das Erwachsenen- und Erwerbsleben. Es werden immer häufiger Berufswechsel oder stetige Weiterbildung im Beruf praktiziert, was ein möglichst durchlässiges System erfordert. All diese Entwicklungen und Veränderungen sind im neuen Berufsbildungsgesetz berücksichtigt worden. Inhalte. Mit dem 1997 erschienenen Bericht über die Berufsbildung beginnt die Revision des Berufsbildungsgesetzes wird in der Bundesverfassung (BV Art. 63 Abs. 1) die Bundeskompetenz für die gesamte Berufsbildung verankert. Das bedeutet, dass erstmals mit dem neuen Berufsbildungsgesetz sämtliche Berufe ausserhalb der Hochschulen einem einheitlichen System unterstellt und damit untereinander vergleichbar werden. Das neue Berufsbildungsgesetz hat die in anderen Bundeserlassen geregelten Berufe der Land- und Forstwirtschaft aufgenommen. Neu sind auch die bisher kantonal geregelten Berufsbereiche Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK) Teil der eidgenössischen Berufsbildungspolitik. Die eidgenössischen Räte haben das neue Berufsbildungsgesetz im Dezember 2002 verabschiedet. Seit Januar 2004 ist das Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) und dessen Verordnung (BBV) in Kraft. Das neue Berufsbildungsgesetz (BBG): - bietet neue, differenzierte Wege der beruflichen Bildung; - fördert die Durchlässigkeiten im (Berufs-)Bildungssystem; - lässt neben der traditionellen beruflichen Grundbildung Raum für Grundbildungen mit hohem Schulanteil sowie praktisch ausgerichtete Bildungen mit eigenem Qualifikationsprofil für schulisch Schwächere; - anerkennt sonstige berufliche oder ausserberufliche Lernleistungen unabhängig vom Alter und von einem festen Bildungsgang und trägt den bildungsmässigen „Patchwork-Biografien“ Rechnung; - definiert die «höhere Berufsbildung» im Nicht-Hochschulbereich; - führt eine leistungsorientierte Finanzierung ein; - bringt mehr Geld für die Berufsbildung; - teilt mehr Verantwortung den Akteuren vor Ort zu. Was regelt das neue Berufsbildungsgesetz? - berufliche Grundbildung, einschliesslich der Berufsmaturität; - höhere Berufsbildung; - berufsorientierte Weiterbildung; - Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel; - Bildung der Berufsbildungsverantwortlichen; - Zuständigkeit und Grundsätze der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung; - Beteiligung des Bundes an den Kosten der Berufsbildung. Finanzierung: Umstellung auf das Pauschalsystem. Das neue Berufsbildungsgesetz ersetzt die bisherige, am Aufwand orientierte Subventionierung durch leistungsorientierte Pauschalen an die Kantone. Ausserdem sind zehn Prozent der Bundesmittel für die gezielte Förderung von Entwicklungsprojekten und besondere Leistungen im öffentlichen Interesse reserviert. Das neue System (Art. 52 – 59 BBG) erhöht dank der eindeutigen Zuschreibung der Mittelverwendung die Wirksamkeit und Transparenz der eingesetzten Gelder. Es wird mit einer Übergangsfrist von vier Jahren eingeführt. Der Anteil des Bundes an den Kosten der öffentlichen Hand wird von weniger als einem Fünftel auf einen Viertel erhöht. Das entspricht einerseits der erweiterten Zuständigkeit des Bundes und anderseits dem Willen, einen grösseren Teil der Kosten für die Berufsbildungsreform zu übernehmen. Berufsbildungsfonds als neues Instrument. Die Berufsbildungsfonds gemäss BBG sind branchenmässig ausgerichtet und für Betriebe vorgesehen, die sich nicht an den Kosten der Berufsbildung beteiligen. Diese Nicht- Verbandsmitglieder sollen zu angemessenen Solidaritätsbeiträgen verpflichtet werden können. Der Bund kann Berufsbildungsfonds auf Antrag für die gesamte Branche als allgemein verbindlich erklären. Bedingung ist, dass sich mindestens 30 Prozent der Betriebe mit mindestens 30 Prozent der Arbeitnehmenden und der Lernenden dieser Branche bereits finanziell an einem Berufsbildungsfonds beteiligen.

5 1.7.2 Die Integration aller Berufsbildungsbereiche
Bis ins Jahr 2002 waren im Berufsbildungsgesetz die gewerblich-industriellen sowie die kaufmännischen Berufe geregelt. Mit dem Berufsbildungsgesetz, am in Kraft getreten, werden erstmals sämtliche Berufe ausserhalb der Hochschulen einem einheitlichen System unterstellt. Neu im Berufsbildungsgesetz aufgenommen sind die Bereiche Land- und Forstwirtschaft, die bis anhin in anderen Bundeserlassen geregelt waren sowie die bisher kantonal geregelten Berufsbereiche Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK). Gesundheit, Soziales und Kunst. Um eine nahtlose Überführung der Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst vom bisherigen Bildungssystem in das Berufsbildungsgesetz (BBG) zu ermöglichen, wurde eine Projektorganisation unter Einbezug der wichtigsten beteiligten Partner (das BBT, die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK) eingerichtet. Die Leitlinien dieses Projekts bildeten den allgemeinen Rahmen für einen angemessenen Übergang. Die Besonderheiten jedes beruflichen Umfelds sollen berücksichtigt werden, ohne dabei den Gesamtprozess aus den Augen zu verlieren. Das BBT will die historisch gewachsenen Eigenheiten und Identitäten der neuen Berufsbildungsbereiche respektieren. Andererseits gilt es, die nationale und internationale Transparenz und Kohärenz im Auge zu behalten. Inhaltlich stehen in den nächsten Jahren folgende Ziele im Vordergrund: - Koordination der Ausbildungen im GSK-Bereich mit den übrigen Berufsbildungen und mit dem Berufsbildungsgesetz - Festlegen von Zugangsbestimmungen (Zulassungsbestimmungen), Ausbildungsanforderungen und –inhalten - Zuordnung bestehender Bildungsangebote zu Stufen: Sekundarstufe 2 (berufliche Grundbildungen), nicht universitäre Tertiärstufe (Höhere Fachschulen, Berufs- und Höhere Fachprüfungen), Fachhochschulstufe - Ausgestaltung und Erlass von Ausbildungsvorschriften - Festlegung von Vollzugszuständigkeiten Gesundheit. Vor der Überführung des Gesundheitsbereichs in das Berufsbildungsgesetz war das Schweizerische Rote Kreuz dafür zuständig. Der Gesundheitsbereich umfasst Berufe von der Grundausbildungs- bis zur Fachhochschulstufe. Zudem werden in diesem Bereich zahlreiche Berufs- und höhere Fachprüfungen organisiert. Um die Interessen ihrer Bereiche gesamtschweizerisch angemessen zu vertreten, haben sich im Gesundheits- und Sozialbereich die Organisationen der Arbeitswelt jeweils zu Dach-Organisationen (OdA Santé und OdA Soziales) zusammengeschlossen. Die Sozialberufe. Mit der Integration der Sozialberufe in die Kompetenz des Bundes sind erhebliche Arbeiten verbunden. Es werden Ausbildungsgänge von der Grundbildung bis zur Tertiärstufe (höhere Fachschulen und Fachhochschulen) eingerichtet. Für die Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen sind Projekte in Vorbereitung. Die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) arbeiten eng mit dem Bund und den Kantonen zusammen, um die Ziele des Berufsbildungsgesetzes zu verwirklichen. Am 7. Dezember 2004 haben 19 Organisationen aus dem Sozialbereich gemeinsam die «Schweizerische Dachorganisation der Arbeitswelt Soziales» gegründet. Forst- und Landwirtschaft. Bis 1998 wurden in der Landwirtschaft alle Reglemente und Weisungen von den Trägern der Berufsbildung (Deutschschweiz: landwirtschaftliche Schulen; Westschweiz: landwirtschaftliche Organisation im Auftrag der Kantone) erlassen und vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) genehmigt. Mit dem Übergang der landwirtschaftlichen Bildung zum neu geschaffenen Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) wurde dieses System vorerst beibehalten. Das neue BBG führte auch aus Sicht der Landwirtschaft zu einem Paradigmen-Wechsel. Dies führte auch in der Landwirtschaft zu einer Reorganisation auf Verbandsebene: Im Mai 2005 schlossen sich acht landwirtschaftliche Berufsverbände und Branchenorganisationen zur Dach-Organisation „AgriAliForm“ zusammen. Diese tritt künftig gegenüber dem BBT federführend als Verhandlungspartnerin und Trägerin von Bildungsangeboten auf.

6 2.Kapitel: Das Berufsbildungssystem der Schweiz
Es folgen zwei Beispiele

7 2.1.2 Das Berufsbildungssystem
Das Schweizer Berufsbildungssystem ist durchlässig aufgebaut. Nach der beruflichen Grundbildung sind die höhere Berufsbildung, verschiedene andere Formen der berufsorientierten Weiterbildung und Tätigkeitswechsel im Verlauf des Berufslebens möglich. Die berufliche Grundbildung ist somit eine solide Basis für eine berufliche Laufbahn und lebenslanges Lernen. Die Berufsbildung deckt ein breites Spektrum an Bildungsmöglichkeiten ab. In rund 200 verschiedenen Berufen existieren eidgenössisch reglementierte berufliche Grundbildungen. Sie dauern zwei, drei oder vier Jahre und berücksichtigen die unterschiedlichen Fähigkeiten und Kompetenzen, die die lernenden Personen mitbringen. Merkmale der beruflichen Grundbildung. Die berufliche Grundbildung schliesst an die obligatorische Schulzeit an. Sie dient der Vermittlung und dem Erwerb von Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten, die zur Ausübung in einem Beruf erforderlich sind. In der beruflichen Grundbildung werden die Lernenden in drei Bereichen ausgebildet: In der beruflichen Praxis, in überbetrieblichen Kursen sowie in allgemein bildendem und berufskundlichem schulischen Unterricht. Duales System. Die Kombination von praktischem Know-how (im Betrieb) und praktischen Grundlagen (im überbetrieblichen Kurs) mit schulischem Wissen (in der Berufsfachschule) ist das hervorragende Merkmal der dualen Grundbildung. Die berufliche Grundbildung kann aber auch in einem schulischen Vollzeitangebot absolviert werden. Abschluss mit Anschluss. Die Berufsbildung hat einen direkten Bezug zum Arbeitsleben. Was in einem Beruf gefordert wird, wird in der beruflichen Grundbildung praxisnah vermittelt, so dass die Lernenden nach dem Qualifikationsverfahren das Rüstzeug mitbringen, um in ihren Beruf einsteigen zu können. Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest. Die zweijährige berufliche Grundbildung richtet sich vorwiegend an schulisch Schwächere und vermittelt einfachere, praktisch orientierte Tätigkeiten. Nach Abschluss der zweijährigen Grundbildung kann – je nach Möglichkeit des Berufsfelds – eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung besucht werden. Drei- und vierjährige berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis. Die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis dauert drei oder vier Jahre. Der Abschluss ist eidgenössisch anerkannt und weist aus, dass die Absolventin oder der Absolvent die auf dem Arbeitsmarkt geforderten Voraussetzungen zur Ausübung eines Berufs mitbringt. Eidgenössische Berufsmaturität. Mit der eidgenössischen Berufsmaturität wird die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis mit einer erweiterten Allgemeinbildung ergänzt. Vermittelt werden einerseits Inhalte der Fachrichtungen, andererseits werden Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenzen gefördert. Die Berufsmaturität berechtigt zu einem prüfungsfreien Zugang zu einer Fachhochschule. Mit einer Ergänzungsprüfung können Inhaber/innen der Berufsmaturität das Recht erwerben, prüfungsfrei an alle Universitäten und eidgenössischen Hochschulen einzutreten. Tertiärstufe. An die berufliche Grundbildung schliesst die höhere Berufsbildung, die Tertiärstufe, an. In diesen Bildungsangeboten werden spezifische Berufsqualifikationen vermittelt und Berufsleute auf Kaderfunktionen vorbereitet. Mit der Berufsmaturität wird der direkte Zugang zu den Fachhochschulen auf der Hochschulstufe ermöglicht. Umgekehrt können Abgänger/innen von allgemein bildenden Schulen mit genügend praktischer Erfahrung ins Berufsbildungssystem einsteigen. Eidgenössische Berufsprüfung und eidgenössische höhere Fachprüfung. Die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen (im gewerblich-industriellen Bereich auch bekannt als Meisterprüfungen) richten sich an Personen mit Berufserfahrung, die ihre Kenntnisse vertiefen wollen. Wer die entsprechende Prüfung besteht, erhält einen eidgenössisch anerkannten Titel (Berufsprüfung: Fachausweis; höhere Fachprüfung: Diplom). Die eidgenössische Berufsprüfung und die höhere Fachprüfung unterstehen der Aufsicht des BBT. Höhere Fachschulen. Die Bildungsgänge an höheren Fachschulen führen zu einem eidgenössisch anerkannten Diplom. Sie basieren auf staatlichen Mindestvorschriften sowie den daraus abgeleiteten Vorgaben des BBT bezüglich der Rahmenlehrpläne und der Anerkennungsverfahren. Berufsorientierte Weiterbildung. Bisher wurde die höhere Berufsbildung oft als Weiterbildung bezeichnet. Das neue Berufsbildungsgesetz unterscheidet zwischen den standardisierten Angeboten der höheren Berufsbildung und den nicht-standardisierten Angeboten der berufsorientierten Weiterbildung. Diese ist Teil jeder Bildungsstufe. Das heisst, Angebote der berufsorientierten Weiterbildung finden sich sowohl auf Sekundarstufe II als auch auf der Tertiärstufe. Die berufsorientierte Weiterbildung umfasst verschiedenste Angebote, die in enger Verbindung zur Arbeitswelt stehen. Mit ihr sollen bestehende berufliche Qualifikationen erneuert, vertieft und erweitert oder neue berufliche Qualifikationen formal erworben werden. Die berufsorientierte Weiterbildung ist im Berufsbildungsgesetz geregelt. Quelle: Handbuch betriebliche Grundbildung, DBK 2006 Literaturhinweise Coradi Vellacott M., Denzler S., Grossenbacher S., Kull M., Meyer P., Vögeli-Mantovani U., Wolter S.C., Zulliger S.: Bildungsbericht Schweiz 2006, Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung, Aarau 2006 Chaponnière M. et al.: Nationales Forschungsprogramm Bildung und Beschäftigung : die Synthesen im Kreuzfeuer, Rüegger, Chur, Zürich 2005 (Bildung und Beschäftigung in der Diskussion; 3) DBK: Handbuch betriebliche Grundbildung, DBK, Luzern 2006 DBK: Lexikon der Berufsbildung, DBK, Luzern 2006 Dubs R., Giger H., Kuhn M.W., Renold U., Schambeck H., Skala H., Triponez P., Tschirky H.: Berufsbildung im Lichte der neuen Gesetzgebung, Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich 2007 Frick A., Wirz A.: Berufsbildungsökonomie: Stand und offene Fragen, h.e.p.-Verlag, Bern 2005 (Berufsbildungsforschung Schweiz ; 1) Georg W., Grüner G., Kahl O.: Kleines berufspädagogisches Lexikon, Verlag Bertelsmann, Bielefeld 1995 Gonon P., Stolz S. (Hrsg.): Arbeit, Beruf und Bildung, h.e.p.-Verlag, Bern 2002 Kaiser F.J., Pätzold G. (Hrsg.): Wörterbuch Berufs- und Wirtschaftspädagogik, Julius Klinkhardt, Bad Heilbrunn 2006 Lauterbach U.: Internationales Handbuch der Berufsbildung, Verlag Bertelsmann, Bielefeld 2006 Pätzold G., Walden G. (Hrsg.): Lernorte im dualen System der Berufsbildung, Bundesinstitut für Berufsbildung, Berlin 1995 Prager J.U., Wieland C. (Hrsg.): Duales Ausbildungssystem – Quo vadis? Berufliche Bildung auf neuen Wegen, Verlag Bertelsmann Stifung, Gütersloh 2007 Rothe G., Die Systeme beruflicher Qualifizierung Deutschlands, Österreichs und der Schweiz im Vergleich, Kompendium zur Aus- und Weiterbildung unter Einschluss der Problematik Lebensbegleitendes Lernen, DBK, Luzern 2001 SBBK: Kantone und Berufsbildung [Die Berufsbildung in den Kantonen] = Cantons et formation professionnelle [Formation professionnelle dans les cantons], SBBK, Bern 2007 Tabin J.-P.: Formation professionnelle en Suisse: histoire et actualité, Réalités sociales, Lausanne 1989 (Travail social) Wettstein E., Bossy R., Dommann F., Villiger D.: Die Berufsbildung in der Schweiz, DBK, Luzern 1988 Links Bundesamt für Berufsbildung und Technologie: Das schweizerische Bildungsystem auf dem Schweizerischen Bildungsserver educa: Lexikon der Berufsbildung: DBK-Merkblätter: Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz: Deutschschweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz: Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren:

8 2.6.3 Die Berufsbildungsfonds
Zur Förderung der Berufsbildung können die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) und die Kantone Fonds einrichten. Berufsbildungsfonds gemäss Berufsbildungsgesetz (BBG) sind branchenmässig ausgerichtet. Die Gelder werden innerhalb einer Branche erhoben und für die Förderung der Berufsbildung in dieser Branche (Entwicklung von Bildungsangeboten, Organisation von Kursen und Qualifikationsverfahren, Berufswerbung usw.) eingesetzt. Durch allgemein verbindlich erklärte Berufsbildungsfonds werden auch Betriebe in die Verantwortung genommen, die sich bisher nicht an den allgemeinen Berufsbildungskosten einer Branche beteiligt und von den Leistungen der Verbandsmitglieder profitiert haben. Diese Nicht-Verbandsmitglieder werden zu angemessenen Solidaritätsbeiträgen verpflichtet. Das 2004 in Kraft getretene neue BBG sieht in Art. 60 die Möglichkeit vor, dass der Bundesrat Berufsbildungsfonds von Organisationen der Arbeitswelt auf deren Antrag für eine Branche allgemein verbindlich erklären kann. Allgemein verbindlich erklärte Berufsbildungsfonds. Die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlich-Erklärung sind in Art. 60 Abs. 4 BBG festgehalten: Einhaltung der Quoren (mind. 30 Prozent der Betriebe der Branche mit mind. 30 Prozent der Arbeitnehmenden beteiligen sich bereits finanziell am Berufsbildungsfonds); Eigene Bildungsinstitution; Beiträge müssen den branchentypischen Berufe zugute kommen; Beiträge müssen allen Betrieben der Branche zugute kommen. Weitere Arten von Berufsbildungsfonds. Neben den im BBG geregelten Berufsbildungsfonds gemäss Art. 60 BBG existieren weitere Arten von Berufsbildungsfonds: Nicht allgemein verbindlich erklärte Berufsbildungsfonds. Die Beiträge sind freiwillig und richten sich nach privatrechtlichen Bestimmungen. Kantonale branchenübergreifende Berufsbildungsfonds. Die Beitragsregelung richtet sich nach kantonalem Recht. Wo kantonale branchenübergreifende Berufsbildungsfonds eingerichtet sind, steht es den betroffenen Organisationen der Arbeitswelt frei, auf freiwilliger Basis mit den entsprechenden Kantonen eine Beteiligung an den kantonal erhobenen Geldern zu regeln oder eine Bereinigung der Leistungskataloge vorzunehmen. Beiträge für die Berufsbildung im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen (GAV). Im Rahmen der GAV werden zum Teil Beiträge für die Berufsbildung erhoben. Es empfiehlt sich, die Leistungen im Berufsbildungsfonds-Reglement auf die GAV-Regelungen abzustimmen. Leistungsabgrenzung. Je nach Unternehmung (z.B. Mischbetriebe) kann mehr als ein branchenbezogener Berufsbildungsfonds Ansprüche geltend machen. Beitragspflichtige Unternehmungen sind insoweit von der Zahlung befreit, als sie sich für ihre branchentypischen Berufe bereits mittels Verbandsbeitrag an der Berufsbildung beteiligen, in einen Berufsbildungsfonds einbezahlen oder eine sonst angemessene Bildungs- oder Weiterbildungsleistung erbringen. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass identische Leistung nur einmal bezahlt werden muss, das gilt auch für die Abgrenzung zu Beiträgen im Rahmen des GAV. Literaturhinweise BBT: Handbuch für die Allgemeinverbindlicherklärung von Berufsbildungsfonds gemäss Art. 60 BBG, BBT, Bern 2006 BFS: Öffentliche Bildungsausgaben 2004 = Dépenses publiques d'éducation 2004, BFS, Neuchâtel 2006 DBK: Handbuch betriebliche Grundbildung, DBK, Luzern 2006 DBK: Lexikon der Berufsbildung, DBK, Luzern 2006 Frick A., Wirz A.: Berufsbildungsökonomie: Stand und offene Fragen, h.e.p.-Verlag, Bern 2005 (Berufsbildungsforschung Schweiz; 1) Hanhart S., Schulz H.-R.: Lehrlingsausbildung in der Schweiz: Kosten und Finanzierung, Rüegger, Chur, Zürich 1998 Kübler M.: Berufsbildung in der Schweiz: 100 Jahre Bundessubventionen ( ), Biga, Bern 1986 Schweri J. (u.a.): Kosten und Nutzen der Lehrlingsausbildung aus der Sicht Schweizer Betriebe, Verlag Rüegger, Zürich 2003 Wolter S.C.: Schweizer Lehrlinge sind billiger als deutsche, In: Panorama, 2, 2005, 20-22 Links: Kosten und Nutzen der Lehrlingsausbildung aus Sicht der Betriebe: Zusammenfassung: BBT: Innovationen und besondere Leistungen BBT: Berufsbildungsfonds Ausbildungsbeiträge: Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren: Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz: SQUF Netzwerk der Wirtschaft für Berufsbildungsfragen:

9 3.Kapitel: Die Lehrzeit Es folgen zwei Beispiele

10 3.7.3 Der Bildungsbericht Das Berufsbildungsgesetz schreibt in Artikel 20 vor, dass sich die Verantwortlichen der Lehrbetriebe für den bestmöglichen Lernerfolg der Lernenden einsetzen und diesen periodisch überprüfen müssen. In der Verordnung über die berufliche Grundbildung, Abschnitt 7, ist festgehalten, dass die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner den Bildungsstand der lernenden Person festhält und mit ihr mindestens einmal pro Semester bespricht. Das Instrument dazu ist der Bildungsbericht. Pflicht. Der Bildungsbericht ist also Pflicht. Jedoch sollte es für alle Berufsbildnerinnen und Berufsbildner eine Selbstverständlichkeit sein, den Stand der Ausbildung auch ausserhalb des Bildungsberichts mit der lernenden Person zu besprechen. Der Bildungsbericht ergänzt die kürzeren und längeren Unterhaltungen, die vor, während und zum Abschluss einzelner Arbeiten geführt werden. Das Gespräch, für das der Bildungsbericht Grundlage ist, soll nicht spontan, sondern gut vorbereitet stattfinden. Häufig wird bei dieser Gelegenheit auch das Zeugnis der Berufsfachschule besprochen. Auch die lernende Person hat Gelegenheit, Erfahrungen und Meinungen einzubringen. Lerndokumentation. Eine wichtige Grundlage für das Erstellen des Bildungsberichts ist die Lerndokumentation, bisher Arbeitsbuch genannt. Die lernende Person hält darin alle wesentlichen Arbeiten, die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die gemachten Erfahrungen fest. Die Lerndokumentation wird systematisch geführt und dient auch als Nachschlagewerk. Die Berufsbildner/innen erhalten mit der Lerndokumentation nicht nur eine Übersicht über den effektiv erfolgten Bildungsverlauf, sondern können aus ihr auch das Berufsinteresse und das persönliche Engagement der lernenden Person ablesen. Form des Bildungsberichts. Es gibt verschiedene Formen des Bildungsberichts. Eine mögliche kann dem Modell des Arbeitszeugnisses entlehnt werden. Es kann sich aber auch um eine abgeänderte Form des Formulars handeln, das für die Qualifikationsgespräche mit den Mitarbeitenden verwendet wird. Einzelne Organisationen der Arbeitswelt stellen berufsspezifische Beurteilungsbögen zur Verfügung. Die DBK hat das Formular «Bildungsbericht» erarbeitet. Es handelt sich um ein Instrument, das auf Grund der spezifischen Bedürfnisse der betrieblichen Ausbildung zusammengestellt wurde und von den Berufsbildner/innen übernommen werden kann. Mit diesem Instrument wird versucht, persönliches Verhalten, Arbeitsverhalten und berufliches Können in einem Fragebogen zu erfassen. Ablauf des Gesprächs bzw. Aufbau des Bildungsberichts. Mit dem Formular «Bildungsbericht» der DBK wird folgender Ablauf des Gesprächs vorgeschlagen: – 4. Kompetenzen. Der Bildungsstand wird festgestellt. Beurteilt werden fachliche und methodische Aspekte, aber auch das Verhalten in der Gruppe und die Person selbst. Die für das Erlernen der einzelnen Berufe nötigen Kompetenzen sind im Abschnitt 2 der Verordnung über die berufliche Grundbildung aufgeführt. Werden die Anforderungen nur knapp oder ungenügend erfüllt, ist es wichtig, sofort aktiv den Ursachen nachzugehen und Massnahmen zur Verbesserung der Situation einzuleiten. 5. Lerndokumentation. Das Gespräch ist eine gute Gelegenheit, die Lerndokumentation zu kommentieren und zu beurteilen. 6. Leistungen in Berufsfachschule und überbetrieblichen Kursen. In der Regel werden bei dieser Gelegenheit auch das Zeugnis der Berufsfachschule und die Leistungen in den überbetrieblichen Kursen besprochen. 7. Beurteilen der Ausbildung durch die lernende Person. Die lernende Person muss Gelegenheit erhalten, ihre Erfahrungen und Meinungen einzubringen. Sie kann Betrieb und Berufsbildner/in nach den gleichen Kompetenzen bewerten, nach denen sie selbst beurteilt wurde und ihre Meinung zur Ausbildung äussern. 8. – 9. Ziele. Am Schluss der gemeinsamen Besprechung werden die Ziele festgelegt, die in der nächsten Ausbildungsperiode oder während der restlichen Bildungsdauer erreicht werden sollen. So können sie bei der nächsten Besprechung des Bildungsberichts überprüft werden. 10. – 12. Verbindlichkeit. Zentraler Zweck des Bildungsberichts ist es, Klarheit zu schaffen. Das Gespräch ist ein Zwischenhalt und dient zur Standortbestimmung. Anhand von ihm sollten Probleme erkannt und Lösungswege besprochen werden, so dass alle wissen, was zu tun ist und was die andere Seite erwartet. Die Unterschriften am Schluss unterstreichen den verbindlichen Charakter des Bildungsberichts. Hinweise für die Gesprächsführung. Es hat sich bewährt, das Formular auch der lernenden Person im Voraus zur Verfügung zu stellen. Im Sinne einer Selbstbeurteilung kann sie sich kritisch mit dem eigenen Tun auseinandersetzen und hat die Gelegenheit, ihre Wahrnehmung mit einer Fremdbeurteilung durch eine Fachperson abzuwägen. Diese Vorbereitung ist eine gute Grundlage für das Gespräch, weil auf diese Weise Voraussetzung und Inhalt im Voraus geklärt werden. Das Gespräch wird so zum Wechselspiel zwischen Fremd- und Selbstbeurteilung. Quelle: Handbuch betriebliche Grundbildung, DBK, 2006 Literaturhinweise DBK: Arbeitsbuch/Ausbildungsdokumentation (Lerndokumentation), DBK, Luzern 2003 DBK: Handbuch betriebliche Grundbildung, DBK, Luzern 2005 Frick R., Mosimann W.: Lernen ist lernbar: eine Anleitung zur Arbeits- und Lerntechnik, Sauerländer, Aarau 2000 Gasser P.: Lernpsychologie für eine wandelbare Praxis, Sauerländer, Aarau 2000 Gasser P.: Neue Lernkultur: eine integrative Didaktik, Sauerländer, Aarau 2002 Landwehr N.: Neue Wege der Wissensvermittlung, Sauerländer, Aarau 2006 Maurer H., Gurzeler B.: Handbuch Kompetenzen (basic skills), h.e.p.-Verlag, Bern 2006 Metzger C.: WLI-Schule: Wie lerne ich? Eine Anleitung zum erfolgreichen Lernen für Mittelschulen und Berufsschulen, Sauerländer, Aarau 2002 Ming P., Reif M.: Unterwegs zum Lernprofi, Verlag Orell Füssli, Zürich 2004 Senett R. : Der flexible Mensch, Berlin Verlag, Berlin 1998 Schuler H.: Beurteilung und Förderung beruflicher Leistung, Hogrefe Verl. für Psychologie, Göttingen 2004 Swissmem: PowerWork: Professionell lernen und arbeiten, Sauerländer, Aarau 1997, Zihlmann R.: Berufswahl in Theorie und Praxis, sabe, Zürich, 1998 Links: Qualicarte: Leitfaden Individuelle Begleitung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung: Rund um den Lehrvertrag: Handbuch betriebliche Grundbildung, Merkblätter, Checklisten, Formulare: Bildung von Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben: Lexikon der Berufsbildung: DBK-Merkblätter: Verzeichnis der kantonalen Ämter für Berufsbildung:

11 3.8.2 Die Freikurse und Stützkurse
In der Verordnung über die Berufsbildung (BBV, Art. 20) werden die Voraussetzungen zum Besuch von Freikursen und Stützkursen wie folgt festgelegt: Absatz 1. Freikurse und Stützkurse der Berufsfachschule sind so anzusetzen, dass der Besuch ohne wesentliche Beeinträchtigung der Bildung in beruflicher Praxis möglich ist. Ihr Umfang darf während der Arbeitszeit durchschnittlich einen halben Tag pro Woche nicht übersteigen. Absatz 2. Die Notwendigkeit des Besuchs von Stützkursen wird periodisch überprüft. Absatz 3. Sind Leistungen oder Verhalten in der Berufsfachschule oder im Lehrbetrieb ungenügend, so schliesst die Schule im Einvernehmen mit dem Lehrbetrieb die lernende Person von Freikursen aus. Bei Uneinigkeit entscheidet die kantonale Behörde. Absatz 4. Die Berufsfachschulen sorgen für ein ausgewogenes Angebot an Frei- und Stützkursen. Sie ermöglichen insbesondere Freikurse in Sprachen. Freikurse werden von den Berufsfachschulen als freiwillige Ergänzung zur schulischen Bildung angeboten. Die Freikurse können berufsbezogene und allgemein bildende Themen zum Inhalt haben. In der Regel ergänzen sie das Stoffangebot der obligatorischen schulischen Bildung (z.B. Fremdsprachen oder fachliche Themen, die nicht zum Pflichtstoff gehören). Der Stoff der schulischen Bildung kann aber auch vertieft werden, z.B. durch Intensivkurse mit höheren Anforderungen gegenüber dem Pflichtstoff. Freikurse können während der Arbeitszeit und in der Freizeit besucht werden. Die Lernenden, die im Betrieb und in der Berufsfachschule ausreichende Leistungen erbringen, können Freikurse besuchen. Bis zu einem halben Tag pro Woche dürfen Freikurse auch in die Arbeitszeit fallen, ohne dass der lernenden Person Lohnabzüge gemacht werden dürfen. Der Besuch erfolgt im Einvernehmen mit dem Betrieb. Bei Uneinigkeit entscheidet der Kanton. Der Besuch von Freikursen wird am besten im Gespräch zwischen Berufsbildenden und Lernenden festgelegt. Die Berufsfachschule informiert über ihr Angebot und kann bei der richtigen Wahl der Freikurse beratend helfen. Stützkurse. Die Ursachen von schwächeren Schulleistungen und ungenügenden Noten liegen oft nicht bei der fehlenden Begabung oder am mangelhaften Fleiss. Meist sind Wissens- oder Bildungslücken Grund der schwächeren Leistung. Das betrifft insbesondere die Mathematik und die Sprache. Viele Berufsfachschülerinnen und -schüler verfügen zudem über keine effizienten Lern- und Arbeitstechniken. Die Stützkurse behandeln deshalb folgende Bereiche: - Aufarbeiten des nicht vorhandenen Schulstoffs aus dem Normalunterricht - Aufgabenhilfe und -begleitung - Schliessen von Wissenslücken im Schulstoff - Verbessern der persönlichen Lern- und Arbeitstechnik Stützkurse können individuell durchgeführt werden, jedoch geschieht dies meist in kleinen Gruppen, in denen Personen mit ähnlichen Schwierigkeiten zusammengefasst werden. Die Konzepte der Berufsfachschulen sind unterschiedlich. Im Prinzip geht es aber überall darum, die Probleme rechtzeitig anzugehen und die Lernenden so zu begleiten, dass sie die berufliche Grundbildung erfolgreich absolvieren können. Die Stützkurse dürfen einen halben Tag pro Woche nicht überschreiten. In der Regel können gleichzeitig mit Stützkursen keine Freikurse besucht werden. Sofern Stützkurse während der Arbeitszeit stattfinden, ist der Besuch bis zu einem halben Tag pro Woche ohne Lohnabzug zu gestatten. Literaturhinweise Aeschbach P., Meyenberg B.: Evaluation von Schule und Unterricht am Beispiel berufsbildender Schulen, DBK, Luzern 1999 Bloom B.: Caractéristiques individuelles et apprentissages scolaires, Labor, Bruxelles, 1979 CSFP: Former un apprenti ou une apprentie, CSFP, 2002 DBK: Lexikon der Berufsbildung, DBK, Luzern 2006 Dubs R.: Die Führung einer Schule, Verlag des Schweiz. kaufm. Verbandes, Zürich 2005 Dubs R.: Qualitätsmanagement für Schulen, Institut für Wirtschaftspädagogik, St. Gallen 2003 Gschwend R., Armand C.: Unterrichtsentwicklung - zum Stand der Diskussion, EDK, Bern 2004 (Studien und Berichte; 21) Markees S.: Kantonale Schulsysteme in der Schweiz, EDK, 2000 Metzger C.: WLI-Schule: Wie lerne ich? Eine Anleitung zum erfolgreichen Lernen für Mittelschulen und Berufsschulen, Sauerländer, Aarau 2002 Ming P., Reif M.: Unterwegs zum Lernprofi, Verlag Orell Füssli, Zürich 2004 Niggli A.: Unterrichtsgespräche im Mentoring, Sauerländer, Aarau 2005 SIBP: Fächerübergreifender Unterricht in der Berufsbildung: Ergebnisse, Positionen, Perspektiven, SIBP, Zollikofen 2005 (SIBP Schriftenreihe; 28) SIBP: Gendergerecht unterrichten an Berufsschulen, SIBP, Zollikofen 2003 (SIBP Schriftenreihe ; 20) Städeli Ch., Obrist W., Sägesser P.: Kerngeschäft Unterricht. Ein Leitfaden für die Praxis, h.e.p. verlag ag, Bern 2004 Swissmem: PowerWork: Professionell lernen und arbeiten, Sauerländer, Aarau Weiss H.: Bessere Noten: mit 10 Regeln zum Erfolg in der Berufsschule, Sauerländer, Aarau 2005 Zimmer G.: Zukunft der Berufsbildung: zweite Modernisierung unter Beteiligung der beruflichen Vollzeitschulen, Bertelsmann, Bielefeld 2000 Zöller A.: Vollzeitschulische Berufsausbildungen: eine gleichwertige Partnerin des dualen Systems?, Bertelsmann, Bielefeld 2006 Links: DBK-Merkblatt „Berufsmaturität“: Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB): Verzeichnis aller Vereinigungen der Berufsfachschulen: (Rubrik: table ronde) Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fachdidaktik Zürich:

12 4.Kapitel: Die Berufsbildungsverantwortlichen Es folgt ein Beispiel

13 Zwei Grafiken: Die Bildung für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben Die Bildung für Berufsbildner/innen 4.2.2 Die Bildung für Berufsbildner/innen Nach Berufsbildungsgesetz (Art. 45) darf nur Lernende ausbilden, wer über eine qualifizierte fachliche Bildung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie über angemessene pädagogische und methodisch-didaktische Fähigkeiten verfügt und wer die Bildung der Berufsbildner/innen besucht hat. In einem Lehrbetrieb ist in der Regel der Betriebsinhaber oder die Betriebsinhaberin oder eine mitarbeitende Person, die die Anforderungen erfüllt, als Berufsbildner/in tätig. Der Bundesrat legt die Mindestanforderung an die Bildung der Berufsbildner/innen fest. Die Kantone sorgen für die Bildung der Berufsbildner/innen. Das Bundesamt für Berufsbildung bestimmt das Mindestprogramm der Kurse, erlässt einen Rahmenlehrplan und fördert zusammen mit den Kantonen die Weiterbildung der Berufsbildner/innen. Berufsbildner/innen, die in einem Betrieb dafür verantwortlich sind, Lernende auszubilden, benötigen: ein eidg. anerkanntes Diplom: Bildung für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben (BBB) im Umfang von 100 Lernstunden oder einen kantonalen, eidg. anerkannten Ausweis: Kurs für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben (KBB) im Umfang von 40 Kursstunden Bildung für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben, mit eidg. Diplom. Für das Erreichen des eidg. Diploms müssen Berufsbildner/innen ein Qualifikationsverfahren durchlaufen und bestehen. Was verlangt wird: Bildung im Umfang von 100 Lernstunden sowie das Bestehen des Qualifikationsverfahrens Berufsqualifikation (eidg. Fähigkeitszeugnis) Berufspraxis (mindestens zwei Jahre) Die Inhalte der Kurse sind nicht berufsbezogen, sondern sie betreffen methodisch-didaktische und führungsspezifische Grundlagen für die Ausbildung von Jugendlichen. Kurs für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben, mit kantonalem, eidg. anerkanntem Kursausweis. Anstelle der Lernstunden kann auch ein Kurs für Berufsbildner/innen (40 Kursstunden) treten. Die Kantone haben gemeinsam, auf der Basis des BBT-Rahmenlehrplans, einen Lehrplan entwickelt, der als Grundlage für die Gestaltung der Kurse in den einzelnen Kantonen dient. Die Kurse werden von den Kantonen selber oder in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt durchgeführt. Eine Befreiung vom Besuch kann vom kantonalen Berufsbildungsamt ausgesprochen werden, wenn die Gesuchstellerin eine gleichwertige Ausbildung nachweisen kann. Inhalt des Kurses für Berufsbildner/innen. Die Organisatoren sind frei in der Gestaltung und zeitlichen Ansetzung der Kurse. Vom Bund werden folgende Inhalte vorgeschrieben: Berufsbildung und ihr Umfeld: das Schweizer Berufsbildungssystem, gesetzliche Grundlagen, Bildungspläne, Beratungs- und Kooperationsangebote. Lernende Person: berufliche Sozialisation von Jugendlichen und Erwachsenen in Betrieb, Schule und Gesellschaft. Lehren und Lernen: Planung, Durchführung und Auswertung von Lernveranstaltungen, Unterstützung und Begleitung der Lernenden in ihrem konkreten Bildungs- und Lernprozess, Evaluation und Selektion auf dem gesamten Spektrum der Begabungen. Erstellen des betrieblichen Bildungsplans: Bildungspläne verstehen und auf betriebliche Abläufe anwenden, Methoden der Qualitätsentwicklung, Führung, Unterstützung und Begleitung beim Lernen im Betrieb. Rollenverständnis Berufsbildnerin/Berufsbildner: Rollenverständnis als Fach- und Lehrperson, Aufrechterhaltung des Kontakts mit der Betriebs- und Schulwelt, Planung der eigenen Weiterbildung. Verschiedene Themen rund um die berufliche Grundbildung: allgemeine Themen wie Arbeitskultur, Ethik, Genderfragen, Gesundheit, Ökologie, Arbeitssicherheit, Beratungsstellen, Multikulturalität, Nachhaltigkeit, Kontakte mit Berufsbildungsämtern. Kursausweis. Am Ende der Ausbildung erhalten die Teilnehmer/innen einen Kursausweis, wenn sie den Kurs vollständig besucht haben. Weiterbildung. Die Kantone und Verbände führen allein oder gemeinsam verschiedene Kurse durch, die auf dem obligatorischen Ausbildungskurs aufbauen und auf die Bedürfnisse der Berufsbildner/innen zugeschnitten sind. Die Programme können bei den Berufsbildungsämtern oder den Organisationen der Arbeitswelt bezogen werden. Literaturhinweise DBK: Arbeitsmappe „Überbetriebliche Kurse“, DBK, Luzern 2007 (in Bearbeitung) DBK: Handbuch betriebliche Grundbildung, DBK, Luzern 2006 DBK: Lexikon der Berufsbildung, DBK, Luzern 2006 Dick-Schwab A.: Coaching für Ausbildner in der Berufsbildung: nötig – überflüssig?: Beratung für Lehrmeister, Zürich 2004 (Theoretische Diplomarbeit Institut für Angewandte Psychologie Zürich) Kerschensteiner Georg: Texte zum pädagogischen Begriff der Arbeit und zur Arbeitsschule, Ausgewählte pädagogische Schriften, Band 1, Schöningh, Paderborn 1982 Kerschensteiner Georg: Berufsbildung und Berufsschule, Ausgewählte pädagogische Schriften, Band 2, Schöningh, Paderborn 1982 SBBK: Lehrplan Bildung von Berufsbildnern in Lehrbetrieben in Bearbeitung – SBBK-Vorstand – Thomann G.: Ausbildung der Ausbildenden : exemplarische Materialien aus sieben Kompetenzbereichen zur Vor- und Nachbereitung von komplexen Praxissituationen, AEB, Luzern 2003 Wettstein E., Bossy R., Dommann F., Villiger D.: Die Berufsbildung in der Schweiz, DBK, Luzern 1988 Links: Bildung von Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben: DBK-Merkblätter: Handbuch des Arbeitgebers - Guide de l’employeur, Centre patronal vaudois, Paudex: Qualicarte: Handbuch betriebliche Grundbildung, Merkblätter, Checklisten, Formulare:

14 5.Kapitel: Die Teritärstufe und die Weiterbildung
Es folgt ein Beispiel

15 Grafiken: Die Formen der höheren Berufsbildung Die eidg. höhere Fachprüfung Die eidg. höhere Fachprüfung - Beispiele Die eidg. Berufsprüfung Die eidg. Berufsprüfung - Beispiele Die eidg. Diplome und Ausweise Die eidg. Diplome und Ausweise – Beispiele 5.2.2 Die Formen der höheren Berufsbildung In der höheren Berufsbildung wurden 2005 über 39’955 Abschlüsse erworben. • Höhere Fachschuldiplome 9’796 • Eidg. Diplome: 2’556 • Eidg. Fachausweise: 12’251 • Nicht vom Bund reglementierte höhere Berufsbildungen: 10’613 Bedeutung. Rund 10Prozent der jungen Erwachsenen erwirbt einen höheren Berufsabschluss. Der Anteil steigt seit 1980 kontinuierlich. Etwa 60 Prozent der Abschlüsse entfallen auf Männer. Frauen wählen vor allem die Bereiche Gesundheit, Soziales und Pädagogik. In der Deutschschweiz ist die Bedeutung dieser Tertiärausbildung mit knapp einem Drittel grösser als in der lateinischen Schweiz mit rund einem Fünftel. Für einen Vergleich der höheren Berufsbildung der Schweiz mit dem Ausland fehlen vergleichbare Indikatoren. Zulassung. Der Zugang zum Tertiärbereich setzt ein eidg. Fähigkeitszeugnis, den Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbildung oder eine gleichwertige Qualifikation voraus. Die eidgenössischen Berufsprüfungen und die eidgenössischen höheren Fachprüfungen setzen eine einschlägige Praxis und einschlägiges Fachwissen voraus. Die zuständigen Organisationen der Arbeitswelt regeln die Zulassungsbedingungen, Lerninhalte, Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel. Sie berücksichtigen dabei die anschliessenden Bildungsgänge. Die Vorschriften unterliegen der Genehmigung durch das Bundesamt (BBG Art. 28). Der Bundesrat regelt Voraussetzungen und Verfahren der Genehmigung. Die Kantone können vorbereitende Kurse anbieten. Eidg. Berufs- und eidg. höhere Fachprüfungen. Im Unterschied zu den höheren Fachschulen, bei denen der Ausbildungsgang anerkannt wird, werden bei den eidgenössischen Berufsprüfungen und den eidgenössischen höheren Fachprüfungen (Meisterprüfungen) nur der Inhalt und die Durchführung der Prüfung reglementiert. Der Besuch bestimmter Lehrgänge ist nicht vorgeschrieben. In der Regel werden Vorbereitungskurse in Bildungsinstitutionen von Berufsverbänden und in öffentlichen oder privaten Schulen angeboten. Nachzuweisen ist eine mehrjährige einschlägige Berufstätigkeit. Die Branchen haben einen bestimmenden Einfluss auf die eidgenössischen Prüfungen. So fallen die Festlegung der Prüfungsinhalte und die Durchführung der Prüfung in die Kompetenz der Organisationen der Arbeitswelt. Die Prüfungen entsprechen sehr unterschiedlichen Anforderungen, die z.T. Fachhochschulniveau erreichen. Höhere Fachschulen. Die Zulassung zu einer eidgenössisch anerkannten Bildung an einer höheren Fachschule setzt eine einschlägige berufliche Praxis voraus, soweit diese nicht in den Bildungsgang integriert ist. Die vollzeitliche Bildung dauert inklusive Praktika mindestens zwei Jahre, die berufsbegleitende Bildung mindestens drei Jahre. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement stellt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Organisationen für die eidgenössische Anerkennung der Bildungsgänge und Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen Mindestvorschriften auf. Sie betreffen die Zulassungsbedingungen, Lerninhalte, Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel. Die Kantone können selber Bildungsgänge anbieten. Soweit sie eidgenössisch anerkannte Bildungsgänge anbieten, üben die Kantone die Aufsicht über die höheren Fachschulen aus. Die höheren Fachschulen positionieren sich gemeinsam mit den eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen im nichthochschulischen Tertiärbereich (Tertiär B). Markenzeichen der Bildungsgänge sind die hochstehende Qualifikation für die Praxis und ein entsprechend ausgewogener Theorieteil. Bildungsziel ist die Vermittlung höherer beruflicher Qualifikationen und die Vorbereitung auf Fach- oder Führungsfunktionen. Neben Bildungsgängen in den Landessprachen können seit 2005 auch solche in Englisch anerkannt werden. Zusätzlich zu den Bildungsgängen können an den höheren Fachschulen auch Nachdiplomstudien angeboten werden. Diese erlauben eine Vertiefung von Fach- und Führungskompetenzen sowie eine Spezialisierung. Die Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen regelt folgende Bereiche: Technik, Gastgewerbe, Tourismus und Hauswirtschaft, Wirtschaft, Land- und Waldwirtschaft, Gesundheit, Soziales und Erwachsenenbildung, Künste und Gestaltung. Die höheren Fachschulen stellen zurzeit jährlich rund 4’000 Diplome aus. Mit der Integration der Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst wird sich die Zahl der ausgestellten Diplome in den nächsten Jahren voraussichtlich verdoppeln. Quellen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Literaturhinweise BFS: Bildungsabschlüsse 2005: Sekundarstufe II und Tertiärstufe = Examens finals en 2005: degré secondaire II et degré tertiaire, BFS, Neuchâtel 2006 BFS: Statistik der Lehrverträge und Lehrabschlussprüfungen 2004, BFS, Neuchâtel 2005 OFS: Formation professionnelle supérieure: statistique des diplômes 2005: écoles supérieures = Höhere Berufsbildung: Diplomstatistik 2005: höhere Fachschulen, OFS, Neuchâtel 2006 OFS: Formation professionnelle supérieure: statistique des diplômes 2005 : brevets fédéraux (examens professionnels), diplômes fédéraux (examens professionnels supérieurs) = Höhere Berufsbildung: Diplomstatistik 2005: eidgenössische Fachausweise (Berufsprüfungen), eidgenössische Diplome (höhere Fachprüfungen), OFS, Neuchâtel 2006 Schläfli A., Gonon P.: Weiterbildung in der Schweiz : Situation und Perspektiven, Deutsches Institut für Erwachsenenbildung (DIE), Frankfurt a.M. 1999 Schräder-Naef R.: Warum Erwachsene (nicht) lernen, Rüegger, Chur/Zürich, 1997 Zarifian Ph.: Objectif compétence, Editions Liaisons, Paris 1999 Links: BBT: höhere Berufsbildung: Bundesamt für Statistik: Fachhochschulen der Schweiz: Infos zu höheren Fachschulen: Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz:

16 6.Kapitel: Die Berufsbildung in Zahlen Es folgen zwei Beispiele

17 6.1.3 Die Lernenden im ersten Jahr der Berufsbildung
Entwicklung und Prognosen Erhebungsmethode. Die Berechnung der Prognosen stützt sich auf die Modellierung der Lernendenströme im Bildungssystem. Der Übergang von der obligatorischen Schule in die Sekundarstufe II stellt einen komplexen Schritt dar, bei dem viele Faktoren mitspielen. Zur demografischen Dynamik können je nach Bildungsweg gewisse Tendenzen (z.B. auf Grund allmählicher Verhaltensänderungen der Akteure in einem sich wandelnden institutionellen Umfeld) oder konjunkturelle Auswirkungen hinzukommen. So ist die Quote der Eintritte in die Berufsbildung in den vergangenen 20 Jahren einem Abwärtstrend gefolgt und war gegenläufig zur Arbeitslosenquote. Zwei Szenarien für ein komplexes System. Angesichts der Unsicherheiten bezüglich der nächsten Jahre hat das BFS zwei Szenarien für die Sekundarstufe II erarbeitet. Das Szenario «neutral» geht vom baldigen Abbruch der bisherigen tendenziellen und konjunkturellen Effekte aus, während das Szenario «tendenziell-konjunkturell» auf deren Fortsetzung beruht. Die untersuchten Effekte wirken sich auf die Berufsbildung anders aus als auf die übrigen Bildungswege. Bei beiden Szenarien gleichen sich die Entwicklungen der verschiedenen Bildungswege auf der Sekundarstufe II insgesamt aus. Bei beiden Szenarien erhöht sich die Zahl der Lernenden im 1. Bildungsjahr von 125'000 im Jahr 2006 auf höchstens 128'000 im Jahr Bis 2016 kann die Zahl auf 112'000 sinken. Stabilität in einigen Bildungswegen nach 2008 trotz Bevölkerungsrückgang. Obwohl die Zahl der Abgängerinnen und Abgänger der obligatorischen Schule zwischen 2007 und 2016 um 13 Prozent sinken soll, könnten die Bestände in einigen Bildungswegen der Sekundarstufe II relativ stabil bleiben. Dies bestätigen die neuen Szenarien des Bundesamtes für Statistik (BFS). Die seit 1994 ansteigende Gesamtzahl der Lernenden der Sekundarstufe II dürfte zwischen 2006 und 2008 noch um 4 Prozent wachsen und dann zwischen 2008 und 2016 um 8 Prozent zurückgehen. Betrachtet man rein den demografischen Faktor, beläuft sich der erwartete Rückgang in allen Bildungswegen auf 7 bis 9 Prozent. Werden hingegen die seit rund 20 Jahren beobachteten tendenziellen und konjunkturellen Effekte fortgeschrieben, steht einer Abnahme von 11 Prozent in der Berufsbildung eine relative Stabilität in den übrigen Bildungswegen gegenüber: Zwischen 2008 und 2016 könnte die Zahl der Lernenden der gymnasialen Maturitätsschulen um lediglich 1 Prozent nachgeben, während die Bestände der Fachmittelschulen um 4 Prozent zulegen und jene in den Übergangsausbildungen um nur 4 Prozent zurückgehen dürften. Unterschiedliche Ergebnisse je nach Bildungsweg und Szenario. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler im 1. Jahr der Berufsbildung erreichte 2001 einen Höhepunkt und stagnierte dann zwischen 2002 und 2005 (-2.5% von 2001 bis 2005). In den übrigen Bildungswegen waren diese Jahre durch eine starke Zunahme der Erstjahresbestände gekennzeichnet (+16% bis +33%). Wie bereits im Jahr 2006 dürften diese Bestände auch 2007 unabhängig vom Szenario leicht ansteigen und einen neuen Höchststand erreichen (+1% bis +4% jährlich, ausser eventuell in den Fachmittelschulen). Von da an gehen die erwarteten Entwicklungen je nach Perspektive – «neutral» oder «tendenziell-konjunkturell» - auseinander. Ist die demografische Dynamik der einzige Faktor für die Bestandesänderungen (Szenario «neutral»), werden sämtliche Bildungswege in der Periode 2007 bis 2016 einen Rückgang der Anzahl Lernender im ersten Jahr zwischen 10 und 12 Prozent erfahren. Sollten sich hingegen die in der Vergangenheit wirkenden Effekte fortsetzen (Szenario «tendenziell-konjunkturell»), variieren die Ergebnisse je nach Bildungsweg. In der Berufsbildung dürfte dann die Zahl der Lernenden im 1. Bildungsjahr von 80'000 im Jahr 2007 auf 67'000 im Jahr 2016 zurückgehen (-16%). In den gymnasialen Maturitätsschulen würde sie bei 23'000 Lernenden verbleiben (-3%); in den Fachmittelschulen würde sie sich auf 5'800 Schüler erhöhen (+4%) und in den (nicht zertifizierenden) Übergangsausbildungen würden die Bestände zunächst bei rund 18'000 Lernenden verharren und danach leicht abnehmen (-4%), dies alles immer unter der Voraussetzung, dass sich die beobachteten Tendenzen fortsetzen. Ungleiche Entwicklungen je nach Grossregion. Ungeachtet des untersuchten Bildungswegs und Szenarios ist mit regional unterschiedlichen Entwicklungen zu rechnen. Der erwartete Rückgang der Anzahl Abgängerinnen und Abgänger der 9. Klasse zwischen 2007 und 2016 beträgt nämlich 3 bis 5 Prozent in der Genferseeregion, in Zürich sowie im Tessin, hingegen 13 bis 23 Prozent in den anderen Regionen. Diese Differenzen haben Auswirkungen auf alle Schülerzahlen zu Beginn der Sekundarstufe II. Die vom Szenario «tendenziell-konjunkturell» für die Periode 2007 bis 2016 vorgezeichnete Abnahme im 1. Jahr der Berufsbildung dürfte je nach Grossregion zwischen 6 und 25 Prozent erreichen. Weitere Steigerung der Anzahl Abschlüsse. Als Folge der wachsenden Lernendenbestände dürfte die Zahl der Abschlüsse bis 2011 markant zunehmen. Es ist mit folgenden Steigerungen zu rechnen: eidgenössische Fähigkeitszeugnisse +6 bis +7 Prozent, dies bei einer punktuellen Abschwächung 2007 (2006: 63'000 EFZ), Berufsmaturitäten +17 bis +35 Prozent (2006: 10'600), gymnasiale Maturitäten +12 bis +13 Prozent (2006: 17'000) und schliesslich Fachmittelschulabschlüsse +14 bis +22 Prozent (2006: 3'000). Zwischen 2011 bis 2016 wirkt sich dann der Rückgang bei den Eintretenden aus. Die Zahl der EFZ dürften auf den Stand von 2005 zurückkehren (-6% bis -9%), aber die Berufsmaturitäten und die gymnasialen Maturitäten würden auf einem hohen Niveau verbleiben (-1% bis -5%) und die Fachmittelschulabschlüsse könnten sogar zunehmen (-6% bis +3% je nach Szenario). Rückgang der Schülerzahlen der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Laut den neuen Szenarien des BFS ist bis 2011 mit einem Rückgang der Anzahl Schülerinnen und Schüler auf der Primarstufe zu rechnen. Die Bestände dürften zunächst von rund 481'000 im Jahr 2006 auf 455'000 im Jahr 2011 sinken (-7,5%). Langfristiger betrachtet, könnten die Schülerzahlen entweder nur noch schwach abnehmen oder bei einer Herabsetzung des Eintrittsalters für die Primarstufe sogar leicht zunehmen. Auf der Sekundarstufe I dürften die Bestände – nachdem sie während 15 Jahren zugenommen haben – kontinuierlich sinken (-11% zwischen 2006 und 2016). Die Schülerbestände auf der Primar- und Sekundarstufe I werden wahrscheinlich in praktisch allen Kantonen, ausser in den Kantonen Genf, Waadt, Zürich und Zug, schrumpfen. Somit könnten die Vorschule und die obligatorische Schule zwischen 2006 und 2016 insgesamt 50'000 bis 60'000 Schülerinnen und Schüler verlieren (-6 bis -8% je nach Szenario). Die Anzahl Abgängerinnen und Abgänger der obligatorischen Schule wird dieses Jahr voraussichtlich ihren Höchststand erreichen (84'000, +1,8% gegenüber dem Vorjahr) und danach bis ins Jahr 2016 um 13 Prozent abnehmen. Literaturhinweise BFS: Bildungsabschlüsse 2005: Sekundarstufe II und Tertiärstufe = Examens finals en 2005 : degré secondaire II et degré tertiaire, BFS, Neuchâtel 2006 BFS: Schulen und Bildungswege der Sekundarstufe II in der Schweiz: nationale Ergebnisse des "International Survey of Upper Secondary Schools", BFS und CORECHED, Neuchâtel 2004 BFS: Schülerinnen, Schüler und Abschlüsse der Sekundarstufe II: Szenarien : Bildungsperspektiven = Elèves et titres du degré secondaire II: scénarios : perspectives de la formation, BFS, Neuchâtel, 2006 BFS: Schülerinnen, Schüler und Studierende = Elèves et étudiants , BFS, Neuchâtel 2005 BFS: Statistik der beruflichen Grundbildung 2005, BFS, Neuchâtel 2006 Links Bundesamt für Statistik:

18 6.3.2 Die Entwicklung der BM-Abschlüsse
Während und nach der beruflichen Grundbildung Erhebungsmethode. Der Indikator Berufsmaturitäten zeichnet die Entwicklung der Berufsmaturitätsabschlüsse für jede Fachrichtung nach und vergleicht die Verteilung der Abschlüsse nach Geschlecht, Nationalität und Grossregion. Hier wird aufgezeigt, wie viele Lernende sich während oder nach der beruflichen Grundbildung auf einen Maturitätsabschluss vorbereiten. Der Unterricht an den Berufsmaturitätsschulen wird in Ergänzung zur betrieblichen und schulischen Bildung erteilt. Er kann während oder nach der beruflichen Grundbildung (Voll- oder Teilzeitstudium, Dauer 2–3 Semester) erfolgen. Rund zwei Drittel der Lernenden bereiten sich während der Berufsbildung auf die Berufsmaturität vor, ein Drittel tut dies im Anschluss an die Berufslehre. Seit 1997 ist dieses Verhältnis relativ konstant geblieben. Während bei den Männern zwei von drei die Ausbildung während der Berufslehre absolvieren, sind es bei den Frauen drei von vier. Grafik siehe dokumentation BERUFSBILDUNG Thema 6.3.2             Frauen holen auf. Die Zahlen über die Berufsmaturitätsabschlüsse zeigen, dass die Frauen im Rückstand sind. Die Frauen holen zwar kontinuierlich auf, aber nach wie vor gehen 56 Prozent der etwas mehr als 10’000 Berufsmaturitätszeugnisse an Männer. Deren Dominanz ist in der technischen Richtung besonders augenfällig. Nur gerade 13 Prozent der technischen Abschlüsse werden von Frauen erworben. Bei der kaufmännischen Berufsmaturität ist das Geschlechterverhältnis umgekehrt. Die Frauen sind mit einem Anteil von 56 Prozent an den Abschlüssen in der Mehrheit. Im Jahr 2006 sahen die Geschlechteranteile in den einzelnen Richtungen wie folgt aus: 1994 erlebte das schweizerische Berufsbildungssystem eine bedeutende Erneuerung: Die ersten Klassen begannen mit der Ausbildung zur Berufsmaturität. Mit der Schaffung des neuen Bildungsganges sollte die Berufsbildung aufgewertet und die Übertrittsbedingungen in die Tertiärstufe (höhere Berufsbildung und Fachhochschulen) optimiert und vereinheitlicht werden. Die Berufsmaturität ermöglicht das Studium an einer Fachhochschule. Sie steht allen Schülerinnen und Schülern offen, die eine mindestens dreijährige berufliche Grundbildung absolvieren. Sie kann während der Ausbildungszeit durch den Besuch zusätzlicher Unterrichtsstunden oder im Anschluss an die berufliche Grundbildung vorbereitet werden. Die Berufsmaturität existiert in sechs verschiedenen Fachrichtungen: der technischen, kaufmännischen, gewerblichen, naturwissenschaftlichen, gestalterischen und der gesundheitlich-sozialen Richtung. Quelle: 10 Jahre Berufsmaturität , Anton Rudin, Stéphane Cappelli, BFS, 2004 Literaturhinweise BFS: Fakten und Trends zu einer Erfolgsgeschichte : 10 Jahre Berufsmaturität , BFS, Neuchâtel 2004 Links: DBK-Merkblatt Berufsmaturität: BBT: Berufsmaturität: BBT: Berufsmaturität, Richtungen: BBT: Berufsmaturität, Entwicklung: SBF: Passerelle Berufsmaturität - universitäre Hochschulen: Ergänzungsprüfung:

19 Zu jeder Folie gehören ein Text die wichtigsten Links
Literaturhinweise

20 Weitere Informationen www.doku.dbk.ch

21 Danke für Ihre Aufmerksamkeit


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