Infoveranstaltung zum Abschlusskolloquium ESL

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 Präsentation transkript:

Infoveranstaltung zum Abschlusskolloquium ESL Prof. Dr. Matthias Trautmann

1. Rahmenbedingungen Zeitraum der Prüfung: November oder Juni Länge der Prüfung: 45‘ letzte Teilprüfung der 1. Staatsprüfung bei Krankheit: Attest Rücktritt bis 1 Woche vor Termin ohne Angabe von Gründen möglich Freischuss im Rahmen der Regelstudienzeit Note wird unmittelbar im Anschluss mündlich mitgeteilt

Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium (§ 19 LPO) Das erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium wird als letzte Teilprüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung absolviert. Dabei ist festzustellen, ob die Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, die im erziehungswissenschaftlichen Studium als Grundlagen des Lehrerberufs vermittelt werden sollen. Das LPA I NRW bestellt drei Mitglieder des Landesprüfungsamtes als Prüfende, davon eine Vertreterin oder einen Vertreter aus Schule, Studienseminar oder Schulaufsicht als Vorsitzende/n. Das LPA I NRW benennt eine Prüferin oder einen Prüfer aus dem Bereich der Hochschule in der Regel auf Vorschlag des Prüflings.

Erkrankung, Rücktritt von der Prüfung, Versäumung von Prüfungsterminen (§§ 22, 23 LPO) Der Rücktritt von einer Meldung zu einer Prüfung kann bis eine Woche vor dem festgesetzten Termin ohne Angabe von Gründen erfolgen. Im Falle eines späteren Rücktritts gilt die Prüfung als nicht bestanden. Mit dem Erscheinen zur Prüfung bekundet der/die Studierende, dass er/sie prüfungsfähig ist. Ein Nichterscheinen oder verspätetes Erscheinen zur Prüfung ohne ausreichende Begründung wird als nicht erbrachte und mit „ungenügend“ bewertete Prüfung behandelt. Wer durch Krankheit oder andere von ihm nicht zu vertretende Umstände daran gehindert ist, eine Prüfung abzulegen oder zu einem Prüfungstermin zu erscheinen, hat dies vor Beginn der Prüfung bzw. unverzüglich (= „ohne schuldhaftes Verzögern“ – BGB) unter Beifügung von Belegen mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist sofort ein Arzt zu konsultieren und das Attest anschließend dem LPA I NRW einzureichen oder zu übersenden; zusätzlich kann das LPA I NRW ein amtsärztliches Attest verlangen. Die Kosten trägt der/die Studierende. Bei Vorliegen einer ausreichenden Entschuldigung für das Versäumnis wird, sofern es sich nicht schriftliche Prüfungsleistungen mit zentraler Themen- oder Aufgabenstellung handelt, ein neuer Termin mit einer inhaltlich geänderten Themenstellung festgelegt. In der Regel erfolgt die Neuterminierung zeitnah; das Recht von der Meldung zu dieser Prüfung zurückzutreten, kann nicht mehr wahrgenommen werden. Nachträglich können Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit durch Krankheit etc. nicht geltend gemacht werden; wer in Kenntnis eingeschränkter Leistungsfähigkeit Prüfungsleistungen erbringt, nimmt etwaige nachteilige Folgen in Kauf. http://www.lpa1.nrw.de/Dienstbereiche/Siegen/Informationen/Grundlegendes/Infobroschuere_22_12_10.pdf

2. Themenstellungen § 19 I der LPO (2003) fordert: „Das erziehungswissenschaftliche Abschlusskolloquium wird als letzte Teilprüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung absolviert. Dabei ist festzustellen, ob die Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, die im erziehungswissenschaftlichen Studium als Grundlagen des Lehrerberufs vermittelt werden sollen.“ Nach § 14 (5) der StO GHR/GyGe/BK (2007) sollte das Modul IV Schwerpunkt der mündlichen Prüfung sein, allerdings in der oben genannten Perspektive. Die Reflexion von Praxisphasen kann dafür einbezogen werden und auch Themenbereiche aus den Nachbarmodulen III und V können berücksichtigt werden, wenn diese nicht ausdrücklich Gegenstand der erziehungswissenschaftlichen Staatsexamensklausur waren.

Themeneingrenzung zwei Themen oder ein Thema?  PrüferInnen fragen Themenbereiche werden ausgehandelt  Sprechstunden nutzen selbständige Recherche und Vorbereitung  Literaturauswahl

Beispiele für Themen Schulinspektion im Vergleich Unterrichtsmethoden Aktuelle Modelle der Lehrerprofessionalität Allgemeinbildungskonzept von PISA Gesamtschule im empirischen Vergleich Innere Differenzierung http://www.uni-siegen.de/fb2/mitarbeiter/trautmann/pruefungen/index.html

3. Ablauf und ‚Prüferologie‘ Prüfer ‚abschätzen‘ Erscheinen und Beginn (Einsprechen?) Aushandlungsphase - Auftreten Anpassen an Prüferverhalten Taktiken (Lenken; Unkenntnis zugeben; Argumentieren; Rückfragen) Umgang mit eigenen Urteilen u praktischen Erfahrungen Rollenspiel als Beispiel?

4. (Meine) Bewertungskriterien Reflexivität und wiss. Habitus (zB Argumentieren, Analysieren, Differenzieren) Faktenwissen und kritische Reflexion von programmatischen Aussagen und empirischen Erkenntnissen Sprachliche Angemessenheit (korrekte Verwendung von Fachbegriffen, Verständlichkeit, Kohärenz und Konsistenz) keine Bekenntnisse, sondern erziehungswiss. fundierte Analysen und vorsichtige Bewertungen

Literaturempfehlungen Autorengruppe Bildungsberichterstattung: Bildung in D (2008, 2010) – auch im Netz! Fend, H. (2008): Schule gestalten. http://www.uni-siegen.de/fb2/ag_sek/pruefung/literatur.html?lang=de