Strafbestimmungen des SVG Fahren ohne Ausweise

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Der Segway Personal Transporter
Advertisements

Sexueller MISSBRAUCH an Kindern Ich habe Angst, dass mir die Anderen nicht glauben würden aber trotzem fühle ich das Bedürfnis, das jemendem zu erzählen.
Prüfungsthemen.
Klausur Nr. 5 Strafrecht WS 2008/2009
Das neue Jugendschutzgesetz seit 1.April 2003
Kontakt- und Wurfvergehen
Vorbereitung zur Radfahrprüfung
AG 9 Irrtümer.
Juristische Fakultät Prof. Dr. Joachim Vogel, RiOLG Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene im Sommersemester 2012 – 6. Besprechungsfall – München, 29.
Exkurs: Rechtsöffnungsbegehren
Aspekte zum Datenschutz und zum berechtigten Interesse
Befreiung von Verboten der StVO
WBK Kommandanten Referenten: Robi und Walti Epp.
Art. 29 Abs. 2 BV: Die Parteien haben Anspruch auf rechtliches Gehör
Grundsätze des Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit der Verfügung
Rechtsschutz und Verbandsklage
HERZLICH WILLKOMMEN KjG Abend Öffentlichkeitsarbeit Marcus Scherl1KjG Abend
Fahrschule Easy Drive GbR Autofahren mit Handicap?
STRAFRECHT BT BETRUGSÄHNLICHE STRAFTATEN
Da in casu die Frau entmündig ist, kann sie nicht mündig sein. Daraus resultiert bereits ihre Handlungsunfähigkeit. Dies geht explizit aus ZGB 17 hervor.
STRAFRECHT BT HEHLEREI (ART.160)
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT HEHLEREI (ART.160) FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
Entwicklungen im Patentrecht
Das neue Gewährleistungsrecht
Kantonspolizei Strafbestimmungen des SVG Pflichtwidriges Verhalten bei Unfall / Entwendung zum Gebrauch 12. November 2007.
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT VERBREITEN MENSCHLICHER KRANKHEITEN (ART.231) FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität.
Strafrecht BT Urkundenstraftaten (2. Teil)
Wer sagt uns, was wir dürfen?
ZGB-Inhaltsübersicht
Vormerksystem Arbeitsrechtliche Konsequenzen
STRAFRECHT BT DIEBSTAHL Art. 139 StGB
Ergänzende Schutzzertifikate
Rechtsgrundlagen des Agenturvertrages. RA Dr. Erich Schwarz 5020 Salzburg
Gemeinsame Tagung Bezirksleitung und Kreiswasserwachten
Fahrerlaubnisverordung (FeV) vom
Kältemittel im Autogewerbe
Salzburger Jugendgesetz
Word des Lebens Mai 2010.
Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht
法學德文名著選讀(一) Lektion 12 范文清 / 蕭雯娟. Text 1 Prüfungsschemata für strafrechtliche Übungsarbeiten Die folgenden Prüfungsschemata sind keine „vorfabrizierten“
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
SuisseID - der elektronische Ausweis Eine Initiative des Bundes für mehr Sicherheit im Internet. Computeria Wallisellen - Joachim Vetter Version )
Crashkurs Zivilrecht Gruppe Prof Avenarius/Haferkamp
Der Scheidungsverbund
STRAFRECHT BT DIE ANEIGNUNGSDELIKTE
Kantonspolizei Strafbestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes Der moderne Strassenverkehr 25. September 2007.
Strafbestimmungen des SVG Die Verkehrsregelverletzung 16. Oktober 2007 Kantonspolizei.
Klausur Nr. 7 Strafrecht WS 2007/2008
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT UNGETREUE GESCHÄFTSBESORGUNG (ART.158) Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
STRAFRECHT BT VERUNTREUUNG Art. 138 StGB
STRAFRECHT BT ANDERE DELIKTE GEGEN DIE VERFÜGUNGSMACHT ART.141, 141 bis, 144 StGB Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität.
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT BRANDSTIFTUNG (ART.221) FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
STRAFRECHT BT DER BETRUG Art.146 StGB
Strafbestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes Signalisation 9. Oktober 2007 Kantonspolizei.
Die Strafbestimmungen des SVG
STRAFRECHT BT DIEBSTAHL Art. 139 StGB
STRAFRECHT BT Raub Art. 140 StGB
Übungen im öffentlichen Prozessrecht Prof. Dr. Isabelle Häner 3. Oktober 2008.
Gebrauchtwagen – Altautos - Wracks
Aufbauschema - § 315 c StGB Obj. Grundtatbestand:
§ 153 Falsche uneidliche Aussage
Hon.-Prof. Dr. Irene Welser 1 Haftung von Leitungs- und Kontrollorganen 3. Einheit WS 2015/16 Hon.-Prof. Dr. Irene Welser Partner CHSH.
§ 266 Missbrauchstatbestand Vom Täter getätigtes Rechtsgeschäft Dabei genutzte Befugnis: Vertretungsbefugnis oder Verfügungsbefugnis über fremdes Vermögen.
Geldfluss. Wer trägt das Deckungsrisiko? Missbrauch durch den Karteninhaber, § 266b – Bei Bankkarte technisch unmöglich – Bei Kreditkarte fehlt es am.
POLICE 5/31/20161Instruktion WD/ZS Verkehrsregelung.
1 Rechte und Pflichten. Inhalt 2  Pflicht des Arbeitgebers zum Gesundheitsschutz  Unterstützungsangebote durch EKAS und SUVA  Hilfeleistungspflicht.
Modul 3 E-Government – Rechtliches
Datenschutz u. -sicherheit. Datenschutz Die Datenschutzrichtlinien der Europäi- schen Gesellschaft beschäftigt sich mit personenbezogenen Daten. Mit diesen.
Lektion 02 Gesetzliche / Technische Grundlagen. Ziel: Jeder Tn kann: -einen Fahrzeugausweis lesen -unterschiedliche Gewichte und Dimensionen benennen.
Aufbauschema § 142 Abs. 1: Tatsituation Unfall im Straßenverkehr
 Präsentation transkript:

Strafbestimmungen des SVG Fahren ohne Ausweise Kantonspolizei Strafbestimmungen des SVG Fahren ohne Ausweise 9. Oktober 2007

Fahren ohne Führerausweis; Art. 95 SVG Art. 95 Ziff.1 Abs 1: richtet sich an jenen Lenker, der nicht Inhaber eines Führerausweises ist; vgl. Art. 10 Abs. 2 SVG Wer einen Ausweis besitzt, aber ihn nicht mit sich führt, wird gemäss Art.99 Ziff.3 bestraft Nicht notwendig ist, dass der Motor gestartet wird, wenn die Schwerkraft einer abschüssigen Strasse ausgenützt wird. Aus sich abschleppen lassen bedingt einen Führerausweis; Art.72 Abs 2 VRV Straflos bleibt, wer ohne im Besitz eines Führerausweises zu sein, ein Fahrzeug auf der Strasse schiebt ( 111 IV 96 ) Ein Fahrzeug „führt“, wer vom Beifahrersitz aus steuert, während ein anderer vom Fahrersitz aus Gas und Bremse bedient ( ZR 48, No. 190 ) Betreff Betreff

Fahren ohne Führerausweis ( II ) Art. 95 Ziff.1 Abs 2: Nichtbeachtung von Beschränkungen und Auflagen; z. B. Tragen von Brillen, Automatisches Getriebe, etc. Art.95 Ziff.1 Abs 3: Überlassen des Fahrzeuges an jemanden, von dem der Täter weiss oder hätte wissen müssen, dass er nicht im Besitz des Ausweises ist; Gemeint ist ein zur Verfügung stellen; nicht notwendig ist, dass der Halter mitfährt. Dabei ist nicht nur Vorsatz, sondern auch Fahrlässigkeit strafbar Pflichtgemässe Aufmerksamkeit heisst: kontrollieren, ob derjenige, dem man das Fahrzeug überlässt, den Ausweis besitzt. Dies gilt besonders bei Vermietern; dasselbe gilt für den Arbeitgeber, der dem Mitarbeiter das Fahrzeug zur Verfügung stellt; oder der Garagist dem Kaufinteressierten Betreff Betreff

Fahren ohne Führerausweis ( III ) Allerdings darf die Forderung nicht überspitzt werden: Bei einem guten Freund muss ich den Ausweis nicht kontrollieren Bei Angestellten wird zu Beginn des Arbeitsverhältnisses kontrolliert Im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Fahrzeuges ist die Ausweiskontrolle nicht erforderlich, auch ein Minderjähriger kann ein Auto erwerben Betreff Betreff

Fahren ohne Führerausweis ( IV ) Art. 95 Ziff. 1 Abs 4: Lernfahrt ohne Ausweis oder ohne Begleitung; Art. 95 Ziff. 1 Abs 5: Begleitung von Lernfahrten. Art. 15 Abs 1 SVG definiert, wer Lernfahrten begleiten darf. Führerausweisentzug bedeutet automatisch den Entzug des Rechts auf Lernfahrt-Begleitung Art. 95 Ziff. 1 Abs 6: Berufsmässiger Fahrunterricht ohne Berechtigung; vgl. Art. 47 VZV Art. 95 Ziff. 2: Führen eines Fahrzeugs trotz Entzug oder Verweigerung des Führer- oder Lernfahrausweises; ist ein qualifiziertes Delikt Art. 95 Ziff. 3 und 4: Führen trotz Verbot eines Fahrrades oder Fuhrwerkes Betreff Betreff

Fahren ohne Fahrzeugausweis; Art. 96 SVG Art. 96 Ziff. 1 Abs 1: Sanktioniert die Vorschrift von Art. 10 Abs 1 SVG, wonach Fahrzeuge und Anhänger nur mit Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern in den Verkehr gebracht werden dürfen. ( vgl. Art. 11 – 13 SVG ) Der Fahrzeugausweis gilt als erteilt, sobald die amtliche Verfügung über dessen Erteilung erlassen ist, auch wenn das Dokument noch nicht ausgehändigt worden ist Umgekehrt gilt: Wenn das Dokument mit behördlicher Verfügung entzogen worden ist, oder abgelaufen ist, dann gilt das Dokument als nicht mehr vorhanden Stehen lassen eines Fahrzeuges auf öffentlichem Grund ohne Schilder fällt aber unter Art. 20 i.V.m. Art. 96 VRV Nicht Mitführen des Fahrzeugausweises: Art. 99 Ziff. 3 SVG Betreff Betreff

Fahren ohne Fahrzeugausweis ( II ) Art. 96 Ziff. 1 Abs 2 :Durchführung von bewilligungspflichtigen Fahrten, Motorsportveranstaltungen; Versuchsfahrten; Ausnahmetransporte; der Organisator von nicht bewilligten Veranstaltungen fällt unter Art. 99 Ziff. 7 Art. 96 Ziff. 1 Abs 3. Missachtung von Beschränkungen und Auflagen: dies betrifft vor allem Auflagen zum Höchstgewicht; wer bei der Beladung des Fahrzeuges mitwirkt, kann ebenfalls ins Recht gefasst werden, vorausgesetzt, er weiss, oder hätte wissen müssen, dass das Höchstgewicht überschritten wird; vgl. 89 IV 157, 94 IV 131 Betreff Betreff

Art. 96 Ziff. 2: Führen eines Motorfahrzeuges ohne Haftpflichtversicherung Art. 63 SVG verlangt die Haftpflichtversicherung; ist Voraussetzung für die Erteilung des Fahrzeugausweises Erlischt die Versicherung, muss der Ausweis entzogen werden Tatbestandsmerkmale: Es besteht keine Versicherungsdeckung: Fehlt es nur an einem gültigen Vertrag, so muss die Versicherung einspringen; es gilt Art. 68 Abs 2 SVG, d.h. KS und Fz-Ausweis müssen innert 60 Tagen eingezogen sein Nicht strafbar: Fz ohne KS verkehrt mit Garagennummer; 87 IV 128 Nicht strafbar: gleichzeitiges Benützen von Fz mit Wechselschildern; Art. 15 Abs 3 VVV ( Regressmöglichkeiten ) Nicht strafbar: Anbringen eines KS von einem alten auf ein neues Fz ohne Avisieren der Versicherung Betreff Betreff

Art. 96 Ziff. 2 SVG ( II ) Wer nach Ablauf der provisorischen Immatrikulation ( Art. 16 VVV ) oder nach Abgabe der Kontrollschilder ( z.B. zwecks Ruhen der Versicherung ) immer noch mit dem Fahrzeug zirkuliert, macht sich strafbar Für ausländische Fahrzeuge gilt Versicherungspflicht ( Art. 44 VVV ). Werden diese Vorschriften nicht beachtet, kann Strafbarkeit gemäss Art. 96 Ziff. 2 SVG gegeben sein Zum Begriff der Verwendung im öffentlichen Verkehr: Strafbarkeit ist gegeben, wenn das Fahrzeug ohne Ausweis im öffentlichen Verkehr zirkuliert. Dies gilt auch dann, wenn nur ein kurzes Stück Strasse betroffen ist, die keine grosse Verkehrsbedeutung hat. Auch eine Naturstrasse im ländlichen Gebiet kann darunter fallen Betreff Betreff

Art. 96 Ziff. 3 SVG: Strafbarkeit des Halters Das Gesetz spricht vom „Halter, oder wer an seiner Stelle über das Fahrzeug verfügt“. Sie können unter die Gesetzesverstösse gemäss Art. 96 Ziff. 1 und 2 fallen Das heisst, auch der Garagenchef oder der Privatchauffeur können darunter fallen Handelt es sich beim Halter um den Arbeitgeber oder Vorgesetzten, so ist Art. 100 Ziff. 2 SVG anwendbar. Allerdings ist die Strafdrohung dieselbe Betreff Betreff

Art. 97 SVG: Missbrauch von Ausweisen und Schildern Art. 97 Ziff. 1 Abs 1: Missbräuchliches Verwenden; d.h. Anbringen von Schildern am Fahrzeug; oder Mitführen eines nicht für das Fahrzeug bestimmten Ausweises in der Absicht, ihn bei einer Kotrolle zu zeigen. Trifft nur auf echte Ausweise zu; falsche Ausweise fallen unter Art.252 Ziff.1 StGB Nicht Abgeben von Ausweisen: Art. 97 Ziff. 1 Abs 2; es braucht einen rechtskräftigen Entscheid Unberechtigtes Überlassen von Ausweisen und Kotrollschildern; Art. 97 Ziff.1 Abs 3; gilt als Ergänzung zu Ziff. 1 Erschleichen von Ausweisen oder Bewilligungen; Art. 97 Ziff. 1 Abs 4; ist eine lex specialis zu Art. 253 StGB; strafbar ist z. B. jener, der Fragebogen zum Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises unrichtig ausfüllt Betreff Betreff

Art. 97 SVG ( II ) Fälschung von Kontrollschildern: Art. 97 Ziff. 1 Abs 5; nicht notwendig, dass sie auch gebraucht werden; es genügt die Fälschung im Hinblick auf den Gebrauch Verwendung gefälschter Kontrollschilder: Art.97 Ziff.1 Abs 6; ist Anwendungsfall von Art. 246 Abs 2 StGB ( Fälschung amtlicher Zeichen ); Realkonkurrenz mit Abs 5; der Verwender hat die KS selber gefälscht; Widerrechtliche Aneignung von Kontrollschildern: Art. 97 Ziff. 1 Abs 7; der Vorsatz des Täters ist auf eine Aneignung im Hinblick auf die unrechtmässige Verwendung gerichtet Ausnahme bei Fahrrädern: hier ist der Tatbestand nur gegeben, wenn die Aneignung gegen den Willen des Berechtigten erfolgt Betreff Betreff

Art. 97 Ziff. 2 SVG Diese Bestimmung schliesst die Anwendung der besonderen Bestimmungen des StGB aus. Es sind dies insbesondere die Art 251 bis 253 StGB. Allerdings muss folgendes beachtet werden: Der Missbrauch gefälschter Ausweise, mit dem Zweck, das Fortkommen zu erleichtern, fällt unter Art. 252 StGB. Ebenfalls strafbar nach Art. 252 StGB ist die Fälschung der Unterschrift der Eltern unter ein Gesuchsformular zum Erwerb des Lernfahrausweises Betreff Betreff