Workshop Termath AG Sprachalarmierung Neuerungen durch die VDE 0833-4 Wolfgang Unger 29.04.2010 Workshop Termath AG Sprachalarmierung Neuerungen durch die VDE 0833-4
Agenda Agenda: Inkrafttreten und Anwendungsbereich der VDE 0833-4 Weitere relevante Normen Neuerungen und Besonderheiten durch die VDE 0833-4 Zukünftige Neuerungen Abschließende Bemerkungen
Referent: Wolfgang Unger Produktmanager Sprachalarmierung Novar GmbH Dieselstr. 2 D – 41469 Neuss Tel.: 02137 17 534 E – Mail: wolfgang.unger@honeywell.com
Inkrafttreten und Anwendungsbereich der VDE 0833-4 Die VDE 0833 – 4 trat im September 2007 in Kraft. Anwendungsbereich der VDE 0833 – 4 ist das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung, die zur Ausgabe eines Alarms von einer Brandmeldeanlage angesteuert werden. Sie gilt zusammen mit der DIN VDE 0833 – 2.
Weitere relevanten Normen EN 60849 bzw. VDE 0828 Vor Inkrafttreten der VDE 0833 – 4 wurden „Elektroakustische Notfallwarnsysteme“ ausschließlich nach der EN 60849 bzw. VDE 0828 geplant und gebaut. Heutzutage wird die Systemnorm EN 60849 bzw. VDE 0828 nur noch angewandt wenn beim „elektroakustischen Notfallwarnsystem“ keine automatische Ansteuerung durch das Brandmeldesystem erfolgt. Für eine kurze Zeit wurde die EN 60849 zurückgezogen, da sie nicht mit einigen anderen Normen in Einklang steht. Sie wird derzeit überarbeitet und ist weiterhin gültig.
Weitere relevanten Normen Die Produktnormen der Reihe EN 54 Die einzelnen Komponenten der Sprachalarmanlage nach VDE 0833-4 müssen den entsprechenden Teilen der EN 54 entsprechen. Sprachalarmzentralen (SAZ) nach EN 54 – 16 (gültig ab Juni 2008, Übergangsfrist bis 31.03.2011) Lautsprecher nach EN 54 – 24 (gültig ab Juni 2008, Übergangsfrist bis 31.03.2011) Energieversorgungen nach EN 54 – 4 (A2), zwingend erforderlich ab August 2008, inkl. CPD Nummer.
Weitere relevanten Normen Derzeit wird die EN 14675 überarbeitet, bzw. es wird eine neue Ergänzung A3 erstellt. Durch diesen Anhang A3 wird festgelegt, dass diese Norm zukünftig nicht ausschließlich für Brandmeldesysteme sondern auch für Sprachalarmanlagen nach VDE 0833-4 gilt. Weiterhin beschreibt der Anhang A3, wie bei der Brandmeldetechnik, die Kompetenzen, Prüfungen und Zertifizierungen für Planer und Errichter von Sprachalarmanlagen.
Neuerungen und Besonderheiten durch die VDE 0833-4 Phasen der VDE 0833 – 4
Schutzziele der VDE 0833-4 Mit der SAA müssen mindestens folgende Schutzziele erreicht werden: – Schnelle Information und Alarmierung der betroffenen Menschen; – Schnelle Alarmierung des Betriebspersonals.
Festlegungen Für die SAA sind im Wesentlichen festzulegen: – Sicherheitsstufe; – Beschallungsumfang; – Alarmierungsbereiche; – Standort der Sprachalarmzentrale, Anordnung, Zugänglichkeit usw.; – Notwendigkeit von Brandfallmikrofonen, Anzahl, Standorte, Anordnung, Zugänglichkeit usw.; – Alarmorganisation des Betreibers.
Sicherheitsstufen nach VDE 0833 - 4 Einteilung in Sicherheitsstufen, in Abhängigkeit von Personenanzahl und Objektgröße. Sicherheitsstufe I Personenanzahl < 200 und Fläche < 2000 qm Durch einen Fehler im Übertragungsweg, darf nicht mehr als die Beschallung eines Alarmierungsbereichs in einem Geschoss ausfallen. Keine A/B Verkabelung erforderlich. Sicherheitsstufe II Personenanzahl > 200 und Fläche > 2000 qm Im Falle eines Fehlers in einem Verstärker oder Übertragungsweg darf der Schallpegel um max. 3 dB (A) absinken. Das erfordert mindestens zwei Verstärker und A/B Verkabelung.
Sicherheitsstufen nach VDE 0833 - 4 Sicherheitsstufe III Gebäude, die ein Höchstmaß an Ausfallsicherheit erfordern. Im Falle eines Fehlers im Gesamtsystem darf der Schallpegel um max. 3 dB (A) absinken. Das erfordert mindestens zwei Verstärker, A/B Verkabelung und Systemredundanz. Diese Sicherheitsstufe kommt sehr selten vor (z.B. bei Kernkraftwerken und stellt einen sehr hohen Aufwand dar.
Beschallungsumfang Kategorie 1: Vollschutz Das Höchstmaß an Sicherheit durch eine SAA kann nur dann erreicht werden, wenn in sämtlichen Bereichen im Gebäude alarmiert wird. Kategorie 2: Teilschutz Bei Teilschutz werden nur ausgewählte Gebäudebereiche alarmiert. Sofern im Baugenehmigungsbescheid nicht anders gefordert, umfasst der Beschallungsumfang mindestens alle Meldebereiche der BMA.
Alarmorganisation Die Alarmorganisation ist mit dem Betreiber des Gebäudes oder dem Auftraggeber/Betreiber der SAA und den zuständigen Stellen (z. B. Feuerwehr) entsprechend dem Brandschutzkonzept für das Gebäude festzulegen. Die festgelegte Alarmorganisation für das Gebäude sollte mindestens folgendes enthalten: a) Die Räumungsanweisungen im Brandfall; b) die Nutzung des Gebäudes; c) die Interventionszeit der Feuerwehr; d) die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter; dabei ist mindestens festzuhalten, wer in welchem Alarmierungs- bereich was zu tun hat, wenn er im Brandfall alarmiert wird;
Alarmorganisation e) die Art und Weise, wie die Personen, die sich im Gebäude befinden, über den Brandfall informiert werden (z. B. stiller Alarm, codierter Alarm, Voralarm, Alarm zur Räumung); f) die notwendige Unterteilung des Gebäudes in Alarmierungs- gruppen und deren Zuordnung zu Meldebereichen der BMA; g) bei hierarchischen Systemen oder abgesetzten Brandfall- sprechstellen: Art und Weise der Übergabe zwischen verschiedenen Brandfallsprechstellen; h) Vorkehrungen für die Notstromversorgung; i) Vorkehrungen für die Instandhaltung; j) das Vorgehen bei Störungen (siehe auch DIN 14675, 11.2.3); k) Anforderungen für Ab-, Ausschaltungen und die Verantwortlichkeiten für Wiederinbetriebnahme.
Prioritätenfolge Prioritätenfolge Bei den Prioritäten ist folgende Reihenfolge einzuhalten: 1. Live-Brandfalldurchsage über Brandfallmikrofon; 2. gespeichertes Brandfallsignal manuell ausgelöst; 3. gespeichertes Brandfallsignal automatisch ausgelöst; 4. Nicht-Brandfallbetrieb.
Schallpegel und Sprachverständlichkeit Der Schallpegel muss mindestens 10 dB über dem Umgebungsgeräuschpegel liegen. Sprachverständlichkeit: Die Sprachverständlichkeit muss mindestens einen STI von 0,5 oder einen CIS von 0,7 aufweisen
Instandhaltung Die Instandhaltung einer SAA ist in Kapitel 12 der 0833 – 4 beschrieben. Die Prüfung der Lautsprecher auf Funktion und Verzerrung muss jährlich erfolgen. Dazu sind entsprechende Hörtest durchzuführen. Im Zweifelsfall ist die Sprachverständlichkeit zu messen. Wichtig ist zu beachten, dass diese Arbeiten in Abhängigkeit der Gebäudenutzung nur zu bestimmten Zeiten durchgeführt werden können, z.B. außerhalb der Geschäftszeiten, an Wochenenden, in Urlaubszeiten, usw.
Instandhaltung Die Instandhaltung der SAA muss nach den Anforderungen in DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) und DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2), soweit zutreffend, durch eine Fachfirma erfolgen. Der Begriff Fachfirma wird mit Hilfe des neuen Anhangs A3 der EN 14675 definiert.
Prüfplan für die Instandhaltung Anhang I der 0833 – 4 beschreibt den Prüfplan für die SAA Allgemeines Folgende Hinweise und Mindestanforderungen muss ein Prüfplan für Sprachalarmanlagen beinhalten: I.1.1 Hinweise für den Beginn und Umfang der Instandhaltungsarbeiten I.1.2 Hinweise für den Abschluss der
Prüfplan für die Instandhaltung I.2 Inspektion I.2.1 Energieversorgung I.2.2 Übertragungswege/Lautsprecher I.2.3 Funktionsprüfung I.2.4 Begehung/Sichtprüfung I.3 Wartung Alle zur Dokumentation gehörenden Unterlagen auf Vollständigkeit und Aktualität überprüfen.
Zukünftige Neuerungen im Bereich Normen für SAA Überarbeitung der VDE 0833 – 4 Überarbeitung der EN 60849 Auslauf der Übergangsfristen für die Produktnormen EN 54 – 16 (Sprachalarmanlagen) EN 54 – 24 (Lautsprecher für Sprachalarmanlagen) Inkrafttreten des Anhangs A3 der EN 14675 (Voraussichtlich im September 2011)
Entwurf EN14675 (A3)
Entwurf EN14675 (A3)
Entwurf EN14675 (A3)
Abschließende Bemerkungen Fragen und Anmerkungen ?
Abschließende Bemerkungen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit