Gesunde Eltern, gesunde Kinder

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 Präsentation transkript:

Gesunde Eltern, gesunde Kinder Nationalsozialistische Gesundheitspolitik durch Sterilisation und „Euthanasie“ ein Beitrag zum Hermann-Langbein- Symposium 18. April 2013 / Linz

Die differentielle Geburtenrate

Bevölkerungsdiskurs Gefahr der Überbevölkerung Thomas Malthus : Essay on the principle of population (1798) Regulierung durch Kriege, Seuchen etc. Gefahr der Unterbevölkerung Lujo Brentano: Die Malthussche Lehre und die Bevölkerungsbewegung (1909) sinkende Geburtenrate, Gefahr des Aussterbens, des Sinkens der Wehrfähigkeit

Auguste Comte de Gobineau (1816-1882) Essai sur l’inégalité des races humaines (Abhandlung über die Ungleichheit der menschlichen Rassen), 1853-55 Ausgangspunkt: eine ideale nordische „Ur-Rasse“, dazu zwei Primärrassen (gelb und schwarz) keine gemeinsame Abstammung, da farbige Rassen in der Bibel nicht genannt sind Mischungen mindern die Qualität der höheren Rasse

Houston Stewart Chamberlain (1855-1927) Die Grundlagen des 19. Jahrhunderts, Erste Hälfte, 1. Aufl. 1898 (14. Auflage 1922) Unterscheidung von Menschen in hochwertige und minderwertige Rassen nur hochwertige Rassen haben eine Existenzberechtigung Juden gelten als minderwertige Rasse Schöpfer der (Welt-)Kultur sind vor allem die hochwertigen Germanen

Egon von Eickstedt (1892-1965) 3 Großrassen: Europide, Negride, Mongolide jeweils Unterteilung in mehrere Rassen Klassifikation anhand der äußeren Erscheinung (Anthropometrie) Abstammungsgutachten des NS nach den Kriterien Körpergröße Gesichtsform Nasenform Haarfarbe Augenfarbe Theorie dominiert bis Ende des 20. Jahrhunderts

Eugenik alle Maßnahmen zur Erhöhung des als positiv bewerteten Teils der Erbanlagen und zur Senkung des als negativ bewerteten Teils einer Rasse eu = gut / genos = Geschlecht 1883 geprägt von Francis Galton (1822-1911) für den deutschsprachige Raum bis 1945: Rassenhygiene von Alfred Ploetz

Alfred Ploetz (1860-1940) Arzt und Publizist 1895 „Grundlinien einer Rassenhygiene. Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen“ 1904 Gründung des Archivs für Rassen- und Gesellschaftsbiologie 1905 Gründung der Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene

Schwerpunkt der Theorie von Ploetz: der Lebensprozess einer Rasse wird gestört einerseits durch den Schutz der Minderwertigen und andererseits durch Kriege und Geburtenarmut der Höherwertigen deshalb: Untersagung von der Fortpflanzung außerhalb eines gewissen Alters Untersagung der Eheschließung auf Lebenszeit für alle schwachen und behinderten Personen gesteuerte Zeugung Korrekturen durch die Tötung von Neugeborenen

Wilhelm Schallmeyer (1875-1919) Arzt und Privatgelehrter 1900 „Vererbung und Auslese im Lebenslauf der Völker“ Forderungen: Förderung von kinderreichen Familien Staatliche Gesundheitszeugnisse Erbbestandsaufnahmen per Kartei als Grundlage Eheverbote, Zwangsasylierung und Sterilisation

Alfred Grotjahn (1869-1931) Arzt und Publizist, ab 1921 Reichstagsabgeordneter und Autor des gesundheitspolitischen Programms der SPD 1912 „Soziale Pathologie“ Erkrankungen entstehen nicht durch soziale Umstände, sondern durch schlechte Erbanlagen daraus folgt: wenn die Ursache der Krankheit anlagebedingt ist, hilft keine Verbesserung der sozialen Umwelt, sondern nur die Verhinderung der Fortpflanzung der geistig und körperlich Minderwertigen

Forderungen von Grotjahn Absonderung von Tuberkulösen, Geschlechtskranken, Nervenkranken, Verrückten , Epileptischen, Blinden, Tauben, Arbeitsscheuen, Verkrüppelten, Trinksüchtigen, Unfallverletzten und Invaliden Absonderung von Waisen, allein stehenden Müttern, Rekonvaleszenten

Folgen des Ersten Weltkrieges für die Entwicklung der Bevölkerung und damit der Wirtschaft: Gefallene Geburtenausfall Kriegsbeschädigte, die der Fürsorge des Staates anheim fallen Schätzung: die Bevölkerung werde bis etwa 1970 brauchen, bis der Einschnitt ausgeglichen ist bis dahin Entspannung der sozialen Belastung durch die Reduzierung der Zahl der Betreuungsbedürftigen

Fritz Lenz (1887-1976) Anthropologe und Humangenetiker 1921: mit Eugen Fischer und Erwin Baur: „Grundriss der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene“ (2 Bd., spätere Auflagen: Menschliche Erblichkeitslehre und Rassenhygiene) 1931: Forderung, das untüchtigste Drittel der Bevölkerung zu sterilisieren

Eugenische Sterilisation Zielgruppen nach Lenz: schwachsinnige Hilfsschüler Fürsorgezöglinge rückfällige oder Schwerverbrecher entlassene Geisteskranke in Fürsorge stehende Trinker in Fürsorge stehende Tuberkulöse Empfänger von Armenunterstützung, wenn bedingt durch Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsscheu

Soziale Sterilisation Zielgruppen nach Lenz: körperliche Schwächlichkeit Kränklichkeit Hässlichkeit Begründung: „ganz überwiegend wirtschaftlich minder leistungsfähige Menschen“

Karl Binding (1841-1920) Alfred Hoche (1865-1943) 1920 „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens – ihr Maß und ihre Form“ (2. Aufl. 1922) Verbindung des Begriffes der Euthanasie mit der Vernichtung lebensunwerten Lebens

Der Psychiater Hoche über die Zielgruppe Menschen, die an schweren Schmerzen leiden Menschen mit angeborener oder erworbener geistiger Behinderung Menschen in Bewusstlosigkeit

Der Jurist Binding über den Weg Selbstmord nicht verboten unterstützter Selbstmord sollte nicht verboten sein bei fehlendem Willensentscheid infolge Krankheit oder Alter: Entscheidung durch eine Kommission

Ewald Meltzer (1869-1940) 1925 „Das Problem der Abkürzung ‚lebensunwerten‘ Lebens“ Zentrale Frage an die Eltern: Würden Sie auf jeden Fall in eine schmerzlose Abkürzung des Lebens Ihres Kindes einwilligen, nachdem durch Sachverständige festgestellt ist, dass es unheilbar blöd ist?

Ergebnis von 200 Fragebögen kamen 162 zurück davon 73% mit Ja 27% mit Nein Meltzer: „Das hatte ich nicht erwartet. Das Umgekehrte wäre mir wahrscheinlicher gewesen.“

Standpunkte „Obwohl mir der Gedanke schmerzlich, so ist es doch um des Kindes willen das Beste; solche Handlung kann dem Geiste der christlichen Religion nicht widersprechen.“ „Geben Sie ihm einen schönen schmerzlosen Tod, dann bin ich eine große Sorge los; aber alles auf Ihre Kosten; habe nichts, bin Witwer, kann mich nicht um das Kind kümmern. Sofort Bescheid, wenn es geschehen. Zur Beerdigung komme ich nicht.“ „Sehr geehrter Herr Doktor! Ihr Schreiben hat mich sehr befremdet, in keinem Falle werde ich einwilligen, da ich den Tod eines Kindes nicht auf dem Gewissen haben will. Auch wird Ihr Rundschreiben an andere Eltern solcher Kinder keinen Erfolg haben, da ich nicht glauben kann, dass es solche lieb- und gefühllose Menschen geben kann. Mit aller Hochachtung pp.“

Nationalsozialismus und die Wege zur „Herrenrasse“ positive Auslese Ehestands-Darlehen „Lebensborn“ negative Auslese Eheverbote Sterilisation Euthanasie

Partnerwahl

Otto Helmuth: Volk in Gefahr (1934)

Ideal und Wirklichkeit

positive Auslese – der Lebensborn e.V. gegründet 1935 Name abgeleitet vom alten deutschen Wort „Born“ als Bezeichnung für Brunnen bzw. Quelle, Bedeutung daher etwa „Lebensbrunnen“ oder „Lebensquelle“ Aufgaben: ab 1936 Unterstützung schwangerer Frauen, sofern den Kriterien entsprechend ab 1942 Eindeutschung von Kindern aus dem Warthegau (Polen)

Ziele der Vereinsarbeit gemäß Satzung: „rassisch und erbbiologisch wertvolle, kinderreiche Familien zu unterstützen“, „rassisch und erbbiologisch wertvolle werdenden Mütter unterzubringen und zu betreuen“, „für diese Kinder zu sorgen“ und „für die Mütter dieser Kinder zu sorgen“.

Voraussetzungen für die Aufnahme eigene Gesundheit Gesundheit der Verwandten („Erbgesundheit“) keine jüdischen Vorfahren („Ariernachweis“) Angabe des Kindesvaters, für den die ersten drei Kriterien ebenfalls galten

Vorteile für ledige Mütter Geheimhaltung der Geburt eigene Standesämter für gefälschte Eintragungen bis hin zur Vortäuschung einer Ehe Vermittlung beruflicher Anstellungen vorübergehende oder dauerhafte Aufnahme des Kindes im Heim mit Vermittlung von Pflegefamilien

Österreich „Heim Ostmark“, später „Heim Wienerwald“ Ort: Pernitz / Feichtenbach Zeit: Oktober 1938 – März 1945 Erwerb: beschlagnahmter jüdischer Besitz (Lungensanatorium) Kapazität: 49 Mütter, 83 Kinder März 1945 Evakuierung nach „Heim Hochland“ (Steinhöring)

Österreich „Heim Alpenland“ Ort: Oberweis bei Gmunden Zeit: September 1943 – Frühjahr 1945 Erwerb: beschlagnahmter jüdischer Besitz Kapazität: 40 – 50 Kinder Heim zur „Eindeutschung“ von Kindern aus Osteuropa, vor allem Polen

Propaganda für die Ausgrenzung

Propaganda für die Ausgrenzung

negative Auslese – Sterilisation und „Euthanasie“ 1933 1939 1940 1941 1945 Zwangssterilisation Kinderfachabteilungen zentrale dezentrale Euthanasie

Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.7.1933 in Kraft ab 01.01.1934 / in Österreich ab 01.01.1940 angeborener Schwachsinn Schizophrenie manisch-depressives Irresein erbliche Fallsucht erblicher Veitstanz erbliche Blindheit erbliche Taubheit schwere erbliche körperliche Missbildung

Unterschied zu 1932 Hat das Gericht die Unfruchtbarmachung endgültig beschlossen, so ist sie auch gegen den Willen des Unfruchtbarzumachenden auszuführen, sofern nicht dieser allein den Antrag gestellt hat. Der beamtete Arzt hat bei der Polizeibehörde die erforderlichen Maßnahmen zu beantragen. Soweit andere Maßnahmen nicht ausreichen, ist die Anwendung unmittelbaren Zwanges zulässig. Reichsgesetzblatt I, Nr. 86, 25.07.1933

Tendenzen in der Anwendung des Gesetzes Schwerpunktdiagnosen: angeborener Schwachsinn Schizophrenie Epilepsie Zielgruppen: Hilfsschüler Patienten von Heil- und Pflegeanstalten sozial auffällige Personen bzw. Familien

Erblichkeit Es sei ausdrücklich hervorgehoben, dass zum Nachweis der Erblichkeit der Nachweis einer erblichen Belastung in der Familie des Unfruchtbarzumachenden selbst durchaus nicht unerlässliche Voraussetzung ist, da eine solche ja in Einzelfällen zufällig fehlen oder nicht nachweisbar sein kann. Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933. Bearbeitet und erläutert von Dr. med. Arthur Gütt, Dr. med. Ernst Rüdin und Dr. jur. Falk Ruttke, München 1934

Zusammensetzung der Erbgesundheitsgerichte Richter am Amtsgericht beamteter Arzt niedergelassener Arzt

Verfahren Anzeige an das zuständige Gesundheitsamt durch Familienangehörige, Betreuer, behandelnde Ärzte, Fürsorger oder die betreffende Person ▼ Antrag an das Erbgesundheitsgericht durch das Gesundheitsamt Verhandlung am zuständigen Erbgesundheitsgericht ▼ ▼ Beschluss auf Sterilisation oder Ablehnung der Sterilisation ▼ ▼ Operation oder Möglichkeit des Widerspruchs beim zuständigen Erbgesundheitsobergericht ▼ ▼ Bestätigung oder Ablehnung Operation ▼ ▼ Rückmeldung an das Erbgesundheitsgericht

Oberdonau (nach Goldberger) Linz EGOG Krumau EGG Ried EGG Steyr Linz Wels

Kinderfachabteilungen Runderlass des RMdI vom 18. August 1939: Meldepflicht für Hebammen und Krankenhäuser bei Kindern mit Idiotie sowie Mongolismus Mikrocephalie Hydrocephalus Missbildungen jeder Art (Fehlen von Gliedmaßen, Spaltbildungen) Lähmungen

Meldeverfahren Meldung an die jeweiligen kommunalen Gesundheitsämter und von dort an den Reichsausschuss zu Erfassung erb- und anlagebedingter Leiden Einweisung des Kindes in eine Kinderfachabteilung: „Hier kann auf Grund der durch den Reichsausschuss getroffenen Einrichtungen die beste Pflege durchgeführt werden.“ (aus dem Antwortschreiben des Reichsausschusses an die Gesundheitsämter)

Karte aus „Kinder in der NS-Psychiatrie“ – Schriftenreihe des Landes Brandenburg

Prof. Werner Heyde Wenn man den Eltern dieser Kinder etwa erklärte, die Kinder würden mit der Einweisung einer ausgezeichneten Therapie zugeführt, dann hat man ihnen einfach etwas Unzutreffendes gesagt… Ich glaube nicht, daß man auf den etwa geäußerten Wunsch der Eltern, ihr Kind von der Eu[thanasie] auszuschließen, Rücksicht genommen hätte, denn diese Handlung hätte eindeutig Sinn und Zweck der RA-Arbeit widersprochen. (1961)

Österreich / Wien Institution: Städtische Jugendfürsorgeanstalt „Am Spiegelgrund“ ab März 1942 Heilpädagogische Klinik der Stadt Wien „Am Spiegelgrund“ ab November 1942 Teilung in Wiener Städtische Nervenklinik für Kinder „Am Spiegelgrund“ und Wiener Städtische Erziehungsanstalt „Am Spiegelgrund“ Dauer: Januar 1940 – April 1945 Ärzte: Dr. Erwin Jekelius (Direktor bis 1941) Dr. Ernst Illing (ab 1942 Direktor) Dr. Heinrich Gross Dr. Margarete Hübsch Dr. Marianne Türk Forschungsschwerpunkt: Hirnforschung (in Zusammenarbeit mit der Prosektur Brandenburg Görden)

Österreich / Graz Institution: Landesheil- und Pflegeanstalt für Geisteskranke „Am Feldhof Graz“ (bzw. Gau- Heil- und Pflegeanstalt) Dauer: Juli 1941 – Anfang 1945 Ärzte: Dr. Oskar Begusch (Direktor bis 1944) Dr. Ernst Sorger (Direktor ab 1944) Dr. Hans Machan (Leiter der Frauenabteilung) Dr. Peter Korp Dr. Josefine Hermann Dr. Gabriele Eder Forschungsschwerpunkt: postmortale Bestimmung von Diagnosen (in Zusammenarbeit mit der Prosektur der Uniklinik Graz)

Aktion T 4 Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken der Gnadentod gewährt werden kann. datiert auf den 1. September 1939

Organisation der T 4 Versand und Bearbeitung der Meldebogen Organisationsbereich Aufgabe Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten Gemeinnützige Krankentransport-GmbH (Gekrat) Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege Zentralverrechnungsstelle Versand und Bearbeitung der Meldebogen Transport der Opfer in die Gasmordanstalten Verwaltung von Gebäuden und Personal Finanzverwaltung

Meldebogen

Karte der Gasmordanstalten

Falschbeurkundung – Erich H. URKUNDE REALITÄT 04.05.1941 16.04.1941 Diphterie CO-Gas Hartheim Bernburg

Bernburg

Bernburg Gaskammer

Bernburg Sektionsraum

Bernburg Krematorium

verlegt m[it] A[kte] u[nd] K[rankengeschichte]

Anpassung – Hildegard Rank Es darf auch nicht vergessen werden, dass wir als Schwestern während unserer ganzen Dienstzeit dazu erzogen worden sind, das widerspruchslos zu tun, was die Ärzte anordnen. Wir waren also dazu erzogen, zu gehorchen, wir waren dahin gebracht, manches auch zu tun, was uns nicht immer selbstverständlich erschien.

Anpassung – Elfriede Rosenow Ich habe mich schon oft gefragt, wie man damals diese Dinge mitmachen konnte. Ich kann mir nur denken, dass man damals die Überzeugung hatte, dass alles, was vom Staate kam, rechtens sein müsse, da ja der Staat nicht Unrecht tun könne. So ist es vielleicht auch zu verstehen, dass viele von uns gar nicht den Versuch gemacht haben, von dieser Tätigkeit wegzukommen. Mag sie ihnen auch zu Anfang unerfreulich erschienen sein, so sind sie dann im Laufe der Zeit einfach in diese Dinge hinein gewachsen und haben sich keine Gedanken mehr darüber gemacht.

Unter anderen Umständen wären es ehrbare Leute mit ehrbaren Berufen: Ärzte, Krankenschwestern, Handwerker, Angestellte, von denen … in einer unter rechtsstaatlichen Verhältnissen lebenden Gesellschaft kaum einer kriminell geworden wäre. Eine nicht gerade ermutigende Erkenntnis, wenn wir an die Perspektive denken: Unter bestimmten gesellschaftlichen Verhältnissen kann sich alles wiederholen, werden Menschen ihren Fremdenhass in die Tat umsetzen, die „Penner“ ins KZ stecken (das ja immer Arbeits- oder Erziehungslager heißt) und zur Beseitigung der Minderwertigen, der Ballastexistenzen, gehorsam ihren Verwaltungsbeitrag leisten. Ernst Klee

Literatur historisch (Auswahl) Binding, Karl / Hoche, Alfred: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form, Leipzig 1920 Grotjahn, Alfred: Soziale Pathologie, Berlin 1912 Haeckel, Ernst: Natürliche Schöpfungsgeschichte, 10. A. Berlin 1902 Meltzer, Ewald: Das Problem der Abkürzung „lebensunwerten“ Lebens, Halle 1925 Ploetz, Alfred: Grundlinien einer Rassenhygiene, Bd. 1, Berlin 1895 Schallmeyer, Wilhelm: Vererbung und Auslese im Lebenslauf der Völker, Jena 1903

Literatur aktuell (Auswahl) Etzemüller, Thomas: Ein ewigwährender Untergang. Der apokalyptische Bevölkerungsdiskurs im 10. Jahrhundert, Bielefeld 2007 Weipert, Matthias: „Mehrung der Volkskraft“. Die Debatte über Bevölkerung, Modernisierung und Nation 1890-1933, Paderborn 2006 Wie nationalsozialistisch ist die Eugnik? Interntationale Debatten zur Geschichte der Eugenik im 20. Jahrhundert, Wien/Köln/Weimar 2009

Impressum Gedenkstätte für Opfer der NS-“Euthanasie“ Bernburg c/o Olga-Benario-Str. 16/18 D – 06406 Bernburg Tel. 0049-3471-319816 Fax 0049-3471-6409691 info-bernburg@stgs.sachsen-anhalt.de Leitung: Dr. phil. Ute Hoffmann Die Gedenkstätte ist Teil der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt.