Sebastian Koch BCA Kompetenzcenter – VSH / D&O
D&O-Versicherung Gliederung Besonderheiten der D&O Was ist eine Unternehmens-D&O? Warum braucht ein Unternehmen eine D&O? Haftungsgrundlagen Innenhaftung Außenhaftung Die „richtige“ Versicherungssumme Die nächsten D&O-Sendungen
Besonderheiten der D&O Deckung auf Claims-made-Prinzip Anspruchserhebung: Es gelten immer die Versicherungsbedingungen und vereinbarten Versicherungssummen zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme daher: unbegrenzte Rückwärtsdeckung (frei von bekannten Verstößen) Vertrag zu Gunsten Dritter (gem. § 328 ff. BGB) somit auch Vertrag für fremde Rechnung nach §§ 44 ff. VVG § 46 VVG: Unternehmen ist nicht verpflichtet den Versicherungsschein vor Befriedigung der Ansprüche an die Versicherten herauszugeben sehr großer versicherter Personenkreis Organe (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, etc.), Beiräte, leitende Angestellte, Generalbevollmächtigte, Compliance-Beauftragte, etc. Mitversicherung aller Tochter- und Schwesterunternehmen der Versicherungsnehmerin (= Konzernmutter) zusätzliche Kosten zur Minderung des Reputationsschadens der in Anspruch genommenen Personen (v. a. für einen Public-Relation-Berater)
Was ist eine Unternehmens-D&O? Managerhaftpflichtversicherung für: Alle juristischen Personen, wie z. B. AGs, GmbHs, etc. Genossenschaften Vereine Stiftungen Rechtsschutzfunktion: Abwehr von Schadenersatzansprüchen Haftpflichtfunktion: Freistellung von begründeten Schadenersatzverpflichtungen des Organs
Warum braucht ein Unternehmen eine D&O? In den letzten Jahren viele Verschärfungen im Gesellschaftsrecht, u. a.: KonTraG: Kontrollpflichten, Risikomanagement, interne Revision Corporate Governance Kodex UMAG: verbesserte Klagemöglichkeit für Kleinaktionäre AGG: Verpflichtung der Vorsorge gegen / Reaktion bei Benachteiligungen Abdeckung von Haftpflichtrisiken der Organe einer Gesellschaft Sämtliche Organe haften mit ihrem gesamten Privatvermögen Leichteste Fahrlässigkeit führt bereits zur Haftung Aufsichtsgremien sind verpflichtet Schadenersatzansprüche gegenüber den Geschäftsleitern geltend zu machen (siehe ARAG/Garmenbeck, BGH-Urteil vom 21.04.1997 – II ZR 175/95 Düsseldorf) Ausfallrisiko der Gesellschaft wird gemindert
Haftungsgrundlagen a) Innenhaftung – Allgemein ca. 80 % aller Haftungsfälle in Deutschland Mögliche Anspruchssteller: Gesellschaft, Organe der Gesellschaft (Aufsichtsrat, etc.) Gesamtschuldnerische Haftung der Organmitglieder: § 93 I, II AktG, § 43 I, II GmbHG
Haftungsgrundlagen a) Innenhaftung – Verschulden Organisationsverschulden kein funktionierendes Risiko-Früherkennungssystem eingerichtet Aufträge werden akquiriert, können jedoch auf Grund der Firmenstruktur gar nicht ausgeführt werden Auswahlverschulden Investitionen werden ohne Prüfung von Marktlage, Nutzwert, etc. getätigt Überwachungsverschulden Fristen werden versäumt Aufträge werden an Abteilungen vergeben, ohne nachgehalten zu werden
Haftungsgrundlagen b) Außenhaftung – Allgemein ca. 20 % aller Haftungsfälle in Deutschland Mögliche Anspruchssteller: Aktionäre und Gesellschafter Insolvenzverwalter Kunden, Lieferanten, Wettbewerber Fiskus, Aufsichtsbehörden
Haftungsgrundlagen b) Außenhaftung – Haftungsnormen Wesentliche Haftungsnormen nach deutschem Recht: Allgemeines Deliktsrecht: „unerlaubte Handlungen“ durch Tun oder Unterlassen: § 823 BGB, § 826 BGB , § 241 II, § 280 I BGB Insolvenz Konkursverwalter macht das Management für Verluste der Firma verantwortlich Haftung gegenüber Neugläubigern und für rückständige Steuerschulden (§ 69 AO) Gesellschaftsrecht: § 117 I 1 AktG, §§ 25, 27 UmwG
Die „richtige“ Versicherungssumme Faustformel: Hälfte des Eigenkapitals, mindestens aber 10 % der Bilanzsumme Beispiel: EK: 4 Mio. € / Summe Aktiva: 50 Mio. € Empfohlene VS: 5 Mio. €
Die nächsten D&O-Sendungen 11.09.2013: Die Unternehmens-D&O 16.09.2013: Die Persönliche D&O 27.09.2013: „SB-Versicherung“ & Ruhestands-D&O 02.10.2013: Vertriebsansätze / Schadenbeispiele
Gewerbekunden im Fokus Christoph Scherf Komposit / Gewerbe 06171 - 9150 180 Wünsche zur Sendereihe an gewerbe@bca.de Alexander Leikam Komposit 06171 - 9150 180 Experte für Privatkunden- und Kfz-Geschäft Dirk Kober bAV 06171 - 9150 200 Vor Ort Unterstützung bei bAV Terminen Ersan Odabasi Kranken / BKV 06171 - 9150 220 Vorteile und Vertriebsansätze zur BKV