austria wirtschaftsservice 2013 06 20 | Wien | Dr. Georg Silber
erp-Kredite EFRE-Kofinanzierung
Woher kommt der erp-fonds? 1948 – 1954: Marshall-Plan: European Recovery Programm (erp) 1962: erp-Gesetz Übertragung der Verfügungsrechte über Counterpart-Konto an die Republik Österreich (ATS 11,2 Mrd.) 1985: Organisatorische Ausgliederung aus Ministerium (BMöWV) 2002: Organisatorische Eingliederung in die aws
Gestionierung des erp-fonds Fondsvermögen EUR 2,9 Mrd. Eigenblock EUR 1,9 Mrd. Nationalbankblock EUR 1,0 Mrd. Jahresbudget 2013: Vergabe von EUR 600 Mio.
Gestionierung des erp-fonds Mittel des erp-fonds sind Sondervermögen der Republik Österreich außerhalb des Bundesbudgets verwaltet. Ministerrat genehmigt erp-Jahresprogramm erp-Kreditkommission genehmigt Richtlinien und entscheidet über Mittelvergabe im Einzelfall.
Marshallplanhilfe Schenkung von USA an Österreich (1945 bis 1954): Waren und Dienstleistungen im Wert von $ 1,58 Mrd. Davon rd. $ 1 Mrd. erp-Hilfe, das sind rd. ATS 18 Mrd. MP-Hilfe für Europa: insgesamt $ 13 Mrd. $ 80 Belastung für jeden Amerikaner ca. 2 Wochenlöhne eines Facharbeits
Aktuelle erp-Programmziele Beitrag zur Strukturverbesserung der österreichischen Wirtschaft Unterstützung technologisch anspruchsvoller Projekte Impulse zu nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung geben Umweltverträglichkeit der angewandten Verfahren und erzeugten Produkte
Welche erp-Kreditprogramme gibt es? Industrie und Gewerbe erp-Regionalprogramm erp-KMU-Programm erp-Technologieprogramm erp-Kleinkreditprogramm
Welche erp-Kreditprogramme gibt es? Nicht-industrielle Sparten erp-Tourismusprogramm erp-Landwirtschaftsprogramm erp-Forstwirtschaftsprogramm erp-Verkehrsprogramm (Kombiverkehr)
Was wird wie gefördert (aws)? Neuinvestitionen materiell (Bau, Maschinen) immateriell (Patente, Lizenzen, Studien, spez. Beratungen, Produktentwicklung) T&I-Verwertung Internationalisierung Beteiligungskapital Zuschüsse erp-Kredite Haftungen Investitionen (auch gebrauchte Anlagen) Beratung Betriebsmittel Nachfolge Stabilisierung
erp-Kredit für KMU und Reg. Investitionen in Sachanlagen neue Maschinen bauliche Maßnahmen aktivierte Eigenleistungen Projektgröße mind. EUR 100.000,- erp-Kredit: 35 % bis 60 % der Projektkosten Unternehmen der Sachgüterproduktion produktionsnahen Dienstleistungen
erp-Technologie-Kredite Bedarf mind. EUR 100.000,- erp-Kredit: 50 % bis 75 % der Projektkosten Forschung, Entwicklung interne Personalkosten externe Forschungskosten forschungsspez. Sachauf- wand
Konditionen erp-Kredit Tilgungsfrei 2 bis 3 Jahre 0,50 % fix Tilgungszeit 3 bis 4 Jahre 1,00 % fix 6 oder 8 1,75 % sprungfix Gesamtlaufzeit 6 bis 10 Jahre
erp-Kleinkredit: für gewerbliche Kleinunternehmen aller Branchen für Investitionen (neu oder gebraucht) für Projekte bis EUR 100.000 Kreditbetrag EUR 10.000-100.000 Laufzeit 6 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei Fixzinssatz im ersten Jahr (tilgungsfrei): 0,5% Fixzinssatz in der Restlaufzeit 1,0% (plus Kosten für die Besicherung) Besicherung: 100% Bankhaftung, oder 80% aws plus 20% Bankhaftung Einreichen über die Hausbank bzw. eine erp-Treuhandbank
erp-Kleinkredit: Beispiele Förderbare Projekte Maschinenschlosser kauft Drehmaschine Schuhhändler modernisiert Verkaufsraum Erdbauunternehmen kauft Bagger Unternehmensberatung errichtet neue Büroräumlichkeiten Friseur eröffnet neue Filiale Förderbare Kosten JA NEIN Bauliche Maßnahmen Maschinen, Anlagen Betriebs- und Geschäfts- ausstattung Umschuldung v. Altkrediten Laufende Personalkosten Instandhaltung Leasing oder Mietkauf Betriebsmittel
Innovative Investitionen und neue Arbeitsplätze Zuschüsse Innovative Investitionen und neue Arbeitsplätze EFRE-Zuschüsse Automatisch mitbeantragt Jedes Projekt mit Land abgestimmt Arbeitsmarktförderung Min. 10 % Zuwachs bei Arbeitsplätzen Zuschuss ab TEUR 70 Im Verhältnis 1:1 mit Land Auftraggeber BMWFJ Landesförderung Schwerpunkte ähnlich Bundesförderungen Eigene Richtlinien
Zugang zu EFRE-Zuschüssen EFRE-Mittel nur gemeinsam mit nationalen Förderungen (Kofinanzierung) keine eigene Antragstellung erforderlich. EFRE-Mittel gelten als mit beantragt. Die Mittel stehen noch für Projekte zur Verfügung, die bis Jahresende eingereicht und beschlossen werden, sowie bis Mitte 2015 vollständig endabgerechnet werden können Es gelten eigene einfache Auswahlkriterien (je Bundesland) Für die Strukturfondsperiode 2007-2013 sind die Mittel in folgenden Bundesländern bereits zu einem hohen Grad ausgeschöpft: Niederösterreich, Salzburg, Oberösterreich, Vorarlberg, In folgenden Bundesländern sind über die aws noch ausreichend EU- Mittel zugänglich: Kärnten, Steiermark, Burgenland, Tirol
Bewertungsmatrix Festlegung der Förderungsintensität für ein Projekt Gesamthöhe der Förderung (erp-Kredit plus Zuschüsse von Bund, Land und EU sowie Garantien)
Bewertungsmatrix Technologie und Innovationsgehalt I. Einsatz/Umstellung/Erzeugung: Öko-, energie- bzw. ressourseneffiziente Verfahren, Produkte und Dienstleistungen (trifft im besonderen Maße zu = Gesamtbewertung + 1 Stufe) Neue Funktionalität von Produkten Einsatz neuartiger Materialien Dimensionierung (Vergrößerung/Miniaturisierung) Maßgenauigkeit, Prozessbeherrschung Avancierte Konstruktions- und Fertigungstechnologie
Bewertungsmatrix Technologie und Innovationsgehalt II. Technologiesprung (KMU) Umsetzung eigener F&E im Rahmen des Projektes Stärkung der Infrastruktur für FTE – Tätigkeit Organisatorische Innovation Entwicklungskooperation, Clusterbildung, regionale Vernetzung
Bewertungsmatrix Wachstum und Beschäftigung Beitrag des Projektes zu nachhaltigem Wachstum Erweiterung des Marktpotenzials, Erschließung neuer Märkte Anhebung des Qualifikationsniveaus Wesentliche Erhöhung der Beschäftigtenanzahl Regionaler Leitbetrieb/Leitbildcharakter des Projektes für Region/Branche Kooperation im Absatz/Vertrieb
Bewertungsmatrix Ausschlusskriterien Mitnahmeeffekt (AfA, Cash-Flow, Barmittel) Wirtschaftlich nicht bewältigbar kein Projektcharakter erkennbar
erp-Kredit: die Akteure Antragseinreichung via Treuhandbank Treuhandbanken Aufbereitung der Projektunterlagen Formelle Projekteinreichung Ausfinanzierung, Klärung der Besicherung Abschluss des Kreditvertrages Projektabrechnung erp-fonds Von den Banken unabhängige Beurteilung der Bonität, des Risikos und der Projektqualität gemäß Richtlinien Entscheidung durch erp-Kredit-Kommission Kontrolle der Abrechnung und der Treuhandbanken
erp-Kredit: das Verfahren von der Anfrage bis zur Genehmigung (1) Vorgespräch, Anfrage (Fristwahrung) Formeller Antrag kommt über die Treuhandbank, wird in der Kanzlei erfasst und in der Projektdokumentation angelegt Zuteilung an einen Referenten Bestätigungsschreiben an Firma und Treuhandbank innerhalb einer Woche unter Bekanntgabe des zuständigen Referenten und Auflistung der noch fehlenden Unterlagen, Frist zur Nachreichung: 4-6 Wochen
erp-Kredit das Verfahren von der Anfrage bis zur Genehmigung (2) Abstimmung mit anderen Förderstellen über Förderpakete Betriebsbesuch Stellungnahme zur Vorlage beim Prüfausschuss Vorlage bei der erp-Kreditkommission (EKK)
erp-Kredit und EFRE: das Verfahren von der Genehmigung bis zur Rückzahlung (1) Positiver Beschluss in der erp-Kreditkommission (auch EFRE) Ausstellung einer Kreditzustimmungserklärung an die Treuhandbank Abschluss Fördervertrag zwischen erp-fonds und Förderungsnehmer Treuhandbank errichtet Kreditvertrag mit dem Unternehmen Unternehmen weist der Treuhandbank Kosten in Höhe des zugesagten erp-Kredites nach Treuhandbank reicht Kreditverwendungsnachweis ein und erhält Kreditvaluta abzüglich Bearbeitungsentgelt des erp-fonds EFRE: Auszahlung Förderungsmittel aliquot zum Projektfortschritt, 2 Raten üblich
erp-Kredit und EFRE: das Verfahren von der Genehmigung bis zur Rückzahlung (2) Nach Investitionsdurchführung legt Unternehmen der Bank und Bank dem erp-fonds einen Gesamtverwendungsnachweis (Projektabrechnung) erp-Abrechnungskontrolle durch Treuhandbank erp-fonds überprüft Abrechnung anhand der Originalbelege Bei EFRE Kofinanzierung auch Kontrolle vor Ort Änderungen des Kreditvertrages bedürfen der Zustimmung der Gremien des erp-fonds
Unternehmensbezogene Arbeitsmarktförderung Beschlüsse nach den geltenden Richtlinien nur mehr bis 31.12.2013
Unternehmensbezogene Arbeitsmarktförderung Innovative Investitionen Neue Arbeitsplätze Adressaten Sachgüterproduktion Produktionsnahe Dienstleister Touristische Leitprojekte Kein Handel Zuschuss i.d.R. 5–10 % der förderbaren Investition Bundesland muss in gleicher Höhe fördern Kombination mit erp-Kredit möglich
Unternehmensbezogene Arbeitsmarktförderung für Investitionen mit positiven Arbeitsplatzeffekten für KMU in ganz Österreich für Großunternehmen ist die Förderungsmöglichkeit ausgelaufen! für Industrie, produzierendes Gewerbe, unternehmensbezogene Dienstleister nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zur wettbewerbsrechtlichen Obergrenze in der Regel Bankgarantie erforderlich Bundesland muss im gleichen Ausmaß fördern Beschlüsse nach den geltenden Richtlinien nur mehr bis 31.12.2013
Wie wird gefördert? Zuschüsse für Investitionen Errichtung von neuen Betriebsstätten Erweiterung von bestehenden Betriebsstätten Investitionen im Zusammenhang mit der grundlegenden Änderung eines Produkts oder eines Produktionsverfahrens Nicht förderbar sind gebrauchte Investitionsgüter Grundstücke Ersatzinvestitionen Leasingfinanzierungen
Zuschusshöhe Bestimmt sich aus Beihilfenrechtlichen Obergrenzen für KMU- bzw. Regionalbeihilfen Innovationsgrad volkswirtschaftlichen Effekten (Beschäftigungseffekt, regionale Verflechtung)
Förderungskriterien arbeitsmarktpolitische Bedeutung Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen aussagekräftiges Unternehmenskonzept Eigenmittelanteil mindestens 25 % Beschäftigungsgarantie für zumindest 3 Jahre ökologische Gesichtspunkte
Einreichung !! Vor dem Durchführungsbeginn des Vorhabens !! Ansuchen direkt bei der aws und bei der Landesförderungsstelle
Verlagerung von Verkehr von der Straße auf Schiene oder Schiff Verkehrsförderungen Verlagerung von Verkehr von der Straße auf Schiene oder Schiff erp-Kredite Max. EUR 4 Mio. Min EUR 0,35 Mio. Zuschuss kombinierter Güterverkehr bis 30 % der fdb. Kosten Max. Zuschuss EUR 800.000,- 3 x jährlich Ausschreibung Budget EUR 3 Mio p.a. Auftraggeber BMVIT
Erhöhung der Wertschöpfung in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Inhalt Zielgruppe Förderungsinstrumente Ziele Förderbare Kosten erp-Landwirtschaftskredit Zinsgünstiger Kredit aus Mitteln des erp-fonds Tipps Erhöhung der Wertschöpfung – Zuschuss erp-Forstwirtschaftskredit Zinsgünstiger Kredit aus Mitteln des erp-fonds
Förderungen für die Landwirtschaft Zielgruppe Gewerbliche Unternehmen Landwirtschaftliche Betriebe Personenvereinigungen die im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte überbetrieblich tätig sind. Investitionen in die landwirtschaftliche Urproduktion (zB Stallbauten, Erntemaschinen) werden nicht gefördert. Anzahl Förderungen: Service- u. Beratungsleistungen 1.230 Anzahl Förderungen: Zuschüsse, Haftungen u. Kredite 4.021 In Summe 5.251
Förderungen für die Landwirtschaft Förderinstrumente Zuschuss „Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen“ (EWS) Förderung aus dem Programm „Ländliche Entwicklung“ Mittel von EU (ELER), Bund (BMLFUW) und Bundesland Abwicklung im Auftrag des BMLFUW ERP-Landwirtschaftskredit Konditionen wie im ERP-KMU-Programm Kombinierbar mit EWS-Zuschuss und aws-Haftung
Förderungen für die Landwirtschaft Förderinstrumente EWS-Zuschuss zwischen 5% und 20% (je nach Projektbewertung) ERP-Kredit max. 75% der förderbaren Kosten (25% müssen ungefördert sein) AWS-Haftung max. 80 % des ERP-Kredits Max. Förderungsintensität 40% (Barwert) (wie im gesamten Landwirtschaftsbereich) Für Zwischenunternehmen max. 20% (max. 750 Beschäftigte oder EUR 200 Mio. Umsatz)
Förderungen für die Landwirtschaft Zielgruppe Innovative Investitionen Sektoren Molkereien, Käsereien Fleischverarbeiter Getreide- und Ölmühlen Landesproduktenhändler Obst- und Gemüseverarbeiter Geflügel-, Eiervermarkter Weinproduzenten Nicht: Bäckereien, Brauereien, Limonade, Süßwaren,… Verarbeitungs-/ Vermarktungsbetriebe Kredit und Zuschuss Förderhöhe ist abhängig von - Anbindung an die Landwirtschaft - regionale Bedeutung - Innovationsgrad - Bio-Bonus
Förderungen für die Landwirtschaft Ziele Förderbare Investitionen Verbesserung Hygiene u. Qualität Erhöhung Veredelung Bio Innovative Produkte Verbess. Produktfluss Umwelt Neue Verfahren
Förderungen für die Landwirtschaft Förderbare Kosten Anschaffung neuer Maschinen Bauinvestitionen inkl. Immobilienerwerb Grundankauf (max. 10% d. Investitionen) Sonstige projektrelevante Kosten wie Architekten- und Beratungshonorare Nicht förderbar Einfache Ersatzinvestitionen Gebrauchte Maschinen Fahrzeuge, Erntemaschinen Interne Personalkosten
Einreichung über die Hausbank erp-Landwirtschaftskredit Zinsgünstiger Kredit aus Mitteln des erp-fonds Nur für KMU‘s Projektgröße mind. EUR 134.000 erp-Kredit: bis max. 75% der Projektkosten Kreditbedarf mind. EUR 100.000 Einreichung über die Hausbank Kombinationsmöglichkeit mit EWS-Zuschuss und aws-Haftung (Haftung nur bei Gewerbebetrieben) Konditionen: 2 Jahre tilgungsfrei, Zinssatz 0,5% 4 Jahre Tilgung, Zinssatz 1,0% (fix) oder 8 Jahre Tilgung, Zinssatz 1,75% (fix) Einmaliges Zuzählungsentgelt 0,9%
Erhöhung der Wertschöpfung Zuschuss Mittel für EU-Periode 2007-13 waren 2012 bereits zur Gänze vergeben Vorübergehender Antragsstopp (ab 1.12.2012) Zusätzliche Budgetmittel durch Umschichtung im LE-Programm -> Antragstellung und –bearbeitung seit 3.6.2013 wieder möglich Kostenanerkennung ab Einreichung, Durchführung bis längstens Ende 2014 Nächste Sitzung des zuständigen Förderbeirats vorauss. im November
Erhöhung der Wertschöpfung Zuschuss Projektuntergrenze: EUR 250.000 förderbare Kosten Ausnahmen: Sektor Ölkürbis, Kräuter, Alternativen EUR 85.000 Immaterielle Projekte: EUR 40.000 Gemeinschaftsprojekte landw. Betriebe (Abwicklung auf Landesebene) EUR 10.000
Erhöhung der Wertschöpfung Zuschuss Allgemeine Förderungsvoraussetzungen zB: „AfA-Regel“: Projektgröße mind. doppelte Abschreibung „Cash-Flow-Regel“: Projekt über freiem Cash Flow Investitionen müssen aktiviert werden (keine Leasingfinanzierung)
Erhöhung der Wertschöpfung Zuschuss Spezielle Förderungsvoraussetzungen je Sektor zB: Nur hochwertige Lager (Obst, Gemüse, Getreide) Eigenes Entwicklungskonzept bei Wurzelgemüse Keine Kapazitätsausweitungen im Schlachtbereich Überregionales Konzept bei Versteigerungshallen Großbrütereien förderbar
Erhöhung der Wertschöpfung Zuschuss Ablauf bis zur Genehmigung Förderungsvertrag Förderbeirat BMLFUW, BMF, Land Begutachtung Einreichung Antrag aws/erp-Fonds bzw. Land
Erhöhung der Wertschöpfung Zuschuss Abrechnung bis zur Auszahlung Auszahlung Meldung AMA Kontrolle aws/erp Abrechnung
Förderungsabwicklung Fallbeispiel erp-Kredit mit aws-Haftung und EFRE-Zuschuss Dr. Georg Silber
Praxis der Förderungsabwicklung Fallbeispiel L GmbH Unternehmen Produktionsunternehmen, kleine Firmengruppe Autozulieferbereich Standort im Regionalfördergebiet Beschäftigte am Standort: 150 Beschäftigte im Gesamtunternehmen: 275 (MA-Anzahl) Umsatz Firmengruppe: 43 Mio. Bilanzsumme konsolidiert: 50 Mio.
Praxis der Förderungsabwicklung Fallbeispiel L GmbH Projekt Neubau Produktionshalle Zusätzliche Fertigungslinie für neue Serie Standort im Regionalfördergebiet Baukosten: 2,0 Mio Maschinen und Anlagen: 1,7 Mio. Sonstiges: 0,3 Mio. Durchführungszeitraum: 02/2013 – 12/2015
Schwerpunkte der Detailprüfung erp-Kredit aws-Haftung Projektqualität Technologiegehalt Wachstumspotential neue Arbeitsplätze Regionale Auswirkungen Risikoteilung Vorschaurechnung Eigenmittel Ausfinanzierung Marktposition des Unternehmens
Schwerpunkte der Detailprüfung Regionalförderungspaket gesamt Einhaltung beihilfenrechtliche Barwertobergrenzen Anteil ungeförderte Finanzierung Eigenmittelanteil Parität EFRE-Mittel / nationale Mittel Einschränkende Bestimmungen einzelner Förderungsrichtlinien Abgestimmte Bewertung / Koordinierung mit der Landesförderstelle
Praxis der Förderungsabwicklung Fallbeispiel L GmbH Kosten und Finanzierung Baukosten € 2,00 Mio. Maschinelle Anlagen € 1,70 Mio. Sonstiges € 0,30 Mio. Summe € 4,00 Mio. Eigenmittel € 0,50 Mio. erp-Kredit mit aws € 1,50 Mio. EFRE-Zuschuss € 0,30 Mio. Landeszuschuss € 0,26 Mio Ungeförderte Fremdmittel € 1,44 Mio. Summe € 4,00 Mio.
Kontakt zur aws Dr. Georg Silber Leiter | Regionalförderung | Strukturverbesserung austria wirtschaftsservice Ungargasse 37 | 1030 Wien tel: +43 (1) 501 75 – 407 fax: +43 (1) 501 75 – 492 e-mail: g.silber@awsg.at www.awsg.at