Tätowierfarben Grundlagen und Anwendung von Tätowierfarben

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 Präsentation transkript:

Tätowierfarben Grundlagen und Anwendung von Tätowierfarben Einführung in die deutsche Tätowiermittel-Verordnung

Offizieller Name: Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen Offizielle Abkürzung: Tätowiermittel-Verordnung Inoffizielle Abkürzung: TätMV Status: veröffentlicht, BGBl. 2008 Nr. 53 Seite 2215 Abrufbar im Internet unter: www.TattooVO.de Veröffentlichung im Amtsblatt: 27.11.2008 Inkrafttreten: 01.05.2009 Veröffentlichung: mit der Veröffentlichung im Amtsblatt beginnt die Übergangsfrist zu laufen. Inkrafttreten: Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Farben in Deutschland (auch die in den Studios verwendeten) den neuen Regeln entsprechen. Die Tätowier-VO

Regelungen Übersicht Gilt für Tätowier- und Pigmentierfarben regelt: Verbotene Inhaltsstoffe Mitteilungspflichten der Hersteller / Einführer Kennzeichnungspflichten Herstellerpflichten Straftaten Ordnungswidrigkeiten Regelungen Übersicht

1. Verbotene Inhaltsstoffe Gesundheitsgefährdende Stoffe nach Anlage 1 Kosmetikverordnung (Stand 18.09.2008) Kosmetikpigmente mit eingeschränktem Anwendungsbereich nach Anlage 3 A Kosmetikverordnung (Stand 18.09.2008) Farbstoffe die krebserzeugende aromatische Amine abspalten können oder diese enthalten Andere gesundheitlich bedenkliche Farbstoffe nach Anlage 2 der Tätowiermittel Verordnung Paraphenylendiamin und dessen Sulfate und Chloride Eine Übersicht aller verbotenen Pigmente wird als Liste zur Verfügung gestellt. Die o.g. Anlagen der Kosmetik-Verordnung werden als PDF zur Verfügung gestellt. Paraphenylendiamin wird in Tätowierfarben nach aktuellem Kenntnisstand nicht verwendet, kann aber in schwarzem Henna enthalten sein und ist das eines der gefährlichsten Allergene (an 5ter Stelle). Es kann lebenslange Hautschäden hervor rufen. 1. Verbotene Inhaltsstoffe

2. Mitteilungspflichten Definition Gilt für Hersteller und Einführer Definition Hersteller: Sind alle die Farben herstellen oder für sich herstellen lassen. Wer Farben im Studio mischt und aufbewahrt ist auch Hersteller. Definition Einführer: alle die Farben aus dem Ausland (auch EU!) beziehen gelten als Einführer, unabhängig von der Menge. Gilt auch für Studios. 2. Mitteilungspflichten Definition

Mitteilungspflichten Anmeldung der Firma als Hersteller oder Einführer bei der örtlich zuständigen Lebensmittel-Überwachung Übermittlung folgender Daten an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Handelsname der Farbe Inhaltsstoffe (falls möglich INCI Bezeichnung) Prozentuale Zusammensetzung Elektronische Einreichung (per email) Die Anmeldung muss einmalig vor dem ersten Produzieren oder einführen erfolgen. Änderungen in der Adresse sind unverzüglich mitzuteilen Mitteilungspflichten

Kennzeichnungspflichten Auf dem Etikett muss angegeben sein: Die Bezeichnung Mittel zum Tätowieren, Tätowierfarbe oder Tattoo colour. Die Chargennummer. Die Adresse des Herstellers oder Einführers. Alle Inhaltsstoffe – absteigend nach Gewicht. Das Mindeshaltbarkeitsdatum wenn die Farbe weniger als 30 Monate haltbar ist. Formulierung: mindestens haltbar bis Monat/Jahr Verwendungsdauer nach dem Öffnen. Formulierung: nach dem Öffnen innerhalb von ...Tag/Tagen zu verwenden Farbstoffe sind mit CI-Nummern anzugeben (Bsp.: CI 74160) Bezeichnung: einer der unter 1 genannten Begriffe muss auf dem Etikett stehen Chargennummer: wird auch als Lot-Nummer bezeichnet und erlaubt die Rückverfolgung des Produktes, darf nicht mit der Artikelnummer verwechselt werden. Inhaltsstoffe: sind mit der INCI Bezeichnung (internationale Kosmetik-Bezeichnung) aufzuführen. Ausnahmen zulässig falls diese nicht vorhanden. Die Liste ist nach Gewichtsanteil zu sortieren, der Stoff mit dem größten Anteil steht an erster Stelle. Adresse: es muss eine deutsche Adresse auf dem Etikett stehen, sonst gilt das Studio als Hersteller oder Einführer. Formulierung: diese Formulierungen sind vorgeschrieben und müssen verwendet werden CI Nummern: Fast alle Farbstoffe haben eine CI Nummer (CI=Colour Index), Ausnahmen sind extrem selten. In diesem Fall darf eine andere eindeutige Bezeichnung verwendet werden. Kennzeichnungspflichten

Der Hersteller muss nach den Grundsätzen der Guten Herstellungspraxis arbeiten. Dies bedeutet: Das Produkt muss so sauber als möglich produziert werden. Es muss eine Chargenbezogene Dokumentation erfolgen. Es müssen Gutachten zur Sicherheit des Produktes vorliegen (nicht öffentlich). Zur Zeit gibt es noch keine Herstellungsrichtlinien für Tätowier- und Pigmentierfarben, es müssen darum zumindest die Anforderungen der Kosmetik-GMP (GMP = Good Manufacturing Practice) erfüllt werden. Hierzu zählen insbesondere die drei oben genannten Punkte. Die Behörden werden 2007 mit Schwerpunkt prüfen, ob die Farben mikrobiolgisch unbedenklich sind und keine verbotenen Inhaltsstoffe enthalten sind. Gutachten zur Sicherheit und mikrobiellen Stabilität der Farben sind vom Hersteller bereit zu halten. Die Unternehmen müssen diese nicht veröffentlichen sondern nur den zuständigen Behörden auf Anforderung zur Verfügung stellen. Herstellerpflichten

Straftaten Die Verwendung eines verbotenen Stoffes ist strafbar. Bestraft wird wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt. Strafe: Freiheitstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe Die verbotenen Stoffe sind in einer extra Folie genannt, die verbotenen Pigmente werden ohne Rechtsgarantie am Ende aufgelistet. Vorsätzlich handelt wer weiß, dass eine Farbe verbotene Stoffe enthält oder enthalten könnte Fahrlässig handelt, wer eine Farbe mit verbotenen Inhaltsstoffen verwendet und hierfür keine Anhaltspunkte vorliegen. Strafe: Wer einen verbotenen Stoff verwendet, muss bestraft werden. Für die Geldstrafe gibt es keine Obergrenze. Straftaten

Kleine Ordnungswidrigkeit Falsche oder fehlende Angabe der Verwendungsdauer nach dem Öffnen. Ordnungswidrig handelt der Hersteller oder Einführer. Es gilt Vorsatz oder Fahrlässigkeit Bußgeld: bis 10.000 Euro Kleine Ordnungswidrigkeit

Große Ordnungswidrigkeit Verstoß gegen die Mitteilungspflichten oder Kennzeichnungspflichten Ordnungswidrig handelt der Hersteller oder Einführer. Es gilt Vorsatz oder Fahrlässigkeit Bußgeld: bis 20.000 Euro Große Ordnungswidrigkeit

Empfehlungen für Studios Farben nicht direkt aus dem Ausland beziehen (Einführer!) Keine Farben selbst mischen und aufbewahren Vollständigkeit der Angaben auf dem Etikett prüfen Inhaltsstoffe auf verbotene Pigmente prüfen Chargenbezogene Dokumentation mit Analyse-Ergebnissen anfordern Öffnungsdatum dokumentieren Falls angegeben, Aufbewahrungsbedingungen beachten Lieferantenrechnung aufbewahren (Liefernachweis) Empfehlungen für Studios

Verbotene Pigmente 1 CI Nummer Colour Index Name - Acid Red 195 Bromthymolblau Bromkresolgrün Disperse Blue 35 10006 Pigment Green 8 10020 Acid Green 1 10316 Acid Yellow 1 10375 Disperse Yellow 9 11000 Solvent Yellow 1 11005 Disperse Orange 3 11020 Solvent Yellow 2 11110 Disperse Red 1 11132 Disperse Orange 37 11160 Solvent Yellow 3 11210 Disperse Red 17 11680 Pigment Yellow 1 11710 Pigment Yellow 3 CI Nummer Colour Index Name 11110 Disperse Red 1 11132 Disperse Orange 37 11160 Solvent Yellow 3 11210 Disperse Red 17 11680 Pigment Yellow 1 11710 Pigment Yellow 3 11725 Pigment Orange 1 11855 Dispese Yellow 3 12010 Solvent Red 3 12055 Solvent Yellow 14 12075 Pigment Orange 5 12120 Pigment Red 3 12140 Solvent Orange 7 12150 Solvent red 1 12370 Pigment Red 112 12420 Pigment Red 7 12480 Pigment Brown 1 Verbotene Pigmente 1

Verbotene Pigmente 2 CI Nummer Colour Index Name 12700 Disperse Yellow 16 13065 Acid Yellow Acid Yellow 36 15510 Acid Orange 7 15585 Pigment Red 53 15620 Acid Red 88 15800 Pigment Red 64 16150 Acid Red 26 16230 Acid Orange 10 18050 Acid Red 1 18130 Acid Red 155 18690 Acid Yellow 121 18736 Acid Red 180 18820 Acid Yellow 11 20040 Pigment Yellow 16 20170 Acid Orange 24 20470 Acid Black 1 CI Nummer Colour Index Name 21100 Pigment Yellow 13 21108 Pigment Yellow 83 21230 Solvent Yellow 24790 Acid Red 163 26100 Solvent Red 23 26105 Solvent Red 24 27290 Acid Orange 73 40215 Direct Orange 34, 39, 44, 46, 60 42040 Basic Green 1 42045 Acid Blue 1 42080 Acid Blue 7 42100 Acid Green 9 42170 Acid Green 22 42500 Basic Red 9 42510 Basic Violet 14 42520 Basic Violet 2 42535 Basic Violet 1 Verbotene Pigmente 2

Verbotene Pigmente 3 CI Nummer Colour Index Name 45405 Acid Red 98 47000 Solvent Yellow 33 50325 Acid Violet 50 50420 Acid Black 2 51319 Pigment Violet 23 59040 Solvent Green 7 60724 Disperse Violet 23, 27, 103 60730 Acid Violet 43 61505 Disperse Blue 3 61554 Solvent Blue 35 61585 Acid Blue 80 64500 Disperse Blue 1 71105 Vat Orange 7 73900 Pigment Violet 19 73915 Pigment Red 122 74100 Pigment Blue 16 CI Nummer Colour Index Name 74180 Direct Blue 86 74260 Pigment green 7 111935 Disperse Blue 106 111938 Disperse Blue 124 Verbotene Pigmente 3

Musteretikett - Pflichtangaben Pflichtangaben rot „Mittel zum Tätowieren“ oder „Tätowierfarbe“ oder „tattoo colour“ Inhaltsstoffe „nach dem Öffnen innerhalb von XX Tagen verwenden“ „mindestens haltbar bis: Monat/Jahr“ Produktionscharge Sterilisationscharge falls steril Adresse des Herstellers oder Vertreibers in Europa Musteretikett - Pflichtangaben

Musteretikett – Zusatzinfos Freiwillige Infos - grün Name der Farbe Farbton Bestellnummer (<ref>) Aufbewahrungs- bedingungen Herstelldatum Zeitstrahl zum Markieren des Anbruchs Symbol für Haltbarkeit nach dem Öffnen (offene Dose mit Zeit) Symbol (Buch mit i) für Zusatzinformationen Musteretikett – Zusatzinfos

Deep Colours! GmbH Telefon: 0 72 73 / 800 514 oder bei jedem Deep Colours! Händler Fragen?